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-QS-

Modalitäten beim VL-Wechsel

Empfohlene Beiträge

-QS-
· bearbeitet von -QS-

Guten Tag!

 

Seit März 2009 zahle ich 40 € pro Monat in eine Kapitallebensversicherung der Allianz ein. Der Betrag enthält vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 €. Die Arbeitnehmersparzulage erhalte ich nicht. Nun möchte ich diesen Vertrag gerne dauerhaft beitragsfrei stellen. Künftig will ich stattdessen 34 € arbeitgebergefördert in den DWS Top Dividende (per Fondsvermittler) investieren.

 

Nach meinem Verständnis ist dies so ohne Wartezeiten möglich. Kündigen könnte ich die Kapital-LV jedoch nicht, da die Frist von sieben (6 + 1) Jahren noch nicht verstrichen ist; beitragsfrei stellen und zum Fondssparplan wechseln ist jedoch problemlos möglich, da keine Auszahlung aus der Versicherung erfolgt. Sehe ich das richtig?

 

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

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-QS-

Hat niemand eine Antwort..?

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jm2c

Ja, das siehst du richtig, du kannst meines Wissen problemlos VL FSP eröffnen, du musst deinem AG halt nur mitteilen, dass die VL künftig zur DWS gehen soll. DWS schickt Formular bei VL Depoteröffnung gleich mit. KLV stellst du beitragsfrei, korrekt.

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-QS-

Vielen Dank! Dann werd ich das jetzt so durchführen. :thumbsup:

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-QS-

So, ist beitragsfrei gestellt, das Geld läuft jetzt stattdessen in den Top Dividende.

 

 

 

 

Ich habe inzwischen auch eine Mitteilung über den Rückkaufswert erhalten und würde den Vertrag gerne kündigen. Muss ich damit tatsächlich warten, bis die sieben Jahre ab Laufzeitbeginn um sind?

 

 

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TaurusX

Du kann deine LV sofort kündigen, so wie man jede VL jederzeit kündigen kann,

die 6+1 Regel gilt nur wenn man die AN-Spar-Zulage haben will.

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ImperatoM

die 6+1 Regel gilt nur wenn man die AN-Spar-Zulage haben will.

 

Wobei - je nach Produkt - auch manche Boni oder Gebühren an diesen Zyklus angepasst sein können.

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TaurusX
1351751279[/url]' post='781975']
1351719118[/url]' post='781929']

die 6+1 Regel gilt nur wenn man die AN-Spar-Zulage haben will.

 

Wobei - je nach Produkt - auch manche Boni oder Gebühren an diesen Zyklus angepasst sein können.

 

Das stimmt natürlich....kündigen geht jedoch trotzdem.

 

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-QS-
· bearbeitet von -QS-

Das bedeutet, dass die bisher vom Arbeitgeber in die Kapital-LV eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen nicht wieder "rückabgewickelt" werden und ich in der Tat den vom Versicherer angegebenen Rückkaufswert erhalten würde?

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-QS-

Weiß das jemand?

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-QS-

Ich weiß, dass es nicht gerade die feine englische Art ist, ein Thema gleich mehrmals aus der Versenkung zu holen, aber das Gefragte wäre wirklich interessant für mich zu erfahren - deshalb ein letzter Versuch (danach lass ich den Thread nach unten verschwinden).

 

 

 

 

 

Meine Internetsuche resultierte für meine konkrete Fragestellung bezüglich der Kapital-LV und der evtl. Rückerstattung von VL an den Arbeitgeber bei vorzeitiger Kündigung leider nicht in brauchbaren Ergebnissen.

 

 

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