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Kündigung der Bank wegen Steuerausländerstatus

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webwude

Hallo zusammen,

 

NIBC hat mir einen netten Brief geschrieben (siehe anderer Thread), in der sie anmerkt, dass sie keine Steuerausländer mehr haben wollen und die "Geschäftsbeziehungen" mit mir beenden werden.

Zitat:

Sollten Sie uns also mit den dafür vorgesehenen Unterlagen zweifelsfrei nachweisen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland lediglich beschränkt steuerpflichtig sind, werden wir die Geschäftsbeziehungen seitens der Bank mit Ihnen beenden müssen
.

 

Nun stellt sich die Frage, was passiert mit den Festgeldern (die noch bis Ende Mai 2013 laufen) - kann die Bank einseitig kündigen und mir die Zinsen verwehren? In den AGB finde ich nichts dazu - ebensowenig finde ich im Netz etwas, allernfalls, dass sich die Bank aus der Affaire ziehen kann, wenn die Marktbedingung erheblich schlechter geworden sind - was ja nicht der Fall ist.

 

Also: welche rechtliche Grundlage habe ich ggf., um zumindest nicht auf die Zinsen verzichten zu müssen bzw. mich gegen die Kündigung vor Laufzeitende zu wehren - es kann aus meiner Sicht eigentlich nicht sein, dass ich auf der einen Seite ihnen das Geld für einen festen Zeitraum zu Verfügung stelle und ich nicht ran komme und auf der anderen Seite leer ausgehen, wenn die Bank keine Lust mehr auf mich hat.

 

Gibt es irgendwelche Infos zu dem Thema - oder an wen kann ich mich in einem solchen Fall wenden - BaFin?

 

Vielen Dank für Tipps,

viele Grüsse,

ww

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Nudelesser

Wieso willst Du mit so einem Thema zum Bafin rennen? Rufe doch erst einmal die Bank an und frage, welche Lösung man Dir anbieten will. Wenn die Bank einseitig die Bedingungen ändert (früher Steuerausländer erlaubt, jetzt nicht mehr) dann würde ich die Bank in der Pflicht sehen, Dir eine kulante und einfache Lösung anzubieten.

 

Im schlimmsten Fall dürfte es darauf hinauslaufen, dass Abgeltungssteuer abgeführt wird und Du diese mit einer deutschen Steuererklärung zurückholen mußt. Wer Lust auf Streit hat, der könnte die Bank dann daran erinnern, dass schließlich sie den Vertrag gebrochen hat und entsprechend für Schaden aufzukommen hat, z.B. indem die Gebühren für einen Steuerberater übernommen werden, der die deutsche Abgeltungssteuer zurückholt.

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webwude

War nur so eine Idee... warum so gereizt?

 

Nach 10 Minuten Warteschleife bei der Hotline (nicht ganz so günstig aus dem Ausland) warte ich jetzt mal die E-Mail-Antwort ab.

 

Ich wollte eigentlich wissen, was in so einem Fall vorgesehen ist, also ob die Bank die feste Laufzeit eigenmächtig einfach aufheben kann...

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Nudelesser

Wollte eigentlich nicht gereizt rüberkommen, sondern nur andeuten, dass die Idee mit dem Bafin evtl. verbesserungsfähig ist.

 

Eine konkrete rechtliche Regelung für so einen Spezialfall dürfte es eher nicht geben. Halte es zudem eher für unwahrscheinlich, dass die Bank hier ein Interesse hat, Dich zu übervorteilen.

 

Das einfachste dürfte es sein, den Vorschlag der Bank abuwarten. Und wenn Dir dieser als unfair erscheint, dann machst Du eben einen Gegenvorschlag verbunden mit dem Hinweis, dass die Bank und nicht Du für das vorzeitige Vertragsende verantwortlich ist und dass man daher nicht erwarten kann, dass Du Verluste auf Deine Kappe nimmst.

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B3n

Wollte eigentlich nicht gereizt rüberkommen, sondern nur andeuten, dass die Idee mit dem Bafin evtl. verbesserungsfähig ist.

 

Eine konkrete rechtliche Regelung für so einen Spezialfall dürfte es eher nicht geben. Halte es zudem eher für unwahrscheinlich, dass die Bank hier ein Interesse hat, Dich zu übervorteilen.

 

Das einfachste dürfte es sein, den Vorschlag der Bank abuwarten. Und wenn Dir dieser als unfair erscheint, dann machst Du eben einen Gegenvorschlag verbunden mit dem Hinweis, dass die Bank und nicht Du für das vorzeitige Vertragsende verantwortlich ist und dass man daher nicht erwarten kann, dass Du Verluste auf Deine Kappe nimmst.

 

 

Erstmal vorweg. Die Bafin gibt KEINE Rechtsberatung. Die Bafin nutzt eine Anzeige i.d.R. nur um Aufsichtsrechtsverletzungen mitgeteilt zu bekommen und in Ihren Prüfungen auf diese Punkte besonders zu achten.

 

Ohne den ganzen Brief der NIBC zu kennen gehe ich mal davon aus das sie Aufgrund einer kommenden Änderung bezüglich der "Klassifizierungsprozesse" für Steuerausländer diesen Kunden kündigen möchten. Zumindest spricht der Verweis auf die Unterlagen stark dafür.

 

In die AGBs zu schauen ist zwar nicht falsch aber hier wäre zuerst ein Blick in die Vertragsbedingungen notwendig gewesen.

 

"6. Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages vor Ende des Festzinszeitraumes

ist ausgeschlossen. Vorbehaltlich einer Prolongation gemäß vorstehender

Ziffer 5 endet der Vertrag nach Ablauf des vereinbarten Festzinszeitraumes.

Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund

bleibt für beide Seiten bestehen."

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webwude

In die AGBs zu schauen ist zwar nicht falsch aber hier wäre zuerst ein Blick in die Vertragsbedingungen notwendig gewesen.

 

"6. Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages vor Ende des Festzinszeitraumes

ist ausgeschlossen. Vorbehaltlich einer Prolongation gemäß vorstehender

Ziffer 5 endet der Vertrag nach Ablauf des vereinbarten Festzinszeitraumes.

Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund

bleibt für beide Seiten bestehen."

Danke. Ein solcher wichtiger Grund wird das ja wohl hoffentlich nicht sein :rolleyes:

 

Inzwischen hat sich NIBC auch gemeldet, Zitat:

vielen Dank für die von Ihnen übersandten Unterlagen, die aber nicht den von uns erbetenen Nachweis ihrer beschränkten Steuerpflicht für die Kapitalertragsteuer darstellen.

Wir benötigen eine Wohnsitzbescheinigung derjenigen Österreicher Finanzbehörde, die für die Erhebung von Kapitalertragsteuer zuständig ist.

Mal sehen, ob ich diese recht zeitnah bekomme. Spannend finde ich es nur dahingehend, dass ich wie erwähnt schon einmal die Steuern zurückgefordert habe, beim zuständigen Finanzamt in Deutschland - da reichte die Ab- und Anmeldebescheinigung...

 

Viele Grüsse,

ww

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B3n

In die AGBs zu schauen ist zwar nicht falsch aber hier wäre zuerst ein Blick in die Vertragsbedingungen notwendig gewesen.

 

"6. Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages vor Ende des Festzinszeitraumes

ist ausgeschlossen. Vorbehaltlich einer Prolongation gemäß vorstehender

Ziffer 5 endet der Vertrag nach Ablauf des vereinbarten Festzinszeitraumes.

Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund

bleibt für beide Seiten bestehen."

Danke. Ein solcher wichtiger Grund wird das ja wohl hoffentlich nicht sein :rolleyes:

 

Inzwischen hat sich NIBC auch gemeldet, Zitat:

vielen Dank für die von Ihnen übersandten Unterlagen, die aber nicht den von uns erbetenen Nachweis ihrer beschränkten Steuerpflicht für die Kapitalertragsteuer darstellen.

Wir benötigen eine Wohnsitzbescheinigung derjenigen Österreicher Finanzbehörde, die für die Erhebung von Kapitalertragsteuer zuständig ist.

Mal sehen, ob ich diese recht zeitnah bekomme. Spannend finde ich es nur dahingehend, dass ich wie erwähnt schon einmal die Steuern zurückgefordert habe, beim zuständigen Finanzamt in Deutschland - da reichte die Ab- und Anmeldebescheinigung...

 

Viele Grüsse,

ww

 

Das liegt an einer kommenden Änderung bei der Klassifizierung von Steuerausländern für Banken. Die NIBC scheint diese halt jetzt schon umzusetzen.

Das Finanzamt dagegen kann andere Unterlagen akzeptieren, dort wird das von internen Richtlinen oder Kompetenzen abhängen.

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stuermer01

Hallo,

 

ich habe ähnliche Situation, die Bank hat mein Depot gekündigt, ohne "Auskünfte zu Gründen" , weil sie "keine internen Vorgehensweisen veröffentlicht". Ich habe meinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und bin dadurch wahrscheinlich auch zum Steuerausländer geworden. Die Bank schreibt:

 

"...wir bitten um Verkauf des Aktienbestandes...sollten wir keine Weisung erhalten, werden die Werte veräußert bzw. ggf. gegenwertlos ausgebucht."

 

Der Wert ist um 47% gefallen und ich will ihn nicht verkaufen und Verlust erleiden. Ich möchte den Wert halten.

 

Frage:

Was bedeutet "gegenwertlose Ausbuchung"? Kann ich den Wert ausbuchen lassen und in Papierform mitnehmen ohne ihn zu verkaufen?

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
Der Wert ist um 47% gefallen und ich will ihn nicht verkaufen und Verlust erleiden. Ich möchte den Wert halten.

Du hast den Verlust schon erlitten. Es macht aber bis auf die Transaktionskosten keinen Unterschied, dass du den Wert dort verkaufst und in einem anderen Depot wieder kaufst, wenn du ihn wirklich 'halten' willst.

 

Frage:Was bedeutet "gegenwertlose Ausbuchung"? Kann ich den Wert ausbuchen lassen und in Papierform mitnehmen ohne ihn zu verkaufen?

Es gibt kaum noch Werte, die in Papierform ausgegeben werden. Ob dein Broker das macht (sofern es moeglich ist), sollte aus deinen Unterlagen hervorgehen.

 

Was "gegenwertlose Ausbuchung" meint: der Wert wird ausgebucht und du bekommst nix dafuer. Das trifft z.B. bei nicht mehr handelbaren Aktien zu.

 

Was also machen?

1. Depotuebertrag

2. Verkaufen, auszahlen lassen und den Wert in einem anderen Depot neu kaufen, sofern du ihn behalten willst

3. Verkaufen und auszahlen lassen

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stuermer01
Der Wert ist um 47% gefallen und ich will ihn nicht verkaufen und Verlust erleiden. Ich möchte den Wert halten.

Du hast den Verlust schon erlitten. Es macht aber bis auf die Transaktionskosten keinen Unterschied, dass du den Wert dort verkaufst und in einem anderen Depot wieder kaufst, wenn du ihn wirklich 'halten' willst.

 

Frage:Was bedeutet "gegenwertlose Ausbuchung"? Kann ich den Wert ausbuchen lassen und in Papierform mitnehmen ohne ihn zu verkaufen?

Es gibt kaum noch Werte, die in Papierform ausgegeben werden. Ob dein Broker das macht (sofern es moeglich ist), sollte aus deinen Unterlagen hervorgehen.

 

Was "gegenwertlose Ausbuchung" meint: der Wert wird ausgebucht und du bekommst nix dafuer. Das trifft z.B. bei nicht mehr handelbaren Aktien zu.

 

Was also machen?

1. Depotuebertrag

2. Verkaufen, auszahlen lassen und den Wert in einem anderen Depot neu kaufen, sofern du ihn behalten willst

3. Verkaufen und auszahlen lassen

2 und 3 bedeuten Verlust, den ich noch nicht erlitten habe.

1 - kann ich Depot ins Ausland übertragen?

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Nudelesser

Um welches Depotvolumen, um welche Wertpapiere und um welches "Ausland" geht es?

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Stutz

Bulls hit. Der Verlust ist bereits da, durch den Verkauf würde er lediglich offensichtlicher. Ein minus von 50% ausgleichen zu wollen bedeutet auf eine Verdoppelung des Werts zu warten. Learn erstmal die Basics.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

2 und 3 bedeuten Verlust, den ich noch nicht erlitten habe.

Du hast gesagt, dass der Wert um 47% gefallen ist, damit hast du einen (Buch)Verlust erlitten. Das du diesen noch nicht realisiert hast ist egal, und ob du nun das Papier uebertraegst (1) oder verkaufst und neu kaufst (2), es sind in beiden Faellen immer noch 47% weniger.

Von daher sehe ich unterm Strich zwischen 1 und 2 wenig Unterschied.

 

Die Frage ist nur, ob du wirklich daran glaubst, dass der Wert nochmal um 100% steigt, um deinen Verlust auszugleichen. Wenn nicht, dann die Tuer Nummer 3 waehlen. ;)

 

1 - kann ich Depot ins Ausland übertragen?

Ja, Details musst du mit dem dt. Broker und der Depotstelle im Ausland klaeren, da nicht alle Papiere ueberall eingelagert werden koennen.

Sehr wahrscheinlich fallen beim Uebertrag ins Ausland auch Kosten an, ein Uebertrag in Deutschland waere hingegen kostenlos.

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Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

Bulls hit.

 

Nicht vergessen: Es sind nur noch drei Tage bis zum September. Und das ist bekanntlich der Monat der Konzilianz. So wie auch März, April, Mai und ein paar andere Monate (insgesamt 12).

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Taxadvisor

Bulls hit. Der Verlust ist bereits da, durch den Verkauf würde er lediglich offensichtlicher. Ein minus von 50% ausgleichen zu wollen bedeutet auf eine Verdoppelung des Werts zu warten. Learn erstmal die Basics.

 

Zwischen realisiertem und Buchverlust besteht ja wohl schon noch ein Unterschied, und wenn es vielleicht nur steuerlicher Art ist. Bevor ich mich für eine der Varianten entscheiden würde, ist erst einmal der jetzige und der zukünftig geplante Steuerstatus zu prüfen (Bestandsschutz, Wertzuwachsbesteuerung etc.).

 

Gruß

Taxadvisor

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Fondsanleger1966

Hallo!

 

Wann hast Du die Aktie gekauft? Vor 2009?

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stuermer01
· bearbeitet von stuermer01

Hallo!

 

Wann hast Du die Aktie gekauft? Vor 2009?

danach

 

Um welches Depotvolumen, um welche Wertpapiere und um welches "Ausland" geht es?

Yingli Green, Kaufwert 1000€, es wird EU und nicht-EU Ausland betrachtet.

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Nudelesser

Yingli Green, Kaufwert 1000

 

Und von dem Kaufwert ist noch die Hälfte übrig? Da ist man in Dimensionen, wo Transaktionskosten oder Lagerstellenwechselgebühren eine entscheidene Rolle spielen. Das einzig Sinnvolle dürfte ein in Sachen Gebühren möglichst günstiger Verkauf sein, z.B. über den Direkthandel wie Tradegate.

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stuermer01

Yingli Green, Kaufwert 1000

 

Und von dem Kaufwert ist noch die Hälfte übrig? Da ist man in Dimensionen, wo Transaktionskosten oder Lagerstellenwechselgebühren eine entscheidene Rolle spielen. Das einzig Sinnvolle dürfte ein in Sachen Gebühren möglichst günstiger Verkauf sein, z.B. über den Direkthandel wie Tradegate.

ja, welche Transaktionskosten? Es geht um Übertrag. Wie hoch soll die Gebühr für den Übertrag ins Ausland sein? Letztes Mal das hat mir in DE 10 gekostet .

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Nudelesser
ja, welche Transaktionskosten? Es geht um Übertrag. Wie hoch soll die Gebühr für den Übertrag ins Ausland sein? Letztes Mal das hat mir in DE 10 gekostet .

 

Sollte Stutz etwa doch die richtigen Worte gefunden haben? :-

 

Da Du einen Übertrag Deiner Depotleiche für die einzig sinnvolle Lösung hältst, wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben als selbst ein wenig zu recherchieren. Wie soll Dir hier jemand die für einen Übertrag anfallenden Kosten vorrechnen, wenn Du nicht einmal verrätst in welches Land zu welcher Bank die Aktie übertragen werden soll?

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Raccoon
Da Du einen Übertrag Deiner Depotleiche für die einzig sinnvolle Lösung hältst, wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben als selbst ein wenig zu recherchieren. Wie soll Dir hier jemand die für einen Übertrag anfallenden Kosten vorrechnen, wenn Du nicht einmal verrätst in welches Land zu welcher Bank die Aktie übertragen werden soll?

"Ich will aber die Aktie ins EU oder nicht-EU Ausland uebertragen, damit ich keinen Verlust erleide. Nun sagt mir doch endlich, was das kostet." :rolleyes:

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stuermer01

Sollte Stutz etwa doch die richtigen Worte gefunden haben? :-

 

Da Du einen Übertrag Deiner Depotleiche für die einzig sinnvolle Lösung hältst, ...

wir reden (vielleicht) wenn du zum 2x2=5 wirst...

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stuermer01
Da Du einen Übertrag Deiner Depotleiche für die einzig sinnvolle Lösung hältst, wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben als selbst ein wenig zu recherchieren. Wie soll Dir hier jemand die für einen Übertrag anfallenden Kosten vorrechnen, wenn Du nicht einmal verrätst in welches Land zu welcher Bank die Aktie übertragen werden soll?

"Ich will aber die Aktie ins EU oder nicht-EU Ausland uebertragen, damit ich keinen Verlust erleide. Nun sagt mir doch endlich, was das kostet." :rolleyes:

nach deinem Tipp Nr. 2 wird es auch nie der Fall sein.

 

Diskussion beendet.

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Stutz

Sollte Stutz etwa doch die richtigen Worte gefunden haben? :-

 

Da Du einen Übertrag Deiner Depotleiche für die einzig sinnvolle Lösung hältst, ...

wir reden (vielleicht) wenn du zum 2x2=5 wirst...

 

@Nudelesser: na, was hab ich gesagt? :lol:

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