ctsun September 17, 2012 guten morgen ich habe einen bekannten der rettungsassistent ist und auf der suche nach einer guten rechtsschutzversicherung ist. folgende parameter sollten allerdings inkl. sein. wenn er wegen körperverletzung etc angezeigt wird, obwohl es notwehr ist, sollte es mit abgesichert sein. (ist ihm schon passiert und seine gesellschaft bezahlt es nicht) da er in genau diesem fall ja angeblich vorsätzlich gehandelt haben soll, bezahlen dass die mir bekannten RS Gesellschaften nicht, da diese Vorsatz ausschließen. Gibt es anbieter, die so etwas in der ersten Instanz zahlen und danach bei "schuldig sprechung" das geld von ihm zurück verlangen können? ich bedanke mich vorab für eure hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline September 17, 2012 Schau man den Jurprivat der KS-Auxilia mit Spezial-Straf-RS an!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX September 17, 2012 Die DEURAG bietet das auch in Ihren Tarifen an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 17, 2012 Eine Notwehrhandlung ist keine Straftat.Eine Anzeige bedingt nicht,dass der Rechtsschutzversicherer eingeschaltet werden muss. § 32 StGB: (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. sowie § 34 StGB: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Den SSR bieten sonst einige Gesellschaften an,siehe auch die bereits genannten.Wenn es allerdings speziell um diesen geschilderten fiktiven Fall geht,halte ich persönlich einen derartigen Einschluss für unnötig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX September 17, 2012 · bearbeitet September 17, 2012 von TaurusX Konkret geht es bei den RS-Versicherern um den Vorwurf einer Tat die üblicherweise nur durch Vorsatz begangen werden kann, dazu zählt halt Körperverletzung, aber auch der Vorwurf der Vergewaltigung usw. Gerade als Rettungssanitäter sehe ich akuten Bedarf an der Erweiterung des RS um den Spezialstraf-RS, da es hier schnell bei Rettungsmaßnahmen zu dem Vorwurf einer oben genannten Tat kommen kann, z.b. - Verletzungen bei Wiederbelebungsmaßnahmen - "Unsittliche" Berührung einer Frau, weil beispielsweise der Oberkörper frei gemacht werden muss Auch Personen die mit kleinen Kinder zusammenarbeiten sind eine betroffene Zielgruppe. Man muss aber dazu sagen, das der Schutz rückwirkend entfällt, sollte der Tatbestand begründet sein und ein Schuldspruch erfolgt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 17, 2012 · bearbeitet September 17, 2012 von Matthew Pryor Taurus,das ist ja grundsätzlich richtig.Daher schrieb Ich: Wenn es allerdings speziell um diesen geschilderten fiktiven Fall geht,halte ich persönlich einen derartigen Einschluss für unnötig. und bezog mich dabei auf diesen Kernsatz von ctsun: wenn er wegen körperverletzung etc angezeigt wird, obwohl es notwehr ist, Dafür braucht es keinen SSR.Die von Dir geschilderten Fälle dürften wohl kaum als Notwehrhandlung ausgelegt werden können .Abgesehen davon ist für solche Tatbestände eine Erweiterung des RS durchaus sinnvoll. dazu zählt halt Körperverletzung Prinzipiell ja,aber doch nicht als Folge einer Notwehrhandlung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX September 17, 2012 Ich habe mich speziell auf die Tätigkeit eines Rettungssanis bezogen, was ich eh schon von Anfang an nicht verstanden habe, waren konkrete Situationen wo der Rettungssani in Notwehr handeln müßte und dabei jemanden verletzt. Da fehlt mir etwas Fantasie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 17, 2012 · bearbeitet September 17, 2012 von Matthew Pryor Oktoberfest.Gruberhuber hat 2 zuviel getankt und will die nächste Pulle mit den Zähnen aufmachen.Geht natürlich schief,die Fr.... blutet.Sani rückt an und will behandeln.Gruberhuber zeigt sich bayerisch renitent und geht auf den Sani los.Der wehrt sich... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ctsun September 17, 2012 Gutes Beispiel; war aber in der ursprünglichen Variante ein drogenabhängiger der um sich geschlagen hat und danach gehofft hat mehr Geld durch eine Klage zu bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Atros September 17, 2012 Eine Notwehrhandlung ist keine Straftat.Eine Anzeige bedingt nicht,dass der Rechtsschutzversicherer eingeschaltet werden muss. Das ist zwar richtig,aber könnte zu einer trügerischen,blauäugigen Sicherheit führen. In vielen Fällen muss nämlich oft noch geklärt werden, ob eine Notwehrhandlung oder eine Straftat vorlag. Im Rahmen der Untersuchungen dazu oder vor Gericht ist es dann sehr sinnvoll einen rechtsanwaltlichen Beistand zu haben. In diesen Fall wären wir wieder bei der nötigen Rechtsschutzversicherung,auch wenn Notwehr bzw. Nothilfe vorliegt In so einem Fall würde aber wie TaurusX schon angedeutet hat nur eine Spezialstraf-RS helfen. Die normale RS würde zwar im Falle der Notwehr nachträglich die Kosten übernehmen,aber eben erst nachträglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shelby September 18, 2012 Hallo, ich stehe gerade auf dem Schlauch: wozu brauche ich denn diese Zusatzversicherung die erstmal bezahlt, aber das Geld zurückverlangt, wenn ich verurteilt werde? Szenario 1: unversichert - schuldig: ich zahlen selber - unschuldig: ich zahle erstmal auch selber, aber der Gegner übernimmt das Szenario 2: versichert - schuldig: erst wird vorgestreckt, danach muss ich bezahlen - unschuldig: es wird vorgestreckt, aber der Gegner übernimmt hier doch auch wieder Ich sehe in finanzieller Hinsicht weder einen Unterschied zwischen den beiden "schuldig" noch zwischen den beiden "unschuldig" Varianten. Vielen Dank für die Aufklärung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX September 18, 2012 Hier geht es nur um Straftaten und Vorsatztaten, ansonsten muss nichts zurückzahlen, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ctsun September 18, 2012 @shelby: die frage ist auch wieviel mal vorstrecken muss. Ich glaube nicht dass jeder mal das ganze Geld für einen Rechtsstreit (der sich auch über Jahre ziehen kann) auf dem Konto liegen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag