biobio86 Oktober 29, 2012 Hallo, im Grunde ist meine Frage einfach und schnell formuliert. Ich habe eine BU abgeschlossen während ist in einem Arbeitsverhältnis steckte. Mittlerweile bin ich über die arbeitslosigkeit ins Studentenleben gewechselt. Muss ich das bei der Versicherung angeben? Was würde sich ändern? Ist das für mich zu Vorteil/ Nachteil? Danke für die Mühe biobio86 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Oktober 29, 2012 Muss ich das bei der Versicherung angeben? Was würde sich ändern? Ist das für mich zu Vorteil/ Nachteil? Das ist auch recht kurz beantwortet: Das sagen Dir Deine Vertragsbedingungen und/oder Dein Dich betreuender Makler. Oftmals sind Berufswechsel etc. nicht anzugeben, aber pauschal kann man das nicht sagen. Haste Tarifdetails? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag