webber August 29, 2012 Hallo, angenommen, eine Lebensversicherung wurde gekündigt. Wie kann ich den Auszahlungsbetrag vom Ombudsmann prüfen lassen? Was für Daten braucht der? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 29, 2012 Gehe davon aus,dass der Ombudsmann sich gar nicht darum kümmern wird/kann.§2,Absatz 3c der Verfahrensordnung: Ein Verfahren vor dem Ombudsmann findet nicht statt bei Beschwerden, deren Gegenstand die bei der versicherungsmathematischen Berechnung angewandten Methoden oder Formeln sind, Dazu zählt auch die Berechnung des RKW.Er wird Dir gerne erklären,warum der RKW niedriger ist als die eingezahlten Beiträge,wenn das hier der Fall sein sollte.Eine Berechnung des "korrekten" Wertes wird von Ihm aber nicht vorgenommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KarlderKäfer August 29, 2012 Du kannst den RKW von Verbraucherverbänden nachrechnen lassen, dies wird ggf. aber kostenpflichtig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag