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Runnerbaba

VL Fond...staatlicher Zuschuß nachträglich möglich?

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Runnerbaba

Hallo,

 

ich spare seit 3-4 Jahre in einen VL Fondsparvertrag der Deka Bank ein.

Habe in dieser Zeit, da Student, nicht mehr wie 10.000 verdient, war aber zu faul/nachlässig den staatlichen Zuschuss zu beantragen.

 

Kann ich das noch nachträglich und ist dies einfach möglich?

 

Spare 40 im Monat und ich habe was von 20% und max. 4 Jahre rückwirkend gelesen.

Wären dann insg. ja doch um die 400 die ich bekommen könnte? (gehen die in den Fond dann mit rein oder auf mein Giro?)

 

Danke im voraus

 

Gruß

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chart
· bearbeitet von chart

Hallo,

 

beantragen muß man es eigentlich nicht.

Aber um den Zuschuss zu erhalten sollte man in der Steuererklärung es angeben und den jährlichen Bescheid von der Bank mit abgeben.

Das kann man auch nachträglich noch machen.

Allerdings solltest du pro Jahr mind. 400 € über den AG eingezahlt haben, um vom Staat dann die 80€ für ein Jahr zu bekommen. Hast du weniger als 400€ eingezahlt bekommst du nichts.

Den Zuschuss bekommst du auch erst am Ende der Laufzeit, also nach 7 jahren. Denn 6 Jahre zahlst du ein und 1 Jahr ruht das ganze, dann kannst du auch über das Geld frei verfügen und bekommst den Zuschuss.

Ob der Zuschuss dann auf dein Girokonto oder in das Depot gut geschrieben wird, weiß ich jetzt nicht. Spielt aber nicht die Rolle, hauptsache man bekommt es.

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Schwabe

Hallo,

 

beantragen muß man es eigentlich nicht.

Aber um den Zuschuss zu erhalten sollte man in der Steuererklärung es angeben und den jährlichen Bescheid von der Bank mit abgeben.

Das kann man auch nachträglich noch machen.

Allerdings solltest du pro Jahr mind. 400 über den AG eingezahlt haben, um vom Staat dann die 80 für ein Jahr zu bekommen. Hast du weniger als 400 eingezahlt bekommst du nichts.

Den Zuschuss bekommst du auch erst am Ende der Laufzeit, also nach 7 jahren. Denn 6 Jahre zahlst du ein und 1 Jahr ruht das ganze, dann kannst du auch über das Geld frei verfügen und bekommst den Zuschuss.

Ob der Zuschuss dann auf dein Girokonto oder in das Depot gut geschrieben wird, weiß ich jetzt nicht. Spielt aber nicht die Rolle, hauptsache man bekommt es.

 

Auch wenn man keine 400 einbezahlt hat, bekommt man die 20% vom Staat.

Der Zuschuss (Arbeitnehmersparzulage) wird in Form von Anteilen dem VL-Fonds gutgeschrieben

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chart

Nenn doch bitte mal eine Quelle und verate mir warum ich für ein Jahr keinen Zuschuss bekomme.

Denn ich habe in dem Jahr knapp unter 400 eingezahlt und die Depobank sagte auch man müsse mind. 400 im Jahr einzahlen um den Zuschuss zu bekommen. Ich kenne es auch nicht anders das man mind. 34 im Monat einzahlen muss, sonst bekommt man den Zuschuss nicht.

Oder gilt das nur für Altverträge? Bei Neuverträgen könnte man also auch 10 oder 20 einzahlen und man bekommt den Zuschuss?

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NukedaBaze

Nenn doch bitte mal eine Quelle und verate mir warum ich für ein Jahr keinen Zuschuss bekomme.

Denn ich habe in dem Jahr knapp unter 400 eingezahlt und die Depobank sagte auch man müsse mind. 400 im Jahr einzahlen um den Zuschuss zu bekommen. Ich kenne es auch nicht anders das man mind. 34 im Monat einzahlen muss, sonst bekommt man den Zuschuss nicht.

Oder gilt das nur für Altverträge? Bei Neuverträgen könnte man also auch 10 oder 20 einzahlen und man bekommt den Zuschuss?

 

Der Maximalbetrag, der gefördert wird, sind 400 Euro pro Jahr. Bei Produktivkapital sind es 20% Förderung, sprich max. 80Euro, die dir gut geschrieben werden. Wenn du 4 Jahre lang eingezahlt hast und innerhalb der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage warst, kriegst du also maximal 320 Euro (4J. * 80 Euro). Geregelt ist das im fünften Vermögensbildungsgesetz...

 

Eine einfache Quelle ist Wikipedia:

 

 

Höhe der Arbeitnehmersparzulage

 

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt gem. § 13 (2) VermBG

20 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 400 jährlich.

Sparbeiträge des Arbeitnehmers aufgrund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen

 

 

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chart
· bearbeitet von chart

Das ist immer noch keine Antwort auf meine Frage. Es ist alles erfüllt,nur das in einem Jahr weniger als 400eur eingezahlt wurde und ich keine Sparzulage erhalte. Das trifft auf meine Partnerin ebenfalls zu. Hier werde ich sicher auch keine Antwort erhalten.

Wir haben 6 Jahre eingezahlt.

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Padua

Das ist immer noch keine Antwort auf meine Frage. Es ist alles erfüllt,nur das in einem Jahr weniger als 400eur eingezahlt wurde und ich keine Sparzulage erhalte. Das trifft auf meine Partnerin ebenfalls zu. Hier werde ich sicher auch keine Antwort erhalten.

Wir haben 6 Jahre eingezahlt.

 

Hallo @chart,

 

Du kannst doch hier keine Antwort auf die Frage erhalten, warum man Dir gesagt hat, dass es die Sparzulage nur gibt, wenn man 400 Euro jährlich einzahlt. Nimm doch einfach den Gesetzestext des § 13 VermBG und geh damit zu demjenigen, der Dir diese offensichtlich falsche Auskunft gegeben hat. In § 13 VermBG steht ja nun wirklich eindeutig drin, dass es sich bei den 400 um den Höchstbetrag handelt, für den es eine Arbeitnehmersparzulage gibt.

 

Gruß Padua

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NukedaBaze

@ chart

 

Es gibt einen Mindestbetrag und zwar 26 Euro bei VL Verträgen bei der Deka (Quelle) pro Einzahlung. Das heißt aber nicht, dass der mind. pro Monat eingezahlt werden muss. Du kannst auch pro Quartal, Halbjahr oder jährlich etc. einzahlen. Und darauf gibt es die Förderung.

 

Mir ist nicht bekannt, dass die Einzahlungen summiert bis zum Ende des Jahres für den Anspruch auf Förderung irgendeinen Mindestbetrag ausmachen müssen.

 

Anders ist das bei Bausparverträgen und der Wohungsbauprämie (mind. 50 Euro Einzahlung p.a.).

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michaelschmidt

Hallo !

Da habe ich auch eine Frage dazu.

Mein Sohn hat auch so ein Depot.

Wenn die 7 Jahre vorüber sind, werden dann diese angesammelten jährlichen 80 Euro Förderung automatisch ausgezahlt oder muß man das beim Finanzamt oder sonstwo erst beantragen ?

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chart

Diese musst du mit der Steuererklärung quasi beantragen, sonst gibt es nichts.

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Atros
· bearbeitet von Atros

Mein Sohn hat auch so ein Depot.

Wenn die 7 Jahre vorüber sind, werden dann diese angesammelten jährlichen 80 Euro Förderung automatisch ausgezahlt oder muß man das beim Finanzamt oder sonstwo erst beantragen ?

 

 

Diese musst du mit der Steuererklärung quasi beantragen, sonst gibt es nichts.

 

Wenn schon,dann müsste der Sohn die Arbeitnehmersparzulage im Rahmen seiner Steuererklärung beantragen.

(Die Arbeitnehmersparzulage kann natürlich auch gesondert eingereicht werden. Eigentlich jährlich,man beachte aber dabei die hier erwähnten Fristen. Es wäre also auch möglich innerhalb der Fristen nachträglich für mehrere Jahre die Zulage zu beantragen. Ohne Steuererklärung für das betreffende Jahr geht es aber nicht.)

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Bassinus

Man muss es nicht zwingend mit der Steuererklärung einreichen. Wenn man ein sogenannter Antragsveranlager ist (also zur Abgabe nicht verpflichtet), dann würde es reichen, wenn du nur diese VL - Bescheinigung (4 Zeiler, vom AG bezahlter Betrag, Art der Sparens, Vertragsnummer, Anbieternummer) bei deinem Finanzamt einreichst. Du bekommst dann einen Bescheid zugestellt, in dem nur deine AnSpZ festgesetzt ist.

 

Das klappt auch, wenn du schon deine Steuererklärungen eingereicht hattest. Einfach VL- Bescheinigung nachreichen und dir kommen die Bescheide nach Hause.

 

Gruß Kevin

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NukedaBaze

Wichtig vielleicht noch: Die Arbeitnehmersparzulage fließt nicht auf das Girokonto, sondern wird auch wieder angelegt, zum Ende des 7. Jahres. Das ist ja Sinn und Zweck der Sache, dass das "sparen" gefördert werden soll. Irritationen kann es auch durch die Berechnung der Laufzeit geben.

 

BSP: Mai 2012 Start Sparplan / Beginn 1. Jahr

Jan 2013 Beginn 2. Jahr

Jan 2018 Liegefrist, zum Ende Gutschrift Arbeitnehmersparzulage

Jan 2019 Möglicher Verkauf bei gutem Kurs etc. etc.

 

Ich hoffe ich habe das richtig in Erinnerung. :-) Müsste aber so passen. Es ist irrelevant wann ich mit der Besparung Anfange. Im besten Fall spare ich ab Dezember, dann hab ich ein Jahr geschenkt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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michaelschmidt

Danke schonmal für die Erklärungen.

 

Ich habe mal den Steuerbescheid von Sohnemann rausgekramt.

Da steht z.B bei 2010 auf der ersten Seite "Arbeitnehmersparzulage -80,00"

Wurde das dann mit der Steuerschuld des Jahres irgendwie verrechnet ?

Oder zeigt das nur an, daß es quasi zur Abholung bereit liegt und registriert wurde ?

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Atros

Danke schonmal für die Erklärungen.

 

Ich habe mal den Steuerbescheid von Sohnemann rausgekramt.

Da steht z.B bei 2010 auf der ersten Seite "Arbeitnehmersparzulage -80,00"

Wurde das dann mit der Steuerschuld des Jahres irgendwie verrechnet ?

Oder zeigt das nur an, daß es quasi zur Abholung bereit liegt und registriert wurde ?

 

Vorweg,das ist positiv,denn dann hat er sie offensichtlich zumindest beantragt.

 

 

Darunter müßte (irgendwo) stehen:

 

Die Sparzulage in Höhe von XX,XX EUR wird nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

 

Die Sparzulage wird nicht verrechnet sondern wird,wie es dort stehen sollte, nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

 

 

Was steht da genau? (Da gibt es mehrere Zeilen: Festgesetzt werden; abzurechnen sind,mithin sind zuviel entrichtet etc.)

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vanity

[mod]

Wir haben den Thread jetzt feucht durchgewischt. Wer wen provoziert oder beleidigt und ob überhaupt, lassen wir dahingestellt. Jedenfalls sind jetzt alle Beiträge weg, die nichts zur Fragestellung beigetragen haben. Falls wesentliche Informationen versehentlich im Putzeimer gelandet sind - Pech gehabt. Die dürfen gerne in angemessener Form nachgetragen werden.

 

Wer jetzt noch Beiträge in unangemessener Form beisteuert, muss damit rechnen den nassen Putzlumpen überzukriegen.

[/mod]

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Atros
· bearbeitet von Atros

[mod]

Wir haben den Thread jetzt feucht durchgewischt. Wer wen provoziert oder beleidigt und ob überhaupt, lassen wir dahingestellt. Jedenfalls sind jetzt alle Beiträge weg, die nichts zur Fragestellung beigetragen haben. Falls wesentliche Informationen versehentlich im Putzeimer gelandet sind - Pech gehabt. Die dürfen gerne in angemessener Form nachgetragen werden.

 

Wer jetzt noch Beiträge in unangemessener Form beisteuert, muss damit rechnen den nassen Putzlumpen überzukriegen.

[/mod]

 

Danke.

 

Ich hole nochmal etwas hervor,daß nicht hätte gelöscht werden müssen:

 

Man muss es nicht zwingend mit der Steuererklärung einreichen. Wenn man ein sogenannter Antragsveranlager ist (also zur Abgabe nicht verpflichtet), dann würde es reichen, wenn du nur diese VL - Bescheinigung (4 Zeiler, vom AG bezahlter Betrag, Art der Sparens, Vertragsnummer, Anbieternummer) bei deinem Finanzamt einreichst. Du bekommst dann einen Bescheid zugestellt, in dem nur deine AnSpZ festgesetzt ist.

 

Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage

 

Der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen.

Ein gesonderter Antrag ist z. B. erforderlich, wenn

– Sie (ggf. auch Ihr Ehegatte) ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen haben oder

– keine Steuerabzugsbeträge in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.

 

Zum gesonderten Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage gehören der vierseitige Hauptvordruck, die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) und die vom Anlageinstitut / Unternehmen übersandte

Anlage VL (Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen).

Anleitung zur Einkommensteuererklärung ...

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chart

[mod]

Wir haben den Thread jetzt feucht durchgewischt. Wer wen provoziert oder beleidigt und ob überhaupt, lassen wir dahingestellt. Jedenfalls sind jetzt alle Beiträge weg, die nichts zur Fragestellung beigetragen haben. Falls wesentliche Informationen versehentlich im Putzeimer gelandet sind - Pech gehabt. Die dürfen gerne in angemessener Form nachgetragen werden.

 

Wer jetzt noch Beiträge in unangemessener Form beisteuert, muss damit rechnen den nassen Putzlumpen überzukriegen.

[/mod]

 

Danke, jetzt ist es wieder sauber. Ich hatte mich ja bereits bei dem TO entschuldigt.

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michaelschmidt
· bearbeitet von michaelschmidt

Ja das steht am Ende des Bescheides:

 

"Die Sparzulage in Höhe von 80,00 € wird nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt."

 

Also muß mein Sohn die da dann erst dran erinnern, daß sie auszahlen, oder machen die das dann automatisch ?

So wie Ihr zuletzt geschrieben habt, muß er das Finanzamt dann nach der Sperrfrist mit der Steuererklärung daran erinnern, daß sie auszahlen .

Richtig ?

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Atros
· bearbeitet von Atros

Also muß mein Sohn die da dann erst dran erinnern, daß sie auszahlen, oder machen die das dann automatisch ?

So wie Ihr zuletzt geschrieben habt, muß er das Finanzamt dann nach der Sperrfrist mit der Steuererklärung daran erinnern, daß sie auszahlen .

Richtig ?

 

Nein,die Auszahlung der gewährten Sparzulagen führt das Finanzamt automatisch durch. (Da ist eigentlich keine Erinnerung notwendig.)

Die Arbeitnehmersparzulage muss aber immer wieder für das jeweilige Jahr beantragt werden.(Dort gibt es keine Automatik.)

 

(Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. Man sollte dann aber trotzdem nachsehen ob die Zahlungen nach der Sperrfrist eingetroffen sind.)

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michaelschmidt
· bearbeitet von michaelschmidt

OK, dann behalte ich das bei meinem Jüngsten seinen VL-Fonds-Depot im Auge.

 

Jetzt habe ich mal bei meinem ältesten Sohn nachgeguckt.

Der hatte bei seinem alten Arbeitgeber einen Bausparvertrag bespart.

So weit ich das momentan überblicken kann, hat er für 4 Jahre im Steuerbescheid diese 80 Euro stehen.

Der Bausparvertrag war 2010 zuteilungsreif und er lies sich das Geld auszahlen.

Da müßten dann also am Ende 320 Euro eingegangen sein ?

Das ist aber bei der Endabrechnung nicht zu sehen.

Die scheinen zu fehlen.

Wenn er also die 320 Euro vom Finanzamt nicht bekommen hat, kann er die noch nachfordern ?

Werden die ihm dann auch auf das Girokonto überwiesen ?

Weil der Bausparvertrag besteht ja gar nicht mehr.

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jogo08
· bearbeitet von jogo08
Ergänzung

War der Bausparvertrag als VL angelegt oder wurde Bausparprämie beantragt?

 

MWn wird die Bausparprämie direkt auf das Bausparkonto eingezahlt sobald die Fristen rum sind.

 

Ach ja, und Bausparpämien werden direkt bei der Bausparkasse beantragt. Sollte sich also auf den jährlichen Kontoauszügen wiederfinden.

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NukedaBaze
· bearbeitet von NukedaBaze

@ michaelschmidt

 

Da wirst du dich evtl. verguckt haben. Beim Bausparen gibt es als maximale Förderung an AnSpZl 9%, also 42,30€ pro Jahr auf maximal 470 Euro Einzahlungen an vermögenswirksamen Leistungen. Als weitere Förderung steht noch die Wohnungsbauprämie zu Verfügung.

 

Man kann hier die eingezahlten VL auch für die Wohnungsbauprämie berücksichtigen. (Sinnvoll, wenn man überhalb der Einkommensgrenze (17.900 beim Bausparen /20.000€ beim Investmentfonds, zu versteuerndes Einkommen) für AnSpZl liegt, aber unterhalb der Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie (25.600€ zu versteuerndes Einkommen).

 

Ich stelle mir da folgende Fragen:

-Eventuell gingen die VL auf einen anderen Vertrag und er hat den BSV mit normalen Beiträgen bespart?

-Eventuell hat er die eingezahlten VL mit dem Antrag auf Wohnungsbauprämie eben für die WoBP anrechnen lassen? Dann kriegt er logischerweise auch keine AnSpZl, sondern WoBP.

-> da hilft auf jeden Fall: jährliche Kontoauszüge überprüfen, so wie jogo 08 schreibt

- wie lange lief denn der BSV?

 

Normalerweise müsste aber auch hier die Gutschrift mit Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist erfolgen, ebenso die Auszahlung d. Wohnungsbauprämie, falls darüber hinaus bespart wurde. Danach kommt übrigens bei weiterer Besparung und Beantragung die WoBP jährlich. Wenn der Anspruch beantragt und vom FA festgehalten und dir bestätigt wurde, aber nur die Überweisung vom FA vergessen wurde, würde ich einfach mal dort anrufen oder? bzw. in dem Fall dein Sohn aus Datenschutzgründen. Aber das Geld steht ihm ja dann zu, sollte also auch ein Verrechnungskonto seiner Wahl ausgezahlt werden? Da würde ich mich aber nicht festnageln lassen.

 

Zur Info abseits deiner Fragen: Ist er unter 25 und ist das sein erster Vertrag, oder Abschluss mit mind. einer Regelsparrate vor dem 01.01.2009, dann gilt übrigens noch altes Wohnungsbauprämienrecht und er kann nach 7 Jahren bei Zuteilung des BSV die Kohle verprassen, samt Prämien!.

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Atros

Jetzt habe ich mal bei meinem ältesten Sohn nachgeguckt.

Der hatte bei seinem alten Arbeitgeber einen Bausparvertrag bespart.

So weit ich das momentan überblicken kann, hat er für 4 Jahre im Steuerbescheid diese 80 Euro stehen.

Der Bausparvertrag war 2010 zuteilungsreif und er lies sich das Geld auszahlen.

Da müßten dann also am Ende 320 Euro eingegangen sein ?

Das ist aber bei der Endabrechnung nicht zu sehen.

Die scheinen zu fehlen.

 

jogo08 und NukedaBaze haben Recht,da musst du nochmal genau nachprüfen welche Verträge abgschlossen worden sind und wie diese "bespart" worden sind.

 

Ein kleiner Hinweis:

Die Zuteilung und das Ende der Sperrfrist müssen beim Bausparvertrag nicht zusammenfallen. Es ist sehr gut möglich,daß die Zuteilung erst nach dem Ende der Sperrfrist erfolgt ist. (D.h. die Wohnungsbauprämie (WoP) wurde bereits früher auf das Bausparkonto gezahlt.)

 

 

Ich orakel mal folgendes:

Es gab einen VL-Vertrag mit Anlage in einem Investmentfonds für den die AnSpZl in Höhe von 80 jährlich beantragt und genehmigt wurde.

Es gab zudem einen Bausparvertrag für den aber keine Arbeitnehmersparzulage beantragt worden ist.

D.h. es wurden vermutlich keine VL-Leistungen für diesen Bausparvertrag abgeführt, sondern nur die normalen "Einzahlungen" (Im Rahmen der WoP) geleistet.

 

Kleiner Hinweis:

Man kann hier die eingezahlten VL auch für die Wohnungsbauprämie berücksichtigen. (Sinnvoll, wenn man überhalb der Einkommensgrenze (20.000 zu versteuerndes Einkommen) für AnSpZl liegt, aber unterhalb der Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie (25.600 zu versteuerndes Einkommen).

Beim VL-Bausparen gilt noch die alte Obergrenze von 17.900 .

Das setzt auch voraus,daß man nicht die gesamten 512 p.a. für die WoP spart. Ob das so sinnvoll ist?

(Klar man kann versuchen aus den maximal 470 noch die 0,2% mehr herauszuquetschen,aber einfacher ist es eben gleich direkt auf die WoP zu sparen.)

Gibt es da noch andere Gründe die dafür sprechen würden?

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michaelschmidt

Das ist ja so richtig kompliziert bei Bausparverträgen ??????????????

Der Herr gebe mir Durchblick.....................

Da kann ich ja froh sein, daß sich der Jüngste für VL-Fonds entschieden hat.

Mir fehlt momentan Zeit und die exakten Unterlagen.

Muß mich da mal mit meinen Jungs zusammensetzen.

Danke an Euch für die ausführliche Hilfe !

Ich bleib da jedenfalls dran.

Melde mich bei Bedarf wieder.

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