Susanne911 Oktober 16, 2012 Guten Tag! Eines vorab: Wir sind absolute Laien auf dem Gebiet, haben quasi gar keine Ahnung, deswegen fragen wir ja hier. Also, mein Mann hat am 01. November 2002 ein Zertifikat erworben von der Deutschen Wohneigentums Gesellschaft. Er hat schon versucht das Gesellschaftsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Das wurde allerdings abgelehnt, da die Kündigung laut Vertrag erstmalig zum 31.12.2015 möglich ist. Da mein Mann sich allerdings im Krankenstand befindet und das Krankengeld sehr knapp ist, wäre es super, wenn wir diesen Vertrag dennoch entweder vorzeitig auflösen oder aber weiterverkaufen könnten, da wir dringend das Geld bräuchten um die Fixkosten weiter abdecken zu können. Jetzt unsere Frage: Welche Möglichkeiten gibt es da und wie verfahren wir in der Angelegenheit am besten??? Viele Dank für Eure Antworten. Viele Grüße Susanne Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Oktober 16, 2012 · bearbeitet Oktober 16, 2012 von ceekay74 Hallo Susanne911 und herzlich willkommen im Forum! Also, mein Mann hat am 01. November 2002 ein Zertifikat erworben von der Deutschen Wohneigentums Gesellschaft. Er hat schon versucht das Gesellschaftsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Das wurde allerdings abgelehnt, da die Kündigung laut Vertrag erstmalig zum 31.12.2015 möglich ist. Aufgrund Deiner Angaben und einer kurzen Suche im Netz, vermute ich hinter der Deutschen Wohneigentum Gesellschaft eher einen geschlossenen Fonds des grauen Kapitalmarkts als ein "Zertifikat". 12.09.2012 - BaFin: Deutsche Wohneigentum Gesellschaft betreibt erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft OHNE Erlaubnis Rückabwicklung der Beteiligung möglich- auch andere Fonds DWG 1 und DWG 2, sowie Hermann Bader – Dr. Roland Mühlbauer Altenpflegeheim Frankenhöhe (HDAF) betroffen Bitte ergänze doch noch einige Angaben, was genau abgeschlossen wurde und über welchen Vermittler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Oktober 16, 2012 · bearbeitet Oktober 16, 2012 von Akaman Hallo Susanne, willkommen im Forum! Also, mein Mann hat am 01. November 2002 ein Zertifikat erworben von der Deutschen Wohneigentums Gesellschaft. Er hat schon versucht das Gesellschaftsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Das wurde allerdings abgelehnt, da die Kündigung laut Vertrag erstmalig zum 31.12.2015 möglich ist. Da mein Mann sich allerdings im Krankenstand befindet und das Krankengeld sehr knapp ist, wäre es super, wenn wir diesen Vertrag dennoch entweder vorzeitig auflösen oder aber weiterverkaufen könnten, da wir dringend das Geld bräuchten um die Fixkosten weiter abdecken zu können. Jetzt unsere Frage: Welche Möglichkeiten gibt es da und wie verfahren wir in der Angelegenheit am besten??? Ein Zertifikat in dem Sinne, wie wir diesen Begriff verstehen, ist das wohl eher nicht. Ich vermute, dass es sich um einen geschlossenen Immobilien-Fonds handelt. Ohne nähere Angaben kann ich das aber nicht mit absoluter Sicherheit sagen. Hast du mal gegugelt? Da gibt es allerhand interessante Details. Zum Beispiel das hier: Die Beteiligung an der Deutschen Wohneigentums GbR mit Sitz in Königsbrunn wurde - wohl nicht nur in Einzelfällen - an Anleger vermittelt, die sich bereits in einer finanziellen Notlage befanden. Der Anbieter, die TVG - Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, wurde auf einer Warnliste des Branchendienstes „fondstelegramm“ geführt. Die Investition wurde den Anlegern als VWL-Vertrag präsentiert; das Konzept nicht näher erläutert. Hoffnung auf eine (zumindest teilweise) Erstattung geleisteter Einlagen besteht für die Anleger, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu ihrem Beitritt erhalten haben. Quelle Oder das hier: 12.09.2012 - BaFin: Deutsche Wohneigentum Gesellschaft betreibt erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft OHNE Erlaubnis In einem von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte initiierten Aufsichtsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde festgestellt, dass der Immobilienfonds Deutsche-Wohneigentums-Gesellschaft (DWG) 03 GbR aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Regelung in bestimmten Fällen ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) betreibt, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis vorweisen zu können. Die Gesellschaft selbst hat sich mittlerweile gegenüber dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Rückzahlung der von ihr betriebenen Einlagengeschäfte bereit erklärt und wird demnächst ein entsprechendes Informationsschreiben an die betroffenen Anleger versenden. Diese Feststellungen der BaFin dürfte auch auf die Schwesterfonds Deutsche-Wohneigentums-Gesellschaft (DWG) 01 und 02 GbR sowie den Fonds Hermann Bader – Dr. Roland Mühlbauer Altenpflegeheim Frankenhöhe (HDAF) GbR übertragbar sein. Damit ist Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte ein wichtiger Schritt gegen die vorgenannten Fonds gelungen. Derzeit wird geprüft, ob und inwieweit sich der festgestellte Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) auch auf den Gesellschaftsvertrag und damit auf die Gesellschaftsbeteiligung insgesamt auswirkt, so dass auch nicht unmittelbar betroffene Anleger von den Feststellungen der BaFin profieren und das Vertragsverhältnis rückabwickeln können. "Mit den neu gewonnen Erkenntnissen stehen den Anlegern der DWG Fonds weitere entscheidende Argumente neben den bestehenden Prospektfehlern und ggf. Beratungspflichtverletzungen zur Rückabwicklung der Beteiligung zur Verfügung", erläutert Rechtsanwalt Walter von Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte in einer Stellungnahme. (Vorsicht: die Rechtsanwälte haben natürlich auch eigene Interessen!) edit: ceekay war schneller. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Susanne911 Oktober 16, 2012 · bearbeitet Oktober 16, 2012 von Susanne911 Hallo! Erstmal danke für die rasche Antwort. Ja, genau sowas ist es.... von diesem Herrn Bader unterschrieben. Da steht: Zertifikat Nr XXXX für Herr XXXXXX der oben genannte Anleger zeichnet mit Wirkung vom 01. Nov. 2012 Wohnimmobilien-Anteile in Höhe von XXXXX Euro An der Deutschen Wohneigentums GBR 03 usw. Dann steht da drunter noch: Dieses Zertifikat gilt als Besitzurkunde und gilt nur in Zusammenhang der "Beteiligungserklärung". Bei Rückgabe des Anteils erlichst die Gültigkeit des Zeritifikates. Das Zertifikat ist ist kein handelbares oder beleihbares Wertpapier. Es darf nicht kopiert oder anderweitig vervielfältigt werden. Von jedem Zertifikat gibt es drei Ausfertigungen, wobei zwei mit der Aufschrift "Duplikat" versehen sind. Jegliche Ansprüche des Zertifikatsinhabers gegenüber der Gesellschaft können nur durch ihn selbst, nicht jedoch durch Dritte angemeldet werden. Das hört sich so an, als wäre diese Gesellschaft ein schwarzes Schaf und dass es schwierig wird, überhaupt einen Cent davon zu sehen.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Oktober 16, 2012 · bearbeitet Oktober 16, 2012 von Akaman Das hört sich so an, als wäre diese Gesellschaft ein schwarzes Schaf und dass es schwierig wird, überhaupt einen Cent davon zu sehen.... Das fürchte ich auch. In jedem Fall werden eure Chancen mit rechtlichem Beistand besser sein als ohne. Aber ob sie überhaupt gut genug sind, kann ich dir auch nicht sagen. Vielleicht willst du ja mal bei einer der RA-Kanzleien anrufen und fragen, wie teuer eine rechtliche Vertretung wird? Oder erst einmal eine Beratung? Vorher vielleicht noch dies: habt ihr eine Risikobelehrung erhalten? Wurde das Protokoll von euch unterzeichnet? Ach ja: wie und wann habt ihr den Vertrag denn abgeschlossen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord Oktober 16, 2012 Wie habt ihr das damals abgeschlossen? Über einen Verkäufer (womöglich sogar ein weitschichtiger Bekannter), der abends zu euch kam und in höchsten Tönen das Produkt gelobt hat? Versehen mit sicher, Betongold, langfristig, alte Leute werden immer älter etc., da kann nichts passieren, ich bin selbst darin investiert etc.? Dann habt ihr einen Gesellschaftervertrag unterzeichnet und seid jetzt Mitgesellschafter mit allen Rechten (wenige) und Pflichten (viele). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Susanne911 Oktober 16, 2012 Also ich war gar nicht dabei, da ich meinen Mann damals noch gar nicht kannte. Das war im November 2002. Das wurde über die Firma wo mein Mann angestellt ist abgeschlossen und jeden Monat vom Gehalt abgezogen. Und einen Rechtsanwalt können wir uns überhaupt nicht leisten, sonst würden wir ja nicht versuchen an das Geld heranzukommen, weil mein Mann im Krankenstand ist und es auch noch nicht absehbar ist, wann er seine Arbeit wieder aufnehmen kann :/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HanniVector Oktober 16, 2012 Anwalt wäre sicher hilfreicher aber für eine Erstberatung könnte auch die Verbraucherzentrale nützlich sein um eine erste Einschätzung zu erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag