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morrsleib

Kinderinvaliditätsversicherung und Erbe

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morrsleib

Hallo Forenteilnehmer,

ich bin gerade dabei mich mit der Sinnhaftigkeit einer Kinderinvaliditätsversicherung für meine Tochter zu beschäftigen. Generell wurde ja auch schon verschiedentlich gesagt, dass es eine Menge staatliche Leistungen gibt, die dies überflüssig machen. Da hier im Forum ja auch einige Leute unterwegs sind deren Kinder mehr als das Schonvermögen von ein paar Tausen haben ist für die vielleicht interessant, was im Erbfall sein sollte.

 

Nehmen wir einmal an das Kind wird durch eine schwere Krankheit behindert (häufigster Fall), dann bekommt es Grundsicherung und Kindergeld, hier wäre die Invaliditätsversicherung nicht nötig - vorrausgesetzt

  • das Kind hat kein eigenes Vermögen mehr (sollte dies der Fall sein muss es bis auf wenige Tausend Euro aufgebraucht werden, angesparte Rentenversicherungen für das Kind etc. müssen aufgelöst werden)
  • die Eltern verdienen weniger als 100 000 im Jahr. Hier ist noch strittig, ob dies pro Person oder gesamt gilt (Ich denke es handelt sich hier um das zu versteuernde Einkommen)
  • es kommt zu keinem Erbfall, z. B. ein Autounfall in dem beide Eltern sterben, denn dann erbt das Kind das Vermögen der Eltern

Das einzige was in der Konstellation zweifelsfrei gezahlt wird ist lebenslanges Kindergeld von momentan 184 für ein Kind, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr auftritt.

 

Wenn ein Kind z. B. mit 4 Jahren behindert wird und die Eltern frühzeitig versterben (Autounfall, Kindsalter ist 4 Jahre), dann wird bei der prognostizierten Lebenerwartung bis 80 Jahre geleistet, was je nach Höhe der Kinderinvaliditätsversicherung in die Millionen gehen kann. Mann kann dieses Risiko natürlich aus dem eigenen Vermögen decken aber ich denke zumindest, dass eine pauschale Ablehnung der Sinnhaftigkeit dieser Versicherung nicht getroffen werden kann. Deshalb hat mich diese Aussage in einem anderen Thread schon gewundert. Was meint Ihr dazu?

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Hallo Forenteilnehmer,

ich bin gerade dabei mich mit der Sinnhaftigkeit einer Kinderinvaliditätsversicherung für meine Tochter zu beschäftigen. Generell wurde ja auch schon verschiedentlich gesagt, dass es eine Menge staatliche Leistungen gibt, die dies überflüssig machen. Da hier im Forum ja auch einige Leute unterwegs sind deren Kinder mehr als das Schonvermögen von ein paar Tausen haben ist für die vielleicht interessant, was im Erbfall sein sollte.

 

Nehmen wir einmal an das Kind wird durch eine schwere Krankheit behindert (häufigster Fall), dann bekommt es Grundsicherung und Kindergeld, hier wäre die Invaliditätsversicherung nicht nötig - vorrausgesetzt

  • das Kind hat kein eigenes Vermögen mehr (sollte dies der Fall sein muss es bis auf wenige Tausend Euro aufgebraucht werden, angesparte Rentenversicherungen für das Kind etc. müssen aufgelöst werden)
  • die Eltern verdienen weniger als 100 000 im Jahr. Hier ist noch strittig, ob dies pro Person oder gesamt gilt (Ich denke es handelt sich hier um das zu versteuernde Einkommen)
  • es kommt zu keinem Erbfall, z. B. ein Autounfall in dem beide Eltern sterben, denn dann erbt das Kind das Vermögen der Eltern

Das einzige was in der Konstellation zweifelsfrei gezahlt wird ist lebenslanges Kindergeld von momentan 184 für ein Kind, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr auftritt.

 

Wenn ein Kind z. B. mit 4 Jahren behindert wird und die Eltern frühzeitig versterben (Autounfall, Kindsalter ist 4 Jahre), dann wird bei der prognostizierten Lebenerwartung bis 80 Jahre geleistet, was je nach Höhe der Kinderinvaliditätsversicherung in die Millionen gehen kann. Mann kann dieses Risiko natürlich aus dem eigenen Vermögen decken aber ich denke zumindest, dass eine pauschale Ablehnung der Sinnhaftigkeit dieser Versicherung nicht getroffen werden kann. Deshalb hat mich diese Aussage in einem anderen Thread schon gewundert. Was meint Ihr dazu?

 

Ich zitiere mich mal selber. Ein zusätzlicher Punkt der für die Kinderinvaliditätsversicherung spricht ist, dass man einen bindenden Vertrag hat mit verbindlichen Bedingungen, während die Sozialgesetze sich jederzeit nach Lage ändern (verschlechtern) können.

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