Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
DonChristo

Abgeltungsteuerbefreite Fonds übertragen

Empfohlene Beiträge

DonChristo

Hallo,

 

bei meinem Vater liegen 2 Fonds die in meinen Kindertagen für mich gekauft wurden. Diese wurden vor Einführung der Abeltungsteuer gekauft und sollten daher davon befreit sein, oder? Bleibt die Abgeltungsteuerbefreiung erhalten, wenn die Fondsanteile auf mich übertragen werden?

 

Vielen Dank!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Hallo,

 

bei meinem Vater liegen 2 Fonds die in meinen Kindertagen für mich gekauft wurden. Diese wurden vor Einführung der Abeltungsteuer gekauft und sollten daher davon befreit sein, oder? Bleibt die Abgeltungsteuerbefreiung erhalten, wenn die Fondsanteile auf mich übertragen werden?

 

Vielen Dank!

 

Wenn der Bank mitgeteilt wird, dass ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel - unentgeltlich - vorliegt ja. Allerdings erfolgt dann eine Meldung an das zuständige (Erbschaftsteuer-)Finanzamt.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DonChristo

Noch eine Verständnisfrage ob ich den Vorteil der abgeltungssteuerbefreing richtig verstanden habe: angenommen mein persönlicher Steuersatz beträgt 20% (<25% abgeltungssteuersatz) und ich halte einen abgeltungssteuerbefreiten Fonds im Depot der 4,8% bringt, ist dieser dann genauso gut wie ein nicht befreiter Fonds der 6% c.p. bringt??? 0,2 * 6% = 4,8% oder ist es komplizierter?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Mal abgesehen davon, dass 0,2 * 6% nicht 4,8% ergibt, ist es auch sonst komplizierter:

 

Wenn der Fonds 4,8% bringt, dann ist es in diesem Zusammenhang von Interesse, wie er sie erbringt. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge unterliegen in jedem Fall der AgSt, egal ob vor 2009 erworben oder nicht. Was bei Erwerb vor 2009 AgSt-frei ist, sind die Veräußerungsgewinne (salopp: Kursgewinne).

 

Wenn sich also z. B. die 4,8% aus 3% Ausschüttungen und 1,8% Kursgewinnen zusammensetzen, müsste ein Vergleichsfonds nach 2008 erworben 3% + 1,8%/0,8 = 5,25% erwirtschaften um gleichzuziehen (ohne Soli, pers. Steuersatz 20%).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DonChristo

Mal abgesehen davon, dass 0,2 * 6% nicht 4,8% ergibt

peinlich, es hätte natürlich 6%-0,2*6%=4,8% heißen müssen ;)

 

Ansonsten danke für die Erläuterungen - ist ein thesaurierter Ertrag ausschüttungsgleich und daher immer AgSt-pflichtig?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

peinlich, es hätte natürlich 6%-0,2*6%=4,8% heißen müssen ;)

:P

 

Ansonsten danke für die Erläuterungen - ist ein thesaurierter Ertrag ausschüttungsgleich und daher immer AgSt-pflichtig?

Ja! (womit wir bei der unendlichen Geschichte ausländischer Thesaurierer (die womöglich auch noch ausschütten) angelangt wären)

 

(ob immer, weiß ich nicht - jedenfalls ist das der Regelfall)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...