crosplit Juli 27, 2012 Habe ich eben bei meinem Broker im Postfach entdeckt und bin leicht irritiert... Habe ich etwas verpasst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
b.p. Juli 27, 2012 · bearbeitet Juli 27, 2012 von b.p. fällt die nur beim Kauf oder auch beim Verkauf an? ein weiterer Grund keine französischen Aktien mehr zu kaufen. Wirtschaft gehts schlecht, hohe Arbeitslosenquote Kest glaub ich nun bei 30 % !! und vor allem Beschiss beim DBA!!! man bekommt die Steuer nicht erstattet. eine absolute Frechheit, dass innerhalb der ach so tollen EU die DBA nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird und teils absichtlich erschwert wird. bei Amerikanische Aktien wird das DBA beachtet. für mich ist die EU und der Euro eine echte Missgeburt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stockinvestor Juli 28, 2012 · bearbeitet Juli 28, 2012 von Stockinvestor Würde bei jeder Transaktion berechnet. Also sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf. Ich hab's gestern in der neuesten Börse-Online gelesen. Das "Beste" daran ist, dass die französische Variante der Finanztransaktionssteuer nicht für Derivate gelten soll! Die Berechnung soll am Anfang erst im Nachhinein erfolgen. Ich schätze mal, weil die Banken den ganzen Mist ja noch programmieren dürfen. Sprich bei Transaktionen nach dem ersten August erfolgt die Belastung der Transaktionssteuer erst so ca. November. Bin mal gespannt, wie die Banken das hinbekommen. Könnte nämlich bedeuten, dass die Banken alle Abrechnungen nachträglich im November stornieren dürfen und neu mit Transaktionssteuer abrechnen. Was für ein Aufwand für die Banken. (Ich sehe das aus der Sicht deutscher Banken, die ja die Kosten der Transaktionssteuer für die Abgeltungssteuer berücksichtigen müssen)) "Toll" finde ich auch wie "koordiniert" die EU vorgeht. Jedes Land kocht da sein eigenes individuelles Süppchen. Ist noch ein ganz langer Weg zu den USE (United States of Europe). P.S.: Wenn ich mich recht erinnere, soll die Steuer auch erst mal 0,1 % betragen und erst in einem zweiten Schritt 0,2 %. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 Juli 28, 2012 Würde bei jeder Transaktion berechnet. Also sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf. ..... P.S.: Wenn ich mich recht erinnere, soll die Steuer auch erst mal 0,1 % betragen und erst in einem zweiten Schritt 0,2 %. Wenn die Büchse erst mal auf ist, kann man das mehr oder weniger beliebig erhöhen. Wäre ja mal interessant zu wissen, ob sich das auch auf frantösische Fonds bezieht, die ja im Grunde auch französische Wertpapiere sind; z.B. Carmignac Patrimoine ISIN FR0010135103 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stockinvestor Juli 28, 2012 Scheint erst mal nur für französische Aktien zu gelten: Wenn in Frankreich zum ersten August eine Transaktionsteuer auf Aktiengeschäfte in Kraft tritt, sind vor allem die privaten Sparer gekniffen...... Quelle: http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-maerkte/boerse-inside/transaktionssteuer-grossinvestoren-kennen-tricks-kleinsparer-nicht/6918608.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stockinvestor Juli 28, 2012 Die Einnahmen aus der Transaktionssteuer, die wohl hauptsächlich der Kleinaktionär zahlt, benötigt die französische Regierung dann dringendt für ihre maroden Autobauer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
b.p. Juli 28, 2012 · bearbeitet Juli 28, 2012 von b.p. was ist eigentlich mit dem außerbörslichen Handel? fällt da die Steuer auch an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juli 29, 2012 Merkwürdig finde ich vor allem zwei Dinge: 1. die Zielgruppe Die Finanztransaktionssteuer wird doch in unseren Medien vor allem als Mittel gegen die Spekulation und auch den Millisekundenhandel 'verkauft'. In dem Schreiben von Consors steht jedoch, dass zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Tag liegen müsse. Damit ist die kurzfristige Spekulation ja explizit ausgeschlossen!? 2. die geographische Gültigkeit Hier macht der französische Staat ein Gesetz, dass Transaktionen in anderen Ländern zwischen Steuerbürgern anderer Länder mit einer Steuer belastet. Bisher gibt es m.E. nur Steuern, die entweder auf dem Territorium des jeweiligen Gesetzgebers gültig sind, zB Umsatzsteuern, oder für die (Steuer)Bürger des jeweiligen Landes, Stichwort Welteinkommen. Wenn man die Meldung weiterdenkt, könnte sich ja Griechenland einfach refinanzieren, indem es den Verkauf von Olivenöl weltweit einer Steuer unterwirft, oder Spanien, indem es alle Einkommen aus Stierkampf auch in Portugal und Argentinien besteuert. Neben der Frage der Rechtmäßigkeit stellt sich hier auch die Frage der Durchsetzbarkeit einer solchen Steuer. Etwas anderes gilt natürlich bei einem Kauf an einer französischen Börse, aber davon steht in dem Schreiben ja nichts ("für jeden Kauf eines französischen Wertpapiers"). Denkbar wäre höchstens eine Steuer auf das Umschreiben von Namensaktien, was evtl. in Frankreich passiert; dazu würde einerseits die Einschränkung auf eine Eigentumsübertragung sprechen, dagegen andererseits die nicht vorhandene einschränkung auf Namensakten. Ich kenne mich mit dem Procedere bei Namensaktien auch nicht wirklich aus. Auffällig ist auch, dass weder Flatex noch comdirect ein solches Schreiben bisher verschickt haben. Mir scheint daher, dass jemand bei Consors eine Anweisung der (französischen) Mutter falsch verstanden hat (wenn es denn kein verspäteter Aprilscherz ist). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juli 29, 2012 2. die geographische Gültigkeit Hier macht der französische Staat ein Gesetz, dass Transaktionen in anderen Ländern zwischen Steuerbürgern anderer Länder mit einer Steuer belastet. ... ("für jeden Kauf eines französischen Wertpapiers"). Du hast Dir die Antwort doch selber gegeben. Natürlich kann der französische Staat Wertpapiere die in Frankreich auferlegt wurden und französischem Recht unterliegen (also z.B. franz. Aktiengesellschaften, Anleihen (staatliche aber auch Firmen mit Sitz in Frankreich) besteuern. Das passiert doch auch schon alles z.B. in Form von ausländischer Quellensteuer die Einbehalten wird. Manchmal darf man sich einen Teil davon aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten im Rahmen der Steuererklärung zurückholen. Das wird für die Finanztransaktionssteuer aber wohl nicht zutreffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juli 29, 2012 · bearbeitet Juli 29, 2012 von webber Die Einnahmen aus der Transaktionssteuer, die wohl hauptsächlich der Kleinaktionär zahlt, benötigt die französische Regierung dann dringendt für ihre maroden Autobauer. und das nur weil deren Produkte nicht die besten sind? ist ja immer das Argument, franz. Autos sind scheiße, deutsche Autos dagegen gut ... kann ich aber selbst nicht sagen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juli 30, 2012 · bearbeitet Juli 30, 2012 von kleinerfisch Natürlich kann der französische Staat Wertpapiere die in Frankreich auferlegt wurden und französischem Recht unterliegen (also z.B. franz. Aktiengesellschaften, Anleihen (staatliche aber auch Firmen mit Sitz in Frankreich) besteuern. Das passiert doch auch schon alles z.B. in Form von ausländischer Quellensteuer die Einbehalten wird. Sorry, aber da muss ich jetzt mal Haare spalten. Wertpapiere an sich kann ein Staat überhaupt nicht besteuern. Eine Steuer braucht ein Steuerobjekt, sozusagen einen Anlass, und ein Steuersubjekt, einen der bezahlt. Ein Wertpapier (WP) ist keines von beidem. Besteuert wird zB bei einer Vermögensteuer der Halter des WP für den blossen Besitz des WP. Bei einer Dividendensteuer wird wiederum der Halter besteuert, Anlass ist hier der Ertrag des Wertpapiers. Bei diesen beiden Steuerarten ist es international üblich, dass ein Staat sowohl seine (Wohnsitz-)Bürger mit dem Welteinkommen bzw -vermögen besteuert, als auch Steuerausländer mit dem im Land bezogenen Einkommen bzw. dem dort liegenden Vermögen (wegen der unvermeidlichen Überschneidungen gibt es dann auch DBAs). Die Quellensteuer auf Dividenden ist genau der zweite Fall: das Einkommen gilt als im Ansässigkeitsstaat der ausschüttenden Gesellschaft bezogen, da der ausgeschüttete Gewinn dort erwirtschaftet wurde (zumindest fiktiv). Dies wird dann auch dort besteuert, egal ob der Empfänger aus Sicht des Ansässigkeitsstaates Steuerinländer oder -ausländer ist. Im Wohnsitzstaat des Empfängers wird es dann ggfs. erneut besteuert und die Doppelbesteuerung evtl. durch ein DBA abgemildert. Besteuert werden aber auch wirtschaftliche Transaktionen, also Eigentumsübergänge. Beispiele hierfür sind die Umsatzsteuer, die Grunderwerbsteuer oder die Erbschaftsteuer. Dabei hängt das Besteuerungsrecht eines Staates am Ort des Übergangs. Zwei Deutsche, die im Ausland mit einem deutschen Gut handeln, unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer (sondern der des Staates, in dem der Handel stattfindet). Der Ort einer grenzüberschreitenden Leistung ist übrigens eine der schwierigeren Fragen des Umsatzsteuerrechts und genau deswegen wichtig. Entsprechend gibt es auch keine DBAs zu solchen Verkehrsteuern (mit Ausnahme der Erbschaftsteuer, die eine Mischform aus Verkehrs- und Substanzsteuer ist). Sie sind nämlich nicht notwendig. Ebenfalls entsprechend gilt die britische Stempelsteuer für Transaktionen in GB, nicht aber für Transaktionen mit britischen Papieren weltweit. Wie sollte man das auch durchsetzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juli 30, 2012 Sorry, aber da muss ich jetzt mal Haare spalten. Wertpapiere an sich kann ein Staat überhaupt nicht besteuern. Eine Steuer braucht ein Steuerobjekt, sozusagen einen Anlass, und ein Steuersubjekt, einen der bezahlt. Ein Wertpapier (WP) ist keines von beidem. Besteuert werden aber auch wirtschaftliche Transaktionen, also Eigentumsübergänge. Beispiele hierfür sind die Umsatzsteuer, die Grunderwerbsteuer oder die Erbschaftsteuer. Dabei hängt das Besteuerungsrecht eines Staates am Ort des Übergangs. Zwei Deutsche, die im Ausland mit einem deutschen Gut handeln, unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer (sondern der des Staates, in dem der Handel stattfindet). Der Ort einer grenzüberschreitenden Leistung ist übrigens eine der schwierigeren Fragen des Umsatzsteuerrechts und genau deswegen wichtig. Entsprechend gibt es auch keine DBAs zu solchen Verkehrsteuern (mit Ausnahme der Erbschaftsteuer, die eine Mischform aus Verkehrs- und Substanzsteuer ist). Sie sind nämlich nicht notwendig. Ebenfalls entsprechend gilt die britische Stempelsteuer für Transaktionen in GB, nicht aber für Transaktionen mit britischen Papieren weltweit. Wie sollte man das auch durchsetzen? Das wird der Grund sein, warum Intra-Day nicht besteuert wird. Letztendlich ist die franz. Steuer analog zur GrErwSt aufgebaut. Und sofern die Lagerstelle in F ist, lässt sich das auch wunderbar durchsetzen. Werden die franz. papiere in Ausnahmefällen nicht bei einer franz. Bank effektiv gelagert, lässt sich der Steueranspruch wohl nicht durchsetzen. Damit wären ADR/GDR ggfs. eine Alternative. Ähnliches zeigt sich auch bei deutschen Aktien mit der AbgSt. Bei Depotführung im Ausland bekommt man immer eine Steuerbescheinigung der deutschen Lagerstelle. Nur in Ausnahmefällen kann keine Steuerbescheinigung beschafft werden, weil die Stücke nicht in Deutschland verwahrt werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B3n Juli 31, 2012 Die Steuer wird nur beim Kauf fällig. Ein Verkauf ist davon nicht betroffen. Steht so auch richtig im Dokument. Programtechnisch ist es bei den meisten Banken bereits umgesetzt und wird auch ab Morgen automatisch einbehalten. Der Verweis auf den November bezieht sich auf die erste Abführung der Steuer an die Französische Stelle. Der Hochfrequenzhandel ist von der Steuer ausgenommen weil hier ein anderes Gesetz greifen soll. Bei ADRs soll es für amerikanische ADRs ( der Großteil) auch gelten, diesbezüglich wird es wohl noch eine Klarstellung/Änderung geben. @ Taxadvisor bezieht du die Aussage der Steurbescheinigung der Lagerstelle auf die Sammel-Steuerbescheinigungen? Hier geht es um die Leerverkaufsproblematik. Die Sammelsteuerbescheinigung kommt in dem Fall von CBF da CBF auch die Steuer abführt, da das Geld ins Ausland geht. Entweder direkt zur ausländischen Bank oder zu einer ausländischen Lagerstelle ( wo später auch wieder ein Depot bei einer deutschen Bank hinterstehen kann) Zum Rechtlichen: Auf derartige Transaktionen einen Steuer zu erheben ist rechtlich zulässig, auch länderübergreifend. Problematisch wird es nur im Bereich der Eintreibung. Der französische Staat kann eine ausländische Bank nicht dazu zwingen diese Steuer zu erheben. Hierzu gab es aber Andeutungen das noch Vereinbaarungen unter den Staaten folgen werden. Zu der britischen Steuer: Der englisch Staat hat einen großen Einfluss und eine sehr gute Kontrolle über die englische Lagerstelle und kann die Steuer hier sehr leicht einbehalten. Bei einem Wechsel der Lagerstelle ins Ausland wird dann eine erhöhte Gebühr fällig weil das Eintreiben im Ausland sehr kompliziert bis unmöglich wird. Das ganze Konzept der französischen Finanztransaktionssteuer ist aber ein Schnellschuss. Das Gesetz wurde erst im März verabschiedet und bis Heute sind noch nicht alle Fragen geklärt bzw alle Eckpunkte und Pflichten veröffentlicht worden. Die französische Regierung hat sich hier weltweit nicht mit Ruhm bekleckert. Allein das nichtmal die einfachsten Regeln für Bankprozesse bzw Richtlinen beachtet wurden wie die Verwendung von Bankarbeitstagen anstelle von Werktagen. Die Steuer wurde bereits erhöht von 0,1% auf 0,2%, wohlgemerkt nach einem Gesetz aber vor der Umsetzung, auch ein Punkt der für eine schlechte Planung spricht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
b.p. August 1, 2012 Die Steuer wird nur beim Kauf fällig. Ein Verkauf ist davon nicht betroffen. Steht so auch richtig im Dokument. Programtechnisch ist es bei den meisten Banken bereits umgesetzt und wird auch ab Morgen automatisch einbehalten. Der Verweis auf den November bezieht sich auf die erste Abführung der Steuer an die Französische Stelle. Der Hochfrequenzhandel ist von der Steuer ausgenommen weil hier ein anderes Gesetz greifen soll. Bei ADRs soll es für amerikanische ADRs ( der Großteil) auch gelten, diesbezüglich wird es wohl noch eine Klarstellung/Änderung geben. @ Taxadvisor bezieht du die Aussage der Steurbescheinigung der Lagerstelle auf die Sammel-Steuerbescheinigungen? Hier geht es um die Leerverkaufsproblematik. Die Sammelsteuerbescheinigung kommt in dem Fall von CBF da CBF auch die Steuer abführt, da das Geld ins Ausland geht. Entweder direkt zur ausländischen Bank oder zu einer ausländischen Lagerstelle ( wo später auch wieder ein Depot bei einer deutschen Bank hinterstehen kann) Zum Rechtlichen: Auf derartige Transaktionen einen Steuer zu erheben ist rechtlich zulässig, auch länderübergreifend. Problematisch wird es nur im Bereich der Eintreibung. Der französische Staat kann eine ausländische Bank nicht dazu zwingen diese Steuer zu erheben. Hierzu gab es aber Andeutungen das noch Vereinbaarungen unter den Staaten folgen werden. Zu der britischen Steuer: Der englisch Staat hat einen großen Einfluss und eine sehr gute Kontrolle über die englische Lagerstelle und kann die Steuer hier sehr leicht einbehalten. Bei einem Wechsel der Lagerstelle ins Ausland wird dann eine erhöhte Gebühr fällig weil das Eintreiben im Ausland sehr kompliziert bis unmöglich wird. Das ganze Konzept der französischen Finanztransaktionssteuer ist aber ein Schnellschuss. Das Gesetz wurde erst im März verabschiedet und bis Heute sind noch nicht alle Fragen geklärt bzw alle Eckpunkte und Pflichten veröffentlicht worden. Die französische Regierung hat sich hier weltweit nicht mit Ruhm bekleckert. Allein das nichtmal die einfachsten Regeln für Bankprozesse bzw Richtlinen beachtet wurden wie die Verwendung von Bankarbeitstagen anstelle von Werktagen. Die Steuer wurde bereits erhöht von 0,1% auf 0,2%, wohlgemerkt nach einem Gesetz aber vor der Umsetzung, auch ein Punkt der für eine schlechte Planung spricht. Politiker eben, einfach dumm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B3n August 1, 2012 Politiker eben, einfach dumm Zumindest auf Frankreich bezogen, in Deutschland wird sich da i.d.R. mehr Zeit gelassen. Eine kleine Änderung hat sich Heute noch ergeben. ADRs und GDRs werden erst ab 1 Dezember 2012 von der FTT betroffen sein. Wurde am gestrigen Abend entschieden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 August 2, 2012 · bearbeitet August 2, 2012 von WOVA1 Irgendwie ziemlich verwirrend.. 'Jedes französische Unternehmen ...' - heisst dies, das bei Staatsanleihen oder anderen Anleihen von 'Nicht-Unternehmen' (Kommunen etc.) diese Steuer nicht anfällt (?) Wäre eine EADS wohl ein französisches Unternehmen - meines Wissens ist offiziell der Hauptsitz in NL ? Falls nein, dürfen wir uns auf ein Unternehmen Peugeot Holding mit Sitz in GB freuen (?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 2, 2012 Irgendwie ziemlich verwirrend.. 'Jedes französische Unternehmen ...' - heisst dies, das bei Staatsanleihen oder anderen Anleihen von 'Nicht-Unternehmen' (Kommunen etc.) diese Steuer nicht anfällt (?) Wäre eine EADS wohl ein französisches Unternehmen - meines Wissens ist offiziell der Hauptsitz in NL ? Falls nein, dürfen wir uns auf ein Unternehmen Peugeot Holding mit Sitz in GB freuen (?) Störe Hollandes schöne Theorie doch nicht mit deinen hässlichen Fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 August 2, 2012 Störe Hollandes schöne Theorie doch nicht mit deinen hässlichen Fragen. Vielleicht ist es ja der geheime Plan - erst legen wir die Börse lahm, dann könne wir mit der Hilfe von EZB und ESM alles 'retten', wo unsere Wähler ihr Einkommen beziehen.. B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit August 3, 2012 Auch Deutschland plant Finanztransaktionssteuer Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Belgien, Portugal, Slowenien, Österreich, Griechenland und Polen streben im Rahmen der sogenannten "verstärkten Zusammenarbeit" der EU die Einführung der Steuer möglichst schon zum 1. Januar 2013 an. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erhofft sich daraus im Jahr 2013 Einnahmen von zwei Milliarden Euro. :- Banken und andere Börsenhändler dürften die zusätzlichen Kosten auf die Anleger abwälzen. :- Die SPD begrüßte den Schritt. "Frankreich wird damit zum Schrittmacher für die überfällige Beteiligung der Verursacher der Finanzkrise an den Kosten, die bisher allein vom Steuerzahler getragen werden", sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Carsten Schneider. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes August 3, 2012 Wäre eine EADS wohl ein französisches Unternehmen - meines Wissens ist offiziell der Hauptsitz in NL ? Nein, bei EADS fällt die Steuer nicht an. Hab ich irgendwo gelesen, im Handelsblatt glaube ich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Apophis August 3, 2012 · bearbeitet August 3, 2012 von Apophis Wird es wieder mal Zeit über ein zweites Endlosdepot nachzudenken wie zu Zeiten der Asteuer. Oder wir kaufen nur synthetische ETF's Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 4, 2012 Hier der Link zur biw/Flatex Info mit der Liste der betroffenen ISINs/Wertpapiere. Alles ist vorläufig, da die geldgeilen Chaosfranzosen Details noch am festlegen sind: "Sollte es zu Änderungen in der Liste betroffener ISINs kommen, kann es zu einer rückwirkenden Nachbelastung/ Rückerstattung der einbehaltenen FTT kommen." Mir fällt auf, dass auch ADRs (gesponsorte und ungesponsorte) gelistet sind. Wieso Flatex bei einem ADR-Kauf in USA Steuern abführen will, ist mit aber bisher noch nicht klar. Das wird bestimmt wieder ein Fest für Juristen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
b.p. August 4, 2012 · bearbeitet August 4, 2012 von b.p. wenigstens nur beim Kauf und FTT = Anschaffungsnebenkosten eine Rechtschutzversicherung wäre ideal. ^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn August 6, 2012 · bearbeitet August 6, 2012 von Superhirn Also Hollande, man kann nur eines sagen, dieser Mann und die ihn tragende Partei, einfach genial. Ein Gottesgeschenk an die Menschheit. Endlich mal jemand, der die Verursacher der Finanzkrise = also alle Privatleute die so dumm waren sich durch Konsumverzicht Ersparnisse anzueignen und sich dann auch noch erdreisten, durch Aktienkäufe diese vermehren zu wollen, - allein diese verwerfliche Gesinnung rechtfertigt lebenslanges Zuchthaus oder sofortiges Erschießen oder beides, - in genialer Weise zur Rechenschaft zieht. Kein Verursacher kann entkommen, denn alle Verursacher müssen französische Aktien kaufen. ... Ähm, oh oh, hat der geniale Franzose etwa vergessen vorzuschreiben, dass französische Aktien gekauft werden müssen? Aber nein, er braucht das nicht, weil alle Welt sich um die französischen Aktien - und damit haben wir auch genau die Papiere ermittelt und dingfest gemacht, die die ganze Finanzkrise ausgelöst haben, ja auch für die momentane Staatsverschuldung sind allein Aktien verantwortlich – reißt? Die französischen Aktien haben also weltweite Alleinstellungsmerkmale? Aha, offensichtlich gibt es nur in Frankreich Elektrofirmen Zementindustrie oder Banken, und nicht zu vergessen, die weltweit anerkannten Premiummarken der Automobilindustrie gegen die ein Porsche, Mercedes, BMW etc wie ein müder Abklatsch aussehen. Wie alle wissen, geht es der französischen Automobilindustrie blendend, ihre Aktien stehen auf all-time-high oder -kaum erwähnenswert- minimal darunter. Auch Anleihen der Automobilindustrie rentieren vieeeeeeeeeeel schlechter als die deutschen. Aber Hollande will ja nicht die jetzigen Besitzer besteuern, sondern nur diese verwerflichen Subjekte, mit der verdammenswerten Absicht diese den jetzigen Besitzern abkaufen zu wollen. Will man die Steuer umgehen muss man auf den Kauf dieser so heiß begehrten Aktien verzichten. Das wird kein Spekulant lange aushalten können. Diese Maßnahme wird auch jede Kapitalerhöhung für die französischen Aktiengesellschaften um so attraktiver machen. Den Aktiengesellschaften wird der Zugang zu neuen liquiden Mitteln erheblich erleichtert. Wachstum wird gefördert, die Arbeitslosenzahlen sinken, die Staatsfinanzen werden saniert, Hunde und Katzen vertragen sich, das Ende aller Probleme ist nah. Wirklich das Ende aller Probleme für Hollande oder sollte man vom neuen Napoleon sprechen? Nein denn es gibt ein kleines aber feines WPF und deren User kann Hollande nicht zwingen französische Aktienzu kaufen. Hier noch was -unter ausdrücklichem Vorbehalt, das alles ganz anders sein kann - von der Codi Frankreich führt zum 01.08.2012 eine Finanztransaktionssteuer auf den Erwerb sogenannter "Kapitalwertpapiere" (nachfolgend als "Wertpapier" bezeichnet) im Sinne des französischen Rechts ein, worunter zumindest Aktien fallen. Französische Finanztransaktionssteuer im Überblick: Besteuert wird der Erwerb von Wertpapieren französischer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von über einer Milliarde Euro. Die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Ort der Transaktion - also auch, wenn betroffene französische Wertpapiere über einen deutschen Börsenplatz erworben werden. Die Finanztransaktionssteuer beträgt derzeit 0,2 % des Kaufpreises der Wertpapiere bei Erwerb. Als Erwerb gelten sowohl der direkte Wertpapierkauf als auch die Wertpapierlieferung bei Ausübung von Derivaten. Erwerben Sie ab August zu besteuernde französische Wertpapiere, führt comdirect die Steuer automatisch an Frankreich ab. Viel Erfolg für Ihre Börsengeschäfte! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Apophis August 6, 2012 · bearbeitet August 6, 2012 von Apophis Wieso kann den Frankreich deutsche Banken anweisen Steuern abzuführen, wenn der Handel zwischen deutschen Anlegern an einem deutschen Börsenplatz durchgeführt wird? Wird demnächst auch der Handel mit französischen Gebrauchtwagen besteuert. Erzählt das nicht den Griechen, dann gibts eine internationale Transaktionssteuer auf Fetakäse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag