Matthew Pryor August 28, 2012 Nun,auch derjenige mit einer "75%-Klausel" erhält eine Leistung aus seinem Vertrag.Nur eben keine volle Leistung,sondern anteilig.Und warum sollte der Gutachter sich mit den Vertragsinhalten auseinandersetzen?Es wird nach sachlichem Ermessen des Gutachters/Arztes ein Prozentsatz festgelegt,zu dem der Versicherte in der Lage ist,Seinem Beruf nachzugehen.Und entweder ist der Versicherer dann aufgrund Seiner Vertragsbedingungen (und eben der Klausel) zur Leistung verpflichtet oder eben nicht. Andere Prozentwerte, insbesondere 25 % o.ä., sind laut Auskunft meines Versicherungsberaters wenig sinnvoll. Der Grund hierfür läge darin, dass die Ärzte bzw. Gutachter meistens nur mit der 50 %-Grenze arbeiten und sich daher auch an dieser orientieren. Wenn diese Aussage wirklich von einem Versicherungsberater kommen sollte,wäre das doch sehr bedenklich.Der hat nämlich erst einmal keine Meinung zu haben,sondern bedarfsgerecht zu beraten.Und wenn der Bedarf da ist,mit einer anderen Staffel als dem "alles-oder-nichts-Prinzip" zu arbeiten,dann hat der Berater das auch so zu kommunizieren.Persönliche Meinungen oder Erfahrungswerte mit dem einen oder anderen Arzt spielen dabei keine Rolle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfhb August 28, 2012 · bearbeitet August 28, 2012 von tfhb Nun,auch derjenige mit einer "75%-Klausel" erhält eine Leistung aus seinem Vertrag.Nur eben keine volle Leistung,sondern anteilig.Und warum sollte der Gutachter sich mit den Vertragsinhalten auseinandersetzen?Es wird nach sachlichem Ermessen des Gutachters/Arztes ein Prozentsatz festgelegt,zu dem der Versicherte in der Lage ist,Seinem Beruf nachzugehen.Und entweder ist der Versicherer dann aufgrund Seiner Vertragsbedingungen (und eben der Klausel) zur Leistung verpflichtet oder eben nicht. Andere Prozentwerte, insbesondere 25 % o.ä., sind laut Auskunft meines Versicherungsberaters wenig sinnvoll. Der Grund hierfür läge darin, dass die Ärzte bzw. Gutachter meistens nur mit der 50 %-Grenze arbeiten und sich daher auch an dieser orientieren. Wenn diese Aussage wirklich von einem Versicherungsberater kommen sollte,wäre das doch sehr bedenklich.Der hat nämlich erst einmal keine Meinung zu haben,sondern bedarfsgerecht zu beraten.Und wenn der Bedarf da ist,mit einer anderen Staffel als dem "alles-oder-nichts-Prinzip" zu arbeiten,dann hat der Berater das auch so zu kommunizieren.Persönliche Meinungen oder Erfahrungswerte mit dem einen oder anderen Arzt spielen dabei keine Rolle. Ich kann gerade nicht erkennen, warum jemand der (viel) Erfahrung mit der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen hat, diese nicht auch in die Beratung einfließen kann. Gerade wegen dieser Erfahrung gehe ich zu einem Fachmann. Die Bedingungen abstrakt vergleichen kann fast jeder. Aber sagen welche Wirkungen eine Bedingung im Leistungsfall hat, kann nur jemand der Erfahrung hat. Und wenn mir jemand "bedarfsgerecht" eine Klausel mit flexiblen Prozentsätzen empfiehlt, ich aber im Leistungsfall davon nichts habe, bringt mir das auch nichts. Und falls das Argument mit dem Einklagen des Anspruchs bzw. der Heranziehung anderer Gutachter kommt: Ich als Jurist weiß, dass zwischen Recht haben und Recht bekommen oft ein ziehmlich großer Unterschied liegt... Wenn sich jemand mit den flexiblen Prozentsätzen trotzdem wohler fühlt, will ich ihm diese natürlich nicht ausreden. Muss im Endeffekt jeder für sich selbst entscheiden. Ich habe mich halt gegen diese entschieden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 28, 2012 · bearbeitet August 28, 2012 von Matthew Pryor Nun,wie bereits angesprochen,gibt es keine 75%-Regelung.Das wiederum bedeutet,dass es,wenn überhaupt,eher zu Problemen im Leistungsfall führen wird,wenn man die 50/50-Klausel in Seinem Vertrag hat. Des Weiteren ist es doch eher selten der Fall,dass man eine Rente bis zum vereinbarten Endalter bezieht.Die große Mehrheit unterschreitet früher oder später die magische 50%-Grenze und erhält dann gar keine Leistung mehr von Seinem Versicherer.Auch hier würde sich die 25/75-Klausel vorteilhaft auswirken. Er hat das halt mit den praktischen Erfahrungen mit Mandanten die berufsunfähig geworden sind und z.B. eine 75 % Grenze vereinbart haben erklärt. Das macht die Aussage nur noch haarsträubender!(Wohlgemerkt nicht Deine,Du wirst Deine Entscheidung sorgfältig abgewogen haben). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM August 28, 2012 Es gab immer mal wieder Zeiten, in denen der Staat Beamte einsparen wollte und sehr großzügig mit Vorruheständen oder Dienstunfähigkeiten (letzteres geht bei Beamten auch gegen Deinen Willen) umgegangen worden ist. In solchen Fällen hilft die DU-Klausel natürlich. Auch wenn der Trend momentan in eine ganz andere Richtung geht (länger arbeiten, Vorruhestand erschweren): Wer weiß schon, was in 30 Jahren sein wird? Klar hilft die DU-Klausel in solchen Fällen. Deswegen finde ich eine (echte) DU-Klausel bei auch ansonsten guten Bedingungen natürlich am besten. Aber wenn man sehr großzügig dienstunfähig geschrieben wird, ist man wohl immer noch dazu fähig zu arbeiten (falls in der Privatwirtschaft ein ähnlicher Beruf ausgeübt werden kann; deswegen die Frage nach der Tätigkeit des Threaderstellers). Und meines Erachtens sichert man mit einer DU-/BU-Versicherung doch eigentlich nur die Fälle ab in denen man wirklich nicht mehr arbeiten kann und hofft nicht auf eine großzügige Anerkennung von Dienstunfähigkeit, um sich dann bei eigentlicher Arbeitsfähigkeit einen faulen Lenz zu machen. Wenn Du aus Gründen einer DU pensioniert wirst (und sei es gegen Deinen Willen), darfst Du nach aktuellem Stand nur 400 Euro mtl. hinzuverdienen, damit Deine Pension nicht gekürzt wird. Insofern überlegt man sich es dann wahrscheinlich doppelt, doch weiter arbeiten zu gehen. Es muss aber natürlich jeder selbst entscheiden, ob er diese Absicherung braucht oder möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 29, 2012 Wobei ein 2-malige Überschreiten dieser Grenze um weitere 400 innerhalb eines Kalenderjahres keine negativen Auswirkungen hat. 2 mal 800 sind also möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KarlderKäfer August 29, 2012 Für die DU empfehle ich Dir die DBV. Sie sind die einzigen mit einer Vernüftigen DU (keine DU Klausel sonderen eine richtige DU), Sie erklären dir am Telefon auch bereits, wieviel du max. absicheren kannst und auch warum. Zahlungsmoral im Schadensfall: Ich habe in der Vergangenheit keine schlechte Erfahrung mit dieser Gesellschaft gemacht, sollten die Gesundheitsfragen alle Wahrheitsgemäße beantwortet sein, zahlen Sie recht schnell. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tfhb August 29, 2012 · bearbeitet August 29, 2012 von tfhb Wenn Du aus Gründen einer DU pensioniert wirst (und sei es gegen Deinen Willen), darfst Du nach aktuellem Stand nur 400 Euro mtl. hinzuverdienen, damit Deine Pension nicht gekürzt wird. Insofern überlegt man sich es dann wahrscheinlich doppelt, doch weiter arbeiten zu gehen. Es muss aber natürlich jeder selbst entscheiden, ob er diese Absicherung braucht oder möchte. Ok, das ist natürlich noch ein Argument für eine DU-Klausel. Meine Einstellung ist halt eher so, dass ich nur wirklich die elementaren Risiken absichern will und m.E. eine DU-Klausel eher so in die Richtung "Vollkasko-Absicherung" läuft. Manchen reicht halt auch die "Haftplicht". Es kommt aber auch wirklich auf die ausgeübte Tätigkeit an. Z.B. kann ein Staatsanwalt der dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig ist, im Normalfall problemlos als Rechtsanwalt arbeiten. Wird eigentlich eine private BU/DU-Rente nicht auch auf die Pension angerechnet? Würde mich eigentlich wundern, wenn der Staat da nicht auch zulangt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 29, 2012 Nein,da es sich im Fall einer Dienstunfähigkeit um ein Ruhegehalt eines Versorgungsträgers handelt.Da wird nichts angerechnet.Es sei denn,dass Ruhegehalt und die Du-Rente übersteigen das letzte Nettoeinkommen.Dann kann es unter Umständen passieren,dass seitens des Versicherers auf das letzte erzielte Nettoeinkommen abgestellt und dementsprechend gekürzt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus August 29, 2012 Dann kann es unter Umständen passieren,dass seitens des Versicherers auf das letzte erzielte Nettoeinkommen abgestellt und dementsprechend gekürzt wird. Hast du ein Beispiel, wie das verklausuliert in nem BU-Vertrag steht? Also ich finde dazu rein gar nichts. Heißt immer keine Anrechnung. Gruß Kevin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 30, 2012 Dass ergibt sich zum Einen aus den Annahmekriterien des jeweiligen Versicherers (wieviel x von y darf maximal versichert werden?),zum Anderen wird im Antrag sinngemäß gefragt:Haben Sie im Fall der Berufs- oder Dienstunfähigkeit Renten zu erwarten?Falls ja,woher?Wie hoch? Dementsprechend wird der Versicherer die zusätzliche private Vorsorge entsprechend Seiner Bedingungen nach oben deckeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX August 30, 2012 · bearbeitet August 30, 2012 von TaurusX Ok, das ist natürlich noch ein Argument für eine DU-Klausel. Meine Einstellung ist halt eher so, dass ich nur wirklich die elementaren Risiken absichern will und m.E. eine DU-Klausel eher so in die Richtung "Vollkasko-Absicherung" läuft. Manchen reicht halt auch die "Haftpflicht". Da die DU eigentlich nicht wirklich teurer als eine BU ist - kann man eigentlich nicht von Vollkasko im Sinne von mehr Beitrag für umfassenderen Schutz sprechen, Dass ergibt sich zum Einen aus den Annahmekriterien des jeweiligen Versicherers (wieviel x von y darf maximal versichert werden?),zum Anderen wird im Antrag sinngemäß gefragt:Haben Sie im Fall der Berufs- oder Dienstunfähigkeit Renten zu erwarten?Falls ja,woher?Wie hoch? Dementsprechend wird der Versicherer die zusätzliche private Vorsorge entsprechend Seiner Bedingungen nach oben deckeln. Richtig. Es muss bei Antragstellung das Einkommen bzw. die Besoldungsgruppe angegeben werden und damit ergibt sich automatisch eine maximal versicherbare Summe/Rente. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth September 7, 2012 · bearbeitet September 7, 2012 von GlobalGrowth [...].Es sei denn,dass Ruhegehalt und die Du-Rente übersteigen das letzte Nettoeinkommen.Dann kann es unter Umständen passieren,dass seitens des Versicherers auf das letzte erzielte Nettoeinkommen abgestellt und dementsprechend gekürzt wird. wo steht denn sowas? Vertrag ist Vertrag und eine zugesicherte Leistung hat der Versicherer dann auch zu leisten. Es handelt sich hierbei doch nicht um eine Krankenversicherung bei der das Bereicherungsverbot (siehe Lohnfortzahlung ) greift. Ich lasse mich ja gern eines besseren belehren, aber ich glaube, da verwechselst du etwas. Fakt ist, dass Versicherer das von dir genannte Vorgehen nur bei der Antragsannahme an den Tag legen, um das subjektive Risiko zu begrenzen. Anders ausgedrückt: wenn jemand zuviel seiner aktuellen Nettoeinkünfte versichert , steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherte aus eigenem Antrieb auf die DU zurückgreift. Mir ist aus der täglichen Arbeit bekannt, dass geprüft wird, dass nicht mehr als 70-80% der letzten Nettobezüge versichert wird, auf das Ruhegehalt wird da gar nicht abgezielt. Es würde auch gar keinen Sinn machen, weil es sich hierbei um eine genauso große Unbekannte handelt, wie bei der GRV. Eine Reform reicht und der Kunde wäre unterversichert. Es geht sogar noch weiter, nimmt man sämtliche Dynamiken an und hat durch DU + Ruhegehalt etc. mehr als die aktuellen Einkünfte, muss der Versicherer leisten! Das sich der Markt seit meinem Studium so dermaßen gedreht hat und deine Aussage stimmt, kann ich nicht glauben und bitte dich daher mir einen § aus dem Bedingungswerk des Versicherers zu nennen. Ich zeige dir dann die Handvoll Versicherer, die eine vernünftige DU anbieten und das von dir genannte Prozedere nicht an den Tag legen. Viele Grüße David Richtig. Es muss bei Antragstellung das Einkommen bzw. die Besoldungsgruppe angegeben werden und damit ergibt sich automatisch eine maximal versicherbare Summe/Rente. wie oben beschrieben wird so ein Schuh draus, der Versicherer fragt nach anderen BU/DU etc. um sicherzustellen, dass der Kunde nicht 100% seiner Nettobezüge versichert. Wenn der Vertrag einmal besteht, auch mehrere (Versicherer müssen dann aber Kenntnis vom jeweils anderen Vertrag haben) wird voll - gemäß der versicherten Rente- geleistet. Da wird gar nix gedeckelt...gedeckelt werden kann hier nur ein neuer und zu hoher Abschluss wie von mir weiter oben beschrieben. Im Leistungsfall hat der Versicherer das Recht nicht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Oktober 6, 2012 So, ich habe jetzt 2 Angebote. DBV mit 50/50 auf 1200 für 72,xx oder Debeka mit 25/75 auf 1500 für 63,xx + 2. Angebot mit Kapitalsparezeugs für genau 100 (10% Rabatt auf DU und Rest Kapitalsparzeugs mit Kapitalwahlrecht, zugesicherte Verzinsung 1,75%). Nachdem mir die Debeka Tante weder erklären konnte, inwas den eigentlich der Fonds investiert, noch was die maximal zu versicherte Summe ist (laut Aussage dürfte ich locker bis 5000 , danach würde Debeka erst prüfen). Berater eben ^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Oktober 7, 2012 Berater eben ^^ Nein, schlechter Berater eben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 14, 2012 · bearbeitet Oktober 14, 2012 von GlobalGrowth So, ich habe jetzt 2 Angebote. DBV mit 50/50 auf 1200 € für 72,xx€ oder Debeka mit 25/75 auf 1500 € für 63,xx € + 2. Angebot mit Kapitalsparezeugs für genau 100 € (10% Rabatt auf DU und Rest Kapitalsparzeugs mit Kapitalwahlrecht, zugesicherte Verzinsung 1,75%). Nachdem mir die Debeka Tante weder erklären konnte, inwas den eigentlich der Fonds investiert, noch was die maximal zu versicherte Summe ist (laut Aussage dürfte ich locker bis 5000 €, danach würde Debeka erst prüfen). Berater eben ^^ wirklich eine schlechte Beraterin bei der Debeka - such dir Eine(n) anderen. Eine Versicherung ist nunmal nur so gut wie deren Berater! Die Überschüsse laufen in den Vermögensbildungsfonds I, du kannst aber die klassische Variante ohne Fonds wählen. Ist in meinen Augen auch sinnvoller! Was die DU/BU Max.-Höhe angeht, ist die in der Tat erstmal bei 5000€ mtl. gekappt. Wenn das Einkommen passt, sollte der/die Beraterin aber über die Fachabteilung ein Angebot erstellen können, was über diese Grenze hinausgeht. Beste Grüße David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag