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AndreasWe

Verkauf Nennbetragsaktie

Empfohlene Beiträge

AndreasWe

Moin,

 

stellen wir uns mal vor, ich gründe morgen die "Party AG", 50.000 nennbetragsaktien mit je einem euro.

 

nun miete ich mir ein gewerberaum und mache da jede woche eine party, zurtitt nur für aktionäre.

 

Das ganze ist natürlich blödsinn und nur mal so aus intresse:

 

1. kann ich die aktien nun frei verkaufen, z.b. an der abendkasse?

2. kann ich den betrag selbst bestimmen, also eine 1euro aktien für 25 euro verkaufen?

 

Danke und gruss

 

andreas

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Ramstein

Hast du das Aktiengesetz gelesen und verstanden?

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otto03

Moin,

 

stellen wir uns mal vor, ich gründe morgen die "Party AG", 50.000 nennbetragsaktien mit je einem euro.

 

nun miete ich mir ein gewerberaum und mache da jede woche eine party, zurtitt nur für aktionäre.

 

Das ganze ist natürlich blödsinn und nur mal so aus intresse:

 

1. kann ich die aktien nun frei verkaufen, z.b. an der abendkasse?

2. kann ich den betrag selbst bestimmen, also eine 1euro aktien für 25 euro verkaufen?

 

Danke und gruss

 

andreas

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Aktiengesetz_(Deutschland'>http://de.wikipedia.org/wiki/Aktiengesetz_(Deutschland)

http://de.wikipedia.org/wiki/Aktie

 

§ 9

Ausgabebetrag der Aktien

(1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals dürfen Aktien nicht ausgegeben werden (geringster Ausgabebetrag).

 

(2) Für einen höheren Betrag ist die Ausgabe zulässig.

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AndreasWe

Hast du das Aktiengesetz gelesen und verstanden?

 

Ich habe es versucht zu verstehen!

 

§ 9

Ausgabebetrag der Aktien

(1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals dürfen Aktien nicht ausgegeben werden (geringster Ausgabebetrag).

 

(2) Für einen höheren Betrag ist die Ausgabe zulässig.

 

ok, das habe ich wohl überlesen.

 

 

Danke!

 

dann noch ne frage, müssen die nenbetragsaktinen nach "§ 67 Eintragung im Aktienregister" eingetragen werden oder gibt es auch eine möglichkeit dem aktionär die wahl zu lassen ob er sich regestriert oder nicht?

 

danke und gruss

 

 

 

 

 

 

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