username September 18, 2012 Hallo, ich war gerade beim Servicezentrum meines lokalen Finanzamts und wollte eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Meine Kapitalerträge für 2012 liegen knapp über dem Freibetrag von 801. Mein Gehalt liegt seit September Brutto bei 700(vorher 650). Laut dem Mitarbeiter dort kann ich keine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Meines Wissens nach müsste das aber doch als Geringverdiener möglich sein, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord September 18, 2012 Naja, Grundfreibetrag ~8100 im Jahr 2013, du verdienst 700 * 12 = 8400 Eine NV Bescheinigung gilt für 3 Jahre, und 2013 bist du ja sicher drüber -> ergo keine NVB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
username September 18, 2012 Danke für die schnelle Antwort. Gibt es vllt. sonst noch eine Möglichkeit die Steuern auf Kapitalerträge zu reduzieren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Galen_T September 18, 2012 Danke für die schnelle Antwort. Gibt es vllt. sonst noch eine Möglichkeit die Steuern auf Kapitalerträge zu reduzieren? Vorab nicht. Aber du kannst dir am Ende des Jahres die Steuerbescheinigung ausstellen lassen von den KI und in der Steuererklärung (im kommenden Jahr) die Veranlagung zu deinen persönlicehn Einkommenssteuersatz beantragen statt zu 25% (Abgeltungssteuer), als Azubi sollte dieser unter 25% liegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag