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morrsleib

Rendite mit Vorauszahlung der PKV Beiträge

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kleinerfisch
vor einer Stunde schrieb sparfux:

Hast Du da auch die Steuerminderung durch die Vermeidung des Überhanges durch den Arbeitgeberzuschuss mit berücksichtigt?

Wenn Du meinst, ob ich die zusätzlichen Einzahlungen in den Jahren 2-6 iHv 4914 als Sonderausgabe angerechnet habe, dann lautet die Antwort Ja.

Wenn nicht, habe ich die Frage nicht verstanden.

 

vor 23 Minuten schrieb jst:

Mal zu den rein praktischen Konsequenzen (Aufwand + ggf. entgangene Zinserträge): Der einzige Unterschied zwischen meinem und dem klassischen 4 Jahres Zyklus ist doch, dass ich die monatlich von meinem AG erhaltenen Zuschüsse am Ende jeden Jahres an die KV überweise (... ausnahmsweise im letzten Jahr aber schon ab der Jahresmitte. Wenn die KV da mitspielt könnte man sogar für die nächsten sechs Jahre einfach einen monatlichen Dauerauftrag erstellen - ok einmal jährlich muss man den an die geänderten Beträge anpassen).

Die wenigsten Monatslohnabrechnungen, die ich gesehen habe, bleiben übers Jahr unverändert. Mit dem Dauerauftrag wird das also oft nichts. Aber ich gebe zu, da man dort auch Jahressummen sieht, ist es kein großer Aufwand.

Der Unterschied zwischen den Methoden liegt nicht nur am Aufwand. Er liegt auch darin, dass Du in 5 der 12 Jahre mehr Geld bei der KK liegen (also nicht) hast als ich. 3 Jahre sind gleich und nur in 4 Jahren habe ich den Nachteil. Zusätzlich ist der Betrag in Deinen 5 Jahren leicht höher als in meinen 4.

Es geht ja nicht darum, Steuern zu sparen, sondern darum, mehr Geld zu haben.

 

Allerdings hat die IZF-Methode den Nachteil, dass sie von einer Wiederanlage der Gelder eben zum IZF ausgeht. Da um die 9% momentan illusorisch sind, ist das Ergebnis leider fragwürdig. Die Alternative wäre ein Finanzplan, in dem ich dann auch noch Annahmen für einen Zinssatz brauche. Das war mir aber zu aufwendig.

 

vor 25 Minuten schrieb jst:

Und wegen der Steuernachzahlung, die mir wahrscheinlich in jedem Zwischenjahr droht (wenn es nicht gerade abartig viele weitere Werbungskosten gibt) muss ich einen Teil davon eh bereit halten.

Klar. Wie gesagt, die massive Ersparnis im ersten Jahr relativiert sich in den Folgejahren.

Wenn man wirklich sparen will, sollte man also an Neujahr des ersten Jahres das Zeitliche segnen. :)

 

Im Ernst: Die Ersparnis bei Deiner Methode liegt bei 42% von 1900 EUR einmalig in zwölf Jahren. Das sind 798 EUR netto oder ~65 EUR p.a.

Wenn einem der Zusatzaufwand das wert ist, kann man ja Deine Methode verwenden.

Ich sage nur, dass Deine Methode keinen wesentlichen Vorteil (wenn überhaupt) bringt und der kleine Vorteil auch noch mit Zusatzaufwand "bezahlt" wird.

 

 

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sparfux
vor 1 Stunde schrieb kleinerfisch:

Wenn Du meinst, ob ich die zusätzlichen Einzahlungen in den Jahren 2-6 iHv 4914 als Sonderausgabe angerechnet habe, dann lautet die Antwort Ja.

Wenn nicht, habe ich die Frage nicht verstanden.

 

Ich meine den "negativen Cashflow" in diesen Jahren in der klassischen Methode gegenüber der von @jst vorgeschlagenen Methode

 

Bzgl. Berechnungemethode: Wenn man keine Wiederanlage annehmen kann ist IZF ja suboptimal, wie Du selber schreibst. Wenn ich mich recht erinnere ist es dann besser mit der Kapitalwertmethode zu rechnen. Ich hatte das vor ein paar Jahren jedenfalls mal so gemacht, als ich mir das mit der Vorauszahlung angeschaut hatte.

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kleinerfisch
vor 13 Stunden schrieb sparfux:

Ich meine den "negativen Cashflow" in diesen Jahren in der klassischen Methode gegenüber der von @jst vorgeschlagenen Methode

In jedem Jahr habe ich die Einzahlungen an die KK, die Zahlungen vom AG und die Steuerdifferenz vom Vorjahr aufsummiert. In Jahr 1 also nur die ersten beiden, dafür im Jahr 13 nur die Steuer aus 12.

Die Steuer wiederum resultiert aus der Summe der ersten beiden Positionen plus 1900, soweit anwendbar.

 

vor 13 Stunden schrieb sparfux:

Wenn ich mich recht erinnere ist es dann besser mit der Kapitalwertmethode zu rechnen.

Klar! :dumb:

 

Bei 0% Verzinsung kommt man natürlich auf die bereits erwähnten 798 EUR Vorteil im 12-jährigen Zyklus.

Bei vielleicht realistischen 2% nach Steuern für Tagesgeld über diesen Zeitraum sind es nur noch 533 EUR Barwert.

Bei durchaus realistischen 5% nach Steuern an der Börse verringert sich der Vorteil auf 195 EUR.

Wie immer bei der KW-Methode kommt es auf den verwendeten Zins an.

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jst
vor 5 Stunden schrieb kleinerfisch:

In jedem Jahr habe ich die Einzahlungen an die KK, die Zahlungen vom AG und die Steuerdifferenz vom Vorjahr aufsummiert. In Jahr 1 also nur die ersten beiden, dafür im Jahr 13 nur die Steuer aus 12.

Die Steuer wiederum resultiert aus der Summe der ersten beiden Positionen plus 1900, soweit anwendbar.

 

Ich bin mir nicht sicher, ob ihr das gleiche meint und rechnet, daher versuche ich es mal explizit aufzuschreiben. Annahmen wie im vorherigen Beitrag, jetzt nur die Variante ohne Einzahlung in den Zwischenjahren ("klassisch").

 

Jahr 1 (2019): Zahle (15%+3,05%) * 3,5 * 54.450 = 34.400 EUR ein. Abzüglich erhaltenen AG-Zuschüssen (4.914 EUR) können also 29.485 EUR Vorsorgeaufwand abgesetzt werden. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 1: 2,5 Jahresbeiträge.

Jahr 2 (2020): Zahle 0 EUR ein, damit Erstattungsüberhang wegen der AG-Zuschüsse (4.914 EUR), setze 1.900 EUR Vorsorgeaufwand ab. In Summe zusätzlich zu versteuern: 3014 EUR. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 2: 1,5 Jahresbeiträge.

Jahr 3 (2021): Wie Jahr 2. In Summe zusätzlich zu versteuern: 3014 EUR. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 3: 0,5 Jahresbeiträge.

Jahr 4 (2022): Zahle halben Jahresbeitrag (4914 EUR) ein. Kein Erstattungsüberhang, setze 1.900 EUR Vorsorgeaufwand ab. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 4: 0 Jahresbeiträge.

Jahr 5 (2023) = wie Jahr 1.

 

Vergleich der Verminderung des zu versteuernden Einkommens

Vorauszahlung für 4 Jahresraster:

29.485 - 3014 - 3014 + 1900 EUR = 25.360 EUR

Das heißt für 12 Jahre (3 Zyklen): 76.070 EUR

 

Vorauszahlung für 6 Jahresraster:

29.485 + 5*1900 EUR = 38.985 EUR

Das heißt für 12 Jahre (2 Zyklen): 77.970 EUR

--> Es stimmt, der Unterschied ist wirklich nur ein 1900er zusätzlich über 12 Jahre. Hätte ich ohne Nachrechnen nicht gedacht.

 

Jetzt noch eine Variante - im Ergebnis gleich zur klassischen Variante, aber der initiale Kapitaleinsatz für Jahr 1 ist um 10.000 EUR geringer.

Jahr 1 (2019): Zahle (15%+3,05%) * 2,5 * 54.450 = 24.570 EUR ein. Abzüglich erhaltenen AG-Zuschüssen (4.914 EUR) können also 19.660 EUR Vorsorgeaufwand abgesetzt werden. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 1: 1,5 Jahresbeiträge.

Jahr 2 (2020): Zahle 4914 EUR ein, damit kein Erstattungsüberhang wegen der AG-Zuschüsse, setze 1.900 EUR Vorsorgeaufwand ab. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 2: 1 Jahresbeitrag.

Jahr 3 (2021): Wie Jahr 2. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 3: 0,5 Jahresbeiträge.

Jahr 4 (2022): Zahle halben Jahresbeitrag (4914 EUR) ein, damit kein Erstattungsüberhang wegen der AG-Zuschüsse, setze 1.900 EUR Vorsorgeaufwand ab. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 4: 0 Jahresbeiträge.

Jahr 5 (2023) = wie Jahr 1.

Vorauszahlung für 4 Jahresraster:

19.660 + 3*1900 EUR = 25.360 EUR

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Tradeoff

Wie hoch wäre dann der Vorteil über die Periode? Ich bin mittlerweile lost...

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jst
Am 3.3.2019 um 18:49 schrieb sparfux:

 

Lass mal wissen, wenn das klappt und die KK Dir das erlaubt.

 

Die tk hat mir geantwortet. Demnach würden sie mir die zusätzlich im Voraus gezahlten Beiträge auch bescheinigen (für Zeile 17/19). Aktuell haben sie dort nur die Jahressumme bescheinigt, welche aber durch den "Erstattungsbeitrag" (Zeile 20/21) wieder auf 0,0 summiert wird. Wenn man mehr vorauszahlt, gäbe es also wieder eine positive Differenz zwischen den beiden Einträgen, das wäre genau das gewünschte Ergebnis,

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kleinerfisch
vor 6 Stunden schrieb jst:

Ich bin mir nicht sicher, ob ihr das gleiche meint und rechnet, daher versuche ich es mal explizit aufzuschreiben. Annahmen wie im vorherigen Beitrag, jetzt nur die Variante ohne Einzahlung in den Zwischenjahren ("klassisch").

Ja, genauso habe ich gerechnet.

 

vor 6 Stunden schrieb jst:

Jetzt noch eine Variante - im Ergebnis gleich zur klassischen Variante, aber der initiale Kapitaleinsatz für Jahr 1 ist um 10.000 EUR geringer.

Das ist vielleicht der Königsweg, jedenfalls unter den genannten Annahmen, insbes. Einkommen oberhalb der Progrressionszone.

Im Vergleich zum 6-Jahreszyklus komme ich hier auf einen Break-Even-Zins von 2,2%, d.h. bei einem Anlagezins darüber ist diese neue Variante besser.

 

Allerdings sollte man die Annahmen im Auge behalten. Denn man muss schon ganz gut verdienen, um auch nach Abzug von zusätzlichen 25 bzw 15 TEUR noch im Spitzensteuersatz zu bleiben.

Da in der Progressionszone grundsätzlich ein gleich hohes Einkommen die Steuerlast minimiert (2 x 50k ist besser als 1 x 100k etc.), kann sich der Vorteil des Tricks (gleich in welcher Variante) schnell reduzieren.

Am Ende muß man wirklich jeden Fall individuell rechnen.

 

Aber schön, dass Du zum klassischen Fall noch zwei Alternativen gefunden hast, die die in Frage kommenden Möglichkeiten erweitern.

 

 

vor 5 Stunden schrieb jst:

Aktuell haben sie dort nur die Jahressumme bescheinigt, welche aber durch den "Erstattungsbeitrag" (Zeile 20/21) wieder auf 0,0 summiert wird.

Welche "Jahressumme"?

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Mensch, Ihr seid echt Füchse, klasse Überlegung! :thumbsup:

 

Ist nur blöd, wenn sich an der Familien- oder Berufssituation etwas innerhalb der sieben Jahre ändert, dadurch wird es mir dann doch zu riskant und ich bleibe bei einem Kurzrhythmus. Aber theoretisch super!

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Hans Blafoo
· bearbeitet von Hans Blafoo
Ergänzende Erläuterung

Hallo zusammen,

 

danke für diesen tollen Thread und das gesammelte Wissen hier. Ich würde mich freuen, wenn ihr ein paar Tipps für mich habt, da ich gerade nicht sicher bin, wie es am schlauesten wäre.

 

Kurz ein paar Infos:

- Mein Gehalt ca. 82k Euro brutto als Angestellter

- GKV-freiwillig versichert bei der TK

- BUV vorhanden (ALV plus BUV kommen auf etwa 2100 Euro pro Jahr, die ich bisher nicht steuerlich geltend machen kann)

- jährlich recht hohe Werbungskosten von etwa 4k Euro

 

Im nächsten Monat werde ich meine Verlobte (Beamtin, ca. 42k Euro brutto, PKV versichert) heiraten, wobei ich in die Steuerklasse V gehen werde, um bei meiner Frau das monatliche Netto-Einkommen hochzutreiben, weil wir Kinder planen und somit ein möglichst hohes Elterngeld für meine Frau erreichen wollen. Ich werde in der Steuerklasse V weiterhin über dem Maximalwert zur Berechnung des Elterngeldes liegen. Wann es dann soweit sein wird, wissen wir natürlich nicht, aber ich würde dann auch gerne 6 Monate in Elternzeit gehen wollen.

 

Meine Fragen dazu, über deren Beantwortung ich mich freuen würde:

 

1) Ergibt es auch in dieser Konstellation Sinn, dass ich insgesamt 3,5 Jahresbeiträge für die GKV+PV vorauszahle? Nach @jst Berechnung müsste mein Gehalt im Idealfall bei ca. 91k liegen (Bei meiner Frau schauen wir dann mal, wie wir bei ihrer PKV mit einer Vorauszahlung optimieren können, ich würde erstmal Versuchskaninchen spielen)

2) Kann ich jetzt noch etwas tun, um für das aktuelle Jahr 2019 noch Steuervorteile zu erhalten? Könnte ich zum Beispiel das zweite Halbjahr komplett vorauszahlen?

3) Wenn ich 6 Monate in einem Jahr in Elternzeit gehe, würde ich bei meinem aktuellen Gehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze für dieses Jahr fallen. Weiß jemand, ob das irgendwelche Auswirkungen hat bzw. bei diesem Steuersparmodell Probleme bereiten kann?

 

Danke für eure Hilfe!

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asche
· bearbeitet von asche
vor 13 Stunden von Hans Blafoo:

 (Bei meiner Frau schauen wir dann mal, wie wir bei ihrer PKV mit einer Vorauszahlung optimieren können, ich würde erstmal Versuchskaninchen spielen)

Wenn "nur" Du Vorauszahlungen leistet, funktioniert das Steuersparmodell nicht. Sobald Ihr verheiratet seid, werdet Ihr zusammen veranlagt (von Sonderfällen mal abgesehen) und damit müsstet Ihr auch beide den Vorauszahlungsweg gehen. Sonst fressen ihre PKV-Beiträge in den nächsten Jahren ja wieder den durch Deine Vorauszahlungen geschaffenen "freien" Vorsorgeaufwand auf.

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Hans Blafoo
vor 2 Stunden von asche:

Wenn "nur" Du Vorauszahlungen leistet, funktioniert das Steuersparmodell nicht. Sobald Ihr verheiratet seid, werdet Ihr zusammen veranlagt (von Sonderfällen mal abgesehen) und damit müsstet Ihr auch beide den Vorauszahlungsweg gehen. Sonst fressen ihre PKV-Beiträge in den nächsten Jahren ja wieder den durch Deine Vorauszahlungen geschaffenen "freien" Vorsorgeaufwand auf.

 

Stimmt, absolut richtiger Punkt. Danke! Ich hatte in ihren Steuerunterlagen geschaut und Sie würde mit ihren Vorsorgeaufwänden nicht auf 3.800 Euro kommen, sodass für mich dann schon noch Potential ist - insofern wäre schon noch ein Steuerspareffekt gegeben, aber wenn dann sollte man es wohl gleich richtig machen. Von daher schaue ich mir das bei ihr noch mal genau an.

 

Gibt es sonst noch Ideen zu den restlichen Fragen?

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Hans Blafoo
vor 2 Stunden von asche:

Vorsorglich: Den thread hier im Nachbarforum (bondboard) kennst Du? Steht aber nicht unbedingt mehr drin als hier. (war glaub ich der hier: https://www.bondboard.de/forum/forum/plauderecke/977-freiwillig-mitglied-in-der-gkv/page9)

Nein, kannte ich noch nicht, von daher danke für die Verlinkung! Der Fall mit dem Ehepartner wird noch mal erläutert und es ergibt absolut Sinn, dass meine zukünftige Frau dann auch vorrauszahlen sollte. Da sie als Beamtin PKV-versichert ist, müssten wir auch gleich mal schauen, ob Skonto machbar ist. Vorher schaue ich mir aber nochmal an, wie sich unsere Vorsorgeaufwände ergeben, aber das könnte ziemlich gut passen, denke ich. Bisher habe ich keine Einwände dagegen gefunden, aber vielleicht fällt jemandem noch was ein.


Frage 3) (das mit den 6-Monate Elternzeit) würde ich mit der TK abklären, die können mir da bestimmt sagen, ob ich freiwillig versichert bleibe. Nachdem, wie ich die Texte im anderen Forum sowie bei Wikipedia interpretiere (https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze) da mein regelmäßiges Brutto-Jahresentgelt aufgrund meines Monatseinkommens die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Aber das soll mir die TK nochmal bestätigen.

 

Bei Frage 2) (ob es Sinn ergibt das zweite Halbjahr 2019 vorauszubezahlen) komme ich darauf, dass es sich wohl nicht lohnt. Denn für das erste Halbjahr hätte ich ja dann schon ca. 400 Euro pro Monat für KV und PV über meinen Arbeitnehmeranteil bezahlt, wäre also schon bei 2.400 Euro. Oder könnte ich das noch irgendwie ausgleichen? Ich vermute mal nein.

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asche
vor 3 Minuten von Hans Blafoo:

Bei Frage 2) (ob es Sinn ergibt das zweite Halbjahr 2019 vorauszubezahlen) komme ich darauf, dass es sich wohl nicht lohnt. Denn für das erste Halbjahr hätte ich ja dann schon ca. 400 Euro pro Monat für KV und PV über meinen Arbeitnehmeranteil bezahlt, wäre also schon bei 2.400 Euro. Oder könnte ich das noch irgendwie ausgleichen? Ich vermute mal nein.

Da bist Du, glaube ich, auf dem Holzweg. Im Jahr der Vorauszahlung hast Du immer nur den Abzug der (hohen) Krankenkassenbeiträge. Freien Vorsorgeaufwand gibts ja nur in den Folgejahren. Und ich meine stets gelesen zu haben, dass man die Vorauszahlung (ist ja für die steuerliche Anerkennung beschränkt auf max. 2,5 Jahresbeiträge?) meist eher gegen Jahresende macht ...

 

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Hans Blafoo
· bearbeitet von Hans Blafoo
Ergänzung
vor 4 Stunden von asche:

Da bist Du, glaube ich, auf dem Holzweg. Im Jahr der Vorauszahlung hast Du immer nur den Abzug der (hohen) Krankenkassenbeiträge. Freien Vorsorgeaufwand gibts ja nur in den Folgejahren. Und ich meine stets gelesen zu haben, dass man die Vorauszahlung (ist ja für die steuerliche Anerkennung beschränkt auf max. 2,5 Jahresbeiträge?) meist eher gegen Jahresende macht ...

 

Ich glaube du könntest Recht haben. Wo genau wird diese Vorauszahlung dann in der Steuererklärung erfasst? Erfolgt das auch unter den Vorsorgeaufwänden, weil dort ja das 1.900/2.800/3.800 Euro Limit liegt? Weil wenn ja, wie kann die Vorauszahlung dann das Limit aufbrauchen, dieses aber dennoch überschreiten?

 

Es war ja auch immer von max. 3,5 Jahresbeiträgen die Rede. Angenommen ich würde im Dezember jetzt meine Vorauszahlung machen. Dann dürfte ich nur 2,5 Jahresbeiträge einzahlen, weil ich im gesamten Jahr 2019 durch meinen Arbeitgeber ja schon die Einzahlung von einem Jahresbeitrag hatte, richtig?

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asche
· bearbeitet von asche

Ich glaube:

3,5 Jahresbeiträge = 1 Jahresbeitrag laufendes Jahr + max. 2,5 Jahre Vorauszahlung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG)

 

Steuerlich geltend machst Du das als Krankenversicherungskosten gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 lit. (a) EStG. Diese sind ja gerade - anders als sonstiger Vorsorgeaufwand - nicht auf die EUR 1.900 / 2.800 / 3.800 gedeckelt.

 

Vielleicht noch ein bisschen kundig googlen; zB https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/vorauszahlung-von-privaten-krankenversicherungsbeitraegen_170_304490.html

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kleinerfisch
vor 16 Stunden von Hans Blafoo:

Ich glaube du könntest Recht haben. Wo genau wird diese Vorauszahlung dann in der Steuererklärung erfasst? Erfolgt das auch unter den Vorsorgeaufwänden, weil dort ja das 1.900/2.800/3.800 Euro Limit liegt? Weil wenn ja, wie kann die Vorauszahlung dann das Limit aufbrauchen, dieses aber dennoch überschreiten?

Nur zur Klarheit:

Es gibt ein doppeltes Limit:

entweder alle abzugsfähigen Versicherungsbeiträge inkl. KV+PV,

mindestens aber die KV+PV-Beiträge, die in dem (nicht fürdas!) Jahr geleistet wurden, die aber maximal bis zur Höhe des 3,5-fachen Jahresbeitrags

 

Wenn Du also in Jahr 1 den 3,5-fachen Jahresbeitrag zahlst (oder auch weniger), kannst Du in den Folgejahren, wo dann keine oder nur minimale KV/PV-Beiträge anfallen, die 3.800 EUR mit anderen Versicherungen auffüllen, die sonst unter den Tisch gefallen wären.

Die WK sind dafür total irrelevant.

 

vor 16 Stunden von Hans Blafoo:

Es war ja auch immer von max. 3,5 Jahresbeiträgen die Rede. Angenommen ich würde im Dezember jetzt meine Vorauszahlung machen. Dann dürfte ich nur 2,5 Jahresbeiträge einzahlen, weil ich im gesamten Jahr 2019 durch meinen Arbeitgeber ja schon die Einzahlung von einem Jahresbeitrag hatte, richtig?

Genau. Meine Krankenkasse konnte mir auf Anruf auch schon sagen, wie viel das sein darf.

 

Es entsteht der Effekt, dass im Einzahlungsjahr das Einkommen stark sinkt. In den Folgejahren steigt es allerdings, da Du ja weniger Versicherungsbeiträge absetzt, als ohne die Vorauszahlung. Ob und wie sich das auf das Elterngeld auswirkt, weiß ich allerdings nicht.

 

Ach ja, bei einem Freund, der auch in der GKV ist, war es so, dass er erstmal mit dem AG abklären musste, dass er zukünftig seine Beiträge selber zahlt. Dann erst konnte er bei der Krankenkasse Geld einzahlen. Der AG überweist dann seinen Anteil monatlich an Dich. Die gelten dann in den Folgejahren als negative Sonderausgaben bzw. Erstattungen, die aber den Deckel von 3.800 EUR nicht erhöhen. Man kann das mit den üblichen Steuerprogrammen ganz gut simulieren.

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whister

Könnt ihr denn mal ein paar gesetzliche Krankenkassen nennen, die auch einen Abschlag bei Vorauszahlung anbieten? Meine KK ist da leider sehr verschlossen - auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich doch erstmal auf Selbstzahlung beim Arbeitgeber umstellen soll und dann sieht man weiter. :wacko:

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Hans Blafoo
vor 14 Minuten von whister:

Könnt ihr denn mal ein paar gesetzliche Krankenkassen nennen, die auch einen Abschlag bei Vorauszahlung anbieten? Meine KK ist da leider sehr verschlossen - auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich doch erstmal auf Selbstzahlung beim Arbeitgeber umstellen soll und dann sieht man weiter. :wacko:

Meinst du mit Abschlag Skonto? Ich bin mir nicht sicher, ob gesetzliche Krankenkassen das überhaupt dürfen, würde mich aber freuen, wenn meine KK das anbieten würde. ;)

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Goorin

Habe bei der HKK nachgefragt dort gibt es keinen Skonto aber die Vorauszahlung würden sie in beliebiger Höhe annehmen.

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whister
· bearbeitet von whister
Am 4/24/2019 um 21:59 von Goorin:

Habe bei der HKK nachgefragt dort gibt es keinen Skonto aber die Vorauszahlung würden sie in beliebiger Höhe annehmen.

Bist du schon Selbstzahler? Ich bin bei der HKK und mir hat man mitgeteilt, dass ich erst auf Selbstzahlung umstellen soll und man mir dann ein individuelles Anbegot machen kann. Auf Nachfrage, ob es denn dazu keine generelle Regelung gibt oder eine allgemeine Aussage möglich wäre hieß es "nein, stellen Sie auf Selbstzahler um und dann sehen wir weiter". Das war letztes Jahr und in diesem Jahr ist das Ganze für mich erstmal nicht relevant (da dieses Jahr Pflichtversicherung vorliegt) - im nächsten Jahr wollte ich das dann noch einmal angehen.

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Goorin
· bearbeitet von Goorin

Nein noch habe ich nicht umgestellt, da ich mir noch nicht sicher war ob dies irgendwelche Nachteile für mich hat?!?

Und naja ob mein Arbeitgeber damit einverstanden ist. Kann der Arbeitgeber sich da quer stellen?

 

Ich habe bloß mal eine Nachricht an die HKK geschrieben und dann hat mich eine Dame aus der Beitragsabteilung angerufen. (März 2019)

Die sagte das es kein Problem wäre, folgende Punkte habe ich angesprochen:

1. Sie würden beliebig hohe Beiträge annehmen, man sollte bloß zusätzlich zur Überweisung eine kurze Mitteilung senden.

2. Keinen Rabatt geben.

3. Man würde alle gewünschten Bescheinigungen dann zu gegebener Zeit erhalten. <-- Da hatte ich kurzzeitig das Gefühl das Sie noch etwas unsicher war bei dem Punkt...

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whister
vor 2 Stunden von Goorin:

Nein noch habe ich nicht umgestellt, da ich mir noch nicht sicher war ob dies irgendwelche Nachteile für mich hat?!?

Soweit ich weiß gibt es da keine Nachteile. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass man evtl. bei der Insolvenz des Arbeitgebers trotzdem zur Zahlung verpflichtet ist obwohl man keinen Lohn erhalten hat (evtl. ist man das auch wenn normalerweise der Arbeitgeber zahlt?).

 

vor 2 Stunden von Goorin:

Und naja ob mein Arbeitgeber damit einverstanden ist. Kann der Arbeitgeber sich da quer stellen?

Nein, das darfst du entscheiden. Der Arbeitgeber darf dir auch nicht vorschreiben welche KK du wählst oder ob die privat oder gesetzlich versichert bist.

 

vor 2 Stunden von Goorin:

Ich habe bloß mal eine Nachricht an die HKK geschrieben und dann hat mich eine Dame aus der Beitragsabteilung angerufen. (März 2019)

Die sagte das es kein Problem wäre, folgende Punkte habe ich angesprochen:

1. Sie würden beliebig hohe Beiträge annehmen, man sollte bloß zusätzlich zur Überweisung eine kurze Mitteilung senden.

2. Keinen Rabatt geben.

3. Man würde alle gewünschten Bescheinigungen dann zu gegebener Zeit erhalten. <-- Da hatte ich kurzzeitig das Gefühl das Sie noch etwas unsicher war bei dem Punkt...

Interessant. Ich habe per Mail geschrieben und dann immer eine Antwort per Post erhalten. :rolleyes: 1. hört sich zumindest sehr unkompliziert an.

 

Nochmal die Frage in die Runde: Ist Jemanden eine gesetzliche KK bekannt die einen Rabatt bei Vorauszahlung anbietet?

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whister
vor 21 Stunden von whister:

Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass man evtl. bei der Insolvenz des Arbeitgebers trotzdem zur Zahlung verpflichtet ist obwohl man keinen Lohn erhalten hat (evtl. ist man das auch wenn normalerweise der Arbeitgeber zahlt?).

Ich habe mich dazu heute etwas belesen. Fazit: Egal ob der Arbeitgeber den Beitrag abführt oder man Selbstzahler ist man schuldet den Beitrag an die KK in beiden Fällen (evtl. nur den Mindestbeitrag sofern man kein Lohn erhalten hat).

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Hans Blafoo

So, ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen und er würde das mitmachen. Eine Frage hätte ich aber noch: ich habe das jetzt so verstanden, dass ich im Dezember die 2,5 Jahresbeiträge einzahle und das Guthaben würde dann ab Januar genutzt werden während im Dezember noch mein Arbeitgeber für mich zahlt, richtig?

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