petergun Juli 30, 2012 Hallo, ich habe bei der DAB-Bank einen Sparplan in den ich alle 2 Monate 100 investiere. 50 für den db x-tracker LU0274208692 und 50 für den db x-tracker LU0292107645. Ist nicht viel, aber vorerst ok für mich. Beide ETF's sind Thesaurierend und wenn ich richtig liege Swap-Basiert. Laut der Steuerinformation die ich von der Bank erhalten habe, wurden keine Erträge erzielt und somit auch nicht direkt wieder investiert (alle Beträge stehen auf 0,00). Das gleiche Ergebnis liefert die Homepage vom Bundesanzeiger. Liege ich richtig mit der Annahme das ich bei der Steuererklärung dann auch keine Angaben machen muss? Ich habe schon des öfteren gelesen, das es bei ausl. Thesaurierenden ETF's bei Veräußerung zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Kann ich davon ausgehen, das ich bei den Swap-Basierten ETF's hier nichts zu befürchten habe? Wenn doch, lohnt es sich überhaupt bei den geringen Sparbeträgen das ich mir die Mühe mit der jährlichen Steuererklärung und den Nachweisen fürs Finanzamt mache oder nehme ich da nicht besser die eventuelle Doppelbesteuerung in Kauf? Vielen Dank für Eure Hilfe Gruß peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 30, 2012 Hallo! Beide ETF's sind Thesaurierend und wenn ich richtig liege Swap-Basiert. Laut der Steuerinformation die ich von der Bank erhalten habe, wurden keine Erträge erzielt und somit auch nicht direkt wieder investiert (alle Beträge stehen auf 0,00). Das gleiche Ergebnis liefert die Homepage vom Bundesanzeiger. Liege ich richtig mit der Annahme das ich bei der Steuererklärung dann auch keine Angaben machen muss? Für dieses Jahr: Ja! Ich habe schon des öfteren gelesen, das es bei ausl. Thesaurierenden ETF's bei Veräußerung zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Kann ich davon ausgehen, das ich bei den Swap-Basierten ETF's hier nichts zu befürchten habe? Nur, wenn die ETFs auch künftig keinen Theaurierungsbetrag ausweisen. Wenn doch, lohnt es sich überhaupt bei den geringen Sparbeträgen das ich mir die Mühe mit der jährlichen Steuererklärung und den Nachweisen fürs Finanzamt mache oder nehme ich da nicht besser die eventuelle Doppelbesteuerung in Kauf? Die Doppelbesteuerung entsteht erst durch die Abgabe der Anlage KAP in der jährlichen Steuererklärung. Unterlässt Du diese, obwohl es einen Thesaurierungsbetrag gegeben hat, verletzt Du Deine steuerlichen Pflichten. Dies kann stark nachteilige Folgen für Dich haben. Z.B. bei verspäteter Abgabe oder nachträglicher Berichtungung anderer Steuererklärungen. Siehe http://www.wertpapie...ndpost&p=737531 Neben der Doppelbesteuerung gibt es bei ausländischen Thesaurierern auch noch die Möglichkeiten einer Strafbesteuerung, wenn die Besteuerungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht bekannt sind. Das ist bei manchen Fonds zum Jahresanfang der Fall. Dann tritt eine Ersatzbesteuerung in Kraft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juli 30, 2012 Neben der Doppelbesteuerung gibt es bei ausländischen Thesaurierern auch noch die Möglichkeiten einer Strafbesteuerung, wenn die Besteuerungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht bekannt sind. Das ist bei manchen Fonds zum Jahresanfang der Fall. Dann tritt eine Ersatzbesteuerung in Kraft. Bei unterjährigem Geschäftsjahresende ist dies auch bei einem Verkauf innerhalb der 4m Frist (sofern Besteuerungsgrundlagen noch nicht vorliegen) auch unterjährig möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 30, 2012 Neben der Doppelbesteuerung gibt es bei ausländischen Thesaurierern auch noch die Möglichkeiten einer Strafbesteuerung, wenn die Besteuerungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht bekannt sind. Das ist bei manchen Fonds zum Jahresanfang der Fall. Dann tritt eine Ersatzbesteuerung in Kraft. Bei unterjährigem Geschäftsjahresende ist dies auch bei einem Verkauf innerhalb der 4m Frist (sofern Besteuerungsgrundlagen noch nicht vorliegen) auch unterjährig möglich. Danke für die Ergänzung. Ich bin mal im Februar in diese Falle getappt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
petergun Juli 31, 2012 Vielen Dank für Eure Hilfe. So langsam blicke ich durch. Ich feile gerade an einigen Sätzen für meine Ablage - sonst habe ich das später vielleicht alles wieder vergessen. Kann man das so stehen lassen oder habe ich es doch nicht kappiert? Thesaurierende ETF Fonds unterliegen der Abgeltungssteuer. Bei Swap-Basierten ETF's wird jedoch häufig kein thesaurierender Ertrag erzielt, da in der Regel die jährlichen Zinsen und Dividenden in Kursgewinne umgewandelt werden. Da bei Ausländischen Anbietern (wie zB LU = Luxemburg) die Bank nicht automatisch die jährlichen Steuern für thesaurierende Erträge abführt, muss der Anleger dies selber in der Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung erledigen. In der Jahresbescheinigung der Bank und zusätzlich auf der Homepage www.Bundesanzeiger.de muss geprüft werden ob es zu einem thesaurierenden Ertrag für das entsprechende Jahr gekommen ist. Wird bei einem ausgewiesenen Ertrag dies nicht in der Anlage KAP bei der Einkommenssteuererklärung angegeben, so kann dies Steuerrechtliche Folgen haben. Alle ETF Kaufbelege und die Steuerbelege müssen bis zur Veräußerung aufbewahrt werden. Bei Veräußerung der ETF's werden die Kurs-Gewinne und thesaurierenden Erträge durch die Bank automatisch versteuert. Wurden die thesaurierenden Erträge in den Steuerbescheiden der Vorjahre immer korrekt eingetragen kommt es dann zu einer Doppelbesteuerung und mit Hilfe der Nachweise bekommt man die zuviel gezahlten Steuern wieder per Einkommensteuererklärung zurück. So lange wie die th. Erträge sowohl in der Jahresbescheinigung der Bank als auch im Bundesanzeiger mit 0,00 angegeben werden, muss die Anlage KAP in der Einkommenssteuererklärung nicht ausgefüllt werden (wenn keine anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen enstanden sind). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea Dezember 6, 2012 · bearbeitet Dezember 6, 2012 von cpandrea Hallo ich bin von einigen Monaten nach Deutschland umgezogen und befasse ich mich zur Zeit mit der Angaben für die Steuererklärung 2012. Meine Fonds sind zur Zeit in einem Depot im Ausland Ich habe z. B den Templeton Fond ISIN LU0029871042 Bei einer Zwischenausschüttung sind in Bundesanzeiger folgende Angaben: Betrag der Ausschüttung 0,0363055 aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0247215 bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge (steuerliche Kapitalrückzahlung) 0 nachrichtlich: gezahlterAusschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener Kapitalertragsteuer 0,0360000 b)Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0115840 ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0004465 Meine Fragen soll ich im KAP 15 den Betrag der a) Ausschüttung 0,0363055(also nicht 0,036 gezahlter Ausschüttungsbetrag) oder b ) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0115840 (es wurden aa) in der Ausschüttung enthalteneausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0247215 abgezogen) ? beimVerkauf von Fonds oder ETF Anteile muss man etwas in der KAP 16-19 angeben oder nur KAP 15 ? Zwischengewinn Wenn ich richtig verstanden habe, bei den Fonds und ETF Verkauf (Anteile gekauft nach 2008) ist nicht notwendig den angefallen Zwischengewinn nach dem letzten GJ-Abschluss zu ermitteln, weil die Besteuerung als Kursunterschied erfolgt. Aber was passiert bei den Fonds und ETF Verkauf von Anteilen, die vor 2009 gekauft wurden ? eigentlich den Teil der ausschüttungsgleichen Erträge nach dem letzten GJ-Abschluss wäre zu versteuern. Vielen Dank für Eure Hilfe Gruß cp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea März 11, 2013 Hallo ETF sind ähnlich zur Fonds in der Besteuerung. Gibt es für ETF ein Zwichengewinn ? danke cpandrea PS wenn jemand mir auch die Fragen oben beantworten könnte, wäre nett. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag