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El Sum

Haftpflicht im Ausland

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El Sum

Wertes Forum,

ich hab sowohl hier als auch bei Google schon viel Zeit verwendet, bin aber noch auf keine Lösung meines Problems gestoßen.

 

Mein Problem ist folgendes: Ich will eine Haftpflichtversicherung abschließen, weiß aber heute noch nicht wo ich in einem Jahr wohnen werde. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass ich irgendwo sonst im EU Ausland meinen Wohnsitz haben werde. Nun lese ich bei verschiedenen Vergleichsseiten, dass Auslandsaufenthalte nur versichert sind, wenn der Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland liegt und man in anderem Fall eine Versicherung im jeweiligen Land bräuchte. Gibt es Versicherungen die das anders handhaben? Ich meine in der EU mit freiem Verkehr ect. sollte das doch irgendwie besser geregelt sein.

 

Falls wer die Zeit hat mir etwas genaueres zu empfehlen hier noch die Eckdaten:

  • 24 Jahre mit Partnerin
  • Keine Vorversicherung
  • Schlüsselversicherung nicht nötig
  • kein Hund
  • wohnen zur Miete also auch Mietsachschäden
  • Selbstbehalt ja, wenn sinnvoll (also in Richtung 100-150)
  • Ausfalldeckung gewünscht, wenn möglich mit dem selben Selbstbehalt wie beim Rest und nicht erst ab 2.500

Danke schonmal für jegliche Hilfe!

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Matthew Pryor

Hallo,

Deinen Anforderungen genügen einige Versicherer.Wenn es bei der Forderungsausfalldeckung auch darum geht,dass Schäden durch den Fahrer eines Kfz mitversichert sind,kommen u.a. die Interrisk,Janitos oder die Haftpflichtkasse in Frage.Janitos allerdings mit einem Selbstbehalt bei der Ausfalldeckung in Höhe von 500.

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El Sum

Wenn da nun angegeben ist "europaweit: unbegrenzt", gilt das dann auch bei Hauptwohnsitz im Ausland?

Ich finde dazu nämlich in den Bedingungen von z.B. InterRisk keine Angaben.

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Matthew Pryor

Die Antwort auf Deine Frage ergibt sich aus der Kombination von §14 der Allgemeinen Bedingungen der Interrisk:

"Die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen weichen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den entsprechenden Musterbedingungen ab,wie Sie(...)vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlen werden.2

Entscheidend ist hier die Formulierung empfohlen.Die Versicherer sind nicht verpflichtet,diesem Standard zu folgen.Die Interrisk garantiert,dass von diesem Standard nur zum Vorteil des Verbrauchers abgewichen wird.

In den Musterbedingungen selbst heisst es:

Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziff. 5.1 Bedingungsstruktur IX für Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich

von Schadenereignissen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten.

 

Hier ist nicht die Rede von einem Hauptwohnsitz,einer Korrespondenzanschrift oder einer Bankverbindung.Würde der Versicherer nicht die Garantie geben,von diesem Standard nicht oder nur zum Vorteil des Kunden abzuweichen,könnte er diese Anforderungen in sein eigenes Bedingungswerk einflechten.Das schliesst die Interrisk mit Ihrer Formulierung in den AHB aus.

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highline

Du hast zwar weltweiten Versicherungsschutz, aber nur mit Hauptwohnsitz in Deutschland, also schließt Du die Haftpflichtversicherung in dem Land ab, in dem Du dann Deinen Hauptwohnsitz hast.

 

Ansonsten kannst Du auch direkt bei der InterRisk nachfragen 061127870

 

Viel Erfolg!

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El Sum

Danke euch beiden, habe gestern auch eine Anfrage an die InterRisk abgegeben.

 

Antwort:

Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verschieben,müssten Sie dies melden und wir würden dann den Vertrag aufheben.

Sie können sich dann im jeweiligen Land neuversichern.

Dann gibt es also tatsächlich keine länderübergreifenden Versicherungen?

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Matthew Pryor

Hallo,

ich bleibe bei meiner Aussage.Warum man sich bei der Interrisk ziert oder eine abweichende Aussage trifft,ist mir unklar.Die Interrisk hat ein derartiges "Risiko" auch schon ohne Mucken gezeichnet.Ich bin ein wenig blink.gif.

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iliad

Haftpflichtkasse Darmstadt, Allgemeinen Tarifbestimmungen für die PHV: "Hat der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz/Sitz im Ausland, sind eine deutsche Korrespondenzanschrift und die Abbuchung von einem deutschen Bankkonto zwingend erforderlich."

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Matthew Pryor
Haftpflichtkasse Darmstadt, Allgemeinen Tarifbestimmungen für die PHV: "Hat der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz/Sitz im Ausland, sind eine deutsche Korrespondenzanschrift und die Abbuchung von einem deutschen Bankkonto zwingend erforderlich."

Der zitierte Passus ist richtig,bezieht sich aber auf die Annahmerichtlinien bei Antragstellung.El Sum lebt ja bei Antragstellung in Deutschland,und zieht dann ins Ausland.Von daher ist der Einwand grundsätzlich berechtigt für im Ausland lebende Personen,in diesem Fall aber irrelevant.

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iliad
Haftpflichtkasse Darmstadt, Allgemeinen Tarifbestimmungen für die PHV: "Hat der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz/Sitz im Ausland, sind eine deutsche Korrespondenzanschrift und die Abbuchung von einem deutschen Bankkonto zwingend erforderlich."

Der zitierte Passus ist richtig,bezieht sich aber auf die Annahmerichtlinien bei Antragstellung.El Sum lebt ja bei Antragstellung in Deutschland,und zieht dann ins Ausland.Von daher ist der Einwand grundsätzlich berechtigt für im Ausland lebende Personen,in diesem Fall aber irrelevant.

Bei der Haftpflichtkasse kann man sogar einen Vertrag abschliessen, wenn man bereits im Ausland wohnt. Kann man nicht implizit daraus schliessen, dass man den Vertrag auch behalten kann wenn man nachträglich ins Ausland zieht?

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Matthew Pryor

Von nichts anderem spreche ich:

Deinen Anforderungen genügen einige Versicherer.Wenn es bei der Forderungsausfalldeckung auch darum geht,dass Schäden durch den Fahrer eines Kfz mitversichert sind,kommen u.a. die Interrisk,Janitos oder die Haftpflichtkasse in Frage.

Die Degenia zum Beispiel würde wohl nicht annehmen.Hier ist es notwendig,dass sowohl der inländische Wohnsitz als auch das inländische Konto beibehalten werden.Käme für den TO,anders als die exemplarisch genannten Versicherer,demnach nicht in Frage.

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cktest

Die Medienversicherung hat uns (zwei Erwachsene, zwei Kinder) vier Jahre in England versichert, allerdings hatten wir noch einen deutschen Wohnsitz (inkl. Girokonto und Briefkasten). Bevor wir nach England gezogen sind, hatte ich die Medienversicherung bezüglich des Sachverhalts angeschrieben, und die empfand das nicht als Problem.

Was spricht denn dagegen, einen deutschen Wohnsitz (z.B. bei den Eltern) beizubehalten? (Hängt natürlich etwas von der langfristigeren Lebensplanung ab - wenn man genau weiß, dass man nie wieder zurückkommen möchte, braucht man aber vermutlich auch keine deutsche Haftpflichtversicherung.)

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Ramstein

Ich liebe diese Diskussionen am Beispiel. whistling.gif

 

Grundsätzlich steht in den Versicherungsbedingungen, dass du risikorelevante Abweichungen vom Antrag mitteilen musst. Die Verlegung des Wohnsitzes oder längerfristigen Aufenthaltsortes ins Ausland wird i.d.R. von Versicherungen (spätestens wenn du es nicht mitgeteilt hast und es zum Schaden kommt) als risikorelevant betrachtet. Wenn du also konkret mitteilst, in welches Land du gehst, kann die Versicherung kündigen, muss sie aber nicht.

 

Falls also jemand konkret weiss, welche Versicherung in allen EU-Ländern auf die Kündigung verzichtet, so ist das wertvolle Information. Alles andere ist ....

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El Sum

Ich danke euch auf jeden Fall schon mal allen für die hilfreichen Beiträge.

 

Einen Wohnsitz in D angemeldet zu lassen ist sicherlich eine Möglichkeit, wobei ich da auch gar nicht weiß wie einfach das geht "bei Mutti" gemeldet zu bleiben oder ob da irgendwann eine Behörde meckert, spätestens dann das Finanzamt...

Der Grund warum ich gerne im deutschen Versicherungskreis bleiben würde, liegt einfach daran, dass ich dem vertraue. Bei meiner Recherche bin ich jetzt darauf gestoßen, das bei der Krankenversicherung scheinbar das selbe Problem entstehen würde, wenn ich keinen Wohnsitz in D gemeldet habe. Und meine deutsche Krankenversicherung würde ich dann doch sehr ungern aufgeben nach alldem was ich in den Staaten die für mich in Erwägung kommen schon erlebt habe.

 

Ich bin ehrlich gesagt überrascht wie kompliziert das ganze ist und hatte gehofft wir wären da in Europa schon weiter. Wenns konkreter wird, werd ich nach Leuten suchen die ähnliches durchgemacht haben und schauen wie die es gemacht haben.

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Matthew Pryor
Falls also jemand konkret weiss, welche Versicherung in allen EU-Ländern auf die Kündigung verzichtet, so ist das wertvolle Information. Alles andere ist ....

3 sind genannt worden.Das sollte reichen.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Einen Wohnsitz in D angemeldet zu lassen ist sicherlich eine Möglichkeit, wobei ich da auch gar nicht weiß wie einfach das geht "bei Mutti" gemeldet zu bleiben oder ob da irgendwann eine Behörde meckert, spätestens dann das Finanzamt...

Das FA richtet sich nach der tatsaechlichen Situation, die An-/Abmeldung wird nur als Indiz gewertet.

 

Uebrigens gibt es sowas wie einen Hauptwohnsitz nicht, wenn das Ausland im Spiel ist - entweder hat man einen Wohnsitz in einem oder mehreren Laendern, oder man hat keinen.

 

Der Grund warum ich gerne im deutschen Versicherungskreis bleiben würde, liegt einfach daran, dass ich dem vertraue. Bei meiner Recherche bin ich jetzt darauf gestoßen, das bei der Krankenversicherung scheinbar das selbe Problem entstehen würde, wenn ich keinen Wohnsitz in D gemeldet habe. Und meine deutsche Krankenversicherung würde ich dann doch sehr ungern aufgeben nach alldem was ich in den Staaten die für mich in Erwägung kommen schon erlebt habe.

Deine dt. Krankenversicherung greift aber i.d.R. nicht, wenn du im Ausland bist. Statt diese aufzugeben kannst du eine Anwartschaft zahlen, so dass du bei einer eventuellen Rueckkehr sofort wieder Versicherungsschutz geniesst.

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