herbert00 September 20, 2012 Hallo zusammen, ich habe zwei Fragen zum Riester Formular der cosmosdirekt. Es geht um die Höhe der Sonderzahlung um die jährliche Förderung/Zulange zu erhalten. Eine Frage ist zum Eigenbetrag (4% des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommen). Hier steht, dass max. 2100 förderfähig sind. (siehe cd1.jpg) Was genau bedeutet "förderfähig". Was passiert wenn man hier mehr als 21000 angibt? Am Ende des Formulars kann man zwei Möglichkeiten ankreuzen (siehe cd2.jpg) Ja, ich möchte mir die volle staatliche Förderung und leiste die oben ermittelte Sonderzahlung. Ja, ich möchte die staatliche Förderung besser ausschöpfen und leiste eine Sonderzahlung in Höhe von ____ Wo genau liegt hier der Unterschied? "Besser ausschöpfen" als was?? Freue mich auf eure Hilfe! Danke und Gruß Herbert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pmw September 20, 2012 Eine Frage ist zum Eigenbetrag (4% des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommen). Hier steht, dass max. 2100 förderfähig sind. (siehe cd1.jpg) Was genau bedeutet "förderfähig". Was passiert wenn man hier mehr als 21000 angibt? Du kannst im Jahr nur 2100 - Staatliche Zulage steuerlich absetzen. Mehr einzuzahlen macht auf gar keinen Fall Sinn, da du dann die Einzahlungen nicht von der Steuer absetzen kannst, aber die Rente später versteuern musst. Dann besser eine weitere Renten-Versicherung abschließen, wie z.B. Private Rente oder Rürup. Am Ende des Formulars kann man zwei Möglichkeiten ankreuzen (siehe cd2.jpg) Ja, ich möchte mir die volle staatliche Förderung und leiste die oben ermittelte Sonderzahlung. Ja, ich möchte die staatliche Förderung besser ausschöpfen und leiste eine Sonderzahlung in Höhe von ____ Wo genau liegt hier der Unterschied? "Besser ausschöpfen" als was?? Wenn du im Jahr weniger als Beiträge als 2100 - Staatliche Zulage zahlst, dann kannst du einmalig einen Zusatz-Beitrag leisten. Diese Sonderzahlung wird aber steuerlich nicht anders behandelt, als die regelmäßigen Einzahlungen. Wichtig ist: Summe der Beiträge im Jahr + Sonderzahlungen <= 2100 - Staatliche Zulagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herbert00 September 20, 2012 Ok, danke, das hilft mir schon mal weiter. Mehr als 2100 kann man also nicht von der Steuer absetzen. Der erste Punkt klingt logisch. Ist die Antwort auf meine zweite Frage dann wie folgt zu verstehen? Beim ersten Kreuzchen rechnet man sozusagen aus, welchen Betrag man zahlen muss, um die staatliche Zulage zu erhalten und beim zweiten Kreuzchen kann man sozusagen noch mehr einzahlen (was insgesamt nur bis 2100 Sinn macht) um die Beiträge auch von der Steuer absetzen zu können? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX September 20, 2012 Eine Frage ist zum Eigenbetrag (4% des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommen). Hier steht, dass max. 2100 förderfähig sind. (siehe cd1.jpg) Was genau bedeutet "förderfähig". Was passiert wenn man hier mehr als 21000 angibt? Du kannst im Jahr nur 2100 - Staatliche Zulage steuerlich absetzen. Mehr einzuzahlen macht auf gar keinen Fall Sinn, da du dann die Einzahlungen nicht von der Steuer absetzen kannst, aber die Rente später versteuern musst. Dann besser eine weitere Renten-Versicherung abschließen, wie z.B. Private Rente oder Rürup. Das ist so nicht richtig, Überzahlungen werden wie normale Rentenvers/Lebensvers. behandelt. Also dann besser keine weitere RV abschließen, sondern aus Kostengründen eher bei einer Police bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pmw September 20, 2012 Das ist so nicht richtig, Überzahlungen werden wie normale Rentenvers/Lebensvers. behandelt. Danke für den Hinweis. Ich wollte es erst nicht glauben, aber du hast recht http://www.riester-rente-ratgeber.de/ungefoerdert-riestern.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 20, 2012 Also: Erst mal sind es 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzgl. Zulagenanspruch. Bei Anspruch auch 154 Euro Grundzulage also maximaler Eigenbeitrag von 1946 Euro p.a.. Auf diesem Formular wird wohl der p.a. Eigenbeitrag angegeben, was dann einer monatlichen Rate von X entspricht. X von bspw. September-Dezember ist aber nicht x*12, welches nötig wäre für die volle Förderung. Daher kannst du eine Sonderzahlung leisten. Entweder bis auf volle 2100-Zulagenanspruch oder eben in beliebiger Höhe (um den Eigenbeitrag für das Kalenderjahr zu leisten). Auch wenn Cosmos es nicht so meint, paradoxerweise haben sie mit besser ausschöpfen gar nicht so unrecht. Schließlich bleibt die reale Förderung unabhängig von der Beitragshöhe quasi prozentual gleich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag