Lampalya September 1, 2012 Wie läuft das bei euch ab? Kündigt ihr eure bestehenden VL-Sparpläne und beginnt dann ab Datum X mit der Einzahlung bei der EDEKA Bank? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tomita September 29, 2012 So, ich muss den Thread noch mal nach oben holen... Also ich bin Beamter und habe bereits einen VL-Fondssparplan, der durch meinen AG mit 6,65 EUR "gefördert" wird. Den EDEKA-Banksparplan würde ich gerne noch nebenbei abschließen, allerdings bin ich mir im Moment nicht sicher ob das auch funktioniert, wenn die 40 EUR komplett durch mich getragen werden (die 6,65 sind ja schon verbraucht). Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
macondo September 29, 2012 Diesen Gedankengang habe ich auch, meiner Erfahrung nach ist ein 2. VL möglich, ich hatte schon Bausparen und Fonds-Sparplan gleichzeitig, du bekommst eben nur einmal den Arbeitgeberzuschuss... Mein Bausparvertrag läuft noch, der Edeka-Sparplan wäre eine interessante Ergänzung, selbst ohne staatliche Förderung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Oktober 4, 2012 Lustig aber wahr. Ich wollte es einfach nur wissen, ob es auch möglich ist, diesen VL-Sparplan auf den Namen der Kinder laufen zu lassen. Die Antwort überrascht mich schon, da ich es bisher nicht wusste. Antwort EDEKABANK: Sehr geehrter Herr ........, Sie können den EDEKABANK VL-Sparplan nur eröffnen, wenn Sie Vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber beziehen. Diese könnten Sie dann auf den Namen Ihrer Kinder anlegen. Reine private Zahlungen sind leider nicht zulässig. Mehr habe ich nicht als Antwort erhalten. Bedeutet, wer das Geld nicht unbedingt für sich braucht und es lieber für die Kinder anlegen will, kann es so machen. Hier nimmt es schon konkrete Formen an. https://www.wertpapier-forum.de/topic/38752-diskussionsthread-zu-strategie-anlagen-fr-unsere-kinder/?do=findComment&comment=777401 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Oktober 6, 2012 Solang der Arbeitgeber überweist, gilt es als VL - Förderung Ich hab Fond - Bauspar und Edeka gerade laufen. Und funktioniert wunderbar. Schade das man nicht mehr machen darf bei Edeka Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Oktober 9, 2012 Solang der Arbeitgeber überweist, gilt es als VL - Förderung Ich hab Fond - Bauspar und Edeka gerade laufen. Und funktioniert wunderbar. Schade das man nicht mehr machen darf bei Edeka Wie hast Du die einzelnen VL-Sparpläne in Euro aufgeteilt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich Oktober 26, 2012 Hallo zusammen, unser Andrang auf den VL-Banksparplan war wohl so groß, dass die Jungs von der EDEKABANK Ihre Website, wie ich finde, schön umgestaltet haben. Und jetzt kommts: Es gibt jetzt einen PDF-Kontoeröffnungsantrag und eine PDF-Informationsübersicht. Beides hier unten auf der Seite zu erreichen: EDEKABANK P. S.: Werde den Eingansbeitrag demnächst entsprechend überarbeiten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grubenolm November 3, 2012 Darf ich mal eine Zwischenfrage loswerden? was ist denn mit jenen, die gar keine VWL vom AG erhalten? ja, sowas gibts (leider) auch. Mein Arbeitgeber weigert sich, diese zu zahlen. Schon mehrmals nachgefragt, aber keiner der Mitarbeiter erhält da was :/ Wie könte man dieses tolle Angebot der Edeka-Bank trotzdem nutzen? Und was würde passieren, wenn der AG die Leistung zahlt, und man nach 3 Jahren arbeitslos wird und kein direkten Nachfolger-AG hat? Ruht der Vertrag dann oder könte man trotzdem aus privaten Mitteln den Beitrag entrichten? Danke. Olm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 3, 2012 Darf ich mal eine Zwischenfrage loswerden? was ist denn mit jenen, die gar keine VWL vom AG erhalten? ja, sowas gibts (leider) auch. Mein Arbeitgeber weigert sich, diese zu zahlen. Schon mehrmals nachgefragt, aber keiner der Mitarbeiter erhält da was :/ Wie könte man dieses tolle Angebot der Edeka-Bank trotzdem nutzen? Hallo Grubenolm, das ist kein Problem, den Sparplan zu eröffnen, wenn der AG nix dazu gibt. Dann zahlst Du es aus Deinem Netto. Wichtig ist aber, dass der AG es überweist und nicht Du. Habe neuerdings den Sparplan für meine jüngere Tochter auf ihren Namen eröffnet. https://www.wertpapier-forum.de/topic/38752-diskussionsthread-zu-strategie-anlagen-fr-unsere-kinder/?do=findComment&comment=777401 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grubenolm November 4, 2012 Aha, also müßte ich mit unserer Lohnbuchhaltung reden, mit denen bin ich sehr gut, weil ich während der Ausbildung dort einige Wochen verbrachte, dass sie einfach von meinem netto die 40 überweisen? Biebe nur noch die Frage, was im Fall der Arbeitslosigkeit passiert. Ruht der Vertrag dann, bis ich einen neuen Arbeitgeber habe, der einzahlt? Könnte ich die "versäumten" Beiträge während der Abreitslosigkeit dann nachholen? Bsp.: Angenommen ich bin im März arbeitslos, dann erfolgt keine EInzahlung auf das Edeka-Konto, im September habe ich eine neue Anstellung, kann ich dann die 40 jeweils nachträgich überweisen lassen, also dan auf einen Schlag 240? Wichtig ist ja nur, dass der jährliche Betrag vo 480 nicht überschritten wird? Also könte ich auch, um es der Lohnbuchhaltung einfacher zu machen, vereinbaren, dass 2 mal jährlich 240 eingezahlt werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich November 4, 2012 · bearbeitet November 4, 2012 von RichyRich Aha, also müßte ich mit unserer Lohnbuchhaltung reden, mit denen bin ich sehr gut, weil ich während der Ausbildung dort einige Wochen verbrachte, dass sie einfach von meinem netto die 40€ überweisen? Ja, sofern Du die VL voll alleine besparst, sind Arbeitgeber dazu sogar verpflichtet. Biebe nur noch die Frage, was im Fall der Arbeitslosigkeit passiert. Ruht der Vertrag dann, bis ich einen neuen Arbeitgeber habe, der einzahlt? Könnte ich die "versäumten" Beiträge während der Abreitslosigkeit dann nachholen? Bsp.: Angenommen ich bin im März arbeitslos, dann erfolgt keine EInzahlung auf das Edeka-Konto, im September habe ich eine neue Anstellung, kann ich dann die 40€ jeweils nachträgich überweisen lassen, also dan auf einen Schlag 240€? Wichtig ist ja nur, dass der jährliche Betrag vo 480€ nicht überschritten wird? Also könte ich auch, um es der Lohnbuchhaltung einfacher zu machen, vereinbaren, dass 2 mal jährlich 240€ eingezahlt werden? Folgendes gilt für Investmentfonds und sollte meiner Meinung nach auch hier gelten: Können auch Eltern in der Elternzeit, Arbeitslose, Rentner, Studenten oder Schüler die Prämie erhalten? Nein: Vermögenswirksame Leistungen können ausschließlich vom Arbeitgeber überweisen werden. Solange Sie keinen Arbeitgeber haben, können Sie nicht in einen VL-Vertrag einzahlen und daher leider auch keine Pämie erhalten. Eine Ausnahme wäre, wenn Sie geringfügig beschäftigt sind oder z.B. in den Ferien "jobben". Dann können Sie von diesem Gehalt natürlich in einen VL-Vertrag einzahlen. Auf Wunsch sogar die volle Einzahlung für das ganze Jahr auf einen Schlag. So können Sie sich mit ein oder zwei Monaten Arbeit die Sparförderung für das ganze Kalenderjahr sichern. Was passiert wenn ich arbeitslos werde? Dann können Sie (bzw. Ihr Arbeitgeber) nicht mehr in den VL-Vertrag einzahlen. Dazu sind Sie allerdings auch nicht verpflichtet. Wenn Sie wieder eine neue Stelle gefunden haben, können Sie die fehlenden Beiträge nachzahlen um die volle Sparförderung zu erhalten (aber nur für das aktuelle Jahr). Wenn Sie ein Jahr ununterbrochen arbeitslos waren, können Sie das Guthaben prämienunschädlich auflösen. Quelle Anmerkung: Streichungen deshalb, da für den Banksparplan ja keine Sparzulagen gewährt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grubenolm November 6, 2012 Hallo, ich habe noch eine kurze Anmerkung zu dem EDEKA-Produkt, da ich nun kurz davor bin, das abzuschließen um die Zinsen "mitzunehmen". Generel gilt ja: 6 Jahre einzahlen, 1 Jahr Sperrfrist, damit alles in seiner Ordnung läuft. Macht für Otto-Normalverbraucher 7 Jahre Kapitalbindung. Nun habe ich mir deren PDF-Prospekt genauer agesehen. Dort steht: "Verfügung: nach Ablauf der Sperrfrist bzw. Sonderverfügungs- möglichkeiten (gem. Vermögensbildungsgesetz) Sperrfrist: vom Monat der letzten Einzahlung bis zum 01.01. des Folgejahres" Inbesondere ist mir hier der letzte Satz aufgefallen: "Sperrfrist: vom Monat der letzten Einzahlung bis zum 01.01. des Folgejahres" Das bedeutet für mich, wenn man das JETZT abschließen würde und die erste Einzahlung am 01.12.2012 tätigen würde, wäre 6 Jahre später das Laufzeitende erreicht, also letzte EInzahlung am 01.12.2018. Laut dem Satz verfällt die Sperrfrist am 01.01.2019, man könte also in dem Szenario 1 Monat nach der letzten Einzahlung bereits zum 01.01.2019 über das volle Guthaben verfügen, ohne dass man Einbußen hätte. So werden aus 7 Jahren Kapitalbindung "nur" noch 6 Jahre und 1 Monat. Denkfehler? Oder alles korrekt? Hier geht zur deren PDF-Datei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dayripper November 6, 2012 Ich kanns dir nur von mir berichten: Ich habe zum September 2012 den ersten Beitrag überwiesen und kann ab dem 1.1.2019 über das Kapital verfügen. Folglich denke ich, dass du mit deiner Vermutung richtig liegst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grubenolm November 6, 2012 Das ist ja prima, also schnell noch dieses Jahr das Konto abschließen Ich habe mir grade das Info-Batt im Detail und den Vertrag zur Kontoeröffnung angesehen. Spricht eigentlich was dagegen, bei dieser Bank einfach 2 Konten zu eröffnen, auf meinen Namen? Wichtig wäre ja nur, dass der Arbeitgeber dann 2 x 40 jeweils einzahlt oder gibts seitnes der EDEKA BAnk eine Beschränkung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CyberH November 6, 2012 · bearbeitet November 6, 2012 von CyberH Zahle ab dem 1. Dezember meine erste Rate ein und laut Sparvertrag kann ich über das Geld bereits ab 1 Januar 2019 verfügen. Also genau einen Monat "Sperrfrist". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich November 6, 2012 Spricht eigentlich was dagegen, bei dieser Bank einfach 2 Konten zu eröffnen, auf meinen Namen? Wichtig wäre ja nur, dass der Arbeitgeber dann 2 x 40 jeweils einzahlt oder gibts seitnes der EDEKA BAnk eine Beschränkung? Du hast Dir Geralds Link nicht zu Ende durchgelesen. Dort steht, dass nur ein VL-Vertrag pro Person möglich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grubenolm November 7, 2012 Spricht eigentlich was dagegen, bei dieser Bank einfach 2 Konten zu eröffnen, auf meinen Namen? Wichtig wäre ja nur, dass der Arbeitgeber dann 2 x 40 jeweils einzahlt oder gibts seitnes der EDEKA BAnk eine Beschränkung? Du hast Dir Geralds Link nicht zu Ende durchgelesen. Dort steht, dass nur ein VL-Vertrag pro Person möglich ist. Danke Richy, das habe ich glatt überlesen Dann muss ich mal meine Freundin bezirzen, das auf Ihren NAmen laufen zu lassen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Runnerbaba November 20, 2012 · bearbeitet Dezember 3, 2012 von Runnerbaba Wie sieht es mit der VL Geschichte aus, wenn ich innerhalb diesen 7 Jahren Selbständig werden sollte?! Ruht der Vertrag dann einfach die restliche Laufzeit und ich erhalte keinen Bonus oder kann ich den Betrag selbst überweisen und alles geht seinen gewohnten Gang? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich Dezember 12, 2012 Auch Finanztest empfiehlt - per Schnelltest: Und etwas ausführlicher, hier zu lesen: Edekabank Sparplan: Sparplan bringt Top-Rendite<h1></h1> Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flotschie Januar 23, 2013 Sind die Einlagen eigentlich "Sicher"? Die Bank ist ja Mitglied der "Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v." (§20 AGB EDEKA). Kann man sich im Falle einer Insolvenz der Edeka Bank auf diesen Schutz berufen und darauf vertrauen (und ich weiß im Falle eines MEGA Bank crashes bedeutungslos, aber für den "normalen" Alltag?)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 23, 2013 Sind die Einlagen eigentlich "Sicher"? Die Bank ist ja Mitglied der "Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v." (§20 AGB EDEKA). Kann man sich im Falle einer Insolvenz der Edeka Bank auf diesen Schutz berufen und darauf vertrauen (und ich weiß im Falle eines MEGA Bank crashes bedeutungslos, aber für den "normalen" Alltag?)? Die AIG soll wohl Versicherungen gegen eine Pleite deutscher Volksbanken anbieten: Versicherungspräme = Edekazinssatz + Eonia Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flotschie Januar 23, 2013 Sorry Otto03, da komm ich nicht mit. Was heißt dann genau Versicherungen anbieten? Für Zins + EONIA? (Sarksamus?) Oder meinst Du man könnte sich zu dem Wert selbst absichern? (was ja wieder Schmarrn wäre...) Oder macht das die Bank? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 23, 2013 Sind die Einlagen eigentlich "Sicher"? Die Bank ist ja Mitglied der "Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v." (§20 AGB EDEKA). Kann man sich im Falle einer Insolvenz der Edeka Bank auf diesen Schutz berufen und darauf vertrauen (und ich weiß im Falle eines MEGA Bank crashes bedeutungslos, aber für den "normalen" Alltag?)? Die AIG soll wohl Versicherungen gegen eine Pleite deutscher Volksbanken anbieten: Versicherungspräme = Edekazinssatz + Eonia Und falls man auch den Ausfall der gesetzlichen Einlagensicherung (bis 100.000 Euro) versichern will, verdoppelt sich die Prämie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flotschie Januar 23, 2013 OkOk , mit ihm verstehe ich eure "Hilfe". Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Januar 23, 2013 Kann man sich im Falle einer Insolvenz der Edeka Bank auf diesen Schutz berufen Nicht wirklich, da kein Rechtsanspruch. und darauf vertrauen (und ich weiß im Falle eines MEGA Bank crashes bedeutungslos, aber für den "normalen" Alltag?)? Das schon eher. Bisher haben die Genossenschaftsbanken noch alle Pleiten aus eigener Kraft auffangen können. Und falls man auch den Ausfall der gesetzlichen Einlagensicherung (bis 100.000 Euro) versichern will, verdoppelt sich die Prämie. Was immer noch günstig ist, da es bei Genos (und Spaßkassen) keine gesetzliche Einlagensicherung gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag