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herbrio

HKW (in Insolvenz, Masseunzulänglichkeit erklärt)

Empfohlene Beiträge

PeterPan

Das toppt ja fast noch die Getgoods-Pleite.

 

Eigentlich heisst das doch, dass die Gesellschaft derzeit (wenn es auch wirklich nur derzeit ist) zahlungsunfähig ist. Das kann böse enden, wenn da einer auf die Idee kommt, Insolvenzantrag zu stellen und ein Gericht nicht von einer bloßen Zahlungstockung ausgeht.

 

Hab einmal aus Interesse einen Blick in die Anleihebedingungen geworfen. Die sind ja unterirdisch. Kündigen kann man erst nach einem Verzug von 60 Tagen. Sonst hätten die diese Show hier auch nicht abziehen können (weil viele die Anleihe natürlich dann einfach gekündigt hätten).

 

Vermutlich wird der Kurs nach Wiederaufnahme recht heftig absacken. Denn wenn man die bisherigen unerklärlichen Kursrückgänge noch dazunimmt, kann man ernsthaft zweifeln, ob nicht tatsächlich doch die Insolvenz droht.

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Nixda
· bearbeitet von Nixda

Kündigen kann man erst nach einem Verzug von 60 Tagen.

Kündigen ja, aber mit der Zinszahlung sind sie jetzt schon im Verzug.

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Ramstein

Kündigen kann man erst nach einem Verzug von 60 Tagen.

Kündigen ja, aber mit der Zinszahlung sind sie jetzt schon im Verzug. M.E. könnte man jetzt schon Klage einreichen, ohne vorher Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid aufsetzen zu müssen..

Nach uns schlau. Weswegen konkret? Paragraph?

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Freedark
· bearbeitet von Freedark

Ich habe bzgl. der Thematik der ausbleibenden Zinszahlung eine Mail an die hkw geschickt, mich beschwert und auf die Zusage in der Pressemitteilung verwiesen.

Die Antwort kam heute sogar vom Geschäftsführer:

 

Sehr geehrter Herr xxx,

 

ich verstehe Ihre Verärgerung vollkommen. Sie dürfen mir Glauben, dass wir das nicht mit Absicht gemacht haben.

 

Die Aussage vom 29.10.2013 war zu diesem Zeitpunkt auch richtig. Das es jetzt anders gekommen ist bedauern wir außerordentlich.

 

Der für Strategie und Finanzen zuständige Geschäftsführer Gerrit Brunsveld hat mir mitgeteilt, dass es die Zinsen bezahlt werden und die Anleihe auch

zurückbezahlt wird.

Als für das operative Geschäft, zuständiger Geschäftsführer, kann ich Ihnen mitteilen, dass die hkw personalkonzepte GmbH in 2013 mit einem positiven Ergebnis abschließen wird.

Das wir Ihr Vertrauen verloren haben bedauern wir sehr. Wir werden aber alles dafür machen, dass man das verloren gegangene Vertrauen wieder zurück gewinnt.

 

Wir hoffen natürlich, dass nicht sehr viele Anleger mit einem Verkauf reagieren sondern uns eine zweite Chance geben. Zumindest haben mir einige Anleger, telefonisch die Zusage gegeben, dass Sie weiterhin an uns glauben.

 

Natürlich hoffe ich auch auf Sie.

Damit wir in Zukunft besser und transparenter Informieren können, haben wir bereits mit unserer Media Gesellschaft Kontakt aufgenommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

h k w GmbH

 

Dieter Kick

 

Geschäftsführer

 

Hier geht es meiner Meinung nach demnächst steil bergab. Die ausbleibende Zinszahlung mit Restrukturierungsbedarf zu begründen ist lächerlich.

Weiß jemand, wann die Anleihe wieder gehandelt werden kann?

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Andreas R.

An und für sich kann es der Gesellschaft doch egal sein, wo die Anleihe steht.

Mit dieser Aktion ist dieser Weg der Finanzierung ohne für alle Zeiten zu.

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Chartwaves

An und für sich kann es der Gesellschaft doch egal sein, wo die Anleihe steht.

Mit dieser Aktion ist dieser Weg der Finanzierung ohne für alle Zeiten zu.

 

Nicht wenn die gleichen Leute, oder ein Teil der gleichen Leute, bei einer anderen Firma tätig werden und dort eine Anleihe begeben.

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checker-finance

Ich habe bzgl. der Thematik der ausbleibenden Zinszahlung eine Mail an die hkw geschickt, mich beschwert und auf die Zusage in der Pressemitteilung verwiesen.

Die Antwort kam heute sogar vom Geschäftsführer:

 

Sehr geehrter Herr xxx,

 

ich verstehe Ihre Verärgerung vollkommen. Sie dürfen mir Glauben, dass wir das nicht mit Absicht gemacht haben.

 

Die Aussage vom 29.10.2013 war zu diesem Zeitpunkt auch richtig. Das es jetzt anders gekommen ist bedauern wir außerordentlich.

 

Der für Strategie und Finanzen zuständige Geschäftsführer Gerrit Brunsveld hat mir mitgeteilt, dass es die Zinsen bezahlt werden und die Anleihe auch

zurückbezahlt wird.

Als für das operative Geschäft, zuständiger Geschäftsführer, kann ich Ihnen mitteilen, dass die hkw personalkonzepte GmbH in 2013 mit einem positiven Ergebnis abschließen wird.

Das wir Ihr Vertrauen verloren haben bedauern wir sehr. Wir werden aber alles dafür machen, dass man das verloren gegangene Vertrauen wieder zurück gewinnt.

 

Wir hoffen natürlich, dass nicht sehr viele Anleger mit einem Verkauf reagieren sondern uns eine zweite Chance geben. Zumindest haben mir einige Anleger, telefonisch die Zusage gegeben, dass Sie weiterhin an uns glauben.

 

Natürlich hoffe ich auch auf Sie.

Damit wir in Zukunft besser und transparenter Informieren können, haben wir bereits mit unserer Media Gesellschaft Kontakt aufgenommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

h k w GmbH

 

Dieter Kick

 

Geschäftsführer

 

Hier geht es meiner Meinung nach demnächst steil bergab. Die ausbleibende Zinszahlung mit Restrukturierungsbedarf zu begründen ist lächerlich.

Weiß jemand, wann die Anleihe wieder gehandelt werden kann?

 

 

Allein schon die miese sprachliche Qualität des Schreibens ist grotesk. Würde mich nicht wundern, wenn die das Geld aus der Anleihenemmision auf Auslandskonten verschoben haben und sich selbst auch bereits abgesetzt haben.

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Akaman
Chartwaves

Wie wäre es mit einer schwarzen Liste von Leuten, die im Vorstand oder Aufsichtsrat einer Firma schon mal so ne Nummer abgezogen haben?

Wer in eine Firma investieren will, schaut erstmal nach ob da nicht jemand am Werk ist, dem man sein Geld lieber nicht anvertrauen möchte.

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BondWurzel

Das weiß man wieder, dass dieses Creditreformrating nur Schall und Rauch ist.

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Nudelesser

Die Kommunikation des Unternehmens ist schon sehr absonderlich. Bei einem so abrupten Meinungswandel, für den man auch noch eine Begründung schuldig bleibt, kann einem schon der Gedanke an Kursmanipulation und Konkursverschleppung kommen...

 

29.10.2013

"...keinerlei Ursachen für eine Unternehmensgefährdung ...Die Zinszahlung der Anleihe zum 15.11.2013 ist nicht gefährdet."

 

15.11.2013

"...nicht geplante Zeitverzögerung...Die Zinszahlung wird am 16. Dezember 2013 erfolgen."

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Chartwaves

Nun, spätestens am 16.12. wissen wir mehr :-

 

Bin froh, dass ich in diesem Schrott nicht investiert bin.

 

Merkwürdig finde ich auch, dass man vom Themenersteller nie wieder was gehört hat. Ob das wohl nur kostengünstige Werbung für den Kauf dieser Anleihe sein sollte?

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Nixda
· bearbeitet von Nixda

g. M.E. könnte man jetzt schon Klage einreichen, ohne vorher Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid aufsetzen zu müssen..

Nach uns schlau. Weswegen konkret? Paragraph?

Da hast Du es ja in der einen Minute geschafft es zu zitieren, bevor ich es wieder entfernt hatte. :unsure:

 

Mein RA machte einmal im Rahmen der HRE-Genussscheine auf meine diesbezügliche Frage ("Mahnbescheid schicken?") die Anmerkung, man könnte auch Klagen ohne vorher Mahnbescheid aufzusetzen, da die Fälligkeit etc. ja in den Anleihebedingungen stehen würde, und der Verzug daher sofort bei Nichtzahlung eintreten würde. Welche genauen Vorbedingungen das hat, haben wir aber damals nicht diskutiert, und ich kann es deshalb auch nicht wiedergeben. Was die Reihenfolge Mahn-/Vollstreckungsbescheid und Klage betrifft müsste man vermutlich die ZPO bemühen, nicht das BGB.

 

Weißt Du gegenteiliges?

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Rider
1384786190[/url]' post='856435']

Nun, spätestens am 16.12. wissen wir mehr :-

 

Bin froh, dass ich in diesem Schrott nicht investiert bin.

 

Merkwürdig finde ich auch, dass man vom Themenersteller nie wieder was gehört hat. Ob das wohl nur kostengünstige Werbung für den Kauf dieser Anleihe sein sollte?

 

Sein schlechtes Deutsch erinnert ein wenig an den oben zitierten Geschäftsführer....w00t.gif

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Andreas R.

Weißt Du gegenteiliges?

 

Hab irgendwo (BB?) gelesen, dass die Anleihe 60 Tage grace-period hat.

Also ist zwar ein Verzug da, aber der ist noch heilbar.

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checker-finance

 

Nach uns schlau. Weswegen konkret? Paragraph?

Da hast Du es ja in der einen Minute geschafft es zu zitieren, bevor ich es wieder entfernt hatte. :unsure:

 

Mein RA machte einmal im Rahmen der HRE-Genussscheine auf meine diesbezügliche Frage ("Mahnbescheid schicken?") die Anmerkung, man könnte auch Klagen ohne vorher Mahnbescheid aufzusetzen, da die Fälligkeit etc. ja in den Anleihebedingungen stehen würde, und der Verzug daher sofort bei Nichtzahlung eintreten würde. Welche genauen Vorbedingungen das hat, haben wir aber damals nicht diskutiert, und ich kann es deshalb auch nicht wiedergeben. Was die Reihenfolge Mahn-/Vollstreckungsbescheid und Klage betrifft müsste man vermutlich die ZPO bemühen, nicht das BGB.

 

Weißt Du gegenteiliges?

 

Grundsätzlich richtig. Die Zinsen sind fällig und wenn sie zum Fälligkeitsdatum nicht gezahlt werden, gerät der Anleiheschuldner automatisch in Verzug - es sei denn, in den Anleihebedingungen ist etwas Abweichendes geregelt. Wenn Verzug eingetreten ist, kann unmittelbar auf Leistung geklagt werden und wenn die Klage erfolgreich ist (rechtskräftiges Urteil=Vollstreckungstitel), kann vollstreckt werden,

 

Mahnbescheid ist manchmal bei schläfrigen Schuldnern nicht schlecht. Bspw. Omi's denen man auf der Kaffeefahrt Heizdecken verkauft hat, kann man gut Mahnbescheide schicken. Da die Omis die Neigung haben, solche Mahnbescheide unter den Teppich zu schieben oder ungeöffnet in Schubladen versauern zu lassen, wird durch Versäumen der Einspruchsfrist aus dem Mahnbeschied ein Vollstreckungstitel. Selbst wenn eine Klage gar keinen Erfolg gehabt hätte, z. B. weil der Heizdeckenverkauf sowieso unwirksam war - funktioniert das beim Mahnbescheid. Bei der Vollstreckung kann die Unwirksamkeit dann nur noch unter sehr engen Voraussetzungen geltend gemacht werden.

 

Auch kleinere Firmen wurden früher gerne von Anwälten mit Abmahnungen - z. b. wegen unlauterem Wettbewerb, etc. - per Mahnbescheid angegangen. Geschäftsführer haben dann den Schwachsinn als solchen abgetan, weil sie sich um ihr Geschäft kümmern wollten und schwupps: die Mahnbescheidfalle schnappt zu.

 

Hartleibige Firmen geben sich solche Blößen nicht. Z. B. Telekommunikations- und Kabelfernsehanbieter geraten ständig in Verzug mit der Leistungserbringung oder die erbrachte Leistung bleibt hinter dem Vertraglichen zurück. Gerade weil das zu ihrem Geschäftsmodell zu gehören scheint, reagieren sie auf Mahnbescheide automatisch mit Einspruch und dann dauert es länger, als wenn man direkt eine Frist gesetzt und nach Fristablauf Klage erhoben hätte.

 

Grundsätzlich würde ich sagen, dass man bei Schuldnern zero tolerance fahren sollte. Keine langen Briefwechsel und Telefonate, sondern so schnell wie möglich klagen. Gerade die mit Dreck am Stecken reagieren dann gerne in dem Einzelfall mit Leistung, um die Sache aus der Welt zu schaffen und sich Zeit zu verschaffen.

 

Wenn man natürlich die Anleihebedingungen nicht genau gelesen hat und nicht Recht hat, bleibt man auf den Prozeßkosten sitzen.

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Ramstein

Und bei einer Insolvenz hilft ein gewonnener Prozess auch nicht.

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BenGunn
Es kann doch kein Geschäftsmodell sein Lohndumping zu ermöglichen...

(Sorry für das Off-Topic. )

Sorry - aber das ist doch wohl Topic-Pur.

Noch bevor man sich irgendwelche Zahlen anschaut, macht man sich doch ein paar Gedanken über die Wertschöpfungsmöglichkeiten seines zukünftigen Schuldners, ohne sich dabei selbst aus dem Auge zu verlieren.

Und der Gedanke Zinsen einzuklagen, erscheint mir für einen kleinen Anleihengläubiger aus ökonomischer Sicht eher suboptimal zu sein. Wenn sie nicht pleite sind, werden sie zahlen, ansonsten stellt sich das Problem mit dem nackten Mann und der (eventuellen) Quote.

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checker-finance
Es kann doch kein Geschäftsmodell sein Lohndumping zu ermöglichen...

(Sorry für das Off-Topic. )

Sorry - aber das ist doch wohl Topic-Pur.

Noch bevor man sich irgendwelche Zahlen anschaut, macht man sich doch ein paar Gedanken über die Wertschöpfungsmöglichkeiten seines zukünftigen Schuldners, ohne sich dabei selbst aus dem Auge zu verlieren.

Und der Gedanke Zinsen einzuklagen, erscheint mir für einen kleinen Anleihengläubiger aus ökonomischer Sicht eher suboptimal zu sein. Wenn sie nicht pleite sind, werden sie zahlen, ansonsten stellt sich das Problem mit dem nackten Mann und der (eventuellen) Quote.

 

Bei einem seriösen Anbieter wäre das so. Bei einer unseriösen Klitsche kann es aber durchaus sein, dass die, die klagen, nochmal ruhig gestellt werden. Kostet nicht viel und bringt Zeit zum Spuren verwischen.

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Diddi

Wenn die Finanzlage tatsächlich so schlecht ist, wie man nach der unterbliebenen Zinszahlung annehmen muss, dann bringt eine Klage auch nichts mehr.

 

Das Einreichen einer Klage benötigt doch einen gewissen zeitlichen Vorlauf, sie muss bearbeitet und schließlich auch noch zugestellt werden - bis dahin könnte die Firma schon zahlungsunfähig sein, vermute ich mal ganz voreingenommen.

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PeterPan

Nun also der erwartete Insolvenzantrag.

 

 

dpa-AFX

 

hkw GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz/Unternehmensrestrukturierung

 

10.12.2013 15:22

 

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

 

Die hkw Personalkonzepte GmbH bereitet die Stellung eines Insolvenzantrags vor. Das Personaldienstleistungs-Unternehmen aus München ist zahlungsunfähig. Hintergrund ist, dass Schuldner der Emittentin nicht fristgerecht an die hkw Personalkonzepte GmbH gezahlt haben und der Emittentin daher Liquidität zur Zahlung der Zinsen auf die Anleihe fehlt. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens soll die Fortführung des Unternehmens erreicht werden. Der Betrieb der hkw Personalkonzepte GmbH wird auch mit Stellung des Insolvenzantrags weiter fortgeführt. Die Gehaltszahlungen der Arbeitnehmer sollen über die Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert werden die aktuell vorbereitet wird. Die Verträge mit den Kunden werden von der hkw Personalkonzepte GmbH fortgeführt und erfüllt. Die Emittentin befindet sich bereits in Gesprächen mit Investoren die Interesse an einer Übernahme des Geschäfts haben.

 

10.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 

ISIN DE000A1K0QR1

 

AXC0191 2013-12-10/15:22

 

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BondAlf

Die Emittentin befindet sich bereits in Gesprächen mit Investoren die Interesse an einer Übernahme des Geschäfts haben,

 

aber die lästigen Bondhalter vorher los werden möchte.

 

 

 

 

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chaosmaker85

...und ein blinder Affe mit (oder auch ohne) Dartscheibe würde qualitativ ähnliche "Ratings" erstellen wie CreditReform.

 

Ich suche mir eine Handvoll mäßige BWL-Studenten mit rudimentären Office-Kenntnissen und lass dann ebenfalls Ratings zu dubiosen Klitschen zusammentippen, welche dann mal eben einen hohen zweistelligen Mio. Betrag aufnehmen können (sofern der Firmenname keine Begriffe wie Solar oder Umweltenthält).

 

Schon verrückt - Stupid German money :w00t::(

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herbrio
· bearbeitet von vanity
Beitrag halbwegs lesbar gestaltet

Mir wurde heute folgendes Übernahme/Abfindungsangebot durch meine Depotbank übermittelt.

 

Was soll man denn davon halten.?

 

Gibt es sonst noch Möglichkeiten wieder an sein investiertes Geld zu kommen.

 

Für kompetente Hilfe wäre ich Dankbar

 

 

 

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

die Perusa Partners Fund 2, L.P., St. Peter Port, Guernsey bietet Ihnen als Gläubiger der o. g. Anleihe

ein Übernahme-/Abfindungsangebot für Ihre Anleihen an. Bei Annahme des Angebotes erhalten Sie

Ihrer Anleihe folgende Konditionen:

 

Frist: bis 31.01.2014

Abfindungsbetrag: 10 % des Nennbetrages

Sonstiges: Die Wirksamkeit des Angebots steht unter der Bedingung, dass mindestens 50 %

der Inhaber der Schuldverschreibungen dieses Angebot annehmen. Auf diese

Bedingung kann die Perusa einseitig, ohne Angabe von Gründen, verzichten.

 

Bei den hier übermittelten Informationen handelt es sich um solche, die wir im Rahmen der allgemeinen

Informationspflichten gemäß unseren AGB, Teil B, XIII, Ziffer 16 der "Sonderbedingungen für den Handel

in Finanzinstrumenten" an Sie weitergeben. Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen werden von

uns nicht geprüft. Unser Haus haftet als Kommissionärin nicht für die Höhe oder die Erfüllung des

Angebotes.

 

Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, senden Sie bitte die beiliegende Annahmeerklärung

vollständig ausgefüllt

an Perusa Partners Fund 2, L.P., per Post an 3 Cornet St, St. Peter Port, Guernsey, GY1 1 BZ, Channel

Islands, per Fax an 089-38038200 oder per email an info@perusafund.gg .

 

Bitte veranlassen Sie, sollten Sie eine Teilnahme an dem freiwilligen Übernahme/

Abfindungsangebot wünschen, den Übertrag Ihrer o.g. Anleihe fristgerecht an die in der

Annahmeerklärung angegebenen Bankverbindung.

 

Für Rückfragen ist Ihr persönliches Betreuungsteam gerne für Sie da.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

HKW PERSONAL ANL.11/16 WKN A1K0QR

unter Abgabe

bis spätestens 31. Januar 2014/17:00 Uhr - dort eintreffend -

 

Cortal Consors S.A.

Zweigniederlassung Deutschland

 

 

 

 

Diese maschinell erstellte Mitteilung wird nicht unterschrieben.

Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland

Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HR Nürnberg B 20075, USt-IdNr. DE225900761, info@cortalconsors.de, www.cortalconsors.de

Fon +49 (0) 911 / 369-30 00, Fax +49 (0) 911 / 369-10 00

Sitz der Cortal Consors S.A.: 1, boulevard Haussmann, 75318 Paris CEDEX 09, Frankreich, Registergericht: R.C.S. Paris 327 787 909

Président du Conseil d´Administration (Verwaltungsratsvorsitzender) und Directeur Général (Generaldirektor) der Cortal Consors S.A.: Olivier Le Grand

Leitung der Zweigniederlassung Deutschland: Kai Friedrich (CEO), Richard Döppmann, Stefan Gröning, Dr. Gérard Derszteler

- 2 -

Diese Erklärung muss vollständig ausgefüllt spätestens am 31. Januar 2014, 17:00 Uhr (MEZ) an die

Perusa Partners Fund 2, L.P, per Post an 3 Cornet St, St Peter Port, Guernsey, GY1 1BZ, Channel

Islands oder per Telefax 089-38038200 oder per E-Mail: info(a)perusafund.gg abgeschickt werden.

 

Als Eigentümer/in von _______________________ Stück 8,25% Inhaber-Teilschuldverschreibungen

2011/2016 der hkw personalkonzepte GmbH mit der Wertpapierkennnummer: A1K0QR, ISIN:

DE000A1K0QR1 erkläre(n) ich/wir, die obige Anzahl Inhaber-Teilschuldverschreibungen für EUR 100,-

brutto pro Inhaber-Teilschuldverschreibungen der hkw personalkonzepte GmbH an die Perusa Partners

Fund 2, L.P, Guernsey, Channel Islands, und zu den übrigen Bedingungen der Angebotsunterlage vom

20. Dezember 2013 zu verkaufen.

 

Über die Annahme des Angebots der Perusa Partners Fund 2, L.P hinaus erkläre(n) ich/wir hiermit ferner:

 

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die oben aufgeführten Inhaber-Teilschuldverschreibungen

auf ein von der Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf (nachfolgend auch der

'Abwicklungsstelle' genannt) eingerichtetes Depot umzubuchen spätestens nachdem ich von der

Abwicklungsstelle davon informiert wurde, dass das Angebot von Perusa Partners Fund 2, L.P vom 20.

Dezember 2013 nicht mehr unter einer Bedingung steht. Zu diesem Zwecke werde(n) ich/wir

meine/unsere Depotbank anweisen, meine/unsere Teilschuldverschreibungen unverzüglich auf folgendes

Depot zu buchen (respektive alle sonstigen hierfür erforderlichen Handlungen vorzunehmen):

Depotinhaber: SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG

 

Bank: Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, Am Markt 14-16, 28195 Bremen

BLZ: 29020000

Depotnummer: 2000278164

 

Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG führt das Depot als Sammeldepot und wird das Depot zwar

nicht für eigene Rechnung aber auch für Rechnung anderer die Annahme erklärender Kunden nutzen.

Daher erkläre ich hiermit ausdrücklich meine Zustimmung zu der Nutzung des Depots als Sammeldepot

im Rahmen der Abwicklung des Kaufangebots.

 

Das Bankhaus Neelmeyer AG unterliegt den folgenden Einlagensicherungen: Gesetzliche Sicherung

nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Freiwilliger Einlagensicherungsfonds

des Bundesverbandes deutscher Banken Der Umfang der Sicherung beträgt: In der gesetzlichen

Einlagensicherung sind 100% der Einlagen, maximal im Gegenwert von 100 000,- Euro pro Kunde und

Institut geschützt. In der freiwilligen Einlagensicherung liegt die Sicherungsgrenze je Kunden bei 30% des

haftenden Eigenkapitals der Bank. Die Sicherungsgrenze für das Bankhaus Neelmeyer AG liegt bei 15

416 000,- Euro je Kunde.

 

Ferner weise(n) ich/wir hiermit die Abwicklungsstelle an, in meinem/unseren Namen das Eigentum an

den verkauften Inhaber-Teilschuldverschreibungen auf die Perusa Partners Fund 2, L.P zu übertragen,

Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf mein/unser unten angegebenes Konto sobald das

Angebot von Perusa Partners Fund 2, L.P vom 20. Dezember 2013 nicht mehr unter einer Bedingung

steht. Dementsprechend beauftrage(n) und bevollmächtige(n) ich/wir hiermit die Abwicklungsstelle unter

Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle zu diesem Zwecke

erforderlichen oder zweckdienlich erscheinenden Handlungen vorzunehmen und entsprechende

Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Insbesondere ist die Abwicklungsstelle ermächtigt, den

Eigentumsübergang der Inhaber-Teilschuldverschreibungen auf die Perusa Partners Fund 2, L.P in

meinem/unserem Namen und Auftrage herbeizuführen sowie Besitz an den Aktien zu übertragen. Die

Haftung der Abwicklungsstelle ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Höhe nach auf den

Kaufpreis für meine/unsere vorgenannten Aktien beschränkt.

Annahmeerklärung zum freiwilligen öffentlichen Kaufangebot vom 20. Dezember 2013 der Perusa

Partners Fund 2, L.P 8,25% Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2011/2016 der hkw

personalkonzepte GmbH

- 3 -

Mit der Annahme des Angebots erkläre(n) ich/wir ferner, dass zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots

und zum Zeitpunkt der Übertragung auf die Perusa Partners Fund 2, L.P: - ich/wir alleinige® Eigentümer

der Inhaber-Teilschuldverschreibunge n und berechtigt bin/sind über diese zu verfügen, - die Inhaber-

Teilschuldverschreibungen frei von jeglichen Belastungen oder Rechten Dritter mit Ausnahme der

üblichen AGB-Pfandrechte der Depotbank sind.

 

Den Kaufpreis schreiben Sie bitte dem folgenden Konto gut: ...

 

Diese Annahmeerklärung unterliegt deutschem Recht.

 

Angaben zum Anleiheinhaber: ...

 

Ferner weise(n) ich/wir die Abwicklungsstelle an, meine/unsere Teilschuldverschreibungen spätestens

am 5. Februar 2013 auf das folgende Depot an mich zurück zu übertragen wenn bis dahin das Angebot

von der Perusa Partners Fund 2, L.P noch unter einer Bedingung stehen sollte.

 

Depotinhaber: ______________________________________________________________________

Bank: ________________________________________________________ _____________________

BLZ: ______________________________________________________________________________

 

Depotnummer: ______________________________________________________________________

 

Ort/Datum: _______________________ Unterschrift(en) ______

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