Serafiena August 28, 2012 Da mir zum Thema "Riester" schon einmal geholfen wurde, möchte ich nochmal ein Thema eröffnen. Da ich ja die DB Förderrente DWS Premium über die Zurich laufen habe, trage ich mich mit dem Gedanken, statt diesen Vertrag (wo ich schon einen Großteil der Kosten bezahlt habe) zu übertragen, einen zweiten zu machen - bspw. ein Riester-Banksparplan. Das habe ich dazu gefunden: (1) Zahlt der nach § 79 Satz 1 Zulageberechtigte Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge, so wird die Zulage nur für zwei dieser Verträge gewährt. Der insgesamt nach § 86 zu leistende Mindesteigenbeitrag muss zugunsten dieser Verträge geleistet worden sein. Die Zulage ist entsprechend dem Verhältnis der auf diese Verträge geleisteten Beiträge zu verteilen. (2) Der nach § 79 Satz 2 Zulageberechtigte kann die Zulage für das jeweilige Beitragsjahr nicht auf mehrere Altersvorsorgeverträge verteilen. Es ist nur der Altersvorsorgevertrag begünstigt, für den zuerst die Zulage beantragt wird. Wie muss ich mir das Vorstellen? Von meinem Einkommen her, würde eigentlich ein Beitrag von 10 EUR monatlich ausreichen. Ich zahle derzeit 30 EUR. Würde ich nun, sagen wir, je 15 EUR in jeden Vertrag einzahlen, wie würde das mit der Förderung ausschauen und kümmern sich die Anbieter weiter drum? Wären ggf. zwei Verträge im Falle der Arbeitslosigkeit auch nicht verwertbar? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 28, 2012 Geschützt im Falle der Arbeitslosigkeit sind eingezahlte Beiträge, für die du Zulagen erhalten hast. Die Zuordnung der Zulagen erfolgt gem. der Beiträge zu Gunsten von maximal 2 Verträgen in der entsprechenden Relation. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag