El Sum September 10, 2012 Wertes Forum, ich hab sowohl hier als auch bei Google schon viel Zeit verwendet, bin aber noch auf keine Lösung meines Problems gestoßen. Mein Problem ist folgendes: Ich will eine Haftpflichtversicherung abschließen, weiß aber heute noch nicht wo ich in einem Jahr wohnen werde. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass ich irgendwo sonst im EU Ausland meinen Wohnsitz haben werde. Nun lese ich bei verschiedenen Vergleichsseiten, dass Auslandsaufenthalte nur versichert sind, wenn der Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland liegt und man in anderem Fall eine Versicherung im jeweiligen Land bräuchte. Gibt es Versicherungen die das anders handhaben? Ich meine in der EU mit freiem Verkehr ect. sollte das doch irgendwie besser geregelt sein. Falls wer die Zeit hat mir etwas genaueres zu empfehlen hier noch die Eckdaten: 24 Jahre mit Partnerin Keine Vorversicherung Schlüsselversicherung nicht nötig kein Hund wohnen zur Miete also auch Mietsachschäden Selbstbehalt ja, wenn sinnvoll (also in Richtung 100-150) Ausfalldeckung gewünscht, wenn möglich mit dem selben Selbstbehalt wie beim Rest und nicht erst ab 2.500 Danke schonmal für jegliche Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 10, 2012 Hallo, Deinen Anforderungen genügen einige Versicherer.Wenn es bei der Forderungsausfalldeckung auch darum geht,dass Schäden durch den Fahrer eines Kfz mitversichert sind,kommen u.a. die Interrisk,Janitos oder die Haftpflichtkasse in Frage.Janitos allerdings mit einem Selbstbehalt bei der Ausfalldeckung in Höhe von 500. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
El Sum September 10, 2012 Wenn da nun angegeben ist "europaweit: unbegrenzt", gilt das dann auch bei Hauptwohnsitz im Ausland? Ich finde dazu nämlich in den Bedingungen von z.B. InterRisk keine Angaben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 10, 2012 Die Antwort auf Deine Frage ergibt sich aus der Kombination von §14 der Allgemeinen Bedingungen der Interrisk: "Die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen weichen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den entsprechenden Musterbedingungen ab,wie Sie(...)vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlen werden.2 Entscheidend ist hier die Formulierung empfohlen.Die Versicherer sind nicht verpflichtet,diesem Standard zu folgen.Die Interrisk garantiert,dass von diesem Standard nur zum Vorteil des Verbrauchers abgewichen wird. In den Musterbedingungen selbst heisst es: Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziff. 5.1 Bedingungsstruktur IX für Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten. Hier ist nicht die Rede von einem Hauptwohnsitz,einer Korrespondenzanschrift oder einer Bankverbindung.Würde der Versicherer nicht die Garantie geben,von diesem Standard nicht oder nur zum Vorteil des Kunden abzuweichen,könnte er diese Anforderungen in sein eigenes Bedingungswerk einflechten.Das schliesst die Interrisk mit Ihrer Formulierung in den AHB aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline September 11, 2012 Du hast zwar weltweiten Versicherungsschutz, aber nur mit Hauptwohnsitz in Deutschland, also schließt Du die Haftpflichtversicherung in dem Land ab, in dem Du dann Deinen Hauptwohnsitz hast. Ansonsten kannst Du auch direkt bei der InterRisk nachfragen 061127870 Viel Erfolg! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
El Sum September 11, 2012 Danke euch beiden, habe gestern auch eine Anfrage an die InterRisk abgegeben. Antwort: Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verschieben,müssten Sie dies melden und wir würden dann den Vertrag aufheben. Sie können sich dann im jeweiligen Land neuversichern. Dann gibt es also tatsächlich keine länderübergreifenden Versicherungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 11, 2012 Hallo, ich bleibe bei meiner Aussage.Warum man sich bei der Interrisk ziert oder eine abweichende Aussage trifft,ist mir unklar.Die Interrisk hat ein derartiges "Risiko" auch schon ohne Mucken gezeichnet.Ich bin ein wenig . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
iliad September 11, 2012 Haftpflichtkasse Darmstadt, Allgemeinen Tarifbestimmungen für die PHV: "Hat der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz/Sitz im Ausland, sind eine deutsche Korrespondenzanschrift und die Abbuchung von einem deutschen Bankkonto zwingend erforderlich." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 11, 2012 Haftpflichtkasse Darmstadt, Allgemeinen Tarifbestimmungen für die PHV: "Hat der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz/Sitz im Ausland, sind eine deutsche Korrespondenzanschrift und die Abbuchung von einem deutschen Bankkonto zwingend erforderlich." Der zitierte Passus ist richtig,bezieht sich aber auf die Annahmerichtlinien bei Antragstellung.El Sum lebt ja bei Antragstellung in Deutschland,und zieht dann ins Ausland.Von daher ist der Einwand grundsätzlich berechtigt für im Ausland lebende Personen,in diesem Fall aber irrelevant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
iliad September 11, 2012 Haftpflichtkasse Darmstadt, Allgemeinen Tarifbestimmungen für die PHV: "Hat der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz/Sitz im Ausland, sind eine deutsche Korrespondenzanschrift und die Abbuchung von einem deutschen Bankkonto zwingend erforderlich." Der zitierte Passus ist richtig,bezieht sich aber auf die Annahmerichtlinien bei Antragstellung.El Sum lebt ja bei Antragstellung in Deutschland,und zieht dann ins Ausland.Von daher ist der Einwand grundsätzlich berechtigt für im Ausland lebende Personen,in diesem Fall aber irrelevant. Bei der Haftpflichtkasse kann man sogar einen Vertrag abschliessen, wenn man bereits im Ausland wohnt. Kann man nicht implizit daraus schliessen, dass man den Vertrag auch behalten kann wenn man nachträglich ins Ausland zieht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 12, 2012 Von nichts anderem spreche ich: Deinen Anforderungen genügen einige Versicherer.Wenn es bei der Forderungsausfalldeckung auch darum geht,dass Schäden durch den Fahrer eines Kfz mitversichert sind,kommen u.a. die Interrisk,Janitos oder die Haftpflichtkasse in Frage. Die Degenia zum Beispiel würde wohl nicht annehmen.Hier ist es notwendig,dass sowohl der inländische Wohnsitz als auch das inländische Konto beibehalten werden.Käme für den TO,anders als die exemplarisch genannten Versicherer,demnach nicht in Frage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cktest September 13, 2012 Die Medienversicherung hat uns (zwei Erwachsene, zwei Kinder) vier Jahre in England versichert, allerdings hatten wir noch einen deutschen Wohnsitz (inkl. Girokonto und Briefkasten). Bevor wir nach England gezogen sind, hatte ich die Medienversicherung bezüglich des Sachverhalts angeschrieben, und die empfand das nicht als Problem. Was spricht denn dagegen, einen deutschen Wohnsitz (z.B. bei den Eltern) beizubehalten? (Hängt natürlich etwas von der langfristigeren Lebensplanung ab - wenn man genau weiß, dass man nie wieder zurückkommen möchte, braucht man aber vermutlich auch keine deutsche Haftpflichtversicherung.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 13, 2012 Ich liebe diese Diskussionen am Beispiel. Grundsätzlich steht in den Versicherungsbedingungen, dass du risikorelevante Abweichungen vom Antrag mitteilen musst. Die Verlegung des Wohnsitzes oder längerfristigen Aufenthaltsortes ins Ausland wird i.d.R. von Versicherungen (spätestens wenn du es nicht mitgeteilt hast und es zum Schaden kommt) als risikorelevant betrachtet. Wenn du also konkret mitteilst, in welches Land du gehst, kann die Versicherung kündigen, muss sie aber nicht. Falls also jemand konkret weiss, welche Versicherung in allen EU-Ländern auf die Kündigung verzichtet, so ist das wertvolle Information. Alles andere ist .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
El Sum September 13, 2012 Ich danke euch auf jeden Fall schon mal allen für die hilfreichen Beiträge. Einen Wohnsitz in D angemeldet zu lassen ist sicherlich eine Möglichkeit, wobei ich da auch gar nicht weiß wie einfach das geht "bei Mutti" gemeldet zu bleiben oder ob da irgendwann eine Behörde meckert, spätestens dann das Finanzamt... Der Grund warum ich gerne im deutschen Versicherungskreis bleiben würde, liegt einfach daran, dass ich dem vertraue. Bei meiner Recherche bin ich jetzt darauf gestoßen, das bei der Krankenversicherung scheinbar das selbe Problem entstehen würde, wenn ich keinen Wohnsitz in D gemeldet habe. Und meine deutsche Krankenversicherung würde ich dann doch sehr ungern aufgeben nach alldem was ich in den Staaten die für mich in Erwägung kommen schon erlebt habe. Ich bin ehrlich gesagt überrascht wie kompliziert das ganze ist und hatte gehofft wir wären da in Europa schon weiter. Wenns konkreter wird, werd ich nach Leuten suchen die ähnliches durchgemacht haben und schauen wie die es gemacht haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 13, 2012 Falls also jemand konkret weiss, welche Versicherung in allen EU-Ländern auf die Kündigung verzichtet, so ist das wertvolle Information. Alles andere ist .... 3 sind genannt worden.Das sollte reichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon September 14, 2012 · bearbeitet September 14, 2012 von Raccoon Einen Wohnsitz in D angemeldet zu lassen ist sicherlich eine Möglichkeit, wobei ich da auch gar nicht weiß wie einfach das geht "bei Mutti" gemeldet zu bleiben oder ob da irgendwann eine Behörde meckert, spätestens dann das Finanzamt... Das FA richtet sich nach der tatsaechlichen Situation, die An-/Abmeldung wird nur als Indiz gewertet. Uebrigens gibt es sowas wie einen Hauptwohnsitz nicht, wenn das Ausland im Spiel ist - entweder hat man einen Wohnsitz in einem oder mehreren Laendern, oder man hat keinen. Der Grund warum ich gerne im deutschen Versicherungskreis bleiben würde, liegt einfach daran, dass ich dem vertraue. Bei meiner Recherche bin ich jetzt darauf gestoßen, das bei der Krankenversicherung scheinbar das selbe Problem entstehen würde, wenn ich keinen Wohnsitz in D gemeldet habe. Und meine deutsche Krankenversicherung würde ich dann doch sehr ungern aufgeben nach alldem was ich in den Staaten die für mich in Erwägung kommen schon erlebt habe. Deine dt. Krankenversicherung greift aber i.d.R. nicht, wenn du im Ausland bist. Statt diese aufzugeben kannst du eine Anwartschaft zahlen, so dass du bei einer eventuellen Rueckkehr sofort wieder Versicherungsschutz geniesst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag