Fondsanleger1966 Oktober 19, 2012 Wie gesagt, Risikovoranfragen sind def. immer noch der beste Weg, nur "anonym" gehts nicht mehr immer. Und wie verhindert der Makler den Eintrag des Mandanten in ein Infosystem der Versicherungswirtschaft? Über die "invitatio ad offerendum", weil ein Ausschluss oder eine Ablehnung durch die Versicherung nicht gemeldet wird, da ja gar kein Vertragsangebot von Seiten des potenziellen Versicherungsnehmers vorliegt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Oktober 19, 2012 · bearbeitet Oktober 19, 2012 von AnNaWF Wie gesagt, Risikovoranfragen sind def. immer noch der beste Weg, nur "anonym" gehts nicht mehr immer. Und wie verhindert der Makler den Eintrag des Mandanten in ein Infosystem der Versicherungswirtschaft? Über die "invitatio ad offerendum", weil ein Ausschluss oder eine Ablehnung durch die Versicherung nicht gemeldet wird, da ja gar kein Vertragsangebot von Seiten des potenziellen Versicherungsnehmers vorliegt? Zum einen gibt es genug VUs die garnicht mehr mit der IFRP (früher HIS) zusammenarbeiten, zum anderen führen RVs nicht zu Einträgen da idR garkeine Legitimation zur Datenweitergabe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 19, 2012 Das sagt der GdV zur Märchenstunde Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Oktober 19, 2012 · bearbeitet Oktober 19, 2012 von AnNaWF Das sagt der GdV zur Märchenstunde Märchenstunde? Entspricht irgendeine meiner Aussage nicht den Tatsachen oder worauf bezieht sich diese Aussage? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 19, 2012 Im Gegenteil.Eher auf die vorgebliche "Krake" der Versicherungswirtschaft.Hier wird,wie so oft,heißer gekocht als gegessen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Oktober 19, 2012 · bearbeitet Oktober 19, 2012 von AnNaWF Im Gegenteil.Eher auf die vorgebliche "Krake" der Versicherungswirtschaft.Hier wird,wie so oft,heißer gekocht als gegessen. Ok Dachte schon Was die meisten halt auch nicht verstehen ist dass ein IFRP Eintrag (oder auch kein Eintrag) bei einem zuvor abgewiesenen (oder mit Erschwernissen belegten) Antrag völlig unerheblich ist bei einem Folgeantrag. Denn, es wurde nunmal ein Antrag abgewiesen (oder mit Erschwernissen belegt) und das ist i.A. ohnehin angabepflichtig (IFRP hin oder her). Man könnte die IFRP sogar als hilfreich erachten kann sie doch verhindern dass man jahrelang Beiträge zahlt ohne dass Leistungen zu erwarten sind indem sie das VU frühzeitig auf die Falschangabe hinweist Letztgenannte Sichtweise ist aber vllt auch etwas "extrem" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag