sparfux Oktober 1, 2012 Ich mache gerade mal eine "Inventur" bei meinen abgeltungssteuerbefreiten Altbeständen bezüglich der Anschaffungsdaten. Bei Depotüberträgen ist mir jetzt aufgefallen, dass die Broker das alle unterschiedlich handhaben: Manchmal werden Anschaffungskurs und Kaufbetrag an den neuen Broker übermittelt, oft bei den Altbeständen nur eine Kennzeichnung als "Altbestand" und das Anschaffungsdatum. In einem Fall wurde aber selbst das Anschaffungsdatum nicht übertragen, sondern nur eine Kennzeichnung als "Altbestand". Es handelt sich dabei um einen ETF. Meine Frage: Welche Daten müssen die Broker mindestens übermitteln bei einem Depotübertrag von Altbeständen, so dass der Verkauf steuerfrei ist? Reicht dazu nur das Label "Altbestand"? Ist die Vorgehensweise, wie da zu verfahren ist, irgendwo in einer öffentlich zugänglichen Quelle dokumentiert, so dass man sich ggf. gegenüber einem Broker darauf berufen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Oktober 1, 2012 Bei Depotüberträgen ist mir jetzt aufgefallen, dass die Broker das alle unterschiedlich handhaben: Nach meinen Erfahrungen ist es eher so, das viele Broker das erratisch handhaben. Z.B. habe ich vor ein paar Wochen einige Positionen von Consors zu flatex übertragen; dabei wurden bei einer Position keine Daten übertragen, bei den anderen drei schon. Da ging es um Neubestände, wo die gesetzliche Regelung eigentlich klar ist. Trotzdem muss ich mich dann kümmern... In einem anderen Fall habe ich schon das Schiedsgericht angerufen, weil die eine Bank fest behauptet hat, die Daten geschickt zu haben, während die andere genauso fest bestritt, sie bekommen zu haben. Nach Anrufung des Gerichts ging es auf einmal ganz schnell!? Mit Altbeständen hatte ich das Problem auch schon. Verschiedene Banken haben mir erklärt, dass ein Flag "Altbestand" völlig ausreiche, andere geben ein fiktives Dummy-Datum vor 2009 ein. Der Grund ist schlicht, dass wenn die Positionen vor 2009 bereits einmal übertragen wurden (selbst innerhalb derselben Bank), keine Verpflichtung bestand, die Anschaffungsdaten mit zu übertragen. So wurden sie wohl meist gelöscht oder es bestehen keine automatisierten Abläufe zur Übertragung. Dabei sehen die Banken idR aber nur das Problem der Abgeltungssteuerpflicht für den Verkauf. Ärgerlich wird es aber beim Verkauf von ausländischen thesaurierenden Fonds mit (Bank-)unbekanntem Anschaffungsdatum, dass in diesen Fällen ja steuerlich auch für die ausschüttungsgleichen Erträge relevant ist. Hier hilft offenbar nur die sorgfältigen Konservierung des Kaufbelegs über die nächsten zig Jahre. Fazit: Bei Depotüberträgen immer kontrollieren, ob die Anschaffungsdaten überhaupt und korrekt im neuen Depot eingepflegt wurden. Bei Altbeständen reicht jedes Datum vor 2009 zu Steuerfreiheit aus (bei Zertis, glaube ich, etwas früher) oder auch ein entsprechendes Flag. Bei thesaurierenden Auslandsfonds immer den Kaufbeleg aufbewahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Oktober 1, 2012 ein Grund mehr, dass ich mein Abgeltungssteuer-Altdepot nicht bewege, sondern konsequent liegen lasse. Ist mir viel zu heikel, dass die irgendeinen Fehler begehen, den ich dann mit enormen Aufwand wieder hinbiegen muss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Oktober 1, 2012 Fazit: Bei Depotüberträgen immer kontrollieren, ob die Anschaffungsdaten überhaupt und korrekt im neuen Depot eingepflegt wurden. Bei Altbeständen reicht jedes Datum vor 2009 zu Steuerfreiheit aus (bei Zertis, glaube ich, etwas früher) oder auch ein entsprechendes Flag. Bei thesaurierenden Auslandsfonds immer den Kaufbeleg aufbewahren. Bei Zertifikaten 15.03.2007, bei Finanzinnovationen keine Steuerfreiheit. Problem ist, bei sehr "alten" Altbeständen oder Überträgen (vor 2004), überhaupt keine Pflicht zur Aufzeichnung bestand. Prüfen sollte man aber auch die einbuchung von Stockdividenden etc. Hier wird häufig Steuer einbehalten, die Papiere aber trotzdem mit Null eingebucht. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Oktober 1, 2012 @Taxadvisor Ist Dir eine Referenz bekannt, wo definiert ist, was die Banken übertragen müssen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxi Oktober 1, 2012 Hallo zusammen, wenn es um Übertragungen von einem Depot auf ein anderes Depot des selben Anlegers geht (also ohne Inhaberwechsel), der ab 2009 durchgeführt wurde: Bei Depotübertragungen Inland --> Inland ist § 43a Abs. 2 S. 3 EStG einschlägig: Die abgebende Bank hat die Anschaffungsdaten an die übernehmende Bank weiterzugeben (sie muss das also tun). Bei Depotübertragungen EU/EWR-Ausland --> Inland ist § 43a Abs. 2 S. 5 EStG einschlägig: Der Anleger kann den Nachweis durch eine Bescheinigung führen der abgebenden Bank führen. Bei Depotübertragungen Drittland --> Inland ist ein Nachweis der Anschaffungskosten gemäß § 43a Abs. 2 S. 6 EStG nicht möglich. Erläuterungen dazu stehen im BMF-Schreiben vom 13.06.2008 (Zweifelsfragen zur Umsetzung der Abgeltungsteuer), ab Nr. 12. Viele Grüße TaxI Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Oktober 1, 2012 § 43a Abs. 2 S. 3 EStGErläuterungen dazu stehen im BMF-Schreiben vom 13.06.2008 (Zweifelsfragen zur Umsetzung der Abgeltungsteuer), ab Nr. 12. Allerdings werden nach meinem Eindruck weder im EStG noch im genannten Rundschreiben die berechtigten Fragen von Sparfux beantwortet. Weder wird geregelt, wie eine ordnungsgemäße Datenweitergabe genau aussieht, noch ist klar, wer gegenüber dem Kunden die Verantwortung trägt oder wie mit fehlerhaften Daten umzugehen ist. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Schließlich ist es für die Banken viel bequemer, wenn unklar ist, wer für Fehler haftet und Prüfungs- und Abstimmungsarbeiten an den Kunden delegiert werden können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Atros Oktober 1, 2012 Meine Frage: Welche Daten müssen die Broker mindestens übermitteln bei einem Depotübertrag von Altbeständen, so dass der Verkauf steuerfrei ist? Reicht dazu nur das Label "Altbestand"? Ist die Vorgehensweise, wie da zu verfahren ist, irgendwo in einer öffentlich zugänglichen Quelle dokumentiert, so dass man sich ggf. gegenüber einem Broker darauf berufen kann? Vielleicht hilft dir der Frage-Antwort-Katalog von Clearstream weiter. 1.3 Wie ist die grundsätzliche steuerliche Behandlung bei Depotüberträgen? Bei Gläubiger-Identität liegt Personengleichheit vor und es sind die ursprünglichen Anschaffungsdaten zu übermitteln. 1.4 Wie ist zu verfahren, wenn keine Anschaffungsdaten beim abgebenden Institut vorhanden sind? Es ist ein Datensatz zu übermitteln, der in der Wiederholsequenz neben den Datenfeldern W1 (steuerlicher Anschaffungstag) und W3 (Anschaffungsmenge) in W4 (bereinigter steuerlicher Anschaffungswert mit 0,00') und Feld W5 (Null-Indikator mit X') enthält. Der Nullindikator bezieht sich nur auf das Feld W4, Thesaurierungsdaten zur Anschaffung sind bei durchgängiger Verwahrung immer zu liefern. 1.8 Müssen die vom abgebenden Institut gelieferten Anschaffungsdaten vom aufnehmenden Institut übernommen werden Ja, denn gemäß § 43a Abs 2 Satz 11 EStG gilt: Die übernehmende auszahlende Stelle hat als Anschaffungskosten den von der abgebenden Stelle angesetzten Börsenpreis anzusetzen und die bei der Übertragung als Einnahmen aus der Veräußerung angesetzten Stückzinsen nach Absatz 3 zu berücksichtigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Mai 7, 2014 Da ich gerade eine PM zu dem Thema bekam, ein kurzes Update. Ich mache häufig Depotüberträge, um die Werbeprämien abzugreifen. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen, dass die Abläufe der Banken zwar besser werden, aber immer noch keineswegs fehlerfrei sind. Gesetzliche Bestimmungen werden hier seit Jahren sehr lax gehandhabt, was offenbar niemanden interessiert. Bei etlichen Banken sind auch die Steuerdaten nicht online einsehbar (zB MaxBlue), was den Prüfaufwand nochmals erhöht. Insgesamt gilt mein Fazit aus #2 uneingeschränkt weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Mai 7, 2014 Bei etlichen Banken sind auch die Steuerdaten nicht online einsehbar (zB MaxBlue), was den Prüfaufwand nochmals erhöht. Das mußte ich auch kürzlich feststellen. Hatte deshalb bei der DeuBa nachgefragt, und heute eine entsprechende Übersicht zugesendet bekommen. Alle übertragenen Papiere haben richtig den "AbgSt Status: Altbestand" bekommen bzw. behalten. (Übertrag war von Targo) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 7, 2014 Das man die steuerlichen Daten bei maxblue nicht sehen kann ist tatsächlich ziemlich ärgerlich. Vermutlich sollten sich mehr Kunden dort gelegentlich mal beschweren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Mai 7, 2014 Ich empfehle jedem, die korrekte Übertragung der Anschaffungsdaten bei jedem Depotübertrag - egal ob Alt- oder Neubestände - immer zu überprüfen! Ich hatte schon einen Fall, wo das nicht richtig geschehen war. (Natürlich) habe ich an der maxblue-Aktion auch teilgenommen. Gerade eben hatte ich angerufen und mir die Daten zur Kontrolle durchsagen lassen. Man muss selbst dabei sehr hartnäckig und geduldig sein. Erst beim 3. Supportlevel konnte man mir helfen und auch da musste ich noch einige Überzeugungsarbeit leisten, dass auch bei Altbeständen das Anschaffungsdatum von Bedeutung ist... Am Ende konnte man mir alle Daten durchgeben und es hat auch alles gepasst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Mai 7, 2014 dass auch bei Altbeständen das Anschaffungsdatum von Bedeutung ist... Warum bzw. in welchen Fällen denn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Mai 7, 2014 · bearbeitet Mai 7, 2014 von sparfux Bei ausländischen thesaurierenden Fonds, damit die Thesaurierungen bis Ende 2008 raus gerechnet werden können und bei Zertifikaten/Finanzinnovationen, weil es da z.T. andere Stichtagsregelungen gab. Leider habe ich aber nichts schriftliches dazu. Ich hatte das aber mal so recherchiert. Vielleicht kann ja einer der Steuerexperten hier das nochmal kommentieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 8, 2014 Bei ausländischen thesaurierenden Fonds, damit die Thesaurierungen bis Ende 2008 raus gerechnet werden können und bei Zertifikaten/Finanzinnovationen, weil es da z.T. andere Stichtagsregelungen gab. Leider habe ich aber nichts schriftliches dazu. Ich hatte das aber mal so recherchiert. Vielleicht kann ja einer der Steuerexperten hier das nochmal kommentieren. Für FI gibt es keine Bestandsschutzregelgungen, bei Zertifikaten gilt der 17.03.2007 und bei ausl. thesaurierenden Fonds wird ohne Anschaffungsdaten bis 1993 zurück gerechnet. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Coin Geld Mai 9, 2014 Meine Frage: Welche Daten müssen die Broker mindestens übermitteln bei einem Depotübertrag von Altbeständen, so dass der Verkauf steuerfrei ist? Hallo Sparfux, aus leidvoller Erfahrung der entscheidende Satz: §43a, Abs. 2, S. 6 EStG: "In allen anderen Fällen ist ein Nachweis der Anschaffungsdaten nicht zulässig." Nicht zulässig heißt, die Banken dürfen die Anschaffungsdaten der vor 2009 angeschafften Werpapiere (und das sind nämlich "andere Fälle") bei Depotübertrag überhaupt nicht einpflegen und werden bei Veräußerung 30% pauschal versteuern, völlig unabhängig von Deinen tatsächlichen AK oder der Haltedauer. Den Nachweis über die tats. AK und ggf. Haltedauer musst Du über eine Steuererklärung bringen. Viel Spaß beim Suchen der Abrechnungen. Wenn also möglich, lass die Finger von Depotübertragungen von Altbeständen. Sonst musst Du Deinem Geld hinterherrennen. Gruß Coin Geld Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter Februar 9, 2015 Bei ausländischen thesaurierenden Fonds, damit die Thesaurierungen bis Ende 2008 raus gerechnet werden können und bei Zertifikaten/Finanzinnovationen, weil es da z.T. andere Stichtagsregelungen gab. Leider habe ich aber nichts schriftliches dazu. Ich hatte das aber mal so recherchiert. Vielleicht kann ja einer der Steuerexperten hier das nochmal kommentieren. Für FI gibt es keine Bestandsschutzregelgungen, bei Zertifikaten gilt der 17.03.2007 und bei ausl. thesaurierenden Fonds wird ohne Anschaffungsdaten bis 1993 zurück gerechnet. Gruß Taxadvisor Hallo Taxadvisor, bedeutet das auch, dass wenn ich in 2008 ein Zertifikat gekauft habe, welches im Verlust ist, heute mit Gewinnen gegenrechnen kann? Dank & Gruß! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 9, 2015 Hallo Taxadvisor, bedeutet das auch, dass wenn ich in 2008 ein Zertifikat gekauft habe, welches im Verlust ist, heute mit Gewinnen gegenrechnen kann? Dank & Gruß! Regelmäßig ja Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter Februar 22, 2015 Ich habe seit Ende letzten Jahres mal wieder etwas Ordnung in meine Finanzen gebracht und folgendes festgestellt: 2 Zertifikate wurden zur Deutschen Bank übertragen und sind dort mit "Pauschalbesteuert" getaggt. Laut DeuBa fehlen hier die Anschaffungsdaten, die wurden bei den mehrfachen Übertragen in der Vergangenheit nicht mitübermittelt. Für ein Zertifikat wurde Anschaffungsdatum (11.06.2008) mitgeteilt, aber keine Anschaffungskosten. Was kann ich tun, dass ich nicht 30% vom Gesamterlös versteuern muss, obwohl eines steuerfrei ist und bei anderen ich sogar Verluste anrechnen könnte? Kaufbelege habe ich leider bislang nicht gefunden, das eine Zertifikat ist aus dem Jahr 2000, die habe ich wahrscheinlich entsorgt (weil nach einem Jahr steuerlich unerheblich) und die andere Abrechnung gabs wohl nur in den elektronischen Briefkasten der Bank wo ich icht mehr Kunde bin bzw gibs die Bank auch nicht mehr. Hat jemand Erfahrung dazu oder eine Idee? Danke!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 22, 2015 Was kann ich tun, dass ich nicht 30% vom Gesamterlös versteuern muss, obwohl eines steuerfrei ist und bei anderen ich sogar Verluste anrechnen könnte? Kaufbelege habe ich leider bislang nicht gefunden, das eine Zertifikat ist aus dem Jahr 2000, die habe ich wahrscheinlich entsorgt (weil nach einem Jahr steuerlich unerheblich) und die andere Abrechnung gabs wohl nur in den elektronischen Briefkasten der Bank wo ich icht mehr Kunde bin bzw gibs die Bank auch nicht mehr. Hat jemand Erfahrung dazu oder eine Idee? Danke!! Für das steuerfreie Depot helfen ggfs. Depotsauszüge. Und 2006/2007 müsste ja auch noch überall nachlieferbar sein. Viele Grüße Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter Februar 22, 2015 Was kann ich tun, dass ich nicht 30% vom Gesamterlös versteuern muss, obwohl eines steuerfrei ist und bei anderen ich sogar Verluste anrechnen könnte? Kaufbelege habe ich leider bislang nicht gefunden, das eine Zertifikat ist aus dem Jahr 2000, die habe ich wahrscheinlich entsorgt (weil nach einem Jahr steuerlich unerheblich) und die andere Abrechnung gabs wohl nur in den elektronischen Briefkasten der Bank wo ich icht mehr Kunde bin bzw gibs die Bank auch nicht mehr. Hat jemand Erfahrung dazu oder eine Idee? Danke!! Für das steuerfreie Depot helfen ggfs. Depotsauszüge. Und 2006/2007 müsste ja auch noch überall nachlieferbar sein. Viele Grüße Taxadvisor "nachlieferbar" im Sinne Zweitschrift von den Banken? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle Februar 22, 2015 · bearbeitet Februar 22, 2015 von Bärenbulle Hallo Sparfux, aus leidvoller Erfahrung der entscheidende Satz: §43a, Abs. 2, S. 6 EStG: "In allen anderen Fällen ist ein Nachweis der Anschaffungsdaten nicht zulässig." Nicht zulässig heißt, die Banken dürfen die Anschaffungsdaten der vor 2009 angeschafften Werpapiere (und das sind nämlich "andere Fälle") bei Depotübertrag überhaupt nicht einpflegen und werden bei Veräußerung 30% pauschal versteuern, völlig unabhängig von Deinen tatsächlichen AK oder der Haltedauer. Den Nachweis über die tats. AK und ggf. Haltedauer musst Du über eine Steuererklärung bringen. Viel Spaß beim Suchen der Abrechnungen. Wenn also möglich, lass die Finger von Depotübertragungen von Altbeständen. Sonst musst Du Deinem Geld hinterherrennen. Gruß Coin Geld Wie habe ich jetzt das Gesagte zu interpretieren? 1) Bei einem übertragenen Abgeltungsteuerdepot wird immer erstmal pauschal bei Verkauf versteuert und ich muss mir das Geld in jedem Fall über die Steuerklärung wiederholen? oder 2) Bei einem übertragenen Abgeltungsteuerdepot wird bei Positionen ohne Einstandspreis pauschal bei Verkauf versteuert und ich muss mir das Geld über die Steuerklärung wiederholen? oder 3) Bei einem übertragenen Abgeltungsteuerdepot wird bei Positionen ohne übertragenes Altbestandflag pauschal bei Verkauf versteuert und ich muss mir das Geld über die Steuerklärung wiederholen? oder 4) gilt das nur für Auslandsübertragungen oder 5) oder wie oder was? Mit fragenden Grüßen der BB Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 22, 2015 Wie habe ich jetzt das Gesagte zu interpretieren? 1) Bei einem übertragenen Abgeltungsteuerdepot wird immer erstmal pauschal bei Verkauf versteuert und ich muss mir das Geld in jedem Fall über die Steuerklärung wiederholen? oder 2) Bei einem übertragenen Abgeltungsteuerdepot wird bei Positionen ohne Einstandspreis pauschal bei Verkauf versteuert und ich muss mir das Geld über die Steuerklärung wiederholen? oder 3) Bei einem übertragenen Abgeltungsteuerdepot wird bei Positionen ohne übertragenes Altbestandflag pauschal bei Verkauf versteuert und ich muss mir das Geld über die Steuerklärung wiederholen? oder 4) gilt das nur für Auslandsübertragungen oder 5) oder wie oder was? Mit fragenden Grüßen der BB Bei 4) ist u.U. kein Nachweis im Bankverfahren möglich. Ansonsten gilt 3) und bei FI/thes. Investment-Fonds u.U. auch 2) Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo August 2, 2018 Hat jemand Erfahrung mit der Übertragung von Altbeständen (vor 2009 gekauft) nach dem 1.1.2018? Wird in diesen Fällen der fiktive Verkauf/Kauf am 1.1.2018 als Anschaffungsdatum übertragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag