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manta22

Kann Rürup Basisrente gewechselt werden (ähnlich Riester) desweiteren Sonderkündigungsrecht

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manta22
· bearbeitet von manta22

Mal eine äußerst dumme (aber dafür sicherlich leicht beantwortbare) Frage.

 

 

 

 

Kann man während der Vertragslaufzeit seinem Vertrag, den man bei einer Versicherung abgeschlossen hat zu einer anderen Versicherung wechseln.

 

 

 

 

Das würde evtl. ja (evtl. auch nach Kosten) noch Sinn machen wenn ein anderes Unternehmen einen effizienteren Auszahlungstarif hätte sprich Renten(garantie)faktor. Bei der Rürup-Basisrente ist ja alles viel restriktiver geregelt als bei Riester (wo sowas selbstverständlich möglich ist).

 

 

 

 

So kann man bei Riester von einem Versicherungsauszahlungstarif, der zum Zeitpunkt des Versicherungsabschluß (mit Sicherheitsaufschlag zuungunsten des VN) kurz vor Ansparende in einen Banksparvertrag wechsel (wo im Gegensatz zur Versicherung erst zu Beginn der Auszahlungsphase der Tarif berechnet wird).

 

 

 

 

Nach meiner Ansicht wäre es sowieso sinnvoller wenn man die Unternehmen für die Ansparphase und für die Auszahlungsphase unabhängig voneinander auswählen könnte.

 

 

 

 

 

 

 

Schwierigere Frage hinterher:

 

Desweiteren möchte ich fragen ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt falls der Versicherer schlechtere Konditionen für die Auszahlung macht als vorher garantiert. Wenn also z.B. eine Versicherung mittels Gutachter einen zuvor garantierten Rentenfaktor nachträglich doch zu Ungunsten des VN abändert.

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Sisyphos

Der Gesetzgeber läßt in den Regularien für die Basisrente (Rürup-Rentenversicherung) einen Wechsel des Versicherers prinzipiell zu, aber diese Wechselmöglichkeit wird anders als bei Riester-Verträgen nicht grundsätzlich gefordert. So bleibt es den Versicherern überlassen, ob sie einen solchen Wechsel in ihren Vertragsbedingungen zulassen oder nicht.

 

Einige wenige tun es (so z.B. Cosmos direkt), andere (wie z.B. HUK24) sehen es in den Vertragsbedingungen nicht vor. Natürlich kann man immer auf die Kulanz der Versicherung hoffen, aber einen einklagbaren Rechtsanspruch hat man eben nicht.

 

Ich halte die Wechselmöglichkeit auch für ein sehr wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Versicherung - für mich persönlich war es sogar ein K.O.-Kriterium. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen kann ein Versicherer z.B. das Neugeschäft völlig einstellen und die Altbestände auf einen Abwickler übertragen. Abwickler haben aber, da sie ja auch keine neuen Kunden gewinnen müssen, kein Interesse daran, den Vertrag in einem für den Kunden besonders lukrativen Sinne fortzuführen.

 

Außerdem bindet man sich mit einem Rürup-Vertrag sehr lange an einen Versicherer und kann am Ende der Sparphase auch keine Kapitalauszahlung erhalten wie bei einer normaler Rentenversicherung. Wenn man aber am Ende der Sparphase aus gesundheitlichen Gründen keine hohe Lebenserwartung mehr hat, macht man natürlich ein sehr schlechtes Geschäft. Inzwischen gibt es aber schon Verträge, die bei schweren (meist tödlich verlaufenden) Erkrankungen eine höhere Rentenzahlung vorsehen das gab es zumindest schon bei LV1871. Dann wäre es natürlich hilfreich ggf. zu Beginn der Rentenphase in einen solchen Vertrag wechseln zu können.

 

Was die Frage des Sonderkündigungsrechts bei Herabsetzung der Leistung angeht, ist dies eine Frage, die sich an einen Juristen richtet. Für mich als juristischen Laien besteht sicher kein Sonderkündigungsrecht solange diese Leistungsherabsetzung im Vertrag bereits prinzipiell vorgesehen war. Außerdem würde aus einem Sonderkündigungsrecht auch nicht zwingend die Rückabwicklung des Vertrags oder die Übertragung des Vertragsguthabens auf einen anderen Versicherer resultieren. Kündigen bzw. beitragsfrei stellen (aber ohne Kapitalauszahlung) kannst Du einen Rürupvertrag ohnehin.

 

 

 

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