bluex November 2, 2012 Hallo, ich habe im Jahr 2001 einen Bausparvertrag mit 4% Guthabenverzinsung und einer Bausparsumme von 6.135,50 Euro abgeschlossen. Durch die Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und die Guthabensverzinung war der Bausparvertrag als Geldanlage sehr gut. Der derzeitige Kontostand des Bausparvertrages beträgt fast 7.000 Euro. Die Bausparsumme ist daher überschritten. Bereits vor einigen Monaten hat mich daher die Bausparkasse darauf hingewiesen, dass keine weiteren Einzahlungen mehr möglich sind. Nun habe ich ein Schreiben von der Bausparkasse erhalten, in der beschrieben wird, dass gemäß den Allgemeinen Bausparbedingungen nur eine Verzinsung bis zur Bausparsumme stattfinden kann. Ich habe daher in den Allgemeinen Bausparbedingungen gelesen, aber nichts gefunden, die eine Verzinsung nur bis zur Bausparsumme rechtfertigt. Meines Erachtens ist dies nicht geregelt. Ist das Vorgehen der Bausparkasse wirklich rechtens? Mir ist bekannt, dass die Bausparkasse den Vertrag kündigen kann, da die Bausparsumme erreicht ist. Sollte ich mich gegen die Verzinsung nur bis zur Bausparsumme wehren oder laufe ich Gefahr, dass die Bausparkasse den Vertrag dann kündigt? Wie würdet ihr vorgehen und was würdet ihr machen? Vielen Dank für eure Tipps, Hinweise und Ideen! Viele Grüße bluex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 3, 2012 Ohne die genauen Modalitäten zu kennen: Ich würde in diesem Fall die Füße stillhalten und die Verzinsung nur der Bausparsumme (sei sie nun rechtens oder nicht) akzeptieren. Auf's Gesamtkapital gerechnet sind das immerhin noch 3,5%, was für sicher angelegtes Geld, an das du kurzfristig herankommst, derzeit Top-Konditionen sind. Nächstes Jahr sind es auch noch sehr gute 3,4% - aber irgendwann ist es dann nicht mehr lukrativ. Bis dahin würde ich zuwarten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex November 10, 2012 Vielen Dank für deine Antwort. So habe ich es mir auch gedacht. Sollte mein Vertrag seitens der Bausparkasse gekündigt werden, kann ich ja immernoch die Zinsen nachträglich geltend machen. Nochmals vielen Dank für deinen Ratschlag! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 10, 2012 Nun habe ich ein Schreiben von der Bausparkasse erhalten, in der beschrieben wird, dass gemäß den Allgemeinen Bausparbedingungen nur eine Verzinsung bis zur Bausparsumme stattfinden kann. Den Satz kann man auf 2 Arten lesen: 1. Die 6.135,50 Euro BSS werden zu 4% verzinst, alles darüber wird nicht verzinst. 2. Du bekommst gar keine Zinsen mehr, weil die Zinsen die BSS "überschwappen" lassen würden. Ich hoffe, dass Lesart 1 tatsächlich korrekt ist, dann stimmt auch vanity's Kommentar - im zweiten Fall musst Du den Vertrag natürlich auflösen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex November 10, 2012 · bearbeitet November 10, 2012 von bluex Nun habe ich ein Schreiben von der Bausparkasse erhalten, in der beschrieben wird, dass gemäß den Allgemeinen Bausparbedingungen nur eine Verzinsung bis zur Bausparsumme stattfinden kann. Den Satz kann man auf 2 Arten lesen: 1. Die 6.135,50 Euro BSS werden zu 4% verzinst, alles darüber wird nicht verzinst. 2. Du bekommst gar keine Zinsen mehr, weil die Zinsen die BSS "überschwappen" lassen würden. Ich hoffe, dass Lesart 1 tatsächlich korrekt ist, dann stimmt auch vanity's Kommentar - im zweiten Fall musst Du den Vertrag natürlich auflösen. Lesart 1 ist richtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c November 11, 2012 Lesart 1 ist richtig. Und das hast du auch bei deiner Bausparkasse so erfragt? Wenn ja, alles in Butter. Ich wundere mich ohnehin, welche Geduld die mit dir haben. Aus Erfahrungen wird bei Übersparung eigentlich gekündigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian November 11, 2012 · bearbeitet November 11, 2012 von 35sebastian Lesart 1 ist richtig. Und das hast du auch bei deiner Bausparkasse so erfragt? Wenn ja, alles in Butter. Ich wundere mich ohnehin, welche Geduld die mit dir haben. Aus Erfahrungen wird bei Übersparung eigentlich gekündigt. Ich wundere mich auch, warum nicht schon früher gekündigt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex November 11, 2012 Nein, ich brauche das nicht zu erfragen, weil es aus dem Schreiben eindeutig so hervorgeht. Da das Guthaben Ihres Bausparvertrages die Bausparsumme übersteigt, können keine weiteren Einzahlungen mehr geleistet werden. Gemäß den Allgemeinen Bausparbedingungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verzinsung für das die Bausparsumme übersteigende Guthaben. Ihr Bausparguthaben wird daher ab dem 01.01.2013 nur noch bis zur Höhe der Bausparsumme verzinst. Ich bin auch froh, dass der Vertrag nicht gekündigt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag