1456M Oktober 10, 2012 Hallo, gibt es eine "Faustformel" fuer die Immobilienbewertung, wie z.Bsp. das KGV bei Aktien? Z.Bsp. Kaufpreis= durchschnittliches regionales Haushaltseinkommen(netto/brutto) * Jahre? Gruss, Martin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Oktober 10, 2012 · bearbeitet Oktober 10, 2012 von WOVA1 Hallo, gibt es eine "Faustformel" fuer die Immobilienbewertung, wie z.Bsp. das KGV bei Aktien? Z.Bsp. Kaufpreis= durchschnittliches regionales Haushaltseinkommen(netto/brutto) * Jahre? Gruss, Martin Kommt darauf an , was Du meinst. Faustformel für den Wert einer Immobilie ist das Verhältnis Kaufpreis zu jährliche Kaltmiete. Bei Wohngebäuden deuten Werte über 20 auf eher teuer. Was umgekehrt 5 % Mietrendite ergibt. Bei einem neuen oder selbstbewohnten Haus (bei dem man ja die jährliche Kaltmiete nicht kennt), nimmt man halt ein vergleichbares Objekt. Deine Frage kann man aber auch so deuten 'Wieviel Immobile kann ich mir leisten ?' Früher (so in den 90zigern ) gab es mal die simple Faustformel, dass für eine Hypothek 10 % jährlich an Zins und Tilgung vom Einkommen finanzierbar sein müssen. Würde bei den gegenwärtigen Niedrigzinsen dazu führen, dass die Hypothek in ca. 15 Jahren abbezahlt wäre - also ein eher konservativer Ansatz. Finde ihn persönlich aber trotzdem nicht schlecht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Oktober 10, 2012 Gängige Bewertung bei Mietshäusern ist ein Multiple der erzielbaren Nettokaltmiete. Bei Neubauten derzeit etwa 20, bei nicht renovierungsbedürftigen Bestandsimmobilien von 12 bis 20. Regionale Über-/untertreibungen sind möglich. Zum Selbstbewohnen spielen Angebot und Nachfrage eine größere Rolle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Oktober 10, 2012 Um einen Markt- bzw. Verkehrswert einer Immobilie berechnen zu können, gibt es nicht nur Faustformeln. Nein, das ganze ist in den Paragraphen 192 bis 199 des Baugesetzbuches definiert: http://dejure.org/gesetze/BauGB/194.html Um den Wert einer selbstgenutzten Immobilie zu bestimmen, wird das Sachwertverfahren angewendet: Verkehrswert = Bodenwert (=Bodenrichtwert mal Fläche) plus Gebäudewert (nach NHK) Bei Immobilien, die als Kapitalanlage vermietet werden, ist das Ertragswertverfahren anzuwenden. Hier ist die o. g. Faustformel - Kaufpreis Neu-Immobilie = 18 Jahreskaltmieten - Kaufpreis Alt-Immobilie = 10-15 Jahreskaltmieten ein guter Anhaltspunkt. Da ich von Berufs wegen viel mit Liegenschaften zu tun habe, kann ich auf Wunsch gern detailliertere Auskünfte geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag