Zum Inhalt springen
stat

Zeitliche Zuordnung von Transaktionen Handeltstag oder Valuta

Empfohlene Beiträge

stat

Folgende Frage stellt sich mir:

 

 

Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich für die Zuordnung der Kapitalerträge zum Kalenderjahr?

 

 

Auf einer Seite http://www.abgeltungsteuer-information.de/fragen.htm#zeitpunkt finde ich:

 

Maßgebend für den Steuerabzug, die Freistellungsauftragsverwaltung und die Verlustverrechnung ist bei - Veräußerungsgewinnen der Zeitpunkt des zivilrechtlichen Vertragsabschlusses (Abschlusstag) - Zinsen die Fälligkeit - Dividenden der Tag, der im Beschluss der Körperschaft als Auszahlungstag bestimmt wurde (Siehe § 44 Abs. 2 Einkommensteuergesetz) - Fondsausschüttungen der Ausschüttungstermin - thesaurierten Fondserträgen das Geschäftsjahresende als Zuflusszeitpunkt

 

Meine Bank rechnet aber erstmal anders ab und nimmt den Zuflusszeitpunkt des Geldes von der Eurex also T+2 als steuerlich relevant. Das hatte sie in der Vergangenheit auch schon mal gemacht und ich hatte das dann beim FA in der Veranlagung korrigieren lassen.

 

Damals ging es aber nur um die Jahreszuordnung diesmal geht es darum das ich in 2011 Steuerausländer war und in 2012 eben nicht mehr, ergo geht es um viel und ich habe insgesamt wenig Lust dem FA alles offen zu legen.

 

Wie sieht das BB das, Valuta Tag oder Zuflusstag zählen für die Erträgnisaufstellung im Falle von Eurex und Aktien Geschäften? Danke!

 

Weiterhin ein BMF Schreiben:

 

Regelung des maßgeblichen Zeitpunkts bei Veräußerungstatbeständen

 

 

85 Der Zeitpunkt, in dem das der Veräußerung / Einlösung zugrunde liegende obligatorische Rechtsgeschäft abgeschlossen wird, ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Währungsumrechnung und die Berechnung des steuerlichen Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinns oder verlustes sowie für die Freistellungsauftragsverwaltung und die Verlustverrechnung.

 

Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/013_a.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Hat hier jemanand Erfahrungen in Argumentation mit der Bank oder kann mehr Licht in die Angelegenheit bringen? Danke!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...