cadillac September 20, 2012 Hi, ich habe vor 2010 in Sachen CFDs ca. 1000 Verluste eingefahren. Und es vergessen anzugeben. Nun habe ich die Steuererklärung schon abgegeben ohne Kapitalerträge anzugeben. Da habe ich nun einige Fragen. 1. Kann ich Aktien und CFDs gegenrechnen (RBS-Marketindex)? Oder muss man das isoliert behandeln? Wie kann man denn da rechnen? In den Aktien bin ich im Plus jedoch habe ich den Steuerfreibetrag nicht ausgeschöpft. Gibt es sowas wie Verlustvorträge auch für Kapitalerträge. Das was ich weiß ist dass man Kapitalerträge isoliert verrechnen darf. Also ich kann nicht meine Gewinne aus unselbständiger Arbeit mit den Verlusten der Aktien/CFDs gegenrechnen sondern nur untereinander. Was ich nun nicht weiß ist ob ich Aktien und CFDs gegenrechnen darf. Ich möchte meine Verluste aus 2010 bis 2012 und weiter mitnehmen. Bis ich Gewinne gegenrechnen kann. Wie ist es denn wenn man einen Freistellungsauftrag hat den man nicht ausgeschöpft hat. Rechnet man erst die Verluste gegen die Gewinne und guckt dann nach ob der Freistellungsauftrag die Restgewinne abfangen kann? In Sachen Kapitalerträge hatte ich bis jetzt nichts relevantes so dass ich nun keine Ahnung habe wie ich das melden kann. Ist sowieso die Frage ob die das anerkennen, da ich schon einen Steuerbescheid habe. Aber da ich gar keine Kapitalerträge angegeben habe, denke ich das ich vielleicht noch ein Chance habe. Und noch was: Meine Aktie sind hauptsächlich Bluechips aus den USA: McDonalds, Wallmarkt, CocaCola usw. Bei Flatex ziehen die mir ja immer 15% Steuern ab aus den Dividenden. Wie deklariere ich die denn. Wenn ich nun USA Aktien dem Finanzamt angebe, werden die ja noch weitere 10% abziehen. Aber da ich ja nie den Freistellungsauftrag ausschöpfe müsste ich die Steuer ja zurückbekommen. Ich möchte auch diese Steuer aus 2010+2011 deklarieren und zurückbekommen. Mir geht es hier nur um das Lernen die Kapitalerträgen in der STeuer richtig anzugeben. Damit es in den nächsten Jahren einfacher geht. Wie melde ich denn eigentlich etwas nach mit einem Steuerprogramm? Ich nutze Taxman. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 20, 2012 · bearbeitet September 20, 2012 von reckoner Hallo cadillac, ich habe vor 2010 in Sachen CFDs ca. 1000€ Verluste eingefahren. Und es vergessen anzugeben. Nun habe ich die Steuererklärung schon abgegeben ohne Kapitalerträge anzugeben. Und wo sind die Verluste nun? Ich vermute doch, noch bei der Bank.Oder war es eine ausländische Bank? Was ich nun nicht weiß ist ob ich Aktien und CFDs gegenrechnen darf.Ja, darf man. Grundsätzlich wird alles miteinander verrechnet, mit einer Ausanhme: Verluste aus Aktien (die gehen nur gegen Gewinne aus Aktien). Wie ist es denn wenn man einen Freistellungsauftrag hat den man nicht ausgeschöpft hat. Rechnet man erst die Verluste gegen die Gewinne und guckt dann nach ob der Freistellungsauftrag die Restgewinne abfangen kann?Ja, genau so. Man kann das aber beeinflussen, etwa in dem man den Freistellungsauftrag bei der Gewinne-Bank stellt, und die Verluste bei der anderen Bank einfach stehen läßt. Das muss man aber schon ein wenig planen. sowieso die Frage ob die das anerkennen, da ich schon einen Steuerbescheid habe.Solange sich der Bescheid noch in der Einspruchsfrist befindet, kein Problem. Danach wird es schwierig bis unmöglich. Bei Flatex ziehen die mir ja immer 15% Steuern ab aus den Dividenden. Wie deklariere ich die denn. Wenn ich nun USA Aktien dem Finanzamt angebe, werden die ja noch weitere 10% abziehen. Aber da ich ja nie den Freistellungsauftrag ausschöpfe müsste ich die Steuer ja zurückbekommen. Ich möchte auch diese Steuer aus 2010+2011 deklarieren und zurückbekommen.Nein, die US-Quellensteuer bekommst du nicht zurück, sondern nur angerechnet. Und wenn du keine Steuern zahlst (weil unter dem Sparer-Pauschbetrag), dann gibt es leider auch nichts zum anrechnen.Oder glaubst du wirklich, der deutsche Staat würde indirekt den Vereinigten Staaten die Steuern zahlen? Wie melde ich denn eigentlich etwas nach mit einem Steuerprogramm?Das kann imho keine Software, du schreibst einen formlosen Brief (entweder Antrag auf schlichte Änderung oder Einspruch). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cadillac September 20, 2012 Danke. Du scheinst sehr kompetent in dem Bereich zu sein. Einiges wurde jedoch nicht ganz klar. ich habe vor 2010 in Sachen CFDs ca. 1000 Verluste eingefahren. Und es vergessen anzugeben. Nun habe ich die Steuererklärung schon abgegeben ohne Kapitalerträge anzugeben. Und wo sind die Verluste nun? Ich vermute doch, noch bei der Bank.Oder war es eine ausländische Bank? Die bank ist glaube ich in Schotland. Nennt sich RBS bank. Die CFDs handle ich in der Webbasierenden software "Marketindex". Die führen keine Steuern ab. Das muss ich machen. Deswegen bin ich nicht ganz sicher, wie es sich mit den Verlusten klären lässt. Ich habe nun die Jahresbescheinigung 2010+2011 erneut angefordert. Was meinst du mit " wo sind deine Verluste nun". Bleiben die Verluste für immer bei der Bank als Minus geschäft? Ich dachte jedes Jahr jechnet man neue Verluste / Gewinne. Also ich sehe in meinem RBS Konto tatsächlich den Minusbetrag. Das ist auch der Betrag den ich mal wengstens auf Plusminus Null bringen will. Als Motivator. Aber was heißt es für die Steuer? Was ich nun nicht weiß ist ob ich Aktien und CFDs gegenrechnen darf.Ja, darf man. Grundsätzlich wird alles miteinander verrechnet, mit einer Ausanhme: Verluste aus Aktien (die gehen nur gegen Gewinne aus Aktien). ich glaube du hast mich hier nicht verstanden. Es geht mir ja genau darum, dass ich CFD-Verluste gegen Aktiengewinne gegenrechnen will. Sonst macht es ja keinen Sinn. Wenn es nur um die Gewinne geht dann ist es ja einfach. 25% abführen und gucken dass man den Sparerpauschbetrag mitnimmt. Also kann ich die Gewinne meiner Aktien nicht gegen die Verluste der CFDs gegenrechnen? Und was ist den mit umgekehrt? Also Gewinne von CFDs und Verluste von Aktien. Auch nicht verrechenbar? Kannst du mir sagen wo man in der Steuererklärung alles angeben muss. Also ich wudere mcih gerade wie ich foldendes angeben kann und ausschließlich bei Aktien oder bei CFDs bleibe. Also ich habe Verluste von 1000 bei Aktien vom Jahr 2010. Und nun habe ich Gewinne bei Aktien von 500 und bin noch im SparerPausch. Mindert das Gegenrechnen des Verlustes gegen dem Gewinn nun mein zu versteuerndes Einkommen? Oder wie geht das? Wie ist es denn wenn man einen Freistellungsauftrag hat den man nicht ausgeschöpft hat. Rechnet man erst die Verluste gegen die Gewinne und guckt dann nach ob der Freistellungsauftrag die Restgewinne abfangen kann?Ja, genau so. Man kann das aber beeinflussen, etwa in dem man den Freistellungsauftrag bei der Gewinne-Bank stellt, und die Verluste bei der anderen Bank einfach stehen läßt. Das muss man aber schon ein wenig planen. Den ersten Teil habe ich verstanden. Aber was habe ich davon wenn ich bei der zweiten Bank die Verluste ohne Freistellungsauftrag liegen lasse. Kannst du das etwas ausführen? sowieso die Frage ob die das anerkennen, da ich schon einen Steuerbescheid habe.Solange sich der Bescheid noch in der Einspruchsfrist befindet, kein Problem. Danach wird es schwierig bis unmöglich. Einspruchsfrist hat man doch nur 4 Wochen oder so? Meine Erklärung ist doch 2 Jahre her. Aber es ist kein Einspruch. Denn ich habe ja vergessen was anzugeben. Das muss nur neu mitgerechnet werden. Oder sehe ich da was falsch? Kapitalerträge habe ich noch nie der Steuer angegeben, weil ich immer im Freibetrag lag. Bei Flatex ziehen die mir ja immer 15% Steuern ab aus den Dividenden. Wie deklariere ich die denn. Wenn ich nun USA Aktien dem Finanzamt angebe, werden die ja noch weitere 10% abziehen. Aber da ich ja nie den Freistellungsauftrag ausschöpfe müsste ich die Steuer ja zurückbekommen. Ich möchte auch diese Steuer aus 2010+2011 deklarieren und zurückbekommen.Nein, die US-Quellensteuer bekommst du nicht zurück, sondern nur angerechnet. Und wenn du keine Steuern zahlst (weil unter dem Sparer-Pauschbetrag), dann gibt es leider auch nichts zum anrechnen.Oder glaubst du wirklich, der deutsche Staat würde indirekt den Vereinigten Staaten die Steuern zahlen? Nein. Also wenn ich dich richtig verstanden habe, dann meinst du dass die USA die 15% nicht an Deutschland auszahlt und Deutschland deswegen auch nicht aus eigener Tasche dem deutschen Steuerzahler dieses Geld anrechnet. Ich weiß ja dass die USA mit Deutschland in sachen Quellensteuer ein spezielles Ankommen haben. Deswegen werden die 15% vom deutschem Fiskus überhaupt anerkannt. Deswegen dachte ich auch, dass die dann diese 2 Länder die Gelder Ihrer Steuerzahler nach Prüfung von den Beamten am Ende des Jahres gegenseitig verrechnen. Ich bin nicht von einem Geschenk ausgegaebnen. Aber dann lohnen sich die 15% nur wenn man über den Freistellungsauftrag liegt. Wenn man drunter ist, dann muss man das ja in seiner Rendite mit einberechnen. Das muss ich mir mal angucken. Wie melde ich denn eigentlich etwas nach mit einem Steuerprogramm?Das kann imho keine Software, du schreibst einen formlosen Brief (entweder Antrag auf schlichte Änderung oder Einspruch).danke. ich denke "antrag auf schlichte änderung" ist mein Betreff MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 20, 2012 Hallo cadillac, erst einmal ein paar Kommentare, vielleicht erledigen sich daducrh manche Fragen von alleine: Was meinst du mit " wo sind deine Verluste nun". Bleiben die Verluste für immer bei der Bank als Minus geschäft?Bei einer deutschen Bank ist das so. Bei einer ausländischen Bank musst du aber in der Regel alles im betreffenden Jahr erklären. ich glaube du hast mich hier nicht verstanden. Es geht mir ja genau darum, dass ich CFD-Verluste gegen Aktiengewinne gegenrechnen will.Nein, ich glaube du hast nicht genau genug gelesen. Die einzige Ausnahme sind Aktienverluste, du hast/brauchst aber Aktiengewinne, und die sind uneingeschränkt verrechenbar. Also Gewinne von ... und Verluste von Aktien. Auch nicht verrechenbar?Nicht auch, sondern das ist die einzige Sache, wo nicht verrechnet wird. Also ich habe Verluste von 1000 bei Aktien vom Jahr 2010.Was denn nun? Im ersten Beitrag schreibst du "Verluste aus CFDs". Den ersten Teil habe ich verstanden. Aber was habe ich davon wenn ich bei der zweiten Bank die Verluste ohne Freistellungsauftrag liegen lasse. Kannst du das etwas ausführen?Dann stehen die Verluste halt da und warten auf Gewinne (aber, und das ist entscheidend: unabhängig von anderen Konten). Und wenn du irgendwann einmal Verluste benötigst, dann kannst du bei der Verluste-Bank eine Verlustbescheinigung beantragen (das muss immer bis zum 15. Dez des laufenden Jahres geschehen), damit ist dann sogar die Verrechnung mit anderen Banken möglich. Einspruchsfrist hat man doch nur 4 Wochen oder so? Meine Erklärung ist doch 2 Jahre her. Aber es ist kein Einspruch. Denn ich habe ja vergessen was anzugeben. Das muss nur neu mitgerechnet werden. Oder sehe ich da was falsch? Kapitalerträge habe ich noch nie der Steuer angegeben, weil ich immer im Freibetrag lag.Erstens konnte ich ja nicht wissen, wie alt die Erklärung schon ist. Und zweitens wäre auch ein Vergessen deinerseits mittels Einspruch behebbar. danke. ich denke "antrag auf schlichte änderung" ist mein BetreffIch würde einfach für 2010 eine Anlage KAP* nachreichen und darum bitten, diese noch bei der Steuererklärung zu berücksichten. Einen Anspruch darauf hast du zwar nicht, aber viele Finanzämter sind da nicht so streng. *versuch mal, das auszufüllen (wichtig für dich sind die Zeilen 15ff), ist eigentlich nicht so schwer, ansonsten kannst du ja nochmal hier fragen MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cadillac September 20, 2012 Hi, danke noch mal! Es wurde schon viel Licht Aber nicht über all. Übrigens ich habe ja tatsächlich 1000 Verlust bei CFDs. Die 1000 Verlust bei Aktien waren nur Fiktiv um ein Beispiel für Zukünftige Probleme zu veranschaulichen. ich glaube du hast mich hier nicht verstanden. Es geht mir ja genau darum, dass ich CFD-Verluste gegen Aktiengewinne gegenrechnen will.Nein, ich glaube du hast nicht genau genug gelesen. Die einzige Ausnahme sind Aktienverluste, du hast/brauchst aber Aktiengewinne, und die sind uneingeschränkt verrechenbar. Sei mir nicht böse aber so richtig klar ist das nicht. Ich habe nur ein Konto für Aktien bei Flatex. Und ein Konto für CFDs bei einem ausländischen Tradingportal. So nun gehen wir ein fiktives Beispiel durch. am 31-10-2011 habe ich 1000 CFD Verluste bei der ausländischen Bank und 500 Aktien Gewinne bei Flatex (Biwbank) (Freistellungsauftrag voll ausgeschäpft. 500 sind über den Freibeträgen. Also eigentich mehr als 500 Gewinne). Kann ich das nun Verrechnen oder nicht? Nenn mir mal hier konkrete kleine Beispiele. Damit das klarer wird. Oder stimmt das etwa: Aktiengewinne und Aktienverluste DARF MAN NICHT verrechnen? Hört sich nur unfair an. ps ist dein Wissen selber beigebracht wie meines oder hast du das über Ausbildung / Studium gelernt. Du hast es wirklich gut drauf und bist sehr sicher beim Ausführen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 20, 2012 Sei mir nicht böse aber so richtig klar ist das nicht. Ich habe nur ein Konto für Aktien bei Flatex. Und ein Konto für CFDs bei einem ausländischen Tradingportal. So nun gehen wir ein fiktives Beispiel durch. am 31-10-2011 habe ich 1000 CFD Verluste bei der ausländischen Bank und 500 Aktien Gewinne bei Flatex (Biwbank) (Freistellungsauftrag voll ausgeschäpft. 500 sind über den Freibeträgen. Also eigentich mehr als 500 Gewinne). Kann ich das nun Verrechnen oder nicht? Nein. Du kannst nie verrechnen. Verrechnen kann die Bank (sofern verrechenbare Gewinne und Verluste bei der gleichen Bank anfallen) oder das Finanzamt verrechnet gegebenenfalls im Rahmen der Steuererklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cadillac September 20, 2012 Ja, ja. Natürlich soll das das Steuerprogramm machen. Ich gebe meine 1000 Verluste der CFDs ein. Ich gebe meine 500 Gewinne der Aktien ein. Dann ist die Frage ob das programm es intern verrechnet. Also 1000-500 = 500 Gewinne aus Kapitalerträge daraus macht. Weil folgendes funktioniert ja nicht. 30.000 Einkommen aus unselbständiger Arbeit abzüglich alles Pauschbeträge und Werbungskosten 1000 Verluste aus CFDs Da macht man nicht 30.000 - 1000 um das zu versteuernde Einkommen zu errechnen. Deswegen war die Frage ob man innerhalb der Kapitalertrage. Also auch z.B. Zinsen aus dem Sparbuch, Aktiengewinne und CFD verluste. Ob das alles gegenseitig verrechenbar ist. ps Natürlich mache ich das nicht selber. Sondern trage pro Bank in der Steuererklärung die mir zugeschickte Jahresabrechnung ein. Da steht ja immer zusammenfassend, wieviel Verlust oder Gewinn man hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 20, 2012 Hallo cadillac, So nun gehen wir ein fiktives Beispiel durch. am 31-10-2011 habe ich 1000 CFD Verluste bei der ausländischen Bank und 500 Aktien Gewinne bei Flatex (Biwbank) (Freistellungsauftrag voll ausgeschäpft. 500 sind über den Freibeträgen. Also eigentich mehr als 500 Gewinne).Erstmal wieder eine Aufklärung, das mit dem Freibeträgen spielt überhaupt keine Rolle, Grundlage in der Steuererklärung sind immer die kompletten Gewinne, das Finanzamt zieht (am Ende!) den Sparer-Pauschbetrag wieder ab.Du schreibst von 500 Euro Gewinnen zusätzlich zum Freistellungsauftrag, daher gehe ich mal von 1300 Euro Gewinnen aus. Davon ziehen wir (bzw. das Finanzamt) dann die CFD-Verluste ab, macht 300 Euro, und das liegt unter dem Sparer-Pauschbetrag, also Steuern gleich Null. Der Nachteil wäre, dass 500 Euro Gewinn nicht gegen den - jedes Jahr wiederkommenden - Sparer-Pauschbetrag laufen, sondern gegen den Verlust. Dazu kann man aber keine grundsätzlichen Ratschläge geben, denn der eine nutzt die 801 Euro so gut wie nie aus (er will also in einem speziellen Jahr ausnahmsweise den Gewinn drücken, weil er mal über 801 Euro lag), der andere hingegen will unbedingt darüber bleiben (auch in einem schlechten Jahr). Das kann sich manchmal sogar widersprechen und daher genau zum gegenteiligen Ratschlag führen. Und Ramstein hat natürlich recht, entweder verrechnet die Bank direkt (dazu muss es logischerweise die selbe Bank sein), oder aber du erklärst die betreffenden Kapitalerträge in der Steuererklärung und das Finanzamt verrechnet dann. Selber verrechnen ala ich habe 10.000 Gewinn bei einer ausländischen Bank und 10.000 Euro Verlust bei einer anderen ausländischen Bank geht ausdrücklich nicht. Nicht der Abgeltungsteuer unterlegene Gewinne sind zwingend zu erklären (ein insgesamt nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag mal außen vor gelassen), Verluste kannst du aber gerne für dich behalten, da stört sich keiner dran. Oder stimmt das etwa: Aktiengewinne und Aktienverluste DARF MAN NICHT verrechnen? Hört sich nur unfair an.Nein, genau das Gegenteil stimmt, Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (das gilt aber nicht umgekehrt).Der Grund ist wohl, dass der deutsche Staat nicht unter einem großen Börsencrash leiden soll/will (imho eine ziemlich dumme Regelung, kann eigentlich nur von Politikern stammen, die keine Ahnung haben, ich könnte mehrere Aufsätze über/gegen diesen Unsinn schreiben). ist dein Wissen selber beigebracht wie meines oder hast du das über Ausbildung / Studium gelernt. Ersteres. Ich habe aber praktische Erfahrung über viele Jahre mit mehren Banken und Depots mehrerer Personen. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 20, 2012 Hallo nochmal (wir hatten uns überschnitten), Weil folgendes funktioniert ja nicht.30.000 Einkommen aus unselbständiger Arbeit abzüglich alles Pauschbeträge und Werbungskosten 1000 Verluste aus CFDs Bitte nicht verschiedene Einkommensarten durcheinander werfen, wir reden hier ausschließlich von Kapitalerträgen (eventuell noch Spekulationsgeschäfte, aber das ist heute auch eher die Ausnahme). Und bei Kapitalerträgen ist alles miteinander verrechenbar, außer eben Aktienverluste (die nur mit Aktiengewinnen). Und um das noch klarzustellen, Dividenden, Fonds und Derivate (Optionsscheine, Zertifikate etc.) sind in diesem Zusammenhang keine Aktien. MfG Stefan PS: Alles was ich geschrieben habe gilt erst ab 2009 (Einführung der Abgeltungsteuer), davor war einiges anders - das sollte aber mittlerweile nur noch wenige betreffen und interessieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
b.p. September 20, 2012 hi, mein Senf: in Österreich gehts soweit ich vom Steuerrechtkurs weiß nicht, da es interne (Einkünfte aus KV) Verlustverrechnungsverbote gibt. mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cadillac September 21, 2012 Super. Ich glaube nun ist alles soweit klar. Und bei Kapitalerträgen ist alles miteinander verrechenbar, außer eben Aktienverluste (die nur mit Aktiengewinnen) Zur Sicherheit noch mal. Da ich nur ein Aktienkonto habe. 1. Ich habe Gewinne beim Aktienkonto und Verluste beim CFD konto. => Ich kann das gegenseitig verrechnen. 2. Ich habe Verluste beim Aktienkonto und Gewinne beim CFD Konto und Sparbuch => Ich kann NICHT verrechnen. Aber ich kann sicher die Verluste in das nächste Jahr mitnehmen? Sollte ich im nächstem Steuerjahr Gewinne bei den Aktien habe, dann kann ich die alten Verluste nun gegenrechnen. Ist das so richtig? Ich hoffe mein Steuerprogramm Taxman, fragt mich ob es Aktien sind oder andere Kapitalanlagen und erkennt was zu verrechnen ist und was nicht zu verrechnen ist. ps Die Fragestellung könnt ja aus einer Prüfung kommen pps Zinsen Sparbuch gehört hier auch rein oder? Ich muss nämlich meine Freistellungsaufträge mal auffrischen damit alles passt. Mein Girokonto hat einen Vollen Freistellungsauftrag und da gibt es keine Zinsen. CFD konto gibt es kein Freistellungsauftrag, da ich dafür zuständig bin. Und mein Aktienkonto hat auch den Vollen Freibetrag. Das ist denke ich nicht Sinn der Sache, ich muss alle Freistellungsaufträge stornieren und nur im Aktiendepot eins mit vollem Betrag behalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 21, 2012 Hallo cadillac, Ist das so richtig?Ja, du hast alles richtig verstanden. Ich hoffe mein Steuerprogramm Taxman, fragt mich ob es Aktien sind oder andere Kapitalanlagen und erkennt was zu verrechnen ist und was nicht zu verrechnen ist.Davon ist vielleicht auszugehen. Nein, Spass beiseite, ganz sicher fragt jedes ordentliche Steuerprogamm so etwas ab, und Taxman garantiert. Zinsen Sparbuch gehört hier auch rein oder?Ja, Zinsen sind auch Kapitalerträge. Mein Girokonto hat einen Vollen Freistellungsauftrag und da gibt es keine Zinsen. ... Und mein Aktienkonto hat auch den Vollen Freibetrag. Du meinst, zweimal die 801 Euro? Das ist nicht erlaubt (obwohl bei einem zinslosen Giro ist es egal, merkt dann keiner, die Banken melden nur den ausgenutzten Teil des Freistellungsauftrages). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cadillac September 21, 2012 Super! Ich freue mich schon auf die Steuererklärung Seit 10 Jahren kommt endlich mal was neues hinzu dass meinen Gripps anstrengt. Ich wollte die Jahre 2010 + 2011 nach melden in Sachen Aktien. Jedoch war ich nicht über die Sparerfreibetrag. Nun sagt mir Flatex die wollen für eine Kopie der Jahresabrechnung für jedes Jahr 30 Gebühren haben. Die spinnen wohl. Das mache ich nicht. Ich habe die Zettel irgendwie verlegt. Auch wenn ich da kleine Gewinne hatte, ist das nicht relevant oder, da ich unter dem Pauschbetrag war?? Zum Glück ist dieser Jahresbericht von meinem CFD konto kostenlos. Den habe ich schon erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 21, 2012 Hallo cadillac, Nun sagt mir Flatex die wollen für eine Kopie der Jahresabrechnung für jedes Jahr 30 Gebühren haben. Die spinnen wohl. Das mache ich nicht. Ich habe die Zettel irgendwie verlegt.Erstens brauchst du keine Jahresabrechnung, sondern eine Steuerbescheinigung. Und zweitens, warum meckerst du denn jetzt so rum, nicht flatex spinnt, sondern eher du, wenn du wichtige Steuerdokumente wegschmeißt (du kannst bei flatex übrigens 730 Tage im Onlinearchiv zurückblättern, vielleicht findet sich ja doch noch was - ich weiß grad nicht, ob die Steuerbescheinigung bei flatex online oder per Post kommt). Du kannst aber alternativ auch nur eine Bank erklären, oder nur eine weglassen, oder wie auch immer (gilt nur für inländische Banken mit Abgeltungsteuer, ausländische müssen erklärt werden). Nur geht dann die Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) nicht mehr, du musst den Antrag gem. Zeile 5 stellen. Dein flatex-Problem reduziert sich dann darauf, den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag zu ermitteln, das entspricht bei dir den kompletten Gewinnen bei flatex (wie schon gesagt spielt es keine Rolle, ob freigestellt oder nicht, Gewinne sind Gewinne). Und idealerweise steht bei flatex der Freibetrag immer auch auf dem Steuerreport, also such doch mal im Onlinearchiv nach dem letzten Steuerreport für das Jahr 2010 und 2011. Wenn dort dann z.B. noch 300 Euro stehen, du aber einen Freistellungsauftrag von 700 Euro gestellt hast, dann sind 400 Euro bereits in Anspruch genommen. Dieser ermittelte Betrag kommt dann in Zeile 14a, Zeile 14 muss bei dir Null sein. Dann noch die CFD-Beträge in Zeile 15ff, ganze oben die Anträge wählen und fertig ist die KAP. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cadillac September 21, 2012 Ne ich mecker nicht in dem Sinne. Wenn es mein Fehler war dann kann keiner was dafür. Jedoch bin ich der Meinung dass Flatex, sofern man den vollen Freistellungsauftrag registriert hat einem keine Jahressteuerbescheinigung schickt, wenn man diesen nicht ausfüllt. Das finde ich sehr schade. Denn ich brauche diese für meine eigene Information. Also eine zusammenfassung von allen PDFs die ich sowieso Wöchentlich prüfe und archiviere. Ich schreibe die mal an. Mal sehen, ob meine o.g. Info stimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag