FalloutBoy Oktober 5, 2012 Hallo, ich bin zur Zeit etwas irritiert, da mein Versicherer laut eigener schriftlicher Aussage die Abschlussgebühr von 4% (nach Zillmerverfahren) auch noch wie ein Darlehen mir gegenüber verzinst und mir diese Zinsen natürlich von meinen Beiträgen / anfänglichen Tilgungsraten abzieht. Im Vertrag konnte ich lediglich einen Passus zu den 4% Abschlusskosten nach Zillmerverfahren finden. Im Netz finde ich nur, dass diese auf 4% maximal gedeckelt sind. Von einer zusätzlichen Verzinsung zu einem nirgends im Vertrag angegebenen Zinssatz habe ich noch nie etwas gehört / gelesen. Kann hier jemand Aufklärung leisten, ob dies so überhaupt zulässig ist und evtl. die Rechtsgrundlage angeben. Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 5, 2012 Hallo, könntest Du das Schreiben des Versicherers einmal im Detail wiedergeben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FalloutBoy Oktober 5, 2012 " Beim Abschluss von Lebensversicherungsverträgen fallen daneben auch einmalige Kosten an (etwa die Kosten für Beratung, Anforderung von Gesundheitsauskünften und die Ausstellung des Versicherungsscheins), die bei jedem anderen Lebensversicherungsunternehmen ebenfalls entstehen und gedeckt werden müssen. Diese einmaigen Abschlusskosten stellen wir unseren Kunden nicht gesondert in Rechnung, sondern sie werden in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit nach Abzug der Risiko- und Verwaltungskosten mit den größtmöglichen Beitragsteilen getilgt (Zillmerverfahren). Auf den verbleibenden Abschlusskostenrest erheben wir bedingungsgemäß einen geringfügigen Zinssatz. Der eigentliche Sparprozess setzt hierdurch verspätet ein. " Zu dem "bedingungsgemäß" ist zu sagen, dass hier lediglich vertraglich vereinbart ist, dass die 4% Abschlussgebühr per Zillmerverfahren getilgt werden. Mehr steht leider nicht drin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FalloutBoy Oktober 6, 2012 Das ist es eben, das steht NICHT im Vertrag, sondern kam später erst auf mehrmalige schriftliche Anfrage, als Erläuterung. Ich bin darauf gekommen, dass hier etwas schieß läuft, da der Sparbetrag irgendwie nicht anstieg. Da wurde ich stutzig und habe Aufklärung verlangt. Das war jetzt die Aussage der Versicherung...... Die Frage ist jetzt immernoch: Ist eine Verzinsung der 4% Abschlussgebühr nach Zillmerverfahren rechtens, wenn von dieser Verzinsung NICHTS im Vertrag steht? oder anders: Ist eine Verzinsung der Abschlussgebühren Bestandteil des Zillmerverfahrens? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Oktober 8, 2012 Ich meine tatsächlich dass das so ist, der Zinssatz sollte meines Wissens der Rechnungszins sein. Aber eine sehr interessante Frage, vielleicht kann sich noch ein Experte dazu äußern! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Oktober 8, 2012 Das ist es eben, das steht NICHT im Vertrag, sondern kam später erst auf mehrmalige schriftliche Anfrage, als Erläuterung. Ich bin darauf gekommen, dass hier etwas schieß läuft, da der Sparbetrag irgendwie nicht anstieg. Da wurde ich stutzig und habe Aufklärung verlangt. Das war jetzt die Aussage der Versicherung...... Die Frage ist jetzt immernoch: Ist eine Verzinsung der 4% Abschlussgebühr nach Zillmerverfahren rechtens, wenn von dieser Verzinsung NICHTS im Vertrag steht? oder anders: Ist eine Verzinsung der Abschlussgebühren Bestandteil des Zillmerverfahrens? Nach meinem Verständnis ja, warum? weil laut Vertrag 4% Abschlusskosten per sofort für die gesamten während der Laufzeit zu zahlenden Beträge fällig werden, die Zillerung bewirkt das du nicht sofort zahlen musst, sondern die Kosten in den ersten 4-5 Jahren verrechnet werden. Da aber der Vertrieb das Geld sofort erhält, muss die Versicherung das finanzieren und das wird niemals kostenfrei passieren. so zumindest nach meiner Logik, welche ich auch bei PrismaLife und deren Kostenausgleichsvereinbarung in früheren Zeiten so gesehen habe, wer sofort die Kosten bezahlt hat zahlte 5,2% wer über 4 Jahre zahlte, hat 7% bezahlt, jetzt ist's wohl nicht mehr ganz so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag