Grubenolm November 4, 2012 Hallo in die Runde, neben meinem kürzlich abgeschlossenen Fods-Sparplan (Cosmos VorsorgePlan Invest), der langfristig als Altersvorsorge dienen soll (Einzahlung/Besparung mind. 30 Jahre), bin ich derzeit auf der Suche nach einem zweiten (sicheren) Baustein als langfrsitigen Vermögensaufbau zur Sicherung der Altersrente bzw. Kapitalauszahlungen für Anschaffungen (Immobilie etc). Damit will ich etwas streuen und mich nicht nur vom Fonds-Sparen abhägig machen. Sinnvolle Alternative: klassicher Banksparplan. Ich habe auf der Suche folgenden Anbieter gefunden, mit einem Produkt "Zielsparen": Zielsparen der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft Attraktiv: Baisiszins: 2,25%, ab 2. Sparjahr zusätzlich nochmal 2% plus Bonus bei langjährigen Veträgen. Was sich mir nicht erschließt, auf der Seite wo die Zinsen aufgeführt sind, steht noch "ab 15. Sparjahr bis max. 25 jahre: Bonus 50%". In den näheren Erläuterungen steht dazu: "Ab dem 2. Sparjahr fest vereinbarte, jährlich steigende Prämienzahlungen auf die vereinbarte jährliche Sparleistung bis zu 50% ab dem 15. Jahr" Was heißt das nun? ab dem 2. Sparjahr hab ich garantiert 4,25% Verzinsung, und ab dem 15. Jahr bekomm ich einen 50% Bonus meines eingezahlten Sparbetrages im 15. Jahr? Angenommen ich zahle im 15. jahr 1200 ei, bekomm ich von der Bank 600 geschnekt?? Kann das wirklich sein? Ansonsten klingt es eigentich von der Rendite für einen gewöhnlichen sicheren Banksparplan gar nicht mal Schlecht. 100/monat einzahlen, bei 25 Jahre Laufzeit, ergibt ein Kapital von 51.573, laut Rendite-Rechner ergibt das ca. eine Verzinsung von 5,53% p.a. Und zu Thema Absicherung steht auf deren Hoepage: "Die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG (CSg) steht unter der Aufsicht der Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit der 10/2009 erteilten Genehmigung der BaFin ist die CSg Kreditinstitut nach § 1 Abs 1 Satz 2 Nr. 1 KWG und darf ausschließlich das Einlagengeschäft betreiben. Risikobehaftete Geschäfte werden nicht getätigt. " Was haltet ihr davon als weiteren Baustein zum langfrstigen Vermögensaufbau, das zur Altersorsorge dienen soll? Verfügabrkeit im Notfall: 3 Monate Kündigungsrist. Entnahmen/Teilentnahmen führen automatisch zur Auflösung. Was ich besonders toll finde: man muss sich vorher auf keine Spardauer festlegen. Lasst mal hören, insbesondere was es mit diesen 50% Bonus auf sich hat. Danke euch, Olm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 4, 2012 Hallo Grubenolm, da der Basiszins variabel ist, ist dieses Produkt für mich schonmal unattraktiv. So etwas gibt es auch bei Sparkassen und da ist zu erkennen, dass der Basiszins mit der Zeit ganz schnell sinkt. Wäre der Basiszins fest, wäre es noch ok. Der Rechner rechnet bei einer Laufzeit von 15 Jahren mit einer Rendite von 4,3% p.a. und bei 10 Jahren mit 4,0% p.a. Den Bonus bekommst Du auf die jährlich vereinbarte Sparsumme. z.B. bei einer Sparleistung von 600 im Jahr, erhälst Du im 5. Jahr einen Bonus von 6%, was 36 entspricht. Im 15. Jahr sind es 300. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grubenolm November 4, 2012 Hallo Grubenolm, da der Basiszins variabel ist, ist dieses Produkt für mich schonmal unattraktiv. So etwas gibt es auch bei Sparkassen und da ist zu erkennen, dass der Basiszins mit der Zeit ganz schnell sinkt. Wäre der Basiszins fest, wäre es noch ok. Der Rechner rechnet bei einer Laufzeit von 15 Jahren mit einer Rendite von 4,3% p.a. und bei 10 Jahren mit 4,0% p.a. Den Bonus bekommst Du auf die jährlich vereinbarte Sparsumme. z.B. bei einer Sparleistung von 600 im Jahr, erhälst Du im 5. Jahr einen Bonus von 6%, was 36 entspricht. Im 15. Jahr sind es 300. Hallo Gerald, stimmt, da hast du recht mit dem Zins. Ich habe das "variabel" überlesen, war nur auf en festen Bonuszins von 2% fixiert. Mit dem Bonus könnte man ja ausnutzen, wenn man die Sparrate im 15. Jahr plötzlich um ein vielfaches anhebt, damit man noch mal extra Bonus bekommt. Was mich allerdings wundert: der Rendite-Rechner müßte ja eigentlich eine höhere Verzinsung ausspucken, wenn ich die monatl. Sparrate von 100 auf 200 / Monat an hebe, weil ja dann auch die Bonuszahlungen der Bank höher werden und somit auch das zu verzinsende Kapital... aber der errechnete Zins ist gleich? Oder habe ich einen prinipiellen Denkfehler? Ich werde mal weitersuchen nach einem guten Sparplan/bnksparplan/zielsparen etc. :/ gar nicht so einfach Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 5, 2012 Den Sparbeitrag kannst Du nicht einfach so während der Vertragslaufzeit erhöhen, da dieser zu Vertragsbeginn festgelegt wird. Die Rendite bleibt gleich, egal welche Sparbeitragshöhe Du wählst. Derzeit gibt es kaum gute Sparpläne....Ansonsten kannst Du Dich hier einmal austoben. http://www.zinssparen.com/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grubenolm November 5, 2012 Den Sparbeitrag kannst Du nicht einfach so während der Vertragslaufzeit erhöhen, da dieser zu Vertragsbeginn festgelegt wird. Die Rendite bleibt gleich, egal welche Sparbeitragshöhe Du wählst. Derzeit gibt es kaum gute Sparpläne....Ansonsten kannst Du Dich hier einmal austoben. http://www.zinssparen.com/ Gut, dass man die Einzahlungen nicht ändenr kann, ist schon wieder ein dicker Minuspunkt. In dieser Hinsicht wollte ich eigentlich eher flexibel bleiben. Danke für den Link, habe mir auch div. Banken angesehen, unter anderem den Vorreiter, die Gefa Bank. Aber die kommen mit ihrem Zinswachstum lediglich auf durschnttlich 2,3% für 3 Jahre angelegtes Kapital. Für Festgeld ist das reichlich wenig, da bleib ich vorerst bei dem Vorsorge-Plan der Cosmos, die über 3 Jahre auch steigende Zinsen garantieren, im 3. Jahr 3,8%, im Schnitt sind es zwar auch "nur" 2,6%, aber das Geld ist monatih verfügbar und vor allem kann ich meine Sparraten gestalten wie ich es möchte. Ich wälze mal noch bissel die weiten des Iternets, viell. findet sich noch ein guter Banksparplan. Bis dahin muss wohl alerdings erstmal ein Reister-Banksparplan herhalten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball November 5, 2012 Wo bitte sollen beim Csg der Basiszins hinfallen ? Gerade in einer Niedrigzinsphase ist ein fester Basiszins ein Nachteil, ein flexibler von Vorteil. Wenn wir uns dann anschauen wie der Basiszinssatz beim Csg festgesetzt wird, ist das sicher kein schlechtes Angebot für einen BSP. Auch ist die min. Anlage sehr gering dementsprechend kann man die Stückelung so aufteilen, dass man ein wenig flexibel bleibt falls nicht mehr die volle Sparsumme über bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 5, 2012 · bearbeitet November 5, 2012 von ceekay74 Was heißt das nun? ab dem 2. Sparjahr hab ich garantiert 4,25% Verzinsung, und ab dem 15. Jahr bekomm ich einen 50% Bonus meines eingezahlten Sparbetrages im 15. Jahr? Angenommen ich zahle im 15. jahr 1200€ ei, bekomm ich von der Bank 600€ geschnekt?? Kann das wirklich sein? Du bekommst den Bonus auf den Sparbetrag und nicht auf das vorhandene Kapital! 600 Euro Bonus bei 1200 Euro Einzahlung hört sich auf den ersten Blick toll an, nach 15 Jahren hast Du aber (ohne Berücksichtigung der Abgeltungssteuer) 25 TEUR Kapital bei der Siedlungsgemeinschaft, das variabel mit 2,25% plus 600 Euro Bonus verzinst wird. Die Verzinsung des 15. Jahres liegt damit bei den heutigen 2,25% Basiszins bei rund 4,4%, die des 25. Jahres bei rund 3,4%. Der Zinssatz im 2. Jahr beträgt bei einem durchschnittlichen Kapitalstand von 1800 Euro also auch nicht 4,25%, sondern nur rund 3,6%. Und zu Thema Absicherung steht auf deren Hoepage: "Die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG (CSg) steht unter der Aufsicht der Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit der 10/2009 erteilten Genehmigung der BaFin ist die CSg Kreditinstitut nach § 1 Abs 1 Satz 2 Nr. 1 KWG und darf ausschließlich das Einlagengeschäft betreiben. Risikobehaftete Geschäfte werden nicht getätigt. " Wichtiger als die selbstverständliche Genehmigung des Einlagengeschäftes durch die BaFin wäre mir die Absicherung im Insolvenzfall und da heißt es: Einlagensicherung Die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG ist als Mitglied dem Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. angeschlossen. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährlich Beiträge.Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW ist durch Statut und Grundsätze – Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen" geregelt; Statut und Grundsätze werden Ihnen auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Weicher und schammiger kann man wohl kaum formulieren. Was haltet ihr davon als weiteren Baustein zum langfrstigen Vermögensaufbau, das zur Altersorsorge dienen soll? Ich halte davon als Bestandteil der AV wenig bis gar nichts. Über 15 bis 25 Jahre hört sich die Rendite gut an, bei diesen Laufzeiten wäre für mich die fehlende Einlagensicherung aber ein Ausschlusskriterium. Es handelt sich hierbei m.M.n. auch nicht um einen "gewöhnlichen sicheren Banksparplan", da die Einlagen nur zweifelhaft gesichert sind und man von Wohl und Wehe der Genossenschaft abhängig ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
roy.platensen Februar 17, 2014 · bearbeitet Februar 17, 2014 von roy.platensen --> Sparordnung der CSG "XVII. Sicherung der Spareinlagen Die Genossenschaft ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen ... Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW ... den Selbsthilfefonds ... einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht." AHA. Danke, aber NEIN Danke! "... Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem die Selbsthilfeeinrichtung eintreten musste. ... " Ohh, na wenn das so ist ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 17, 2014 · bearbeitet Februar 17, 2014 von bondholder AHA. Danke, aber NEIN Danke! Ohh, na wenn das so ist ...:lol: Hallo roy.platensen, herzlich willkommen im Wertpapier-Forum. Falls du an konstruktiven Diskussionen interessiert sein solltest, so berichte uns bitte, welche formalen Rechtsansprüche auf Auszahlungen aus Einlagensicherungsfonds in Deutschland (wie dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken oder dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds) bestehen... Zitat aus Wikipedia: Auf die Leistungen eines freiwilligen Einlagensicherungsfonds gibt es für den Kunden keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Fonds seines Geldinstituts. https://de.wikipedia...sicherungsfonds Übrigens: Es freut mich zu sehen, dass auch die jüngere Generation in der Lage ist, Groß- und Kleinbuchstaben auseinanderzuhalten. Wenn man jetzt noch auf aufdringliche Schriftgrößen, BLOCKSCHRIFT, (selbstverständlich unterstrichen, solange es nix extra kostet) und andere Formen der visuellen Verschandelung verzichten möge, wird das hoffentlich 'was mit dem Erwachsenwerden. :- P.S.: Es gibt eine Smiley-Begrenzung pro Beitrag: Du hast in deinem Beitrag mehr Smileys verwendet, als erlaubt sind. Bitte reduziere die Anzahl der Smilies in deinem Beitrag. Das find' ich gut! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag