dantown September 23, 2012 Hallo, neben der in http://www.wertpapie...__1#entry772657 besprochenen Rentenversicherung ohne BUZ habe ich noch eine Kapitallebensversicherung mit Todesfallschutz und BUZ. Überwiegende Forumsmeinung ist ja, dass Vorsorge von Risikoabsicherung getrennt werden soll. Wie ist das denn in meinem Fall? Kapitallebensversicherung mit Todesfallschutz und BUZ: AXA Colonia FleXXLife Classic Garantierte Kapitalleistung: 89.024,55 Euro (einschließlich Überschussbeteiligung) Laufzeit (Beginn/Ende): 42 Jahre (01.12.2000/01.12.2042) Dynamik: 5% Jährliche Versicherungsbeträge: - Gesamtvertrag: 2.725,16 Euro (nach Abzug des Überschussanteils2.591,94 Euro) - Hauptvertrag: 1.592,57 Euro - BUZ: 1.132,59 Euro Garantierte Berufsunfähigkeitsrente: 1.766,86 Euro Versicherungsnehmer: 34 Jahre, männlich, Rechtsanwalt Riskante Hobbys: Skifahren Vorerkrankungen: Pfeiffersches Drüsenfieber Im Dezember wird der Vertrag zwölf Jahre alt, so dass ich danach steuerfrei an den Kapitalbetrag käme. Ich gehe aber davon aus, dass ich durch die Kündigung/Beitragsfreistellung dennoch viel Geld verlieren würde. Könnte ich auch nur die BUZ oder den Todesfallschutz kündigen? Auf den Todesfallschutz würde ich gerne verzichten, weil ich (noch) keine Familie habe. Die BUZ erscheint mir im Vergleich zu den Einzelpolicen sehr teuer. Welche Meinung habt Ihr zu dem Rententeil? Wenn der nämlich auch zweifelhaft ist, sollte ich vielleicht insgesamt raus. Wenn Ihr noch mehr Daten braucht, liefere ich die gerne. Liebe Grüße Daniel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 September 23, 2012 Im Dezember wird der Vertrag zwölf Jahre alt, so dass ich danach steuerfrei an den Kapitalbetrag käme. Ich gehe aber davon aus, dass ich durch die Kündigung/Beitragsfreistellung dennoch viel Geld verlieren würde. Könnte ich auch nur die BUZ oder den Todesfallschutz kündigen? Auf den Todesfallschutz würde ich gerne verzichten, weil ich (noch) keine Familie habe. Die BUZ erscheint mir im Vergleich zu den Einzelpolicen sehr teuer. Welche Meinung habt Ihr zu dem Rententeil? Wenn der nämlich auch zweifelhaft ist, sollte ich vielleicht insgesamt raus. Wenn Ihr noch mehr Daten braucht, liefere ich die gerne. Liebe Grüße Daniel Hallo Daniel, Du hast den Vorteil, dass Du bereits aus der Verjährungsfrist (10 Jahre) was die vorvertragliche Anzeigepflicht angeht, heraus bist. Ich würde an der Police nix machen, sondern ganz normal weiterführen. Ohne jetzt unbedingt Werbung in eigener Sache zu machen, könnte folgender Erfahrungsbericht die Entscheidung erleichtern. https://www.wertpapier-forum.de/topic/38289-dvag-aachenmunchener-versuchte-berufsunfaehigkeitsversicherung-umdeckung-erfahrungsbericht-und-informationen/ Du hast die Möglichkeit, die Dynamik auszusetzen und eventuell aller 3 Jahre anzunehmen. Eine Beitragszahlungsumstellung auf eine jährliche Zahlweise kann auch einiges an Beitrag einsparen. Dafür einfach mal bei Deinem Versicherer anrufen und nachfragen, was es in Summe ausmacht. Was verdienst Du Netto im Monat? Man sagt als Faustformel rund 70-75% des Nettoeinkommens sollte man mittels BU absichern. Die Frage, warum Dir der Beitrag so hoch vorkommt ist leicht zu erklären, denn Dein Beitrag wird in 3 Teile aufgeteilt. 1. Beitrag für die Rentenversicherung / Sparbeitrag (meist Hauptversicherung) 2. Beitrag für die BUZ / Risikobeitrag 3. Beitrag für den Todesfallschutz / Risikobeitrag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dantown September 23, 2012 Du hast die Möglichkeit, die Dynamik auszusetzen und eventuell aller 3 Jahre anzunehmen. Eine Beitragszahlungsumstellung auf eine jährliche Zahlweise kann auch einiges an Beitrag einsparen. Was verdienst Du Netto im Monat? Man sagt als Faustformel rund 70-75% des Nettoeinkommens sollte man mittels BU absichern. Hallo Gerald, danke für die schnelle Antwort! Ich zahle schon jährlich. Der Dynamik zu widersprechen habe ich schon überlegt. Allerdings wäre mein Wunschbetrag 2.000 Euro BU-Rente, das könnte ich mit der Dynamik erreichen. Die Faustformel erscheint mir nicht sinnvoll. Ich muss doch die BU-Rente am voraussichtlichen Bedarf messen! Dass das jetzige Einkommen dabei eine Grenze darstellt, ist klar. Umgekehrt kann man bei Gutverdienern auch mal weniger als 70% machen, es muss ja nicht ein Leben in Luxus abgesichert sein. Die Frage, warum Dir der Beitrag so hoch vorkommt ist leicht zu erklären, denn Dein Beitrag wird in 3 Teile aufgeteilt. 1. Beitrag für die Rentenversicherung / Sparbeitrag (meist Hauptversicherung) 2. Beitrag für die BUZ / Risikobeitrag 3. Beitrag für den Todesfallschutz / Risikobeitrag Schon, aber die BUZ kostet ohne Überschüsse über 1.100 Euro. Ein Makler hat mir einen Ausdruck von Morgen & Morgen gezeigt. Dort ist die WWK die billigste BU-Versicherung mit 800 Euro. Allerdings sind dort die Überschüsse schon eingerechnet. Ich habe keine Ahnung, wie viel solche Überschüsse ausmachen. Sind die Tarife etwa vergleichbar? Daniel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 September 23, 2012 Hallo Gerald, danke für die schnelle Antwort! Ich zahle schon jährlich. Der Dynamik zu widersprechen habe ich schon überlegt. Allerdings wäre mein Wunschbetrag 2.000 Euro BU-Rente, das könnte ich mit der Dynamik erreichen. Die Faustformel erscheint mir nicht sinnvoll. Ich muss doch die BU-Rente am voraussichtlichen Bedarf messen! Dass das jetzige Einkommen dabei eine Grenze darstellt, ist klar. Umgekehrt kann man bei Gutverdienern auch mal weniger als 70% machen, es muss ja nicht ein Leben in Luxus abgesichert sein. Muss gleich zur Arbeit. Danke für die Aufklärung, welche Zahlweise Du aktuell hast. Die 2000€ kannst Du über die Dynamikerhöhungen erreichen. Auch eine andere Möglichkeit wäre eine Nachversicherungsoption bei bestimmten Anlässen. Man sollte aber schon abwägen, wie hoch das Risiko bei Dir ist, berufsunfähig zu werden. Wenn Du auf Dein Einkommen angewiesen bist, kann man auch über eine Krankentagegeldversicherun (Stichwort: Lohnfortzahlung ab dem 43. Krankheitstag) nachdenken. Schon, aber die BUZ kostet ohne Überschüsse über 1.100 Euro. Ein Makler hat mir einen Ausdruck von Morgen & Morgen gezeigt. Dort ist die WWK die billigste BU-Versicherung mit 800 Euro. Allerdings sind dort die Überschüsse schon eingerechnet. Ich habe keine Ahnung, wie viel solche Überschüsse ausmachen. Sind die Tarife etwa vergleichbar? Merke Dir bitte eins. Es ist nie der Preis entscheidend, sondern die Bedingungen. Wie bereits erwähnt, solltest Du in jedem Fall, nicht an eine Kündigung denken. Bei Neuabschluss müssen wieder Gesundheitsfragen beantwortet werden... Wenn dann eher einen Zusatzvertrag bei einem anderen Versicherer oder mittels Nachversicherungsoption, denn da bekommst Du aktuellere Bedingungen. Viele Grüße Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dantown September 23, 2012 Man sollte aber schon abwägen, wie hoch das Risiko bei Dir ist, berufsunfähig zu werden. Wenn Du auf Dein Einkommen angewiesen bist, kann man auch über eine Krankentagegeldversicherung (Stichwort: Lohnfortzahlung ab dem 43. Krankheitstag) nachdenken. Ja, die habe ich auch (bis zu einem halben Jahr). Aber damit erledigt sich ja nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung. Eher umgekehrt, oder zahlt die BU-Versicherung nur bei dauernder BU? Das weiß man ja aber vorher nicht immer. Jedenfalls dachte ich, dass eine BU-Versicherung absolute Pflicht ist. Und gerade bei einem niedrigen persönlichen Risiko ist der Betrag ja auch recht gering. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 September 24, 2012 Ja, die habe ich auch (bis zu einem halben Jahr). Aber damit erledigt sich ja nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung. Eher umgekehrt, oder zahlt die BU-Versicherung nur bei dauernder BU? Das weiß man ja aber vorher nicht immer. Jedenfalls dachte ich, dass eine BU-Versicherung absolute Pflicht ist. Und gerade bei einem niedrigen persönlichen Risiko ist der Betrag ja auch recht gering. Das klingt doch sehr gut. Eine BU-Versicherung ist absolute Pflicht. Definition Berufsunfähigkeit: Laut den Vertragsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn jemand aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, für mindestens 6 Monate (Prognosezeitraum) außer Stande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Dabei muss in den meisten BU Versicherungen die körperliche Beeinträchtigung bei mindestens 50% betragen. Bei älteren Vertragsbedingungen beträgt die Dauer mindestens 3 Jahre, die ärztlich festgestellt sein muss. Einfach in den Bedingungen nachschauen, was genau darin steht. Insgesamt kann man sagen, dass Du für beide Policen, also die klassische Rentenversicherung bei der Alten Leipziger und Deiner AXA Berufsunfähigkeitsversicherung + Kapitalbildende Lebensversicherung rund 4700 im Jahr bezahlst, was schon recht ordentlich ist. Würde trotzdem keine der beiden Policen kündigen, wenn Du die Beiträge ohne Probleme bezahlen kannst. Hast Du auch andere Sparanlagen und wenn ja, wie hoch sind die einzelnen Posten? z.B. Tagesgeld, Festgeld, Aktien, Fonds etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 24, 2012 Könnte ich auch nur die BUZ oder den Todesfallschutz kündigen? Auf den Todesfallschutz würde ich gerne verzichten, weil ich (noch) keine Familie habe. Vorsicht.Wenn die Hauptversicherung weitergeführt wird,ist für die Erhaltung des Steuerprivilegs eine Mindesttodesfallsumme erforderlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dantown September 25, 2012 Insgesamt kann man sagen, dass Du für beide Policen, also die klassische Rentenversicherung bei der Alten Leipziger und Deiner AXA Berufsunfähigkeitsversicherung + Kapitalbildende Lebensversicherung rund 4700 im Jahr bezahlst, was schon recht ordentlich ist. Würde trotzdem keine der beiden Policen kündigen, wenn Du die Beiträge ohne Probleme bezahlen kannst. Hast Du auch andere Sparanlagen und wenn ja, wie hoch sind die einzelnen Posten? z.B. Tagesgeld, Festgeld, Aktien, Fonds etc. OK, das ist doch 'ne konkrete Empfehlung. Die Sparraten kann ich mir schon leisten. Ich wollte nur sichergehen, dass ich nicht unrentierliche Produkte bediene. Ich habe auch noch andere Anlagen, sowohl Tagesgeld, Festgeld als auch ETFs. Bin mir aber nicht sicher, ob ich hier einen Vermögens-Striptease machen will. Deswegen mag ich auch die Standard-Diskussionseröffnung nicht. Vorsicht.Wenn die Hauptversicherung weitergeführt wird,ist für die Erhaltung des Steuerprivilegs eine Mindesttodesfallsumme erforderlich. Oha, wieder was gelernt. Weißt Du, wie hoch die Summe sein muss? Wobei es wahrscheinlich sowieso keinen Wert hat - die Versicherung wird sich wohl nicht auf eine Verringerung einlassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 September 26, 2012 · bearbeitet September 26, 2012 von Gerald1502 OK, das ist doch 'ne konkrete Empfehlung. Die Sparraten kann ich mir schon leisten. Ich wollte nur sichergehen, dass ich nicht unrentierliche Produkte bediene. Ich habe auch noch andere Anlagen, sowohl Tagesgeld, Festgeld als auch ETFs. Bin mir aber nicht sicher, ob ich hier einen Vermögens-Striptease machen will. Deswegen mag ich auch die Standard-Diskussionseröffnung nicht. Hier sollte es nur um Dein eigentliches Anliegen gehen. Würde jetzt nicht noch Deine anderen Anlagen hier zur Diskussion stellen. Ansich ist Deine Themeneröffnung ok. Gut fand ich, dass Du Dein anderes Thema gleich mit verlinkt hast. Allgemein kann man aber sagen, dass eine gute Themeneröffnung sehr wichtig ist, um auch gezielt Antworten geben zu können. Alles in Allem kann man als Fazit klar sagen, dass es sehr gut war, bevor Du irgendwelche Schnellschüsse gemacht hättest, hier nochmal nachgefragt hast. Dein Thema werde ich in einem anderen Thread verlinken, damit andere sich informieren können. Oha, wieder was gelernt. Weißt Du, wie hoch die Summe sein muss? Wobei es wahrscheinlich sowieso keinen Wert hat - die Versicherung wird sich wohl nicht auf eine Verringerung einlassen. Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dantown Oktober 6, 2012 Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.pdf Entschuldigung, dass ich mich so spät melde, aber ich musste mich erst mal in das BMF-Schreiben einarbeiten. Naja, zuerst musste ich mich überhaupt motivieren, das zu lesen... In Rz. 78a des Schreibens ist die Rede von neuen steuerlichen Mindeststandards für die Risikoleistung aus einer Kapitallebensversicherung. Im Wesentlichen muss nach Rz. 78b der Mindesttodesfallschutz mindestens 50% der über die Gesamtlaufzeit zu zahlenden Beträge betragen. Das scheint aber nur für für Verträge ab dem 01.04.2009 zu gelten. Da mein Vertrag von 2004 ist, müsste der Todesfallschutz wegfallen können, ohne dass der Steuervorteil bei der Ertragsversteuerung entfällt. Gerald, fändest Du die Kapitallebensversicherung auch gut, wenn ich sie heute neu abschließen würde? Oder beruht Dein Rat, meine klassische Kapitallebensversicherung zu behalten, auf dem Steuervorteil und der Vermeidung einer BU-Aufnahmeprüfung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Oktober 6, 2012 Gerald, fändest Du die Kapitallebensversicherung auch gut, wenn ich sie heute neu abschließen würde? Oder beruht Dein Rat, meine klassische Kapitallebensversicherung zu behalten, auf dem Steuervorteil und der Vermeidung einer BU-Aufnahmeprüfung? Heute würde ich so ein Konstrukt nicht mehr abschließen. Der Rat es so zu belassen wie es ist, beruht zum einen der Vermeidung einer neuen BU-Aufnahmeprüfung und zum zweiten des Steuervorteils. Wenn Du bei besonderen Anlässen die Nachversicherungsoption Deiner bestehenden BU-Versicherung nutzen kannst, bekommst Du die aktuellen Bedingungen. Der Erhöhungsbetrag ist dann ein neuer separater Vertrag, sprich eine SBU, den Du individuell gestalten kannst, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Konnte selbst im Juni die Nachversicherungsoption nutzen und bei mir war es so, wie ich es jetzt hier wiedergegeben habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 7, 2012 Da mein Vertrag von 2004 ist, müsste der Todesfallschutz wegfallen können, ohne dass der Steuervorteil bei der Ertragsversteuerung entfällt. Die Todesfallsumme muss minimum 60% der eingezahlten Beiträge betragen.Ich habe das weiter oben nicht umsonst aufgeführt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag