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morrsleib

Rendite mit Vorauszahlung der PKV Beiträge

Empfohlene Beiträge

kleinerfisch

Geht grundsätzlich.

Die Kraka muss mitspielen und der Arbeitgeber auch.

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Allesverwerter

Gelten die "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" von 1900 Euro bei Eheleuten pro Person oder nur als 3800 Euro-Topf gemeinsam?

 

Wie ist es, wenn einer der beiden mehr als 3800 KV zahlt, kann der andere dann noch die 1900 Euro ansetzen?

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ER EL
· bearbeitet von ER EL

 

vor einer Stunde von Allesverwerter:

Gelten die "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" von 1900 Euro bei Eheleuten pro Person oder nur als 3800 Euro-Topf gemeinsam?

 

Wie ist es, wenn einer der beiden mehr als 3800 KV zahlt, kann der andere dann noch die 1900 Euro ansetzen?

Kommt wahrscheinlich darauf an ob gemeinsam oder getrennt veranlagt. 

Gemeinsam veranlagt, habt ihr einen Topf von 3800. Die 3800 können vollständig genutzt werden, auch wenn es nur Aufwendungen der Eheperson A sind und Eheperson B keinerlei Aufwendungen hat. 

Getrennt veranlagt, hat jeder 1900. Eheperson A kann im obigen Bsp. dann nur 1900 ansetzen auch wenn mehr Aufwendungen vorliegen. Eheperson B kann nichts ansetzen, wenn für Eheperson B keine Aufwendungen vorliegen. Es werden quasi 1900 durch Eheperson B "verschenkt"

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Allesverwerter

Ich mein natürlich gemeinsam veranlagt..., getrennt veranlagt ist ja klar.

 

Also sobald ein Ehepartner hohe Krankenversicherungsbeträge hat, hat sich die Ansetzung der "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" erledigt... ?

 

 

 

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ER EL
vor 5 Stunden von Allesverwerter:

Ich mein natürlich gemeinsam veranlagt..., getrennt veranlagt ist ja klar.

 

Also sobald ein Ehepartner hohe Krankenversicherungsbeträge hat, hat sich die Ansetzung der "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" erledigt... ?

 

 

 

Ja, mein Steuerberater rechnet die sonstigen Vorsorgeaufwendungen meiner Frau gar nicht ein (sofern ich nicht drauf bestehe) weil durch meine Krankenkassenbeiträge nichts weiter anrechenbar ist. 

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MichaelMueller

Ich würde mal gerne hier einhaken und schauen ob ich alles richtig verstanden habe.

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, verheiratet (gemeinsam veranlagt) und habe mich nun als Selbstzahler umgestuft.

Was ich nun verstanden habe, aktuell kann ich 3800€ Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Da ich monatlich zahle:

GKV 394,01€

PKV 76,06€

= 5640,84€

 

bin ich weit über den 3800€.

 

Jetzt könnte ich zum Beispiel in 2022 noch eine Vorauszahlung machen (als Beispiel 1 Jahresbeitrag).
Der würde sich aus AG + AN zusammensetzen als müsste ich knapp 11.281,68€ überweisen.

Als Sonderausgaben kann ich in ESTK 2022 nun folgendes angeben:

Vorsorgeaufwendungen 3800€

Sonderausgaben 5640,84 €(11.281,68-Zuschuss AG)

 

Für ESTK 2023

habe ich nun 0€ Vorsorgeaufwendungen aus Beiträgen, aus diesem Grund kann ich meine anderen Versicherungen abziehen BU, Haftpficht, KfZ etc.

Jedoch komme ich da gerade mal auf 1500-2000€

Nun meine Fragen:

1. Ist das soweit korrekt oder irgendwo ein Denkfehler?

2. Da ich in 2023 den Vorsorgeaufwendungen Beitrag nicht "voll" bekomme, könnte ich der Krankenkassenversicherung z.B. sagen bitte nimm die letzten oder ersten 3 Monate nicht aus dem Guthaben sondern aus den normalen monatlichen Beiträge. Aktuell ist Lastschrift-Verfahren vereinbart. Ich könnte die monatlichen Beiträge aber auch selber überweisen.

 

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jst
· bearbeitet von jst
vor 44 Minuten von MichaelMueller:

Ich würde mal gerne hier einhaken und schauen ob ich alles richtig verstanden habe.

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, verheiratet (gemeinsam veranlagt) und habe mich nun als Selbstzahler umgestuft.

Was ich nun verstanden habe, aktuell kann ich 3800€ Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Da ich monatlich zahle:

GKV 394,01€

PKV 76,06€

= 5640,84€

 

bin ich weit über den 3800€.

 

Jetzt könnte ich zum Beispiel in 2022 noch eine Vorauszahlung machen (als Beispiel 1 Jahresbeitrag).
Der würde sich aus AG + AN zusammensetzen als müsste ich knapp 11.281,68€ überweisen.

Als Sonderausgaben kann ich in ESTK 2022 nun folgendes angeben:

Vorsorgeaufwendungen 3800€

Sonderausgaben 5640,84 €(11.281,68-Zuschuss AG)

 

Für ESTK 2023

habe ich nun 0€ Vorsorgeaufwendungen aus Beiträgen, aus diesem Grund kann ich meine anderen Versicherungen abziehen BU, Haftpficht, KfZ etc.

Jedoch komme ich da gerade mal auf 1500-2000€

Nun meine Fragen:

1. Ist das soweit korrekt oder irgendwo ein Denkfehler?

2. Da ich in 2023 den Vorsorgeaufwendungen Beitrag nicht "voll" bekomme, könnte ich der Krankenkassenversicherung z.B. sagen bitte nimm die letzten oder ersten 3 Monate nicht aus dem Guthaben sondern aus den normalen monatlichen Beiträge. Aktuell ist Lastschrift-Verfahren vereinbart. Ich könnte die monatlichen Beiträge aber auch selber überweisen.

 


1. Du musst Dich mit der Überweisung aber beeilen, der Stichtag ist Mitte Dezember, nicht Jahresende

 

2. In 2023 musst du deine Beiträge an die KV, sofern du noch einzahlen möchtest, sogar selbst überweisen - ein fortgesetzter Lastschrifteinzug würde ja nur dazu führen, dass die 3800€ für übrige Vorsorgeaufwendungen aufgefressen werden. Genau genommen solltest du den AG Beitrag, also ca. den halben Beitragssatz, einzahlen (s. ein paar Seiten vorher warum).

Das was dann noch fehlt zwischen 3800€ und den übrigen Vorsorgeaufwendungen könntest du tatsächlich zusätzlich einzahlen. Es wird dadurch einfach dein Guthaben bei der KV vergrößert und alles wird als Vorsorgeaufwendung bescheinigt.

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Allesverwerter
vor 55 Minuten von MichaelMueller:

Ich würde mal gerne hier einhaken und schauen ob ich alles richtig verstanden habe.

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, verheiratet (gemeinsam veranlagt) und habe mich nun als Selbstzahler umgestuft.

Was ich nun verstanden habe, aktuell kann ich 3800€ Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Da ich monatlich zahle:

GKV 394,01€

PKV 76,06€

= 5640,84€

 

bin ich weit über den 3800€.

 

Jetzt könnte ich zum Beispiel in 2022 noch eine Vorauszahlung machen (als Beispiel 1 Jahresbeitrag).
Der würde sich aus AG + AN zusammensetzen als müsste ich knapp 11.281,68€ überweisen.

Als Sonderausgaben kann ich in ESTK 2022 nun folgendes angeben:

Vorsorgeaufwendungen 3800€

Sonderausgaben 5640,84 €(11.281,68-Zuschuss AG)

 

Für ESTK 2023

habe ich nun 0€ Vorsorgeaufwendungen aus Beiträgen, aus diesem Grund kann ich meine anderen Versicherungen abziehen BU, Haftpficht, KfZ etc.

Jedoch komme ich da gerade mal auf 1500-2000€

Nun meine Fragen:

1. Ist das soweit korrekt oder irgendwo ein Denkfehler?

2. Da ich in 2023 den Vorsorgeaufwendungen Beitrag nicht "voll" bekomme, könnte ich der Krankenkassenversicherung z.B. sagen bitte nimm die letzten oder ersten 3 Monate nicht aus dem Guthaben sondern aus den normalen monatlichen Beiträge. Aktuell ist Lastschrift-Verfahren vereinbart. Ich könnte die monatlichen Beiträge aber auch selber überweisen.

 

In 2022 gehen nur die KV/Pflege-Beiträge abzgl. Arbeitgeber-Zuschüsse, aber in voller Höhe. Die 3800er Grenze sind in 2022 irrelevant.

 

In 2023 ist es möglich, die AG-Zuschüsse mit gleichen eigenen Einzahlungen in die KV/Pflege in Summe auf Null zu bringen und dann mit 'anderen' Versicherungen die 3800 Euro abzusetzen.

 

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chirlu
vor 57 Minuten von MichaelMueller:

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, verheiratet (gemeinsam veranlagt) (…) aktuell kann ich 3800€ Vorsorgeaufwendungen absetzen.

 

Nicht du, sondern ihr könnt 3800 Euro absetzen. Die Rechnung stimmt also nur, falls deine Frau/dein Mann über dich familienversichert ist ohne eigene Beiträge.

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west263
vor 21 Minuten von jst:

1. Du musst Dich mit der Überweisung aber beeilen, der Stichtag ist Mitte Dezember, nicht Jahresende

das nervt mich jedes Jahr, das sie es nicht schaffen, frühzeitig den Betrag mitzuteilen. 

 

Bin nächste Woche beim Skifahren und werde es nachher noch selber ausrechnen und überweisen. und das gleich noch mit einem kleinen Aufschlag.

Ist dann ihr Problem, das wieder korrigieren zu müssen. 

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 28 Minuten von chirlu:

 

Nicht du, sondern ihr könnt 3800 Euro absetzen. Die Rechnung stimmt also nur, falls deine Frau/dein Mann über dich familienversichert ist ohne eigene Beiträge.

Ja korrekt wir und meine Frau ist nicht über mich versichert, sondern aktuell in Elternzeit darum keine eigene Beiträge.

Wenn Sie wieder Teilzeit arbeitet sieht die Rechnung anders aus.

 

vor 29 Minuten von Allesverwerter:

In 2022 gehen nur die KV/Pflege-Beiträge abzgl. Arbeitgeber-Zuschüsse, aber in voller Höhe. Die 3800er Grenze sind in 2022 irrelevant.

 

In 2023 ist es möglich, die AG-Zuschüsse mit gleichen eigenen Einzahlungen in die KV/Pflege in Summe auf Null zu bringen und dann mit 'anderen' Versicherungen die 3800 Euro abzusetzen.

Warum sollte das so sein?

 

vor 45 Minuten von jst:

1. Du musst Dich mit der Überweisung aber beeilen, der Stichtag ist Mitte Dezember, nicht Jahresende

 

2. In 2023 musst du deine Beiträge an die KV, sofern du noch einzahlen möchtest, sogar selbst überweisen - ein fortgesetzter Lastschrifteinzug würde ja nur dazu führen, dass die 3800€ für übrige Vorsorgeaufwendungen aufgefressen werden. Genau genommen solltest du den AG Beitrag, also ca. den halben Beitragssatz, einzahlen (s. ein paar Seiten vorher warum).

Das was dann noch fehlt zwischen 3800€ und den übrigen Vorsorgeaufwendungen könntest du tatsächlich zusätzlich einzahlen. Es wird dadurch einfach dein Guthaben bei der KV vergrößert und alles wird als Vorsorgeaufwendung bescheinigt.

1. Bis 20.12 die Info habe ich schon, aber es stimmt das ich AN + AG Beiträge als Vorauszahlung leisten muss also ca. 11k - bei 2 Jahren im Voraus ca. 22k

2. Das mit dem halben Beitragssatz macht vermutlich wenig(er) Sinn, ich komme gleich dazu.

Genau meine Frage war noch wie das praktisch abläuft. Also Lastschrifteinzug für 3-4 Monate würde nicht gehen, weil die Krankenkasse das technisch nicht hinbekommt.
Also zahl ich die monatlichen Beiträge teilweise selber, aber wie unterscheidet sich monatliche Beitragszahlungen von Vorauszahlungen, solange noch Guthaben vorhanden ist?

 

 

Also in 1-2 Jahre wird meine Frau wieder Teilzeit arbeiten und ist gesetzlich versichert (ca. 1800€ p.a. GKV Beiträge), dann widerum müsste ich nicht mehr auffüllen, weil die BU + RLV + Haftpflicht die 3800€ erreichen. Dann benötige ich das mit den halben Beitrag sätze auch nimmer korrekt?

Gibt dann 3 Varianten
1. Ich kann eben alle 2 Jahre eine jährliche Vorauszahlung machen und alle 2 Jahre die  BU + RLV + Haftpflicht + GKV (Frau) absetzen 

2. Ich kann eben alle 3 Jahre zwei jährliche Vorauszahlung machen und 2 Jahre lang die  BU + RLV + Haftpflicht + GKV (Frau) absetzen

3. Ich kann eben alle 4 Jahre drei jährliche Vorauszahlung machen und 3 Jahre lang die  BU + RLV + Haftpflicht + GKV (Frau) absetzen

 

Müsste ich mal schauen welche Variante sich mehr lohnen würde. Vermutlich ist Variante 2 ein guter Kompromiss...

 

vor 20 Minuten von west263:

das nervt mich jedes Jahr, das sie es nicht schaffen, frühzeitig den Betrag mitzuteilen. 

 

Bin nächste Woche beim Skifahren und werde es nachher noch selber ausrechnen und überweisen. und das gleich noch mit einem kleinen Aufschlag.

Ist dann ihr Problem, das wieder korrigieren zu müssen. 

Ich hab die Info bekommen, ich soll das sowieso selber ausrechnen, mit der Aussage bist ja eh im Höchstsatz. Bist du freiwillig versichert oder privat?

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jst
· bearbeitet von jst
vor 24 Minuten von MichaelMueller:

 

 

1. Bis 20.12 die Info habe ich schon, aber es stimmt das ich AN + AG Beiträge als Vorauszahlung leisten muss also ca. 11k - bei 2 Jahren im Voraus ca. 22k

2. Das mit dem halben Beitragssatz macht vermutlich wenig(er) Sinn, ich komme gleich dazu.

Genau meine Frage war noch wie das praktisch abläuft. Also Lastschrifteinzug für 3-4 Monate würde nicht gehen, weil die Krankenkasse das technisch nicht hinbekommt.
Also zahl ich die monatlichen Beiträge teilweise selber, aber wie unterscheidet sich monatliche Beitragszahlungen von Vorauszahlungen, solange noch Guthaben vorhanden ist.

Ad 1. Würde trotzdem empfehlen, nur für 1,5 statt 2 Jahre vorauszuzahlen und dann in den Folgejahren den halben Beitragssatz zu zahlen, um eine Steuernachzahlung für die AG Beiträge zu vermeiden. Das hat nichts mit dem Absetzen weiterer Aufwände zu tun und hat auch netto keinen Effekt (außer schlechtere Eigenkapitalrendite) sondern einen optischen. Du darfst nicht vergessen, als Selbstzahler kriegst du den AG Anteil auf das Konto und wenn du im selben Jahr keine Beiträge abführst (weil im voraus bezahlt) zählt das als unversteuertes Einkommen.

 

Ad 2. Das hat nach meiner Erfahrung keine praktische Bedeutung. Einfach einzahlen und am Ende des Jahres bzw. Anfang des Folgejahres wird verglichen, wie viel eingezahlt, wie viel AG Beiträge erhalten, wie viel sonstige Vorsorgeaufwendungen noch absetzbar.

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west263
vor 27 Minuten von MichaelMueller:

Ich hab die Info bekommen, ich soll das sowieso selber ausrechnen, mit der Aussage bist ja eh im Höchstsatz. Bist du freiwillig versichert oder privat?

die SDK ist da immer ultra langsam und dadurch bekommt man immer ein sehr sehr kurzes Zeitfenster.

Bin privat versichert, man kann nur für 1 Jahr im voraus zahlen und man bekommt 4% Skonto. Von daher ist es nicht so schwer es auszurechnen, aber trotzdem habe ich einen kleinen Sicherheitspuffer daraufgelegt und überwiesen.

 

Es wird sie nerven, es wieder zurücküberweisen zu müssen. ;) Aber ich mache mir keine Hoffnung, das das irgendwann mal besser wird.

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DancingWombat
vor 40 Minuten von jst:

Ad 1. Würde trotzdem empfehlen, nur für 1,5 statt 2 Jahre vorauszuzahlen und dann in den Folgejahren den halben Beitragssatz zu zahlen, um eine Steuernachzahlung für die AG Beiträge zu vermeiden. Das hat nichts mit dem Absetzen weiterer Aufwände zu tun und hat auch netto keinen Effekt (außer schlechtere Eigenkapitalrendite) sondern einen optischen. Du darfst nicht vergessen, als Selbstzahler kriegst du den AG Anteil auf das Konto und wenn du im selben Jahr keine Beiträge abführst (weil im voraus bezahlt) zählt das als unversteuertes Einkommen.

Warum genau sollte es eine Steuernachzahlung für den AG Anteil geben? Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei.

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MichaelMueller
vor 24 Minuten von west263:

Bin privat versichert, man kann nur für 1 Jahr im voraus zahlen und man bekommt 4% Skonto.

Bei deiner Versicherung? Weil gesetzlich sind ja 3 Jahre geregelt...?

 

vor 35 Minuten von jst:

Ad 1. Würde trotzdem empfehlen, nur für 1,5 statt 2 Jahre vorauszuzahlen und dann in den Folgejahren den halben Beitragssatz zu zahlen, um eine Steuernachzahlung für die AG Beiträge zu vermeiden.

Guter Hinweis, ich lese mir nachher noch mal deinen Beitrag in Ruhe durch. Ich hatte eine Frage dazu, bin aber grad nur mobile hier drin :).

 

vor 37 Minuten von jst:

Du darfst nicht vergessen, als Selbstzahler kriegst du den AG Anteil auf das Konto und wenn du im selben Jahr keine Beiträge abführst (weil im voraus bezahlt) zählt das als unversteuertes Einkommen.

Das wiederum muss ich mir nochmal anschauen auf meiner monatlichen Abrechnung. Ich bekomme den AG Anteil zusätzlich überwiesen, aber warum sollte mein Einkommen dadurch höher sein?!

vor 2 Minuten von DancingWombat:

Warum genau sollte es eine Steuernachzahlung für den AG Anteil geben? Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei.

Korrekt so sieht das bei meiner Abrechnung auch aus. Da ändert sich nichts am zu versteuernden Einkommen.
Siehe hier.

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jst
· bearbeitet von jst
vor 6 Minuten von DancingWombat:

Warum genau sollte es eine Steuernachzahlung für den AG Anteil geben? Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei.

Probier es halt aus… (oder simulier es im Elster durch, wenn du eine Erklärung mit 0€ gezahlte Beiträge aber AG Zuschüsse eingibst) vielleicht war das auch nicht das richtige Fachwort, „Erstattungsüberhang“ o.ä. müsste es sein… wurde vor ein paar Seiten bereits durchgekaut. Folgt auch einer inneren Logik: bei der Vorauszahlung kannst du AG+AN Anteil als Aufwendung ansetzen. Bei einer regulären Steuererklärung ohne Vorauszahlung wird dir der AG Anteil davon sofort wieder abgezogen.

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DancingWombat
vor 6 Minuten von MichaelMueller:

Bei deiner Versicherung? Weil gesetzlich sind ja 3 Jahre geregelt...?

Aus steuerlicher Sicht, ja. Die Versicherer müssen das aber nicht anbieten bzw. annehmen. 

 

vor 6 Minuten von MichaelMueller:

Guter Hinweis, ich lese mir nachher noch mal deinen Beitrag in Ruhe durch. Ich hatte eine Frage dazu, bin aber grad nur mobile hier drin :).

 

Das wiederum muss ich mir nochmal anschauen auf meiner monatlichen Abrechnung. Ich bekomme den AG Anteil zusätzlich überwiesen, aber warum sollte mein Einkommen dadurch höher sein?!

Korrekt so sieht das bei meiner Abrechnung auch aus. Da ändert sich nichts am zu versteuernden Einkommen.
Siehe hier.

Was daran liegt, dass der Zuschuss steuerfrei ist. 

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MichaelMueller
vor 3 Minuten von jst:

Probier es halt aus… (oder simulier es im Elster durch, wenn du eine Erklärung mit 0€ gezahlte Beiträge aber AG Zuschüsse eingibst) vielleicht war das auch nicht das richtige Fachwort, „Erstattungsüberhang“ o.ä. müsste es sein… wurde vor ein paar Seiten bereits durchgekaut. Folgt auch einer inneren Logik: bei der Vorauszahlung kannst du AG+AN Anteil als Aufwendung ansetzen. Bei einer regulären Steuererklärung ohne Vorauszahlung wird dir der AG Anteil davon sofort wieder abgezogen.

Korrekt, aber das Problem besteht doch nur wenn ich die 3.800€ im Folgejahr nicht komplett voll kriege. 
Ich simulier das heut Abend mal im Steuerprogramm, aber Bruttolohn ändert sich nicht, dass ist erst mal der Punkt.

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DancingWombat
vor 5 Minuten von jst:

Probier es halt aus… (oder simulier es im Elster durch, wenn du eine Erklärung mit 0€ gezahlte Beiträge aber AG Zuschüsse eingibst) vielleicht war das auch nicht das richtige Fachwort, „Erstattungsüberhang“ o.ä. müsste es sein… wurde vor ein paar Seiten bereits durchgekaut. Folgt auch einer inneren Logik: bei der Vorauszahlung kannst du AG+AN Anteil als Aufwendung ansetzen. Bei einer regulären Steuererklärung ohne Vorauszahlung wird dir der AG Anteil davon sofort wieder abgezogen.

Ich verstehe es denke ich nicht ganz. Wenn ich eine Vorauszahlung leiste kann ich ja den kompletten Beitrag für mehrere Jahre sofort absetzen. Ich habe also eine Steuererstattung vorgezogen. 

Da der AG Anteil steuerfrei ist, kann das eigentlich keinen Unterschied machen. Erklärt mir aber gerne wo ich hier etwas übersehe. 

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 5 Minuten von DancingWombat:

Aus steuerlicher Sicht, ja. Die Versicherer müssen das aber nicht anbieten bzw. annehmen. 

Das meinte ich, meine Krankenkasse bietet bis zu 3 Jahre an, dafür aber kein Skonto.

 

Wie gesagt ich muss mich eh nochmal dort melden, wenn ich als Selbstzahler gelte, dann frage ich mal nach wie das ist mit Überweisungen oder Vorauszahlungen ist, wenn noch Guthaben vorhanden ist.

 

Wie rechnet man den die Beiträge denn aus? Weil wenn ich meine letzte Jahresabrechnung anschaue sind z.B. die AN-Beiträge und AG-Beiträge nicht exakt 50 zu 50%

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jst
· bearbeitet von jst
vor 5 Minuten von DancingWombat:

Ich verstehe es denke ich nicht ganz. Wenn ich eine Vorauszahlung leiste kann ich ja den kompletten Beitrag für mehrere Jahre sofort absetzen. Ich habe also eine Steuererstattung vorgezogen. 

Da der AG Anteil steuerfrei ist, kann das eigentlich keinen Unterschied machen. Erklärt mir aber gerne wo ich hier etwas übersehe. 

Nochmal: du hast eine Steuererstattung vorgezogen sowohl auf AN als auch AG Beitrag. Bei einer regulären jährlichen Zahlung würdest du aber nur den AN Anteil als Aufwendung angerechnet bekommen. Also wärst du deiner Logik nach doppelt gut gestellt durch die Vorauszahlung - erstens durch die weiteren Vorsorgeaufwendungen in den Folgejahren und zweitens durch die Absetzung von (mehrfachen) AN+AG im ersten Jahr der Vorauszahlung. Der Gesetzgeber möchte aber sicher nicht, dass gutverdienende derart bevorteilt werden. Wie gesagt, das ist alles in Elster abgebildet und wurde in den früheren Beiträgen durchgekaut.

 

Ich hab diese Erfahrung selber gemacht und will sie anderen gern ersparen aber am Ende darf jeder selber schlau werden.

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west263
vor 15 Minuten von MichaelMueller:

Bei deiner Versicherung?

hatte ich doch geschrieben, SDK und die haben es geändert, das man nur noch 1 Jahr im Voraus zahlen kann.

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor 3 Minuten von jst:

Nochmal: du hast eine Steuererstattung vorgezogen sowohl auf AN als auch AG Beitrag. Bei einer regulären jährlichen Zahlung würdest du aber nur die Erstattung auf den AN Anteil angerechnet bekommen. Also wärst du deiner Logik nach doppelt gut gestellt durch die Vorauszahlung - erstens durch die weiteren Vorsorgeaufwendungen in den Folgejahren und zweitens durch die Absetzung von AN+AG im ersten Jahr der Vorauszahlung. Der Gesetzgeber möchte aber sicher nicht, dass gutverdienende derart bevorteilt werden. Wie gesagt, das ist alles in Elster abgebildet und wurde in den früheren Beiträgen durchgekaut.

 

Ich hab diese Erfahrung selber gemacht und will sie anderen gern ersparen aber am Ende darf jeder selber schlau werden.

Das liegt dann aber höchstens daran, dass im Rahmen der Lohnsteuerberechnung davon ausgegangen wird, dass die KV bezahlt wird. Da dem nicht so ist, wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Dafür hatte man ja die Steuererstattung schon vorher. 

Bei der PKV gibt es ja  eine extra Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug. Wenn man die nicht einreicht, dürfte der Effekt nicht entstehen. 

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jst
vor 8 Minuten von MichaelMueller:

Korrekt, aber das Problem besteht doch nur wenn ich die 3.800€ im Folgejahr nicht komplett voll kriege. 
Ich simulier das heut Abend mal im Steuerprogramm, aber Bruttolohn ändert sich nicht, dass ist erst mal der Punkt.

Nein, der Erstattungsüberhang bei unausgeglichen AG Beiträgen hat mit den 3800€ nichts zu tun.

Gerade eben von DancingWombat:

Das liegt dann aber höchstens daran, dass im Rahmen der Lohnsteuerberechnung davon ausgegangen wird, dass die KV bezahlt wird. Da dem nicht so ist, wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Dafür hatte man ja die Steuererstattung schon vorher. 

Der Effekt kommt noch oben drauf, denn selbst bei Kompensation der AG Beiträge in den Folgejahren nimmt die Lohnsteuerberechnung an, dass man auch die AN Beiträge gezahlt hat.

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 10 Minuten von jst:

Nochmal: du hast eine Steuererstattung vorgezogen sowohl auf AN als auch AG Beitrag. Bei einer regulären jährlichen Zahlung würdest du aber nur den AN Anteil als Aufwendung angerechnet bekommen.

Nein ich habe eine Steuererstattung auf AN Beitrag gemacht. Ich zahle 11k im Voraus vor, aber in den Sonderausgaben kommt "nur" die Hälfte an, weil die AN-Zuschüsse abgezogen werden.

Heißt wie oben im Beispiel eben knapp 5.500€.

 

Ich kann heut Abend simulieren, das ist ja kein Problem. Aber für die Simulation muss man schon die richtigen Zahlen eintragen, darum sollte das Prinzip verstanden werden. Falsche Simulationen bringen mir ja nichts :)

vor 10 Minuten von west263:

hatte ich doch geschrieben, SDK und die haben es geändert, das man nur noch 1 Jahr im Voraus zahlen kann.

Das habe ich schon verstanden, ich habe gefragt ob deine Versicherung/SDK das mit einem Jahr festgelegt hatte. Ich dachte wenn es gesetzlich geregelt ist, müssen die Versicherung das auch so handhaben. Aber wurde dann schon beantwortet, kann jede Versicherung festlegen

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