AnNaWF Oktober 19, 2012 Hallo Leute, nachdem ich noch mal über alles nachgedacht habe und dies mit meiner besseren Hälfte besprochen habe bin ich zu einer Entscheidung gekommen. Ich hatte heute Besuch von meinem Vermittler und habe die Nachversicherungsgarantie für meine bestehende BUZ in Anspruch genommen. Damit habe ich einen neuen Vertrag ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen (bis auf Herzinfarkt, Krebs, HIV). Ich habe damit das maximal Mögliche ausgeschöpft. Der Fragebogen, der von der AL verlangt wird, wenn man eine Jahresrente über 30000 abschließt hat es in sich. Ich bin zwar fest davon überzeugt, dass es für mich kein Problem gegeben hätte aber für jemanden der nicht Topfit ist wird es da sicher Probleme geben. Außerdem bin ich kein begeisterter Blutspender... Jetziger Vertrag 2288 Rente mit 5% Dynamik Neuer Vertrag auf Basis Nachversicherungsgarantie 500 mit 10% Dynamik Meine neue Gesamtrente ist also 2788. Die Dynamik habe ich extra etwas höher gewählt. Neu ist ja jetzt bei der AL, dass man die Dynamik jedes Jahr ablehnen kann, wenn man will, ohne diese zu verlieren. Das schöne ist, dass ich ohne Dynamik bei genau 30000 Jahresrente liege und somit die Nachversicherungsgarantie noch genau einmal in Zukunft in Anspruch nehmen kann. Ich danke Euch für die wertvollen Hinweise und die Hilfe. Gerne. Klingt vernünftig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Oktober 21, 2012 Ich hätte da mal eine Frage dazu. Ich hatte zwei BU Versicherung. Eine bei der AXA, die andere bei der Nürnberger Versicherung. Beide wollte ich erhöhen (Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung). Bei der Nürnberger ging alles ziemlich gut. Die Leistung wurde von 550 Euro auf 825 Euro erhöht. Bei der AXA hingegen musste ich einen neuen Vertrag abschließen. AXA vorher: Tarif: ASBVM-8 BU Rente: 546,72 Euro der neue zusätzliche Vertrag: Tarif: ASBV-M-12 BU Rente: 273,36 Euro Ich frage nur, weil ich hier lese, das das bei morrsleib erst bei 2500 Euro nötig wäre. In dem neuen Vertrag wurden die Gesundheitsfragen alle mit "nein" beantwortet. Aber nur auf der Grundlage, weil es sich ja um die Nachversicherungsgarantie handelt. Einen wirklichen Beweis habe ich dafür aber nicht erhalten........ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Oktober 21, 2012 · bearbeitet Oktober 21, 2012 von AnNaWF Ich frage nur, weil ich hier lese, das das bei morrsleib erst bei 2500 Euro nötig wäre. In dem neuen Vertrag wurden die Gesundheitsfragen alle mit "nein" beantwortet. Aber nur auf der Grundlage, weil es sich ja um die Nachversicherungsgarantie handelt. Einen wirklichen Beweis habe ich dafür aber nicht erhalten........ Die Grenze bis zu welcher ein VU Nachversicherungen im Rahmen der Nachversicherungsoptionen akzeptiert sind von VU zu VU unterschiedlich. Es gibt keine generelle Regel die besagt dass man bis 2500 EUR mtl. über NO erhöhen kann. Das ist das gleiche wie mit den NO an sich; auf Basis welcher Ereignisse welcher Umfang an Erhöhung möglich ist obliegt dem VU. Auch ab wann ärztl. Untersuchungen angeordnet werden etc. ist Sache jedes einzelnen VU. Dein letzter Satz macht mich etwas nervös. Wenn solche Fragen gestellt wurden müsen sie natürlich zum Zeitpunkt der Beantwortung wahrheitsgemäß beantwortet werden, nicht auf Basis von x Jahren zuvor. Vllt. fehlt mir ein Detail an Information, vllt. ist ohnehin alles i.O., aber nachdenklich stimmt mich der Satz, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada Oktober 21, 2012 Ich hätte da mal eine Frage dazu. Ich hatte zwei BU Versicherung. Eine bei der AXA, die andere bei der Nürnberger Versicherung. Beide wollte ich erhöhen (Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung). Bei der Nürnberger ging alles ziemlich gut. Die Leistung wurde von 550 Euro auf 825 Euro erhöht. Bei der AXA hingegen musste ich einen neuen Vertrag abschließen. AXA vorher: Tarif: ASBVM-8 BU Rente: 546,72 Euro der neue zusätzliche Vertrag: Tarif: ASBV-M-12 BU Rente: 273,36 Euro Ich frage nur, weil ich hier lese, das das bei morrsleib erst bei 2500 Euro nötig wäre. In dem neuen Vertrag wurden die Gesundheitsfragen alle mit "nein" beantwortet. Aber nur auf der Grundlage, weil es sich ja um die Nachversicherungsgarantie handelt. Einen wirklichen Beweis habe ich dafür aber nicht erhalten........ In der Regel sind bei einer Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Das sollte bei der AXA eigentlich auch so sein. Ich gehe davon aus, dass Du für die Nachversicherung bei der AXA ein Antragsformular unterschrieben hast. Und genau hier sehe ich das eigentliche Problem. Mit Deiner Unterschrift bestätigst Du, dass Du die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet hast! Solltest Du die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben (und die Gefahr dafür schätze ich als relativ groß ein, da überall nein angekreuzt wurde), so kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag später aufgrund vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen anfechten. Ich halte das von Dir beschriebene Vorgehen daher für sehr riskant. Du sagst ja selbst, dass Du (bisher) keinen Beweis in Deinen Händen hälst, dass es sich um eine Höherversicherung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie handelt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Oktober 21, 2012 In der Regel sind bei einer Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Das sollte bei der AXA eigentlich auch so sein. Ich gehe davon aus, dass Du für die Nachversicherung bei der AXA ein Antragsformular unterschrieben hast. Und genau hier sehe ich das eigentliche Problem. Mit Deiner Unterschrift bestätigst Du, dass Du die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet hast! Solltest Du die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben (und die Gefahr dafür schätze ich als relativ groß ein, da überall nein angekreuzt wurde), so kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag später aufgrund vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen anfechten. Ich halte das von Dir beschriebene Vorgehen daher für sehr riskant. Du sagst ja selbst, dass Du (bisher) keinen Beweis in Deinen Händen hälst, dass es sich um eine Höherversicherung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie handelt! Bei meiner Ziehung der Nachversicherungsoption im Juni musste ich eine Frage beantworten. Die Frage lautete: War die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor dem Erhöhungstermin aus gesundheitlichen Gründen mehr als 14 Kalendertage durchgehend arbeitsunfähig? Diese Frage konnte ich mit "Nein" beantworten. Alles andere wurde mit nein angekreuzt, da dies keine Relevanz für den neuen eigenständigen Vertrag hatte. Auch wurde vermerkt, durch welches Ereignis die Nachversicherungsoption genutzt werden konnte, nämlich durch die Geburt eines Kindes. In dem Thema hier ist es kurz erläutert, was bei einer Nachversicherungsoption passiert, wenn man diese nutzen kann und woran sich die Beitragshöhe orientiert. https://www.wertpapier-forum.de/topic/33180-der-richtige-ablauf-und-beitragsermittlung-der-nachversicherungsoption-bei-der-berufsunfaehigkeitsversicherung/ Werde bei Gelegenheit den Ablauf dort genauer schildern. Nachtrag: Schilderung verfasst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morrsleib Oktober 22, 2012 Ich frage nur, weil ich hier lese, das das bei morrsleib erst bei 2500 Euro nötig wäre. In dem neuen Vertrag wurden die Gesundheitsfragen alle mit "nein" beantwortet. Aber nur auf der Grundlage, weil es sich ja um die Nachversicherungsgarantie handelt. Einen wirklichen Beweis habe ich dafür aber nicht erhalten........ Die Grenze bis zu welcher ein VU Nachversicherungen im Rahmen der Nachversicherungsoptionen akzeptiert sind von VU zu VU unterschiedlich. Es gibt keine generelle Regel die besagt dass man bis 2500 EUR mtl. über NO erhöhen kann. Das ist das gleiche wie mit den NO an sich; auf Basis welcher Ereignisse welcher Umfang an Erhöhung möglich ist obliegt dem VU. Auch ab wann ärztl. Untersuchungen angeordnet werden etc. ist Sache jedes einzelnen VU. Dein letzter Satz macht mich etwas nervös. Wenn solche Fragen gestellt wurden müsen sie natürlich zum Zeitpunkt der Beantwortung wahrheitsgemäß beantwortet werden, nicht auf Basis von x Jahren zuvor. Vllt. fehlt mir ein Detail an Information, vllt. ist ohnehin alles i.O., aber nachdenklich stimmt mich der Satz, Hallo herr_welker, bei der Alten Leipziger ist die Nachversicherugnsgarantie immer ein neuer Vertrag. So sind die Bedingungen jetzt die von 2011 glaube ich und meine Ursprünglichen Bedingungen von 2007. Im Antragsformular gab es die Option die normalen Gesundheitsfragen nicht zu beantworten, da der Antrag auf Basis der Nachversicherungsgarantie zustande kam. Solltest Du die Fragen angekreuzt haben klingt mir dies nicht so, als ob Dir die Gesundheitsfragen erspart worden sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 22, 2012 bei der Alten Leipziger ist die Nachversicherugnsgarantie immer ein neuer Vertrag. Das ist unsauber und missverständlich formuliert.Richtig ist,dass die aktuellen Rechnungsgrundlagen und Versicherungsbedingungen gelten.Allerdings erfolgt die Risikoeinstufung auf Basis des Erstvertrages,und auch eventuelle Leistungseinschränkungen und/oder Risikozuschläge aus dem Erstvertrag kommen zum Tragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada Oktober 22, 2012 Die Grenze bis zu welcher ein VU Nachversicherungen im Rahmen der Nachversicherungsoptionen akzeptiert sind von VU zu VU unterschiedlich. Es gibt keine generelle Regel die besagt dass man bis 2500 EUR mtl. über NO erhöhen kann. Das ist das gleiche wie mit den NO an sich; auf Basis welcher Ereignisse welcher Umfang an Erhöhung möglich ist obliegt dem VU. Auch ab wann ärztl. Untersuchungen angeordnet werden etc. ist Sache jedes einzelnen VU. Dein letzter Satz macht mich etwas nervös. Wenn solche Fragen gestellt wurden müsen sie natürlich zum Zeitpunkt der Beantwortung wahrheitsgemäß beantwortet werden, nicht auf Basis von x Jahren zuvor. Vllt. fehlt mir ein Detail an Information, vllt. ist ohnehin alles i.O., aber nachdenklich stimmt mich der Satz, Hallo herr_welker, bei der Alten Leipziger ist die Nachversicherugnsgarantie immer ein neuer Vertrag. So sind die Bedingungen jetzt die von 2011 glaube ich und meine Ursprünglichen Bedingungen von 2007. Im Antragsformular gab es die Option die normalen Gesundheitsfragen nicht zu beantworten, da der Antrag auf Basis der Nachversicherungsgarantie zustande kam. Solltest Du die Fragen angekreuzt haben klingt mir dies nicht so, als ob Dir die Gesundheitsfragen erspart worden sind. Ja, genau. Im Antragsformular bei der Alten Leipziger wird einfach das Feld "Nachversicherung mit Ereignis" angekreuzt. Die Gesundheitsfragen sind in diesem Falle nicht zu beantworten. Macht ja auch gar keinen Sinn! bei der Alten Leipziger ist die Nachversicherugnsgarantie immer ein neuer Vertrag. Das ist unsauber und missverständlich formuliert.Richtig ist,dass die aktuellen Rechnungsgrundlagen und Versicherungsbedingungen gelten.Allerdings erfolgt die Risikoeinstufung auf Basis des Erstvertrages,und auch eventuelle Leistungseinschränkungen und/oder Risikozuschläge aus dem Erstvertrag kommen zum Tragen. Sehr gut. Hätte ich selbst nicht besser sagen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morrsleib November 2, 2012 Ich glaube Dir und bei den allmeisten hast Du hier vollkommen recht. Ich bin allerdings wirklich kerngesund und hatt auch in der Vergangenheit nichts. Und als "Airbag" steht immer noch die Nachversicherungsgarantie da mit Nutzung der Dynamik über die nächsten Jahre. Mit "ich werde" hatte ich vor bei zwei Direktversicherern (Cosmos Direkt, Ergo Direkt) anzufragen, da mir deren Premiumprodukt Bedingungen gut erscheinen. Auch das was ich über die Gesellschaften hier im Forum gelesen habe war in Ordnung. Klar, letztlich ist das ohnehin Deine Entscheidung. Die Risiken dieses Vorgehens habe ich aufgezeigt, das Problem im Leistungsfall den schweren Weg dann auch alleine begehen zu müssen sollte ebenfalls klar sein (vllt. sogar das Hauptproblem das viele vergessen). Ich wünsch Dir auf jeden Fall Viel Erfolg und ohnehin dass Du diese Vers. niemals brauchen wirst. P.S.: Eine gute BU Versicherung ist eine Versicherung dir für Dich persönlich, aufgrund Deines Bedarfes, ihres Bedingungswerkes usw. gut ist... wenn das individuell geprüft wurde ist alles ok. Hallo an Alle, ich wollte nur mal berichten wie es für mich ausgegangen ist bzw. wie ich mich entschieden habe. Ich habe mich für die Nachversicherungsgarantie im Rahmen meiner bestehenden Versicherung entschieden. Dafür habe ich anhand der Steuererklärung und von Gehaltsnachweisen eine Gehaltssteigerung zum Vorjahr um mind. 10% belegt, was eine der Bedingungen ist die Option ziehen zu können. Sollte es hoffentlich ( ) noch mal dazu kommen wäre dieses Vorgehen laut Vertrag noch genau einmal möglich. In der Option waren dann maximal 500 monatliche Rentensteigerung drin, die ich auch genutzt habe. Allerdings ist dieser neue Vertrag dann auch mit 5% Dynamikoption pro Jahr. Interessant hierbei ist, dass meine alten Dynamikbedingungen immer nur eine Ablehnung der Dynamik jedes Jahr zulassen, dann aber im nächsten jahr eine Dynaik angenommen werden muss, will man die Option nicht verlieren. Dies ist bei dem Nachversicherungsvertrag nicht so, hier kann ich immer ablehnen ohne die Dynamik zu verlieren (Verbesserung der Bedingungen durch die Gesellschaft). Im Antrag für die Nachversicherung mussten keine Gesundheitsfragen bis auf Herzinfarkt, HIV und Krebs beantwortet werden. Heute ist die neue Police gekommen und der Betrag wurde abgebucht. Die Teurung beträgt ca 7% gegenüber wenn ich den Vertrag im Jahre 2007 abgeschlossen hätte, geht also auch noch. Damit ist das Thema für mich Gott sei Dank ein für alle mal erledigt wenn ich nicht schwer erkranke. Danke nochmal recht herzlich für die Tipps und Hilfestellungen. Grüße morrsleib Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 2, 2012 Vielen Dank morrsleib, für Dein Feedback. Das hilft vielen Ratsuchenden sehr, die in einer ähnlichen Situation sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag