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ctsun

Steuerliche Behandlung Riester Rente

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Opalo. In den Infoboxen (blaues i) stehen doch die jeweiligen Erklärungen drin. Das Ergebnis ist insofern vielleicht verwirrend, da du keine weiteren Vorsorgen und keine Krankenversicherung erfasst hast. Es geht im Wesentlichen darum, dass die verfügbaren Mittel aus den Reformen nicht verkonsumiert, sondern in Altersvorsorge reinvestiert werden sollen.

 

Das mag mit Riester auf den ersten Blick nichts zu tun haben. Mit einer ganzheitlichen Betrachtung privater Altersvorsorge hingegen schon eher.

 

Wenn du nur Riester berechnen willst, klick es einfach nicht an, bzw. belasse es auf "Nein".

 

---

 

Imperatom: www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU

 

Erstens ist der Rechner keine reine AWD Entwicklung, das Teil findet sich mit unterschiedlichen Labels bei vielen Anbietern wieder. Zweitens ist es noch lange keine Volksverdummung, nur weil der werte Imperatom den Zusammenhang nicht versteht. Drittens gibt es keinen ähnlich guten Rechner. Die meisten anderen Rechner wie zum Beispiel der von der DWS rechnen falsch.

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ImperatoM

Ach Poly, wann stoppst Du endlich Deine persönlichen Spielchen und arbeitest mal rein mit sachlichen Argumenten? Ist doch nicht soooo schwierig - und man würde Dich gleich viel ernster nehmen. wenn Du meinst, dass ich den Zusammenhang nur nicht verstehe, erklär ihn mir (und allen anderen) doch einfach.

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Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

Wenn ich es richtig verstanden habe, gelten folgende Spitzensteuersätze:

 

42*1,055= 44,31% für zu versteuerndes Einkommen ab 52.882, bzw. 105.764 für verheiratete

 

45*1,055= 47,48% für zu versteuerndes Einkommen ab 250.731, bzw. 501.462 für verheiratete

 

wer unter diesen Einkommen liegt, spart also entsprechend weniger, je nach persönlichem Grenzsteuersatz

 

Ansonsten gilt eine Maximalersparnis von 2.100*0,4431(bzw.0,4748) - in dem Jahr erhaltene Zulage. Also z.b. für einen Alleinstehenden mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 €

bei ca. 930,51 - 154 = 776,51

Verheiratete sparen bei gleichem Einkommen weniger Steuern. Wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können sie allerdings mindestens (ohne Kinder) die doppelte zulage bekommen.

 

Eigentlich sollte man, wenn ich es richtig verstehe, bei höheren Einkommen , auf die Zulage verzichten (gar nicht beantragen) und lieber die Steuerersparnis selber anlegen. Die Zualge wird zwangangelegt in einem schlechten Produkt und die Steuerstattung kann man besser selber anlegen.

 

 

Bei mir sind die zulagen nie konstant geflossen, die ich leider mal beantragt habe.. Mal gab es Zulagen für mehrere Jahre, mal gar nichts, zum Teil auch abhängig von Änderungen des familienstandes.

 

In der <Steuerfestsetzung kann man den Betrag unter dem Punkt "über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermässigung" ablesen.

 

Ein Riesterrechner sollte also imm das "zu versteuernde Einkommen" abfragen und nicht das Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen ist eigentlich irrelevant und kann nur zu einer groben Annäherung bei der Steuerersparnis führen. Kirchensteuer sollte auch extra abgefragt werden, ob man die überhaupt zahlt.

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neysee

Eigentlich sollte man, wenn ich es richtig verstehe, bei höheren Einkommen , auf die Zulage verzichten (gar nicht beantragen) und lieber die Steuerersparnis selber anlegen. Die Zualge wird zwangangelegt in einem schlechten Produkt und die Steuerstattung kann man besser selber anlegen.

 

Darüber könnte man nachdenken, wenn die Steuerersparnis davon abhängen würde, ob die Zulage beantragt wird oder nicht.

Da dem so aber nicht ist, wäre dies keine schlaue Idee.

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Horst Schlämmer

Eigentlich sollte man, wenn ich es richtig verstehe, bei höheren Einkommen , auf die Zulage verzichten (gar nicht beantragen) und lieber die Steuerersparnis selber anlegen. Die Zualge wird zwangangelegt in einem schlechten Produkt und die Steuerstattung kann man besser selber anlegen.

 

Darüber könnte man nachdenken, wenn die Steuerersparnis davon abhängen würde, ob die Zulage beantragt wird oder nicht.

Da dem so aber nicht ist, wäre dies keine schlaue Idee.

 

zieht das finanzamt die echte zulage ab oder die theoretisch mögliche? also müsste sie dann immer den gleichen betrag abziehen.

dann kann man allerdings als verheirateter überlegen, ob man überhaupt noch einen vertrag für die ehefrau abschließt. das finanzamt wird wohl bei verheirateten nicht automatisch die dopplelte zulage abziehen.

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polydeikes
zieht das finanzamt die echte zulage ab oder die theoretisch mögliche? also müsste sie dann immer den gleichen betrag abziehen.

dann kann man allerdings als verheirateter überlegen, ob man überhaupt noch einen vertrag für die ehefrau abschließt. das finanzamt wird wohl bei verheirateten nicht automatisch die dopplelte zulage abziehen.

 

Das Finanzamt geht immer davon aus, dass die Zulage geflossen ist. Völlig unabhängig davon, ob Zulagen gezahlt wurden oder nicht. Es werden also bis zu 2.100 Euro p.a. abgezogen und die Zulage am Ende wieder aufgeschlagen. Du erhälst also immer nur die über den Zulagenanspruch hinaus gehende steuerliche Ersparnis im Rahmen der Günstigeprüfung.

 

Es macht also keinen Sinn auf Zulagen zu verzichten. Das Finanzamt hat mit den Zulagen auch nichts zu tun.

 

Der Datenabgleich mit dem Finanzamt klappt halt nicht immer. Daher kann ein solcher Steuerbescheid durchaus auch mal von einem falschen Zulagenanspruch ausgehen.

 

Es geht hier doch effektiv einfach darum, wv Geld du tatsächlich in deine Riester Rente einzahlst. Das ist von der Denkweise bei Gutverdienern eben nichts anderes als in der Entgeltumwandlung der bAV. Die Nettoaufwendungen sind dann eben wesentlich niedriger als die Bruttoaufwendungen.

 

Was man mit der Steuererstattung anstellt oder wie man diese persönlich betrachtet, ist einem jeden Sparer selbst überlassen. Deswegen gebe ich bei meinem Rechner bspw. einen "Eigenbeitrag effektiv" aus.

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boll
· bearbeitet von boll

Eigentlich sollte man, wenn ich es richtig verstehe, bei höheren Einkommen , auf die Zulage verzichten (gar nicht beantragen) und lieber die Steuerersparnis selber anlegen. Die Zualge wird zwangangelegt in einem schlechten Produkt und die Steuerstattung kann man besser selber anlegen.

Zur Info: Wenn man keine Zulage beantragt, ist der Einzahlungsbetrag (für das entsprechende Jahr) nicht pfändungssicher; siehe z.B. hier.

btw: Die Zulage kann nichts dafür, in welches Produkt sie fließt. Dieses hat der Riester-Sparer ausgesucht. Auf den Rest wurde ja schon eingegangen.

 

Darüber könnte man nachdenken, wenn die Steuerersparnis davon abhängen würde, ob die Zulage beantragt wird oder nicht.

Da dem so aber nicht ist, wäre dies keine schlaue Idee.

 

zieht das finanzamt die echte zulage ab oder die theoretisch mögliche? also müsste sie dann immer den gleichen betrag abziehen.

dann kann man allerdings als verheirateter überlegen, ob man überhaupt noch einen vertrag für die ehefrau abschließt. das finanzamt wird wohl bei verheirateten nicht automatisch die dopplelte zulage abziehen.

Ich habe noch etwas dazu gefunden. Da FA geht offenbar davon aus, dass die volle Zulage gewährt wurde. Wenn die Zulage nachträglich gekürzt wird, weil der Eigenbeitrag nicht hoch genug war, muss das FA den Steuerbescheid neu aufrollen.

Sie brauchen dafür nichts zu veranlassen. Das Finanzamt muss von sich aus aktiv werden, wenn die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die Änderung in den Datenpool der Finanzverwaltung übermittelt hat. Im korrigierten Steuerbescheid berücksichtigen die Beamten dann die geringere Riester-Zulage beim Sonderausgabenabzug, sodass er gekürzt wird. Zum anderen sinkt aber Ihre Einkommensteuer, weil nur die geringere Riester-Zulage hinzugerechnet werden darf. Deshalb kann es zu einer nachträglichen Steuererstattung kommen.

Quelle

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polydeikes

Wird keine Zulage gewährt, handelt es sich um ungefördertes Riestern. Das ist nichts anderes als eine herkömmliche Kapitalversicherung. Das gleiche gilt für Überriestern ... Also wenn du mehr einzahlst als gefördert werden kann. Das ist beides selbstverständlich nicht pfändungssicher.

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