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thinktwice

Wann genau darf nach aktueller Gesetzgebung die Bausparkasse einen Bauspavertrag kündigen?

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thinktwice
· bearbeitet von thinktwice

Hallo,

 

ich hab folgendes Problem.

 

Ich habe einen alten lukrativen Bausparvertrag mit hoher Verzinsung der nun zuteilungsreif wurde. Nach den damaligen AGB's habe ich die Zuteilungsbefragung ignoriert und nach den dortigen Bedingungen wird der Vertrag nun fortgesetzt.

Nun empfahl mir der Bausparberater(mündlich nicht schriftlich) meinen Bausparvertrag beitragsfrei zu stellen da mir mein Vertrag sonst gekündigt werden könne.

Angeblich wurde die Gesetzgebung kürzlich geändert so das Bausparkassen das nun dürfen.

Ich solle in der Zuteilungsannahmeerklärung "Auf das Bauspardarlehen wird verzichtet" ankreuzen und dies so absenden. Die hohe Verzinsung wird nur im Verzichtsfall gezahlt.

Der Wortlaut war in etwa, die erste Welle der Kündigungen wäre schon raus.

Wenn ich nicht bei der zweiten dabei sein wolle, dann sollte ich doch meinen Bausparvertrag beitragsfrei stellen, damit ich nicht weiter auffalle...

Anschließend versuchte er mir einen neuen Vertrag aufzuschwatzen. Auf meine Frage warum ich denn einen weiteren Vertrag abschließen soll, wenn dieser direkt bei Zuteilung angeblich kündbar ist, kam das wäre ja eine Ausnahmesituation des Marktes, das könne bei dem neuen Vertrag gar nicht passieren.

 

Jetzt liest man immer wieder, dass solch alte Bauspaverträge tatsächlich von der Bausparkasse kündbar sind. Die Begründung ist in der Regel in etwa, da der Bauspavertrag überspart ist, ist der Zweck des Vertrages nicht mehr erfüllbar und der Vertrag damit kündbar.

Mein Vertrag ist jedoch erst bei den Zuteilungsvorraussetzungen (sprich Ansparung bei etwas größer 50% der Bausparsumme).

Gibt es tatsächlich eine Möglichkeit einen Bausparvertrag vor erreichen der Ansparung bis zur Bausparsumme zu kündigen oder versucht der gute Mann mich völlig durch den Kakao zu ziehen? Die AGB's meines Vertrages geben eine solches Kündigungsrecht seitens der Bausparkasse nicht her. Gibt es etwas besonderes auf das ich in den AGB's achten muss, das ich möglicherweise überlesen habe?

 

Vielen Dank für eure Ratschläge

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Cai Shen
"Auf das Bauspardarlehen wird verzichtet"

 

Ist in der Regel der Teil der Annahmeerklärung, in dem DU den Vertrag kündigst und hat nichts mit "beitragsfrei stellen" zu tun!

Die genauen Regelungen sollten dem Vertrag entnommen werden können, meist kann die Bausparkasse den Vertrag erst nach Erreichen der Bausparsumme einseitig kündigen.

Um den Vertrag beitragsfrei zu stellen, brauchst du doch nur den Dauerauftrag beenden - oder nicht? Ich halte dies jedoch für überflüssig, wenn der Vertrag noch weiter bespart werden soll.

 

Es ist derzeit unter Bausparkassen sehr verbreitet, die ungeliebten Altverträge auf durchaus unfaire Art und Weise zu beerdigen.

Ich kenne dieses Spiel von der BHW.

Undurchsichtiges Annahmeformular (die Option Vertrag weiterführen existiert nicht), später folgen Anrufe der "Berater" den Vertrag anzunehmen oder - noch besser - einen Neuen abzuschließen.

 

Den Vertrag bis zum Erreichen der Bausparsumme weiterführen, d.h. alle Schreiben zu ignorieren, ist vermutlich die einfachste Lösung.

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thinktwice
"Auf das Bauspardarlehen wird verzichtet"

 

Ist in der Regel der Teil der Annahmeerklärung, in dem DU den Vertrag kündigst und hat nichts mit "beitragsfrei stellen" zu tun!

Die genauen Regelungen sollten dem Vertrag entnommen werden können, meist kann die Bausparkasse den Vertrag erst nach Erreichen der Bausparsumme einseitig kündigen.

Um den Vertrag beitragsfrei zu stellen, brauchst du doch nur den Dauerauftrag beenden - oder nicht? Ich halte dies jedoch für überflüssig, wenn der Vertrag noch weiter bespart werden soll.

 

Es ist derzeit unter Bausparkassen sehr verbreitet, die ungeliebten Altverträge auf durchaus unfaire Art und Weise zu beerdigen.

Ich kenne dieses Spiel von der BHW.

Undurchsichtiges Annahmeformular (die Option Vertrag weiterführen existiert nicht), später folgen Anrufe der "Berater" den Vertrag anzunehmen oder - noch besser - einen Neuen abzuschließen.

 

Den Vertrag bis zum Erreichen der Bausparsumme weiterführen, d.h. alle Schreiben zu ignorieren, ist vermutlich die einfachste Lösung.

 

Ich gehe schon auch davon aus, dass der gute Mann mich auf die Schippe nehmen will. Ich kann ja mal den Versuch unternehmen und probieren ihm das ganze nochmal schriftlich abringen. Ich bin mal gespannt ob er sich traut mir das ganze schriftlich noch mal so darzustellen.

 

Mein derzeitiger Plan ist das Ding weiterhin zu besparen bis ich einen gewissen Grenzwert unterhalb der Bausparsumme erreiche (Bausparsumme - einige Jahre kumulierte Zinsen des Sparguthabens) und dann den Vertrag beitragsfrei stellen.

 

Ich bin nämlich auch der Meinung, dass die Bausparkasse derzeit keine Möglichkeit hat mich aus dem Vertrag zu kündigen.

 

Wie man ein solches Beratungsgespräch führen kann und im selben Atemzug noch versucht einem ein Produkt mit deutlich höherem Anlagevolumen aufzuschwatzen ist mir ein Rätsel.

In einem solchen Fall sollte man doch wenigstens versuchen durch gute Ratschläge Vertrauen zum Kunden aufzubauen.

Für wie naiv halten die einen eigentlich?

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Apophis

 

Nun empfahl mir der Bausparberater(mündlich nicht schriftlich) meinen Bausparvertrag beitragsfrei zu stellen da mir mein Vertrag sonst gekündigt werden könne.

Angeblich wurde die Gesetzgebung kürzlich geändert so das Bausparkassen das nun dürfen.

 

Kleingedrucktes lesen!

 

Ich solle in der Zuteilungsannahmeerklärung "Auf das Bauspardarlehen wird verzichtet" ankreuzen und dies so absenden.

 

Wenn du das machst, bekommst du dein Geld ausgezahlt und der Vertrag ist beendet. Nichtstun ist manchmal die beste Lösung.

 

Ich hab noch einen der ist schon fast überspart. Den Satz "Kündigung seitens der BSK" gibt es im ganzen Kleingedruckten nicht. Es steht nur drin Zinsen werden erstmal weiter gezahlt. Also lass ich sie bluten.

 

Wenn du hohe Zinsen bekommst würde ich einfach nichts mehr einzahlen, damit du lange was davon hast.

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thinktwice
· bearbeitet von thinktwice

Nun empfahl mir der Bausparberater(mündlich nicht schriftlich) meinen Bausparvertrag beitragsfrei zu stellen da mir mein Vertrag sonst gekündigt werden könne.

Angeblich wurde die Gesetzgebung kürzlich geändert so das Bausparkassen das nun dürfen.

 

Kleingedrucktes lesen!

 

Ich solle in der Zuteilungsannahmeerklärung "Auf das Bauspardarlehen wird verzichtet" ankreuzen und dies so absenden.

 

Wenn du das machst, bekommst du dein Geld ausgezahlt und der Vertrag ist beendet. Nichtstun ist manchmal die beste Lösung.

 

Ich hab noch einen der ist schon fast überspart. Den Satz "Kündigung seitens der BSK" gibt es im ganzen Kleingedruckten nicht. Es steht nur drin Zinsen werden erstmal weiter gezahlt. Also lass ich sie bluten.

 

Wenn du hohe Zinsen bekommst würde ich einfach nichts mehr einzahlen, damit du lange was davon hast.

 

Ich werd mal nachrechnen wann der Zeitpunkt des erreichens der Bausparsumme bei sofortiger Aussetzung der Einzahlungen erreicht wird. Ich denke mal ich werde weiter einzahlen bis ich einen Zeitraum der nächsten 8-10 Jahre erreiche. Ebenso werde ich prüfen ob durch eine Änderung der Einzahlung bzw Aussetzen nicht möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht seitens der BSK entsteht...

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Ich habe auch einen alten Vertrag, aus dem die BSK mich gerne raus haette. Mein Berater war aber so nett und hat mir geraten, auf keinen Fall zu kuendigen oder was am Vertrag aendern (z.B. Bausparsumme erhoehen), sondern einfach nichts zu tun.

 

Alle paar Monate kommt mal wieder ein "einmaliges" Angebot per Post von der Zentrale, z.B. 5% Zinsen fuer x Monate, wenn man die Haelfte des Geldes in einen Fonds anlegt, fuer den man 5% Ausgabeaufschlag zahlen soll. :dumb:

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35sebastian

Ich hatte heute ein Erlebnis der besonderen erfreulichen Art.

Bei meinem Bausparvertrag, den ich wegen der Zinsen 4,75% und der Bausparprämie abgeschlossen hatte, ist die Bindungsfrist zu Ende.

Die niedrige Bausparsumme ist zu 85% angespart.

Ich habe den Berater angerufen, um zu fragen , was zu tun oder zu lassen ist.

Er riet mir, weiter einzuzahlen, bis die Sparkasse an mich rantritt mit einer Zahlungsanweisung, die ich drei Monate hinauszögern könnte.

Diese Anweisung kommt erst, wenn die Bausparsumme überspart ist. Dabei werden nicht die Bonuszinsen eingerechnet.

Der liebe Mann hat für mich gerechnet und mir den Termin gesagt, wie lange ich einzahlen und sparen kann.

Denn , da war ich mit ihm der gleichen Meinung, diesen Zinssatz bekommt man z.Z. nirgendwo und absolut sicher.

Einen solchen Berater, der so kundenfreundlich beraten hat, habe ich noch nie erlebt.

Wer interessiert ist, muss ich enttäuschen. Den Tarif gibts nicht mehr, und die Firma betreut nur noch bestehende Verträge.

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Cornwallis

Guten Tag,

 

ich habe eine ähnliche Situation. Kurz die Fakten:

 

Bausparsumme: EUR 5.000,00

Guthaben: ~EUR 4.600,00+

Verzinsung: 3%

 

Ich schrieb meinem Berater eine eMail in der ich um eine Erhöhung der Bausparsumme bat. Antwort (auszugsweise):

 

"Hallo,

 

ich habe mir grad deinen Bausparvertrag angeschaut. Das ist ein echt guter Tarif um Geld anzusparen. Du bekommst insgesamt 3 % Guthabenverzinsung. Leider kann man bei diesem Tarif die Bausparsumme nicht erhöhen. Derzeit weist der Vertrag folgende Rahmendaten aus:

 

[siehe oben]

 

Sobald Du mit dem Guthaben die Bausparsumme überschreitest wird die LBS den Vertrag kündigen und das Guthaben an Dich auszahlen.

 

Daher ist meine Empfehlung die Einzahlung (VL und Eigenleistung) zu stoppen. Das Geld wird dann weiter mit 3 % verzinst. Wenn Du es benötigst kannst Du es mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende jederzeit abrufen.

 

Für die VL und Wohnungsbauprämie würde ich dann einen neuen Vertrag anlegen.

 

Ich habe Dir zwei Modellberechnungen angefertigt."

 

Also, meine Frage: Darf die LBS den Vertrag wirksam kündigen, sobald ich die Bausparsumme erreicht habe "und das Guthaben an mich auszahlen"? Oder sollte ich tatsächlich aufhören zu sparen, um so wenigstens noch drei bis vier Jahre den attraktiven Zinssatz mitzunehmen? Dass ich den Vertrag nach Erreichen der Bausparsumme nicht weiter besparen kann, ist mir schon klar, aber ich bilde mir ein, irgendwann mal vor langer, langer Zeit gehört zu haben, dass die Bausparkasse auch bei Erreichen der Bausparsumme zur Kapitalisierung der Zinsen auf selbigen Vertrag verpflichtet sei, was ja hieße, dass die LBS nicht einfach kündigen und überweisen kann..

 

Die beiden Modellberechnungen für einen Neuvertrag fand ich nicht wirklich ansprechend, deshalb noch etwas offtopic hier: Welche netten Fondssparmöglichkeiten mit VL gibt es momentan?

 

Gruß

Cornwallis

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35sebastian

cornwallis,

dir hat der nette Berater doch Gleiches gesagt wie in meinem Fall.

Ich bin mit dieser Regelung sehr zufrieden.

Wenn du mehr haben willst, schau in deinen Vertrag, ob der Anderes zulässt.

Für Geschäfte gilt für beide Partner: Fair play.

 

Für mich ist das die beste und nachhaltigste Geschäftsbasis.

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RichyRich

Leider kann man bei diesem Tarif die Bausparsumme nicht erhöhen.

 

Mag sein, ggf. nachlesen...

 

 

Sobald Du mit dem Guthaben die Bausparsumme überschreitest wird die LBS den Vertrag kündigen und das Guthaben an Dich auszahlen.

 

Mit dem Erreichen der Bausparsumme hat der Bausparer seinen Zweck mehr als erfüllt. Die Kasse darf sehrwohl kündigen, wenn Du nicht von der Zuteilung Gebrauch machst.

 

 

Daher ist meine Empfehlung die Einzahlung (VL und Eigenleistung) zu stoppen. Das Geld wird dann weiter mit 3 % verzinst. Wenn Du es benötigst kannst Du es mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende jederzeit abrufen.

 

Ist sicherlich so richtig... nachlesen soll ja bilden...

 

 

Für die VL und Wohnungsbauprämie würde ich dann einen neuen Vertrag anlegen.

Ich habe Dir zwei Modellberechnungen angefertigt."

 

Ja, dass empfiehlt der nette Onkel ganz sicher jeden seiner Klienten. Er denkt dabei auch nur manchmal an die zusätzliche Abschlussprovisionen...

 

Wenn Du keine Sparzulage auf die VL bekommst, dann wäre der Banksparplan der EDEKABANK mit laufender Verzinsung und Bonuszinsen am Ende der Laufzeit etwas für Dich.

Wenn Du die Sparzulage erhältst, dann überlege, wie lange Du noch unter der Einkommensgrenze liegen wirst und sich somit tatsächlich das Fondssparen lohnt. Dann wäre es

sinnvoll, einen VL-sparplanfähigen Fonds bei einen Fondsvermittler zu suchen, der in Frage kommen könnte. (Ich empfehle immer den Supermarkt um die Ecke - VL-Fonds-Liste auf dieser Seite rechts beim Formular-Download)

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Cornwallis

Guten Morgen,

 

also nach den Beiträgen und weiteren Recherchen im Netz habe ich beschlossen, den Bausparvertrag dann erstmal "ruhen" zu lassen. So habe ich für EUR ~4.600,00+ zumindest noch drei Jahre lang den Zinssatz von 3%. In Zukunft werde ich meine vermögenswirksamen Leistungen auf den bereits häufig empfohlenen Edekabanksparplan einzahlen.

 

Danke für Eure Tipps!

 

Gruß

Cornwallis

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Kolle

Ich hatte heute ein Erlebnis der besonderen erfreulichen Art.

Bei meinem Bausparvertrag, den ich wegen der Zinsen 4,75% und der Bausparprämie abgeschlossen hatte, ist die Bindungsfrist zu Ende.

Die niedrige Bausparsumme ist zu 85% angespart.

Ich habe den Berater angerufen, um zu fragen , was zu tun oder zu lassen ist.

Er riet mir, weiter einzuzahlen, bis die Sparkasse an mich rantritt mit einer Zahlungsanweisung, die ich drei Monate hinauszögern könnte.

Diese Anweisung kommt erst, wenn die Bausparsumme überspart ist. Dabei werden nicht die Bonuszinsen eingerechnet.

Der liebe Mann hat für mich gerechnet und mir den Termin gesagt, wie lange ich einzahlen und sparen kann.

Denn , da war ich mit ihm der gleichen Meinung, diesen Zinssatz bekommt man z.Z. nirgendwo und absolut sicher.

Einen solchen Berater, der so kundenfreundlich beraten hat, habe ich noch nie erlebt.

Wer interessiert ist, muss ich enttäuschen. Den Tarif gibts nicht mehr, und die Firma betreut nur noch bestehende Verträge.

 

Also so kundenfreundlich finde ich den Berater nicht. Der kundenfreundliche Rat wäre gewesen: "Sofort alle Einzahlungen stoppen um noch ein paar Jahre die hohen Zinsen genießen zu können."

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