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Arcon

Bausparvertrag bei der LBS

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Arcon

Hallo,

 

ich habe einen Bausparvertrag bei der LBS:

 

- Vertrag: LBS Vario 04 rendite

 

- Bausparsumme: 15.000 Euro aktuell angespart etwa 3.500 Euro

 

- Zinssatz: 1,5 %

 

- Einzahlungen: aktuell nur die vermögenswirksame Leistungen von 40 Euro

 

- Abschluss 21.09.06, Sperrfrist bis zum 21.09.2013

 

- Bewertungszahl ist 77, muss min. 217 zur Zuteilung

 

- Bausparguthaben soll min. 50 v.H. haben

 

 

Ist der Vertrag Lohnenswert bei einem Zins von nur 1,5 %, da ich nicht vorhabe das Geld zum bauen zu nutzen.

Angelegt wurde der Vertrag um die VL zu sparen, dafür gibt es sicher bessere Wege z.B. VL Sparen.

Wenn ich denn jetzt so laufen lassen dauert es noch Jahre bis ich die min. Anforderungen habe oder kann ich diesen nach der Sperrfrist kündigen?

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

ich habe einen Bausparvertrag bei der LBS:

 

Ist der Vertrag Lohnenswert bei einem Zins von nur 1,5 %, da ich nicht vorhabe das Geld zum bauen zu nutzen.

Angelegt wurde der Vertrag um die VL zu sparen, dafür gibt es sicher bessere Wege z.B. VL Sparen.

Wenn ich denn jetzt so laufen lassen dauert es noch Jahre bis ich die min. Anforderungen habe oder kann ich diesen nach der Sperrfrist kündigen?

 

Hallo slatdragon,

 

eine einfache und nicht böse gemeinte Antwort lt.: Lerne Bedingungen zu lesen:

 

 

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Ich kann nicht hundert pro sagen, ob das die Bedingungen sind, die Dir auch vorliegen, aber es war mein erster Google-Treffer

(es handelt sich nur um ein Merkblatt zum Tarif der LBS Saar): http://www.google.de...xzD8nf8UwKjW-sA

 

Also, es gibt unter bestimmten Umständen einen Bonus und ja, man kann einen VL-Vertrag nach der Sperrfrist sparzulagenschädigungsfrei kündigen.

Bei Bausparern muss man aber genau in die Bedingungen schauen, wann es nach Kündigung zur Auszahlung kommt.

 

EDIT; Es gibt Bausparkassen, die einen etwaigen Zinsbonus streichen, wenn der Vertrag vor der Zuteilung gekündigt wird. Man müsste mal einen

Blick in die ganzen Bendingungen werfen.

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Arcon

Hallo RichyRich,

 

danke schon mal für die Info, dann muss ich bei der LBS mal Nachfragen, ich habe keine Bedingungen vorliegen, womöglich verloren gegangen.

 

Ich habe nur die jählichen Kontoauszüge und 5 Seiten mit 21 Paragraphen, dort ist immer die Rede von 3 verschiedenen Varianten.

 

Wenn das stimmt was du gefunden hast müsste ich Variante 3 haben, 3,25 % hört sich dann allerdings sehr gut an.

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Arcon
· bearbeitet von slatdragon

Hi,,

 

so die Unterlagen sind da, du hattest Recht. 1,5% Zinsen mit einem Bonus von 1,75%.

 

Aber kann mir jemand mal bitte erklären wie ich die Zinsen und den Bonus ausrechnen kann, ich komme nicht auf die Werte aus dem Auszug.

 

Saldo: 2636,04 €

VL: 440 €

 

Daraus sollen sich Zinsen von 42,58 € und Bonus von 52,95 € ergeben?

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

kann mir jemand mal bitte erklären wie ich die Zinsen und den Bonus ausrechnen kann, ich komme nicht auf die Werte aus dem Auszug.

 

Saldo: 2636,04 €

VL: 440 €

 

Daraus sollen sich Zinsen von 42,58 € und Bonus von 52,95 € ergeben?

 

So ungefähr müsste so ein Zins- und Bonusplan aussehen: zinsen-berechnen.de

Es gilt die Zinsen anhand der Formel "K*p*t/100*360" pro Jahr auszurechnen, um diese dann zu addieren.

Wobei das erste Ansparungsjahr auf dem Kontoauszug keine 360 Bankarbeitstage gehabt haben kann. Du musst also die Zeiträume des

Kontoauszugs hernehmen.

 

Die von Dir genannten Werte müssten also in etwa den Stand ausschließlich für das 6. Ansparungsjahr, wiederspiegeln. Wobei der Bonus

wie ich oben angab, nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt wird.

 

Denke ich mir doch...

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Euronensammler

Bonuszinsen werden normalerweise erst gutgeschrieben (nachträglich für die gesamte Laufzeit), wenn die Bedingungen wie Laufzeit, Mindestbesparung, Zuteilung o.a. erfüllt sind.

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Arcon
Die von Dir genannten Werte müssten also in etwa den Stand ausschließlich für das 6. Ansparungsjahr, wiederspiegeln.

Denke ich mir doch...

 

So ist es. Also kann mann das wohl nicht zu 100% nachrechen.

 

 

Ich bin am überlegen ob ich die VL nicht zur Edekabank bringen sollte und für den Bausparvertrag einen monatlichen Sparplan einrichten soll?

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

So ist es. Also kann mann das wohl nicht zu 100% nachrechen.

 

Doch, doch. Du musst nur alle Kontoauszüge haben, für den Fall, dass Du mal unterschiedliche Beiträge eingezahlt hast.

Ansonsten geht es auch ohne Kontoauszüge. In beiden Fällen ist die o. g. Formel anzuwenden.

 

Ich bin am überlegen ob ich die VL nicht zur Edekabank bringen sollte und für den Bausparvertrag einen monatlichen Sparplan einrichten soll?

Insofern Du keine Sparzulage erhältst, kannst Du das natürlich machen. Zum Bausparer musst Du Dir halt überlegen, ob Du tatsächlich mal

das Darlehen in Anspruch nehmen willst und ob der Darlehenszinssatz ok wäre. (den hast Du hier auch noch nicht angegeben)

Zum anderen kannst Du prüfen, ob außerhalb der VL-Anlage etwa eine Anlage in Sparprodukte wie etwa dass Zinswachstumssparen für Dich attraktiver sein könnte.

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Arcon
Doch, doch. Du musst nur alle Kontoauszüge haben, für den Fall, dass Du mal unterschiedliche Beiträge eingezahlt hast.

Ansonsten geht es auch ohne Kontoauszüge. In beiden Fällen ist die o. g. Formel anzuwenden.

 

Dann versuche ich nach dem Mittagessen mal mein Glück.

 

Insofern Du keine Sparzulage erhältst, kannst Du das natürlich machen. Zum Bausparer musst Du Dir halt überlegen, ob Du tatsächlich mal

das Darlehen in Anspruch nehmen willst und ob der Darlehenszinssatz ok wäre. (den hast Du hier auch noch nicht angegeben)

Zum anderen kannst Du prüfen, ob außerhalb der VL-Anlage etwa eine Anlage in Sparprodukte wie etwa dass Zinswachstumssparen für Dich attraktiver sein könnte.

 

Das Darlehen werde ich nicht in Anspruch nehmen, dies war auch nie beabsichtigt, der Darlehenszins beträgt 5,5%.

 

Was meinst du mit außerhalb der VL-Anlage? Investieren in Tagesgeld, Festgeld, ETF........?

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

Das Darlehen werde ich nicht in Anspruch nehmen, dies war auch nie beabsichtigt, der Darlehenszins beträgt 5,5%.

 

Dann würde ich das auch lieber sein lassen.

 

Was meinst du mit außerhalb der VL-Anlage? Investieren in Tagesgeld, Festgeld, ETF........?

Ja, statt des Bausparers, indem Du vor hast, selbst Sparraten einzuzahlen. Es gibt doch recht einige Sparformen:

Zins-Vergleiche. Zinswachstumssparen etwa, wäre doch neben den EDEKA-Banksparplan, in dem die VL dann geht,

gut geeignet.

 

Was hältst Du eigentlich von Fonds / ETF?

 

EDIT: Achso, Du bist ETF-Anleger und vorher an den DEKA-Berater geraten...:-

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Arcon

Das Darlehen werde ich nicht in Anspruch nehmen, dies war auch nie beabsichtigt, der Darlehenszins beträgt 5,5%.

 

Dann würde ich das auch lieber sein lassen.

 

Was meinst du mit außerhalb der VL-Anlage? Investieren in Tagesgeld, Festgeld, ETF........?

Ja, statt des Bausparers, indem Du vor hast, selbst Sparraten einzuzahlen. Es gibt doch recht einige Sparformen:

Zins-Vergleiche. Zinswachstumssparen etwa, wäre doch neben den EDEKA-Banksparplan, in dem die VL dann geht,

gut geeignet.

 

Was hältst Du eigentlich von Fonds / ETF?

 

 

Mit der Sparzulage bin ich mir nicht sicher, ich gebe jedes Jahr den Antrag für Wohnungsbauprämie ab, laut Auzug bisher insgesamt 72,42

 

Mit den eigenen Sparraten kam daher, falls ich meine VL in einen Banksparplan einbezahle habe ich ja keine Einzahlungen mehr in den Bausparvertrag. Dadurch erhöht sich das Guthaben nur durch die jährlichen Zinsen und der Vertrag brauch dann doch noch Jahre bis er mal Zuteilungsreif ist oder?

 

 

Zu den ETF/Fonds, ich habe noch ein Depot bei der Dekabank mit Anteilen von Deka Struktur 4 Wachstum von 2007 > Überlegung, halten bis sie wieder steigen, dann verkaufen.

Außerdem besteht ein Fondssparplan bei der Diba auf ETF Portfolio Global zum ansparen, dann umschichtung auf einzelne ETF anhand den Vorschlägen von supertobs und marcise.

Tagesgeld gibts natürlich auch und auch eine Überlegung zu einer Sparbriefleiter.

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RichyRich

Mit der Sparzulage bin ich mir nicht sicher, ich gebe jedes Jahr den Antrag für Wohnungsbauprämie ab, laut Auzug bisher insgesamt 72,42

 

Sparzulage erhält:

 

Bei Anlagen für wohnungswirtschaftliche Zwecke gelten weiterhin die früheren, niedrigeren Einkommensgrenzen (17.900 Euro/35.800 Euro). (alleinstehend/verheiratet)

 

 

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.

Quelle: Wikipedia

 

Hast Du diese nicht jährlich mit Deiner Steuererklärung beantragt, erhältst Du auch keine. Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen (was weder Das Netto-/ noch das Bruttoeinkommen ist) unter den genannten Grenzen, hast Du aber einen Anspruch drauf.

 

Wohnungsbauprämie erhält nicht (!):

 

Personen, deren zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr 25.600 (Alleinstehende) bzw. 51.200 (für zusammenveranlagte Ehegatten) übersteigt, haben keinen Anspruch auf Wohnungsbauprämie (§ 2a WoPG).

 

Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Wohnungsbauprämie für seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossene Verträge ist, dass

 

  1. bei Auszahlung des Bausparguthabens oder bei Beleihung der Ansprüche aus dem Vertrag der Bausparer die empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet oder
  2. im Fall der Abtretung der Erwerber die Bausparsumme oder die auf Grund einer Beleihung empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für die abtretende Person oder deren Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung verwendet.

Unschädlich ist eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau, wenn

 

  1. der Bausparer bei Vertragsabschluss noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatte und frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bausparsumme verfügt. Jeder Bausparer kann nur einmal über einen vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen.
  2. der Bausparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder erwerbsunfähig geworden ist oder
  3. der Bausparer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht.

Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie ist in solchen Fällen auf die letzten sieben Sparjahre bis zu der Verfügung beschränkt.

 

Bei vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen, in denen noch vor 2009 mindestens eine Sparrate eingezahlt wurde, ändert sich nichts.

 

Quellen: Wikipedia

 

Mit den eigenen Sparraten kam daher, falls ich meine VL in einen Banksparplan einbezahle habe ich ja keine Einzahlungen mehr in den Bausparvertrag. Dadurch erhöht sich das Guthaben nur durch die jährlichen Zinsen und der Vertrag brauch dann doch noch Jahre bis er mal Zuteilungsreif ist oder?

 

Zuteilungsreif ist ein Bausparer, wenn die Mindestansparsumme erreicht wurde. Diese ist in Deinem Vertrag festgelegt. Ich tippe einfach mal darauf, dass es bei Dir 50 % der Bausparsumme sind.

Darüber hinaus muss die Mindestberwertungszahl (abhängig von regelmäßiger Sparleistung / Einmalzahlungen) erreicht sein, damit Dein Vertrag in die engere Wahl kommt. Abhängig davon, wieviele zuteilungsreife Verträge es bei der Bausparkasse gibt und wie flüssig diese ist, ergibt sich eine Zielbewertungszahl. Hat Dein Vertrag diese erreicht, kommt es zur Zuteilung.

 

Zu den ETF/Fonds, ich habe noch ein Depot bei der Dekabank mit Anteilen von Deka Struktur 4 Wachstum von 2007 > Überlegung, halten bis sie wieder steigen, dann verkaufen.

Das heißt die Auszahlung wäre in jedem Fall steuerfrei.

Mach es wie Du es für richtig hältst.

Ich persönlich denke darüber so, dass je länger man mit dem Verkauf einer nicht mehr ertragreichen Anlage wartet, umso stärker verpasst man die Wertentwicklung der neuen Anlage.

 

Einfach mal einen Vergleich dieses Dachfonds mit einem flexiblen oder auch defensiven Mischfonds lauschen...

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Arcon
· bearbeitet von slatdragon

Hast Du diese nicht jährlich mit Deiner Steuererklärung beantragt, erhältst Du auch keine. Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen (was weder Das Netto-/ noch das Bruttoeinkommen ist) unter den genannten Grenzen, hast Du aber einen Anspruch drauf.

Wohnungsbauprämie erhält nicht (!):

Ich haben einen Anspruch darauf, nach Recherche habe ich die Anlage VL aber bisher nicht mit der Steuererklärung eingereicht, da laut meinen Eltern, laut Bank man nicht die Anlage VL und den Antrag für Wohungsbauprämie zusammen einreichen kann, immer nur eins. Meine Eltern musste deshalb an das Finanzamt nachzahlen, ob das stimmt :huh:

 

Zuteilungsreif ist ein Bausparer, wenn die Mindestansparsumme erreicht wurde. Diese ist in Deinem Vertrag festgelegt. Ich tippe einfach mal darauf, dass es bei Dir 50 % der Bausparsumme sind.

Darüber hinaus muss die Mindestberwertungszahl (abhängig von regelmäßiger Sparleistung / Einmalzahlungen) erreicht sein, damit Dein Vertrag in die engere Wahl kommt. Abhängig davon, wieviele zuteilungsreife Verträge es bei der Bausparkasse gibt und wie flüssig diese ist, ergibt sich eine Zielbewertungszahl. Hat Dein Vertrag diese erreicht, kommt es zur Zuteilung.

 

Ja, siehe meine ersten Post, Bewertungszahl ist 77, muss min. 217, Bausparguthaben min. 50% der Bausparsumme haben zur Zuteilung > da bin ich gerade bei 22%.

 

Das heißt die Auszahlung wäre in jedem Fall steuerfrei.

Mach es wie Du es für richtig hältst.

Ich persönlich denke darüber so, dass je länger man mit dem Verkauf einer nicht mehr ertragreichen Anlage wartet, umso stärker verpasst man die Wertentwicklung der neuen Anlage.

Einfach mal einen Vergleich dieses Dachfonds mit einem flexiblen oder auch defensiven Mischfonds lauschen...

 

Ist diesden überhaupt sinnvoll, da ich vorhabe ein ETF Depot aufzubauen.

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

Ich haben einen Anspruch darauf, nach Recherche habe ich die Anlage VL aber bisher nicht mit der Steuererklärung eingereicht, da laut meinen Eltern, laut Bank man nicht die Anlage VL und den Antrag für Wohungsbauprämie zusammen einreichen kann, immer nur eins. Meine Eltern musste deshalb an das Finanzamt nachzahlen, ob das stimmt :huh:

 

Doch mit einem Trick geht es:

Bausparförderung doppelt kassieren

Die doppelte Förderung eines Sparbetrages mit Bausparprämie und Arbeitnehmersparzulage ist grundsätzlich nicht möglich, allerdings können Sie beide Zulagen nutzen, wenn Sie jährlich innerhalb eines Bausparvertrag zusätzlich zu den 512 Euro noch 470 Euro ansparen. Ledige kassieren so eine maximale staatliche Förderung von insgesamt 87,36 Euro, Verheiratete von 174,72 Euro. Eine andere Möglichkeiten beide Förderungen zu erhalten besteht darin, zwei Bausparverträge abzuschließen.

 

Wenn 2 Verträge (oder ein BSP und ein Fonds) bestehen, kann man durchaus über einen die VL-Bescheinigung in der Steuererklärung angeben und für den anderen den Antrag auf Wohnungsbauprämie absenden.

Hier steht es ganz übersichtlich

 

Ist diesden überhaupt sinnvoll, da ich vorhabe ein ETF Depot aufzubauen.

 

Die Fonds wollte ich Dir nicht empfehlen. Sondern Dich zum Nachdenken anregen. Die Betonung sollte auf:

"Ich persönlich denke darüber so, dass je länger man mit dem Verkauf einer nicht mehr ertragreichen Anlage wartet, umso stärker verpasst man die Wertentwicklung der neuen Anlage."

liegen. Wie geschrieben muss Du für Dich selbst entscheiden, ob Du noch "ewig" warten willst, oder möglichst bald Deine ETF-Anlage vervollständigen willst.

Ob es also sinnvoll ist, das kann ich Dir somit nicht sagen.

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Arcon
Doch mit einem Trick geht es:

Bausparförderung doppelt kassieren

Die doppelte Förderung eines Sparbetrages mit Bausparprämie und Arbeitnehmersparzulage ist grundsätzlich nicht möglich, allerdings können Sie beide Zulagen nutzen, wenn Sie jährlich innerhalb eines Bausparvertrag zusätzlich zu den 512 Euro noch 470 Euro ansparen. Ledige kassieren so eine maximale staatliche Förderung von insgesamt 87,36 Euro, Verheiratete von 174,72 Euro. Eine andere Möglichkeiten beide Förderungen zu erhalten besteht darin, zwei Bausparverträge abzuschließen.

 

Wenn 2 Verträge (oder ein BSP und ein Fonds) bestehen, kann man durchaus über einen die VL-Bescheinigung in der Steuererklärung angeben und für den anderen den Antrag auf Wohnungsbauprämie absenden.

Hier steht es ganz übersichtlich

OK, wenn ich also zu meine 480 VL noch 512 im Jahr einzahle kann ich beides beantragen. Wäre es da nicht sinnvoller, die 512 in den BSV einzuzahlen und für die VL einen Fonds oder Banksparplan zu nehmen.

 

 

Die Fonds wollte ich Dir nicht empfehlen. Sondern Dich zum Nachdenken anregen. Die Betonung sollte auf:

"Ich persönlich denke darüber so, dass je länger man mit dem Verkauf einer nicht mehr ertragreichen Anlage wartet, umso stärker verpasst man die Wertentwicklung der neuen Anlage."

liegen. Wie geschrieben muss Du für Dich selbst entscheiden, ob Du noch "ewig" warten willst, oder möglichst bald Deine ETF-Anlage vervollständigen willst.

Ob es also sinnvoll ist, das kann ich Dir somit nicht sagen.

OK, danke, kam etwas falsch an bei mir.

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

OK, wenn ich also zu meine 480€ VL noch 512€ im Jahr einzahle kann ich beides beantragen. Wäre es da nicht sinnvoller, die 512€ in den BSV einzuzahlen und für die VL einen Fonds oder Banksparplan zu nehmen.

Ja, sehe ich genau so.

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Arcon
· bearbeitet von slatdragon

OK, wenn ich also zu meine 480€ VL noch 512€ im Jahr einzahle kann ich beides beantragen. Wäre es da nicht sinnvoller, die 512€ in den BSV einzuzahlen und für die VL einen Fonds oder Banksparplan zu nehmen.

Ja, sehe ich genau so.

 

 

OK, als Fonds wird ja häufig der DWS Top Dividende empfholen, nur wo ein Depot das Vl-Sparen unterstüzt, bei der Diba mal nicht. Bank hier das Angebot der Edeka aktuell am besten, aber das kommt nicht in Frage da keine Sparzulage.

 

Depot Empfehlung?

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jm2c

Wenn es sich um einen DWS Fonds handelt, ist es total überraschend, dass das VL Depot dann direkt bei DWS geführt wird. Stimmt schon, das kann man jetzt nicht unbedingt wissen :P.

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jm2c

Und falls nicht so klar geworden sein sollte: Ein VL Depot ist ein spezielles Depot für VL. Das kann nicht einfach jede Bank eröffnen!

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Arcon
· bearbeitet von slatdragon

Und falls nicht so klar geworden sein sollte: Ein VL Depot ist ein spezielles Depot für VL. Das kann nicht einfach jede Bank eröffnen!

 

Ja richtig, aber trotzdem gibts ein paar, bzw. auch Fondvermittler, ich könnte diesen Fonds z.B. über AVL bekommen.

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jm2c

Ja richtig, aber trotzdem gibts ein paar, bzw. auch Fondvermittler, ich könnte diesen Fonds z.B. über AVL bekommen.

Das ist klar, habe auch mein VL Depot bei DWS über AVL abgeschlossen. Wenn man direkt über DWS abschließen würde, muss man ja sonst Ausgabeaufschlag abdrücken. Das tut nicht Not!

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Haribo.
· bearbeitet von Haribo.

Servus,

 

finde den Thread sehr interessant.

 

Ich besitze selbst keinen Bausparvertrag, aber meine Partnerin:

 

Sie hat von 7 Jahren (Vom Vater beraten, ohne zu wissen, was sie da macht.) einen solchen bei der LBS abgeschlossen, da fließen nur die VL Ihres Arbeitgebers hinein.

 

Sie hat mich gebeten Licht ins Dunkel zu bringen, weil ein Sparkassenmitarbeiter jetzt ständig auf einen persönlichen Termin zwecks des Altvertrags drängt...

 

Angaben zum Vertrag:

 

1. Abschlussdatum 29.06.2006

2. Bausparsumme 7000,00 EUR

3. Tarif Vario 2 2005 d.h. 1,5 Zins p. a. + 1,0 % Bonus p. A.

3. Regelsparbetrag 28,00 EUR

4. einmalige Abschlussgebühr 70,00 EUR

5. jährliche Kontogebühr 9,20 EUR

6. Mindestansparung für Zuteilung = 40%

 

Fragen:

 

a. Statt dem Regelsparbetrag zahlte Sie monatlich 40 EUR (VL) ein. Jahrelang hat das niemand gestört, aber nun will die Sparkasse das auf 28,00 EUR zum 01.01.2013 begrenzen. Warum?

b. Sie will kein Bauspardarlehn in Anspruch nehmen. - Was passiert mit dem angesparten Geld wenn Sie sich die Ansparsumme zuteilen lässt? Muss Sie da nachträglich was versteuern? Wurde ja aus dem Bruttolohn gespart.

c. Wenn Sie den Vertrag künftig mit 28 EUR statt mit 40 EUR weiterbesparen würde, kann Sie dann mit den verbleibenden 12 EUR VL ein anderes Produkt besparen?

 

Was würdet Ihr raten?

 

Wie ist Eure Meinung? Welche alternativen Sparformen könntet Ihr für ihre VL ggf. empfehlen?

 

Danke im Vorab! :thumbsup:

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Kolle
· bearbeitet von Kolle

a) Der LBS ist dieser Tarif zu teuer geworden, sie will den Vertrag nur zu den vertraglichen Bedingungen weiterführen.

 

b ) Ist nichts zu versteuern.

 

c) Ich würde den Vertrag mit 28 € privat weiterlaufen lassen und die gesamten VL in einen neuen BSV mit hoher Guthabenverzinsung fließen lassen. Die Debeka bietet z.B. 3 % mit Bonus nach 7,10 und 12 Jahren an ( 3,25%, 3,4% , 3,6 % rückwirkend ) und verlangt keine jährliche Kontogebühr. Optimale Bausparsumme ist 15.000 € und falls verfügbar kann man gleich 3000 € als Startsumme einzahlen, wird ja mit 3 % Minimum verzinst.

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RichyRich

Ist sie nach wie vor sparzulagenberechtigt? Wie hoch ist ihr zu versteuerndes Einkommen (gemeint ist übrigens weder Brutto noch Nettolohn). Liegt dieses unter 17.900,- ? Wenn nicht gar der Bruttoverdienst drunter liegt...

 

Davon kann, muss man aber nicht, die Sparform ableiten.

 

Gruß RR

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Haribo.
· bearbeitet von Haribo.

Danke für Eure Antworten!

 

@ Kolle: Danke für den Tipp mit der Debeka! Der Bonuszins ist ja phänomenal. Gibts da einen Haken?

 

@ Richy Rich: Kann Dir leider nicht präzise antworten.

 

- Warum sollte sie nicht mehr sparzulagenberechtigt sein?

- Ihr zu versteuerndes Einkommen setzt sich lediglich aus Bruttolohn und Zinsen anderer Kapitalanlagen zusammen. Es liegt über 17900 EUR. Meintest Du das?

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