Horatioox September 14, 2012 Moin,ich habe bei der DAB eine Anleihe gekauft und noch vor Fälligkeit bei der onvistabank verkauft.Ergebnis: Höhe der Kapitalerträge werden für Zeile 7 Anlage KAP angegeben. Da ich keinen Freibetrag eingerichtet habe, wurde Kapitalertragssteuer für Zeile 49 abgezogen.Ist das falsch von der Bank? Kann ich das z.B. online in meiner Steuererklärung korrigieren und erhalte dann meine nach hier vertretenen Modellen fälschlicherweise abgezogene Kapitalertragssteuer zurück?Gibt es empfehlenswerte Banken, die das anders handeln? Es sollten doch eigentlich Gewinne bei Anleihen so ausgewiesen werden, dass sie mit Altverlusten verrechneter sind. Wie müssten diese Gewinne den entsprechend ausgewiesen werden?Danke für HilfeHoratio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 14, 2012 Die Bank hat nicht fälschlicherweise Abgeltungssteuer einbehalten, sondern nach dem Gesetz, da du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast. Das kannst du aber noch nachholen und dann wird die Bank die Steuer erstatten (im laufenden Jahr, nicht für Vorjahre). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee September 14, 2012 So ganz schlau werde ich aus dem Post auch nicht. Eine strukturiertere Darstellung wäre nicht schlecht gewesen. Ich vermute, es geht um den Stückzinstrick zum Umwandeln von Alt- in Neuverluste über zwei Depots: Bei Bank A wurde eine Anleihe gekauft, zu Kurs X zzgl. Stückzinsen Die Anleihe wird zu Bank B übertragen, dabei wird der Kaufkurs X als Einstandskurs gemeldet, es entsteht bei Bank A ein Neu-Verlust in Höhe der Stückzinsen. Die Anleige wird bei Bank B zu Kurs Y vor dem Zinstermin verkauft, Gewinn ist die Differenz aus Verkaufskurs Y und Einstandskurs X plus bis dahin aufgelaufene Stückzinsen. Geht man vereinfachend davon aus, dass sich am Kurs nichts geändert hat, bleibt ein Gewinn in Höhe der Stückzinsen übrig, den man, so er nicht gegen Verluste bei Bank B gegengerechnet wird, zum Aufzehren von Altverlusten nutzen könnte. Ob dies der Hintergrund des Posts ist, keine Ahnung, ich gehe aber davon aus. Nichtsdestotrotz führt die Bank B auf den Gewinn natürlich Steuern ab, wenn nichts freigestellt wurde, natürlich erscheint er auch im Wert für Zeile 7 der Anlage KAP, aber ebenso im Wert für Zeile 8, die die in Zeile 7 enthaltenen Gewinne enthält. Und die kann man noch mit Altverlusten verrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 14, 2012 Hallo Horatio, Ergebnis: Höhe der Kapitalerträge werden für Zeile 7 Anlage KAP angegeben.Das bezweifel ich schon mal, woher denkst du denn das überhaupt zu wissen? Die unterjährigen Verrechnungstöpfe entsprechen NICHT den Zeilen in der Steuerbescheinigung/-erklärung. Beispielsweise gibt es gar keinen veröffentlichten* Topf für sonstige Kursgewinne (=Zeile 8). *ob eine Bank intern solche Töpfe führt oder alles am Jahresende neu ermittelt, kann ich nicht sagen, ist aber auch egal Da ich keinen Freibetrag eingerichtet habe, wurde Kapitalertragssteuer für Zeile 49 abgezogen.Ist das falsch von der Bank?Nein, das ist ganz sicher nicht falsch, die Bank kann/darf gar nicht mit Altverlusten verrechenen (woher soll sie die auch kennen?), das geht ausschließlich über die Steuererklärung. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag