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TheBrad

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Streit mit der BUZ?

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TheBrad
· bearbeitet von TheBrad

Hallo zusammen,

 

ein etwas sperriges Thema, was mir beim Studium der Versicherungsbedingungen der Auxilia aufkam.

 

Hier zunächst mal Verträge um die es geht:

 

HUK-Zukunftsrente Invest (fondsgebundene Rentenversicherung)

Beitrag: 70,00€/Monat

Laufzeit (Beginn / Ende): 07/2007 – 07/2047

WKN / ISIN des Fonds: LU0123853748

 

HUK Premium-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, separat verwaltet

vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente: 1200€

Berufsgruppe: 1

riskante Hobbys: keine

Laufzeit (Beginn / Ende): 07/2007 – 07/2042

WKN / ISIN des Fonds: -

Dynamik: keine

Beitrag: 31,32€/Monat netto (73,07€ ohne Überschussbeteiligung)

 

Um Sinn und Unsinn der Verträge soll es erstmal nicht gehen. Heute würde ich die so sicher nicht abschließen. Momentan denke ich ist behalten besser als kündigen.

 

Ich bin nun gerade dabei meine Risikoabsicherung etwas zu ordnen und stehe u.a. vor dem Abschluss einer RSV. Wunschkandidat wäre dabei der Auxilia JURPRIVAT-Tarif. Nach 5 Jahren bei der Auxilia gelten auch vorvertragliche Risiken als mitversichert, daher die Frage wegen des alten BUZ-Vertrages.

 

In den Versicherungsbedingungen heißt es nun:

 

§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten

 

Rechtsschutz besteht, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen […] in ursächlichem Zusammenhang mit […]

- fondsgebundenen, index-, zertifikats- oder derivatsbasierten Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen,

- Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen, bei denen die Beiträge ganz oder teilweise fremdfinanziert werden

 

Bedeutet dass nun

 

a ) Streitigkeiten mit der BUZ sind nicht abgesichert, weil es sich beim Hauptvertrag eben um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt

oder

b ) Streitigkeiten mit der BUZ sind abgesichert, weil es sich bei der BUZ um einen eigenen Teilvertrag (mit eigenem Versicherungsschein) handelt, der mit Fonds nix zu tun hat?

 

Weiß jemand ob die Klauseln oben im Falle eines Falles zum Problem werden könnten? Üblicherweise sind ja BUs in den RSVs mitversichert.

Zusatzfrage: Was meinen die mit fremdfinanzierten Beiträgen? Fallen beitragsreduzierende Überschussbeteiligungen darunter?

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

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AnNaWF

Weiß jemand ob die Klauseln oben im Falle eines Falles zum Problem werden könnten? Üblicherweise sind ja BUs in den RSVs mitversichert.

Zusatzfrage: Was meinen die mit fremdfinanzierten Beiträgen? Fallen beitragsreduzierte Überschussbeteiligungen darunter?

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

Kurz und knapp: Verfahren im Rahmen der Anerkenntnis einer BU sind prinzipiell abgedeckt (selbst dann wenn Du Anzeigepflichtsverletzungen begangen haben solltest; vgl. OLG Hamm Az.: I-20 U 203/09).

Wann hast Du die RSV, wnan die BUZ abgeschlossen?

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Fremdfinanzierung :)

zB bei Beitragsleistung über Kredit o.ä.

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TheBrad

Weiß jemand ob die Klauseln oben im Falle eines Falles zum Problem werden könnten? Üblicherweise sind ja BUs in den RSVs mitversichert.

Zusatzfrage: Was meinen die mit fremdfinanzierten Beiträgen? Fallen beitragsreduzierende Überschussbeteiligungen darunter?

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

Kurz und knapp: Verfahren im Rahmen der Anerkenntnis einer BU sind prinzipiell abgedeckt (möglicherweise sogar dann wenn Du Anzeigepflichtsverletzungen begangen haben solltest; vgl. OLG Hamm Az.: I-20 U 203/09).

Wann hast Du die RSV, wnan die BUZ abgeschlossen?

Danke für die schnelle Antwort - dann mach ich mir da mal keine Sorgen. Die BUZ ist aus 2007, d.h. in fünf Jahren wäre eine etwaige vorvertragliche Anzeigepflichsverletzung erledigt. Die RSV würde ich ab 2013 abschließen. Damit wäre die BUZ ab 2018 (nach fünf Jahren) da auch mitversichert.

 

 

http://de.wikipedia....emdfinanzierung :)

zB bei Beitragsleistung über Kredit o.ä.

 

Ich weiß schon was Fremdfinanzierung ist (weiß aber auch, dass Juristen spitzfindige Menschen sind ;)).

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AnNaWF

Ich weiß schon was Fremdfinanzierung ist (weiß aber auch, dass Juristen spitzfindige Menschen sind ;)).

 

:)

 

Deswegen habe ich ein Beispiel gegeben damits klarer wird.

Beitragsleistung über Kreditmittel bspw. - welchen Aspekt verstehst Du nicht?

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Matthew Pryor

Das genannte Urteil bezieht sich doch aber auf die Tatsache,dass bereits eine RSV bestand.Das ist hier ja nicht der Fall.Wenn man also davon ausgeht,dass hier mehrere Rechtsschutzfälle maßgeblich sind (Anzeigepflichtverletzung/Verweigerung der Leistung),gibt das Bedingungswerk doch theoretisch die Verweigerung einer Deckungszusage her,da der 1.auslösende Fall (die Verletzung der Anzeigepflicht) mehr als ein Jahr vor Abschluss der RSV liegt.

Und genau genommen hat das Urteil auch nicht ausdrücklich festgelegt,dass Deckungsschutz bestehen MUSS,sondern die Begründung des Versicherers als nicht ausreichend erklärt,da kein Ausschlusstatbestand vorlag,da sich die Versicherung "nur" auf Arglist berufen hat,die allein noch keinen Ausschluss rechtfertigt.

Bei einem nachgewiesenen Betrug z.B. könnte ich mir gut vorstellen,dass das Urteil anders gelautet hätte..

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AnNaWF

Das genannte Urteil bezieht sich doch aber auf die Tatsache,dass bereits eine RSV bestand.Das ist hier ja nicht der Fall.Wenn man also davon ausgeht,dass hier mehrere Rechtsschutzfälle maßgeblich sind (Anzeigepflichtverletzung/Verweigerung der Leistung),gibt das Bedingungswerk doch theoretisch die Verweigerung einer Deckungszusage her,da der 1.auslösende Fall (die Verletzung der Anzeigepflicht) mehr als ein Jahr vor Abschluss der RSV liegt.

Und genau genommen hat das Urteil auch nicht ausdrücklich festgelegt,dass Deckungsschutz bestehen MUSS,sondern die Begründung des Versicherers als nicht ausreichend erklärt,da kein Ausschlusstatbestand vorlag,da sich die Versicherung "nur" auf Arglist berufen hat,die allein noch keinen Ausschluss rechtfertigt.

Bei einem nachgewiesenen Betrug z.B. könnte ich mir gut vorstellen,dass das Urteil anders gelautet hätte..

 

???

Das Urteil bezog sich überhaupt nicht auf den konkreten Fall des TO; es war ein kleines Bsp. dass selbst bei AVP geleistet werden kann.

Präjudiziell ist das ohnehin nicht.

 

Seine Frage war ob die Auxilia das deckt -> ja (sofern keine Gründe vorliegen die hier nicht genannt wurden; wilde Annahmen wann nicht geleistet wird kann man immer treffen, aber dann würde jeder Thread hier wegen allen Eventualitäten explodieren).

Seine Frage war was Fremdfinanzierung bedeutet -> Link + Beispiel.

 

Das andere war schlichtweg eine kleine Randnotiz (daher auch in Klammern).

 

Ich hatte nicht das Gefühl (und ich hoffe nicht) dass er irgendeinen Schmu vor hat :)

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highline
· bearbeitet von highline

Auxilia zahlt nicht bei Streitigkeiten, wo der Beginn (z.B. BU-Antrag) in der Vergangenheit lag, es sei denn, das Risiko ist schon fünf Jahre versichert (bei der Auxilia). Erst dann bezahlt die KS Auxilia bei "vorvertraglicher Anzeigepflicht". Siehe Bedingungen JURprivat!

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AnNaWF

Auxilia zahlt nicht bei Streitigkeiten, wo der Beginn (z.B. BU-Antrag) in der Vergangenheit lag, es sei denn, das Risiko ist schon fünf Jahre versichert (bei der Auxilia). Erst dann bezahlt die KS Auxilia bei "vorvertraglicher Anzeigepflicht". Siehe Bedingungen JURprivat!

 

Und genau das hat der TO selbst schon richtig erkannt.

Seinen Beitrag überhaupt mal gelesen?

 

Nach 5 Jahren bei der Auxilia gelten auch vorvertragliche Risiken als mitversichert, daher die Frage wegen des alten BUZ-Vertrages.

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Matthew Pryor

Ruhig Blut.Es ist doch ein Unterschied,ob man sagt,dass "prinzipiell geleistet wird" oder "geleistet werden kann".

Seine Frage war ob die Auxilia das deckt -> ja (sofern keine Gründe vorliegen die hier nicht genannt wurden; wilde Annahmen wann nicht geleistet wird kann man immer treffen, aber dann würde jeder Thread hier wegen allen Eventualitäten explodieren).

Ob Sie was deckt?"Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer BU"?Zunächst einmal ja,gebe Ich Dir uneingeschränkt recht.Aber nicht prinzipiell.Und ich habe nur gesagt,dass das Urteil eine gänzlich andere Grundvoraussetzung hat,nämlich eine bereits bestehende RSV.Und dass es den Paragraphen im Bedingungswerk gibt,der eine Deckungszusage ausschließen kann,ist nicht wegzudiskutieren.Schwarz auf weiß zählt nun einmal... Aber Du hast recht,Spekulationen helfen wenig.Friede,Freude,Bayern München tongue.gif...

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AnNaWF

Aber Du hast recht,Spekulationen helfen wenig.Friede,Freude,Bayern München...

 

Das mit dem FCB nehm ich persönlich :rolleyes:

Ich hab in die Klammer noch ein "möglicherweise sogar" eingebaut :)

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