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morrsleib

Rendite mit Vorauszahlung der PKV Beiträge

Empfohlene Beiträge

kleinerfisch

Im EStG steht keine Sonderregelung für Beamte. Also auch 2,5 Jahre.

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Santana

Ok Danke.

Muss man als Beamter da was besonderes beachten bezüglich der Beihilfe?

Ich meine ich sehe fast immer nur Beispielrechnungen für Freiberufler.

könnte ich auch einfach Ende 2018 für 19/20 vorauszahlen und dann meine Vorsorgeaufwendungen

zusätzlich absetzen oder gilt in diesem Fall   Als Beamter was besonderes ?

 

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DrFaustus
vor 3 Minuten schrieb Santana:

Ok Danke.

Muss man als Beamter da was besonderes beachten bezüglich der Beihilfe?

Ich meine ich sehe fast immer nur Beispielrechnungen für Freiberufler.

könnte ich auch einfach Ende 2018 für 19/20 vorauszahlen und dann meine Vorsorgeaufwendungen

zusätzlich absetzen oder gilt in diesem Fall   Als Beamter was besonderes ?

 

Nein, funktioniert genauso.

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Cuba_Libre

Hallo zusammen,

 

vielen Dank für den interessanten und hilfreichen Thread.

Ich möchte dieses Jahr auch von der Vorauszahlung Gebrauch machen (als angestellter PKV-Versicherter).

Zur besseren Veranschaulichung habe ich den zeitlichen Ablauf skizziert.

 

Eventuell könnt ihr dies auch nutzen.

Sollte ein Fehler enthalten sein, dann bitte einfach melden.

Ablauf PKV Vorauszahlung.JPG

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sparfux

Schönes Schaubild!

 

Ich vermeine mich aber zu erinnern, dass  hier in dem Thread mal jemand gepostet hat, dass es besser ist, die nächsten 2,5 Jahre erst Anfang 2022 voraus zu zahlen. Das halbe Jahr in 2021 reicht wohl aus, dass man die 1900€ immer noch frei hat. Ich hatte dann selber mit meinem Steuerprogramm rum gespielt und es auch so raus bekommen.

 

Vielleicht solltest Du das nochmal überprüfen.

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Allesverwerter
vor 2 Stunden schrieb Cuba_Libre:

 

... Sollte ein Fehler enthalten sein, dann bitte einfach melden...

nicht Fehler aber Hinweise.

 

Die Beitragszuschüsse des Arbeitgebers sind 2019ff als Abzugsposten mitzuberücksichtigen.

 

Komplizierter ist noch folgende Rechnung, abhängig vom Einkommen sowie Beitragshöhe:

In 2018 wird durch die Vorrauszahlung der Grenzsteuersatz stark reduziert, was durch die 1.900 Versicherungen in den Folgejahren ggf. nicht wieder aufgefangen wird.

 

 

 

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iceradio
Am 3.8.2018 um 10:09 schrieb Santana:

Ok Danke.

Muss man als Beamter da was besonderes beachten bezüglich der Beihilfe?

 

 

Du musst halt prüfen, welche "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" du überhaupt hast. Als Beamter fällt der große Block der Arbeitlosenversicherung und oft auch die BU schon mal weg. Bleibt die (PKW-) Haftpflicht und Risiko-LV sowie ggf. Unfall. Also oft eher überschaubare Beträge weit weg von den 1900 Euro...

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tyr

Wenn für Beamte die BU wegfällt sollten diese dafür dann eine DU haben. Welchen Unterschied macht das finanziell?

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korknabe
· bearbeitet von korknabe

Angenommen, das zu versteuernde Einkommen ist als Arbeitnehmer nicht hoch genug, dass es sich lohnt für mehrere Jahre im Voraus zu zahlen (weil der Grenzsteuersatz dann zu niedrig wäre). Ist es dann eine Alternative, einen Beitrag genau in der Höhe vorauszuzahlen, welcher der Differenz aus Jahresbeitrag zur PKV und dem Zuschuss des Arbeitgebers entspricht? Dann sollte es ja möglich sein im Folgejahr zumindest die 1.900€ mit sonstigen Versicherungen zu nutzen, ohne aber Teile des Arbeitgeberzuschusses versteuern zu müssen.

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Allesverwerter
Am 1.10.2018 um 17:52 schrieb korknabe:

Angenommen, das zu versteuernde Einkommen ist als Arbeitnehmer nicht hoch genug, dass es sich lohnt für mehrere Jahre im Voraus zu zahlen (weil der Grenzsteuersatz dann zu niedrig wäre). Ist es dann eine Alternative, einen Beitrag genau in der Höhe vorauszuzahlen, welcher der Differenz aus Jahresbeitrag zur PKV und dem Zuschuss des Arbeitgebers entspricht? Dann sollte es ja möglich sein im Folgejahr zumindest die 1.900€ mit sonstigen Versicherungen zu nutzen, ohne aber Teile des Arbeitgeberzuschusses versteuern zu müssen.

verstehe ich nicht, erbitte Erläuterung mit Zahlen.

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Peter Wolnitza
Am 1.8.2018 um 12:36 schrieb Santana:

Wieviele Monate kann denn ein Beamter die PKV Beiträge vorauszahlen? Auch 2,5 Jahre?

 

Ja.

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korknabe
Am 4.10.2018 um 22:59 schrieb Allesverwerter:

verstehe ich nicht, erbitte Erläuterung mit Zahlen.

Nehmen wir folgende Rahmendaten an (Zahlen in grün sind steuermindernd und Zahlen in rot erhöhen das zu versteuerende Einkommen):

 

Bruttoeinkommen: 60.000€

zu versteuern (ohne Vorsorgeaufwendungen): 50.000€

Beitrag PKV (Basisabsicherung): 6.000€

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung: 4.000€

zu versteuern (inkl. Vorsorgeaufwendungen): 48.000€

Steuerlast: 11.644€

 

Bei Vorauszahlung für ein ganzes Jahr ergibt sich folgendes Bild:

Jahr 1:

Beitrag PKV (Basisabsicherung): 12.000€

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung: 4.000€

zu versteuern (inkl. Vorsorgeaufwendungen): 42.000€

Steuerlast: 9.387€

 

Jahr 2:

Beitrag PKV (Basisabsicherung): 0€

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung: 4.000€

sonstige Vorsorgeaufwendungen: 1.900€

zu versteuern (inkl. Vorsorgeaufwendungen): 52.100€

Steuerlast: 13.278€

 

Das ergibt eine durchschnittliche Steuerlast von 11.332,50€.

 

Bei optimierter Höhe der Vorauszahlung ergibt sich folgendes Bild:

Jahr 1:

Beitrag PKV (Basisabsicherung): 8.000€

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung: 4.000€

zu versteuern (inkl. Vorsorgeaufwendungen): 46.000€

Steuerlast: 10.874€

 

Jahr 2:

Beitrag PKV (Basisabsicherung): 4.000€

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung: 4.000€

sonstige Vorsorgeaufwendungen: 1.900€

zu versteuern (inkl. Vorsorgeaufwendungen): 48.100€

Steuerlast: 11.683€

 

Das ergibt eine durchschnittliche Steuerlast von 11.278,50€.

 

Dadurch ergibt sich bei geringerer Vorauszahlung eine höhere Steuerersparnis.

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

Besser wäre es, wenn man man eh ausreichende Versicherungen/Pensionskasse o.ä. hat um den Arbeitgeber-Beitrag abzudecken.

 

Aber wenn nicht, sieht dies nach eine eleganten Lösung aus, sofern der Aufwand (Kommunikation mit Krankenversicherung) nicht zu hoch ist.

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Themack
vor 27 Minuten schrieb Allesverwerter:

Besser wäre es, wenn man man eh ausreichende Versicherungen/Pensionskasse o.ä. hat um den Arbeitgeber-Beitrag abzudecken.

Das sollte selten das Problem sein, sondern eher der steuerpflichtige Erstattungsüberhang.

Diesen jährlich durch weitere Vorauszahlungen auf ca 0 zu bringen, sollte das Beitragskonto länger als die ursprünglichen 2,5 Jahre im Plus halten und entsprechend mehr steuerliche 1900er Jahre ermöglichen.

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logibesen

Hallo zusammen,

 

sehr interessant das ganze hier - ich wundere mich, warum das Thema bislang an mir vorbeigegangen ist. Wenn ich nochmal mein Verständnis hier zusammenfassen und um Bestätigung / Korrektur bitten darf:

 

Jahr 2018:

- PKV Beiträge für 2018 und bis Mitte 2021 (+2,5 Jahre) zahlen (ggf. mit Skonto)

- Absetzbar ist der volle Beitrag für Basisleistungen der KV und PV (ca. 80%) abzüglich der AG-Zuschüsse für 2018

 

Jahr 2019 / 2020:

- Keine PKV Beiträge zu zahlen

- Absetzbar sind andere Versicherungen bis maximal 1900 Euro (z.B. Haftpflicht, BU und Arbeitslosenversicherung)

- Steuererhöhend wirken die AG-Zuschüsse zur KV und PV   ///   Frage: Wo wirken die AG-Zuschüsse? Direkt auf die Steuerlast oder auf das "1900 Euro-Vorsorgekonto"? Anders herum gefragt: Muss ich zur Ausnutzung der 1900 Euro im Endeffekt Versicherungen in Höhe von 1900+AG-Zuschüsse (also knapp 4200 Euro) nachweisen?

 

Jahr 2021:

- Keine PKV Beiträge bis Mitte 2021 zahlen

- PKV Beiträge für die zweite Jahreshälfte 2021 zahlen + Vorauszahlung von 2,5 Jahren

- Absetzbar sind die vollen Beiträge zur Basisleistungen der KV und PV (ca. 80%) abzüglich der AG-Zuschüsse für 2021

 

Wenn verheiratet, bleibt es schematisch beim selben Vorgehen, nur sind es dann nicht 1900, sondern 2800 Euro, die einem im Vorsorgekonto zur Verfügung stehen.

 

Ich bitte um kurze Bestätigung bzw. Antwort auf meine Frage :)

Danke und Grüße

 

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korknabe

Korrekt. Die AG-Zuschüsse in den Jahren ohne entsprechende Beitragszahlung wirken direkt steuererhöhend und können nicht mit sonstigen Vorsorgeaufwendungen verrechnet werden.

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logibesen
vor 16 Minuten schrieb korknabe:

Korrekt. Die AG-Zuschüsse in den Jahren ohne entsprechende Beitragszahlung wirken direkt steuererhöhend und können nicht mit sonstigen Vorsorgeaufwendungen verrechnet werden.

Danke für die prompte Antwort. Dann ist ja alles klar für die Steueroptimierung :)

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Themack
vor 39 Minuten schrieb logibesen:

AG-Zuschüsse in den Jahren ohne entsprechende Beitragszahlung wirken direkt steuererhöhend und können nicht mit sonstigen Vorsorgeaufwendungen verrechnet werden.

Daher mein Ansatz, den Erstattungsüberhang jährlich auf ca 0 zu drücken (durch entsprechende jährliche Zahlungen auf das Beitragskonto) und so den Abstand zwischen den Jahren mit den ‚großen‘ Vorauszahlungen zu verlängern (und mehr 1900,-er Jahre zu haben)

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 58 Minuten schrieb Themack:

Daher mein Ansatz, den Erstattungsüberhang jährlich auf ca 0 zu drücken (durch entsprechende jährliche Zahlungen auf das Beitragskonto) und so den Abstand zwischen den Jahren mit den ‚großen‘ Vorauszahlungen zu verlängern (und mehr 1900,-er Jahre zu haben)

 

Du solltest Deine Untersuchung aber parallel für beide Szenarien: 2 jähriger Zyklus vs. 4 jähriger Zyklus machen. Nur über 2 Jahre zu rechnen ist m.E. eine Milchmädchenrechnung.

 

Verstehe mich nicht falsch: ich finde Deine Idee gut. Nur den Vergleich, den Du gemacht hast, verstehe ich nicht.

 

In Deinem Fall zahlst Du ein Jahr ein und hast 1 Jahr den Steuervorteil (inklusive der Verrechnung der AG Beiträge)

 

Im anderen Fall zahlt man im 1. Jahr ein und hat dann 3 Jahre den Steuervorteil (Das 3. Jahr hängt ein bisschen von den genauen Rahmenbedingungen ab. In etwa passiert dann dass, was Du auch in Deinem 2. Jahr hast: Die AG-Beiträge werden mit den im 2. HJ gezahlten KK Beiträgen berechnet.)

 

Du hast in 4 Jahren 2 "1900er Jahre". Allerdings mit Optimierung der AG Beiträge. Im anderen Fall hat man in 4 Jahren 3 "1900er Jahre", davon 2 unoptimiert und eines annähernd optimiert.

 

 

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korknabe
vor 3 Stunden schrieb Themack:

Daher mein Ansatz, den Erstattungsüberhang jährlich auf ca 0 zu drücken (durch entsprechende jährliche Zahlungen auf das Beitragskonto) und so den Abstand zwischen den Jahren mit den ‚großen‘ Vorauszahlungen zu verlängern (und mehr 1900,-er Jahre zu haben)

Danke, dass ist ein guter Hinweis. Damit könnte ich theoretisch einige Jahre länger "1900er Jahre" haben. Habe das ganze mal mit konkreten Zahlen durchgerechnet für verschiedene "Lauflängen". Die durchschnittliche Steuerersparnis pro Jahr auf einen Zeithorizont von 12 Jahren gerechnet ergibt - bei mir! - ab 3 "1900er Jahren" nur noch knapp 40€ mehr im Vergleich zu dem Szenario mit nur 2 "1900er Jahren". Das lohnt sich dann kaum noch - außer man lässt sich die Steuererstattung vom PKV-Beitragsjahr vom Finanzamt verzinsen natürlich ;-)

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jst
Am 8.10.2018 um 18:09 schrieb korknabe:

Nehmen wir folgende Rahmendaten an (Zahlen in grün sind steuermindernd und Zahlen in rot erhöhen das zu versteuerende Einkommen):

 

Bruttoeinkommen: 60.000€

zu versteuern (ohne Vorsorgeaufwendungen): 50.000€

Beitrag PKV (Basisabsicherung): 6.000€

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung: 4.000€

zu versteuern (inkl. Vorsorgeaufwendungen): 48.000€

Steuerlast: 11.644€

...

Bei optimierter Höhe der Vorauszahlung ergibt sich folgendes Bild:

Jahr 1:

Beitrag PKV (Basisabsicherung): 8.000€

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung: 4.000€

zu versteuern (inkl. Vorsorgeaufwendungen): 46.000€

Steuerlast: 10.874€

 

Jahr 2:

Beitrag PKV (Basisabsicherung): 4.000€

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung: 4.000€

sonstige Vorsorgeaufwendungen: 1.900€

zu versteuern (inkl. Vorsorgeaufwendungen): 48.100€

Steuerlast: 11.683€

 

Das ergibt eine durchschnittliche Steuerlast von 11.278,50€.

 

Dadurch ergibt sich bei geringerer Vorauszahlung eine höhere Steuerersparnis.

 

Die Überlegungen finde ich sehr sinnvoll und hilfreich erklärt! Auch die Grafik oben ist sehr gut.

 

Am 8.10.2018 um 19:02 schrieb Themack:

Das sollte selten das Problem sein, sondern eher der steuerpflichtige Erstattungsüberhang.

Diesen jährlich durch weitere Vorauszahlungen auf ca 0 zu bringen, sollte das Beitragskonto länger als die ursprünglichen 2,5 Jahre im Plus halten und entsprechend mehr steuerliche 1900er Jahre ermöglichen.

 

Das ist des Pudels Kern, darüber habe ich auch schon mal nachgedacht aber weiß nicht, ob das rechtlich wirklich geht.

Die Idee ist doch, wenn ich sie richtig verstehe,

1) einmal eine Einzahlung für 2,5 Jahre am Stück zu tätigen (als Puffer)

2) dann jedes Folgejahr genau das einzuzahlen, was gerade die Arbeitgeberbeiträge kompensiert. Für gesetzlich versicherte typischerweise knapp die Hälfte eines Jahresbeitrags.

 

Wenn das funktioniert, dann würde man also in den 3 Folgejahren jeweils für 0,5 Jahre einzahlen = 1,5 Jahresbeiträge in Summe. Heißt, man hätte

- nach dem 3. Jahr bereits die Jahre 3 (war noch zu 0,5 offen) und 4 auch vorausbezahlt.

- Damit kann das Spiel im Jahr 4 weitergehen, sodass man auch das 5. Jahr bereits zur Hälfte vorausbezahlt hat.

- Im Jahr 5 muss man dann zum ersten Mal wieder einen halben Jahresbeitrag echt zahlen (nicht vorauszahlen).

Das wären dann in Summe 6 ganze "1900er"-Jahre am Stück.

 

Großes Aber: Ich bin mir nicht im Klaren, ob das wirklich funktioniert:

- Werden die eingezahlten Beiträge wirklich direkt mit dem AG-Zuschuss "verrechnet" und die 1900 EUR bleiben offen?

- Ist die Vorauszahlung für Folgejahre überhaupt möglich in Jahren, in denen man 0 EUR regulär zahlt (da bereits vorausgezahlt ist)? Man könnte die Formulierung so interpretieren "bis zum 2,5fachen des im Jahr gezahlten...". Wenn man 0 EUR zahlt, sind das also auch 0 EUR anrechenbare Vorauszahlung.

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Ungeheuer

So ganz verstehe ich die Problematik noch nicht.

Ich zahle als Beamter momentan ~220.- für meine PKV. 

Schöpfe ich damit nicht sowieso schon jedes Jahr den Freibetrag aus, so dass sich eine Vorauszahlung in meinem Fall nicht lohnen würde?

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Allesverwerter
vor 17 Minuten schrieb Ungeheuer:

So ganz verstehe ich die Problematik noch nicht.

Ich zahle als Beamter momentan ~220.- für meine PKV. 

Schöpfe ich damit nicht sowieso schon jedes Jahr den Freibetrag aus, so dass sich eine Vorauszahlung in meinem Fall nicht lohnen würde?

Hast Du noch andere Versicherungen?

 

Eine alte Lebens/Rentenversicherung vor 2005, Dienstunfähigkeitsfähigkeitsversicherung, Haftpflicht, Unfall, Autohaftpflicht ? Oder eine privaten Pensionskasse von einem alten Arbeitgeber, die Du fortführst?

Und liegt die Jahressumme dieser Zahlungen im Jahr nahe/über 1900 Euro?

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Ungeheuer
vor 11 Stunden schrieb Allesverwerter:

Hast Du noch andere Versicherungen?

 

Eine alte Lebens/Rentenversicherung vor 2005, Dienstunfähigkeitsfähigkeitsversicherung, Haftpflicht, Unfall, Autohaftpflicht ? Oder eine privaten Pensionskasse von einem alten Arbeitgeber, die Du fortführst?

Und liegt die Jahressumme dieser Zahlungen im Jahr nahe/über 1900 Euro?

 

Ja, habe noch eine LV von vor 2000. Mit meinen sonstigen Versicherungen liegt die Jahressumme >1900

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Allesverwerter

Dann kannst Du diese 1900 Euro in den Jahren absetzen, wo Du keine PKV absetzen kannst.

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