Stoxx Oktober 2, 2012 · bearbeitet Oktober 2, 2012 von Stoxx Hallo zusammen! Ich kümmere mich seit einiger Zeit um die Versicherungen meiner Mutter. Sie ist z. Zt. 64 Jahre alt und geht in ~ 9 Monaten in Rente. Seit ihrem 16 Lebensjahr arbeitet sie -mit 3 Jahren Unterbrechung durch Geburt 2er Kinder- als Krankenschwester (inkl. Ausbildung). Anbei einige Angaben zu ihr: Alter: 64 Jahre Beruf: Krankenschwester Hobbies: Garten, Sport (Tennis, Walking, also nix gefährliches) Familienstand: geschieden Finanziell unabhängig: Ja, sie verdient gut. Rente ist -dank Erbschaft vor ~ 8 Jahren- gesichert Miete: Keine, da Wohneigentum Kinder: 2 In ihrem bisherigen Bestand befinden sich folgende Versicherungen: Haftpflicht Hausrat Rechtsschutz (Beruf, Privat, Verkehr) Unfall Krankenzusatz (Zähne, Krankenhaustagegeld) Hausrat, Haftpflicht und Krankenzusatz soll, sie m. E., behalten. Die brauch sie auch nach Berufsende noch ... abweichende Meinungen? Gedanken mache ich mir um die Rechtsschutz (-Bausteine) und die Unfall-Versicherung. Welche sind, wenn sie in Rente geht, dann noch notwendig? Beruf fällt weg, würde ich sagen ... abweichende Meinungen? Gesellschaften kann ich mir -bei Umsetzung- selbst heraussuchen. Adhoc gehts mir lediglich um den -notwendigsten- Bestand. Am Besten würde mir eine schlichte, kurze Auflistung gefallen. Über Anregungen, Tips, etc. bin ich, wie immer, dankbar. Gruß! Stoxx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 2, 2012 · bearbeitet Oktober 2, 2012 von Matthew Pryor Am Ehesten kann man noch die RS diskutieren,denke ich.Wobei sich der Baustein Beruf ja eh bald erledigt hat. Die Glückliche . Hausrat/Haftpflicht und auch die Unfall würde ich halten. Gerade die Unfallversicherung finde ich bei älteren Personen nicht unwichtig.Ich will Deiner Mutter da nichts unterstellen,aber gerade im Alter wird man mitunter etwas tüddelig. Wie immer kommt es halt darauf an, das Ganze bedarfsgerecht zu schnitzen und teure,unnötige Extras zu vermeiden. Dafür ist gerade die UV extrem anfällig. Krankenzusatz... Okay,wenn Sie es sich leisten kann.Krankentagegeld ist ja nicht mehr zwingend nötig, und wenn Sie es sich leisten kann und möchte,warum nicht. Sie kommt jetzt wohl in ein Alter, in dem Sie die Policen auch (statistisch) mal eher nutzen wird. Eine Auswahl guter Anbieter vorausgesetzt, finde ich die Auflistung vernünftig. PS:Ich gehe mal davon aus, dass es sich beim Eigentum um eine Wohnung handelt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Oktober 2, 2012 Am Ehesten kann man noch die RS diskutieren,denke ich.Wobei sich der Baustein Beruf ja eh bald erledigt hat. Die Glückliche . Hausrat/Haftpflicht und auch die Unfall würde ich halten. Gerade die Unfallversicherung finde ich bei älteren Personen nicht unwichtig.Ich will Deiner Mutter da nichts unterstellen,aber gerade im Alter wird man mitunter etwas tüddelig. Wie immer kommt es halt darauf an, das Ganze bedarfsgerecht zu schnitzen und teure,unnötige Extras zu vermeiden. Dafür ist gerade die UV extrem anfällig. Krankenzusatz... Okay,wenn Sie es sich leisten kann.Krankentagegeld ist ja nicht mehr zwingend nötig, und wenn Sie es sich leisten kann und möchte,warum nicht. Sie kommt jetzt wohl in ein Alter, in dem Sie die Policen auch (statistisch) mal eher nutzen wird. Eine Auswahl guter Anbieter vorausgesetzt, finde ich die Auflistung vernünftig. PS:Ich gehe mal davon aus, dass es sich beim Eigentum um eine Wohnung handelt? Der Meinung bin ich auch und denke, die RS (Baustein Beruf) fällt mit Rentenbeginn weg. Die Krankenzusatz- kostet sie nicht viel (in Relation zu ihrer zukünftigen Rente). Merci! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Oktober 2, 2012 · bearbeitet Oktober 2, 2012 von boll Ich habe keine Erfahrung mit RS-Versicherungen - stelle mir aber die Frage, ob diese RS (mit Baustein Beruf) ggf. für Streitigkeiten rund um eine bAV aufkommt?!? Hier wäre es ggf. zu überlegen, die RS eine gewisse Zeit fortzuführen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Oktober 2, 2012 Ich habe keine Erfahrung mit RS-Versicherungen - stelle mir aber die Frage, ob diese RS (mit Baustein Beruf) ggf. für Streitigkeiten rund um eine bAV aufkommt?!? Hier wäre es ggf. zu überlegen, die RS eine gewisse Zeit fortzuführen. Stimmt, die ersten 3 Jahre (ab Rentenbeginn) sollten m. E. ausreichen ...?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Oktober 4, 2012 Keine Gebäudeversicherung? (Elementarschadenversicherung...) Hausrat versichert ja nur die 'losen' Sachen. Haftpflicht- auch hier sollten es Privat und Gebäudehaftpflicht sein. Schau mal in den Vertrag, ob er beides abdeckt. Pflegezusatzversicherung wäre vielleicht überdenkenswert, Berufsbedingte Versicherungen dafür raus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Oktober 5, 2012 Keine Gebäudeversicherung? (Elementarschadenversicherung...) Hausrat versichert ja nur die 'losen' Sachen. Haftpflicht- auch hier sollten es Privat und Gebäudehaftpflicht sein. Schau mal in den Vertrag, ob er beides abdeckt. Pflegezusatzversicherung wäre vielleicht überdenkenswert, Berufsbedingte Versicherungen dafür raus Danke für Info. Da Wohn- und kein Hauseigentum keine eigene Gebäudeversicherung notwenig. Gemeinschaftsversicherung vorhanden, Prämien werden vom Hausgeld gedeckt. Berufsbedingte Versicherungen sofort nach Renteneintritt raus? Wäre in diesem Falle lediglich die RS-Baustein Beruf. Oder deckt im Falle eines Falles [Probleme bez. Zahlung (Betriebs-)Rente] die RS-Privat dies ab? Plan ist bisher, die RS mit Baustein Beruf noch 2-3 Jahre zu halten. Plan ok oder Quatsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Oktober 6, 2012 · bearbeitet Oktober 6, 2012 von monopolyspieler Kommt auf die Bedingungen der RS an. Meine eigene normale Privat-RS hat den Fall abgesichert. "Eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz für Senioren*: z.B. bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit der beruflichen oder betrieblichen Altersversorgung" * 3 Monate Wartezeit Probleme mit der Betriebsrente könnten meines Wissens auch über eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft abgesichert sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Oktober 6, 2012 Merci. Werde zum Ende des Berufslebens den Versicherungsvertreter aufsuchen, um das zu klären. Auf derlei Besuche habe ich keinen Bock, da gerne einem noch was aufgeschwatzt wird. Das nervt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 7, 2012 Schau dir mal die Rechtsschutz der Ideal Versicherung an. Preis / Leistung angemessen, kann eine Alternative zu einer Rechtsschutz im Erwerbsleben sein. 3 Jahresvertrag für 78 p.a. ... Alles was Sparen, Anlegen und Altersvorsorge ist, ist bei Rechtsschutzpolicen immer problematisch. Es gab erst jüngst ein Gerichtsurteil, dass Ausschlüsse der Versicherer für ungültig erklärt hat. Im Prinzip ist alles Einfache, Klassische relativ unproblematisch. Gehts um Verwaltungsangelegenheiten oder um komplexere Produkte (Fondspolicen bspw.), streichen fast alle Rechtsschutzversicherer die Segel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Oktober 7, 2012 · bearbeitet Oktober 7, 2012 von AnNaWF Es gab erst jüngst ein Gerichtsurteil, dass Ausschlüsse der Versicherer für ungültig erklärt hat. Hast Du dazu ein Aktenzeichen? Danke. P.S.: Zum Rest ist ja eigentlich bereits alles gesagt; würde mich der Meinung von Matthew anschließen wollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Oktober 7, 2012 Am Ehesten kann man noch die RS diskutieren,denke ich.Wobei sich der Baustein Beruf ja eh bald erledigt hat. Die Glückliche . RS -Baustein Beruf- wird bei Rentenbeginn mit Versicherungsmensch besprochen und RS-Versicherung ggfls. angepasst. Sie hat sich ihren Ruhestand verdient, dass kann man mal glauben. Mehr als 50 Jahre Krankenschwster aus Leidenschaft ... Es gab erst jüngst ein Gerichtsurteil, dass Ausschlüsse der Versicherer für ungültig erklärt hat. P.S.: Zum Rest ist ja eigentlich bereits alles gesagt; würde mich der Meinung von Matthew anschließen wollen. Gut, danke. Thema nun für mich vorerst 'geschlossen'. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 7, 2012 Es ging um den §3 ARB, Urteil von 2011, OLG München, gegen D.A.S 29 U 589/11. Die Ausschlüsse stammen ja aber meist aus §4 ARB 75, §3 ARB 94, oder §3 ARB 2000. Bei einer klassischen Altersvorsorge greift eigentlich schon die Definition des BGH aus 2003. Demnach handelt es sich regelmäßig nicht um Spekulation, Zufallgeschäfte, Wetten ... wenn ein Vertrag zur Kapitalanlage / Altersvorsorge abgeschlossen wurde (Kapitalversicherung - auch wenn Aktien beinhaltet sind). Oder eben wie oben formuliert mit klassischen Policen etc. bist du eig. immer auf der sicheren Seite. Bei Kapitalanlage ala Aktienfonds (inkl. ETF), Zertifikaten, Anleihen etc. und allem was Prospekthaftungsrisiko beinhaltet gibt es meines Erachtens nur das Einzelurteil gegen D.A.S siehe oben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag