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Gerald1502

BGH kippt Teilklauseln bei Lebens- und Rentenversicherungen

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Gerald1502

Hallo zusammen,

 

ich eröffne aus aktuellem Anlass ein neues Thema über das in dem Thementitel genannten Urteil. Dieses Thema kann als zentrales Thema für alle Fragen darüber verwendet werden.

 

Restwert von Lebensversicherungen / BGH-Urteil billigt Sparern Nachzahlung zu

 

Die Versicherer geben sich gelassen, Verbraucherschützer feiern einen Erfolg: Viele Klauseln, die den Rückkaufswert von Lebensversicherungen nahe Null drücken können, sind unwirksam. von Anja Krüger

Verbraucherschützer haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg gegen Lebensversicherer errungen. Die Richter haben Klauseln für unwirksam erklärt, mit denen der Versicherer Deutscher Ring Leben die Höhe der Rückzahlung und Abzüge für den Kunden nach der Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung geregelt hatte. (Az IV ZR 201/10). Die Verbraucherzentrale Hamburg, die gegen die Tochter der Schweizer Baloise geklagt hatte, geht davon aus, dass Millionen von Kunden auf Grundage des Urteils Nachforderungen geltend machen können. Das Urteil gilt für Verträge, die zwischen Sommer 2001 und Ende 2006 abgeschlossen wurden.

 

Nach Auffassung des Gerichts stellen die Bedingungen der Deutschen Ring Leben zu den Abschlusskosten, vor allem Provisionen für den Vermittler, eine unangemessene Benachteiligung für den Kunden dar. Außerdem kassierten die Richter Bedingungen zum so genannten Stornoabzug wegen Intransparenz. Der Stornoabzug ist eine Art Strafgebühr für die Kündigung.

"Das Urteil ist ein voller Erfolg für die Verbraucher", sagt Edda Castelló, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Entscheidung hat nach ihrer Einschätzung Signalcharakter für ähnliche Verfahren gegen die großen Versicherer Allianz, Ergo, Iduna und Generali. Um wie viel Geld des dabei geht, ist schwer zu beziffern. Denn bei dem Verfahren ging es nicht um einen bestimmten Vertrag, sondern um die Grundsatzfrage, ob die Anwendung bestimmter Klauseln erlaubt und damit wirksam ist oder nicht.

Hintergrund ist ein seit langem schwelender Streit zwischen Verbraucherschützern und Versicherern um die sogenannten Rückkaufswerte und Stornoklauseln bei Lebensversicherungen. Kündigen Kunden ihre Lebens- oder Rentenversicherung, müssen sie oft mit hohen Verlusten rechnen. Viele Versicherer sparen die ersten von Kunden gezahlten Prämien nicht an, sondern leiten als Provision an den Vermittler weiter, so dass der Rückkaufswert in der Vergangenenheit teilweise bei Null lag, Kunden also trotz Einzahlungen nichts zurück bekamen.

 

Rückzahlungen können einige Tausend Euro sein

 

Der BGH hat bereits mit einer Reihe von Grundsatzentscheidungen festgelegt, dass der Rückkaufswert nicht bei Null liegen darf. Bereits 2005 haben die Richter entschieden, dass Kunden einen Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert von rund der Hälfte der gezahlten Beiträge haben. Damals ging es um Verträge aus den Jahren 1998 bis 2001. Der Gesetzgeber hat die Entscheidungen des BHG in die Reform des Versicherungsvertragsgesetzs 2008 aufgenommen.

Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, will der Deutsche Ring Leben prüfen, auf welche ehemaligen Kunden die Entscheidung zutrifft. "Betroffen sind weniger als 5 Prozent des damaligen Kundenbestandes, der aus rund einer Million Verträge bestand", sagte ein Sprecher. Berechtigt geltend gemachte Ansprüche werde der Versicherer zügig regulieren. Kunden müssen allerdings von sich aus Ansprüche anmelden und werden nicht automatisch vom Versicherer benachrichtigt. Für die Erfüllung etwaiger Ansprüche habe man "ausreichend Vorsorge" getroffen, sagte der Sprecher. Angaben zur Höhe der Rückstellung will der Versicherer nicht machen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg werden pro Jahr 3,2 Millionen Lebens- oder Rentenversicherungen gekündigt. Den Verbraucherschützern zufolge haben zahlreiche Lebensversicherer mit den gleichen Klauseln gearbeitet wie der Deutsche Ring Leben. Ansprüche auf eine Nachzahlung könnten deshalb sehr viele Kunden haben, die seit 2001 einen Vertrag geschlossen und dann gekündigt habe, sagte Castelló. "Da kommt schon einiges zusammen." Auch Anleger, die nach einer Kündigung mehr als die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurück bekamen, haben Castelló zufolge Aussicht auf einen Nachschlag. "Sie haben Anspruch auf die Erstattung der Stornogebühr", sagte sie. Das könnten je nach Vertrag einige Tausend Euro sein.

 

Wie seht ihr das aktuelle Urteil und werdet ihr versuchen, die Euch zu wenig zurückgezahlten Beiträge zurück zu holen?

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Ramstein

Dazu mal eine einfache(?) Frage:

Kommen die eventuell jetzt notwendigen Zahlungen aus "dem Vermögen" der Versicherungsgesellschaften, oder sinken dadurch auch die Zahlungen an die Versicherungsnehmer, die nicht kündigen?

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jm2c

Es wird wohl eine Mischung aus Beidem sein. Ich geh aber ohnehin davon aus, ganz ohne Pessimismus, dass die wenigsten Gesellschaften auch tatsächlich eine Nachzahlung leisten. Deswegen wird die das Urteil auch gar nicht anheben...

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poppi

Der Deutsche Ring hat ja auch umgehend behauptet, die FLV seien sowieso nicht betroffen (vermutlich dann auch nicht die FRV). Insofern wird man sich wohl auf den Rechtsweg begeben müssen. Ich Vollpfosten habe aber sowieso die Verjährung verpennt, weil ich den Kündigungstermin gedanklich um ein Jahr zu weit in die Zukunft verlegt hatte... :'(

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ImperatoM

Interessant wäre dann noch, ob die offiziell auf der Jahresabrechnung ausgewisenen Rückkaufwerte sich deutlich verändern werden. Ich hab ne alte Lebensversicherung, die noch läuft und werde im Oktober wieder Post bekommen. Andererseits: Obwohl es die Provinzial ist, wird es schwer, aktuelle ne bessere Rendite für ne Neuanlage zu bekommen.

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Gerald1502

Interessant wäre dann noch, ob die offiziell auf der Jahresabrechnung ausgewisenen Rückkaufwerte sich deutlich verändern werden.

Kannst Du ja beim Versicherer mal nachfragen. Vielleicht haben die schon jetzt eine aktuelle Antwort dazu. Ansonsten bis Oktober warten und schauen, ob sich an den Rückkaufswerten was verändert hat.

 

Denke eher, dass sich wohl jeder auf dem Klageweg sein Recht erstreiten muss, um Geld rückwirkend zu erhalten...

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Niskala

Ist dieser Rechtsspruch eigentlich auch auf die Kündigung von z.B. einer BU-Versicherung umzulegen ?

Die Stornokosten liegen ja auch hier im drei- bis teils vierstelligen Bereich. Wäre interessant...

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Gerald1502

Ist dieser Rechtsspruch eigentlich auch auf die Kündigung von z.B. einer BU-Versicherung umzulegen ?

Die Stornokosten liegen ja auch hier im drei- bis teils vierstelligen Bereich. Wäre interessant...

Meinst Du eine BUZ gkoppelt mit einer RV/LV oder eine SBU? Denke nicht, dass es für die bloße Kündigung einer SBU etwas zurückzufordern gibt.

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ImperatoM

Ist dieser Rechtsspruch eigentlich auch auf die Kündigung von z.B. einer BU-Versicherung umzulegen ?

Die Stornokosten liegen ja auch hier im drei- bis teils vierstelligen Bereich. Wäre interessant...

Meinst Du eine BUZ gkoppelt mit einer RV/LV oder eine SBU? Denke nicht, dass es für die bloße Kündigung einer SBU etwas zurückzufordern gibt.

 

Doch, da gibts tatsächlich Tabellen, die Dir anzeigen, wann Du wieviel zurückbekommst. Wenn die BU 30 Jahre läuft, bekommst du aber nur was so zwischen 10 und 25 Jahren Laufzeit, weil Du da die (versteckten) Abschlusskosten abgezahlt hast, aber bislang mehr bezahlt hattest als Dein Risiko betrug. In dieser Zeit hätte man alternativ auch Anspruch auf eine (dann je nach Jahr deutlich verkleinerte) BU-Rente im Falle einer Beitragsfreistellung.

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macondo

Danke für die Info in meinem Thread, Gerald...

 

aber trifft dies auch auf meinen Fall zu? Meine Fondsgebundene Rentenversicherung wurde ja nicht vor Ablauf gekündigt und ich bekomme den Wert des Fonds nach dem Stichtag ausgezahlt. Können die da noch was abziehen, was ich nach diesem Urteil wieder einfordern kann?

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Gerald1502

Nein, das wird nicht gehen, da Du eine Kapitalauszahlung bekommst. Hier sind etliche Themen über kündigen, beitragfrei stellen, dass ich das schlichtweg übersehen habe....

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macondo

Ok, habe ich mir auch so gedacht... aber egal, danke für den Hinweis, hätte ja passen können... :)

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webber

Nein, das wird nicht gehen, da Du eine Kapitalauszahlung bekommst. Hier sind etliche Themen über kündigen, beitragfrei stellen, dass ich das schlichtweg übersehen habe....

und das als Moderator ... unglaublich ... :lol: :lol: :lol:

 

 

achso, sind zur zeit selber dran eine Lebensversicherung zu kündigen. hat familienpolitischen Hintergrund ... werde die Berechnung aber vom Ombudsmann kostenfrei überprüfen lassen, das uns die Versicherung da nicht übers ohr zieht ...

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Gerald1502

achso, sind zur zeit selber dran eine Lebensversicherung zu kündigen. hat familienpolitischen Hintergrund ... werde die Berechnung aber vom Ombudsmann kostenfrei überprüfen lassen, das uns die Versicherung da nicht übers ohr zieht ...

Kannst uns ja dann das Ergebnis nennen, was am Ende herausgekommen ist, wenn Du möchtest.

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webber

wenn ich es nicht vergesse :) mit dem neuen Urteil hat es aber wohl bei uns nix zu tun. Das betrifft wohl nur LVs zwischen 01 und 06, wenn ich richtig informiert bin ...

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

Kündigung von Lebensversicherungen - BGH kippt noch mehr Klauseln

 

 

Vorzeitig gekündigte Lebensversicherungen kommen Kunden oft teuer zu stehen.

Jetzt stärkt der BGH erneut die Rechte von Verbrauchern und erklärt entsprechende

Versicherungsklauseln für unwirksam.

Verbraucherschützer raten ehemaligen Kunden, jetzt Nachschlag zu fordern.

Der Bundesgerichtshof hat in einem weiteren Urteil verbraucherfeindliche Regelungen bei der Kündigung von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Demnach dürfen die Versicherer unter anderem nicht die Vermittlungsprovisionen mit den ersten Beiträgen des Versicherten verrechnen. Wie der BGH in seiner heutigen Entscheidung klarstellte, dürfen sich Versicherungen auch beim Abschluss neuer Verträge nicht auf die unwirksamen Klauseln berufen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg haben Versicherte nun Anspruch auf Rückerstattung nicht ausbezahlter Beträge. Die Verbraucherzentrale hatte das Verfahren gegen den Lebensversicherer Generali vor dem BGH geführt. Nach Angaben der Verbraucherschützer führten die Klauseln - die nicht nur von der Generali, sondern auch von den meisten Versicherern verwendet wurden - bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung oft zu Verlusten von mehreren tausend Euro. Die Regelungen sahen unter anderem eine für den Verbraucher nachteilige Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen eine Art Kündigungsstrafe vor, den sogenannten Stornoabzug. Außerdem bestimmte eine Klausel, dass Beträge von weniger als zehn Euro nicht erstattet würden.

 

Der BGH erklärte die Bestimmungen wegen "unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers" für unwirksam. Dies gelte nicht nur für die Abwicklung bestehender Verträge, sondern auch für Neuabschlüsse. Bereits im Juli hatten die Richter entsprechende Klauseln des Versicherers "Deutscher Ring" gekippt.

 

"Das Urteil setzt ein weiteres Signal für die gesamte Versicherungsbranche", kommentierte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann. Die Verbraucherzentrale forderte die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden.

 

 

 

Quelle: n-tv.de

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Gerald1502

Ergo erlebt Schlappe vor Gericht

 

Erst die Deutsche Ring Lebensversicherung und Generali, nun also Ergo: Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte in dieser Woche Kündigungsklauseln von Lebens-versicherungsverträgen der Ergo. Weitere Urteile gegen Iduna und Allianz könnten in den kommenden Monaten folgen.

 

Verbraucherschützer jubeln: Auch gegenüber dem Ergo-Konzern haben sie ein Urteil zur Berechnung von Rückkaufswerten im Falle der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung erzielt. Der Bundesgerichtshof erklärte nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg die Vertragsbedingungen von Lebensversicherungsverträgen aus dem Hause Ergo für unwirksam. Eine offizielle Mitteilung aus dem Gericht liegt noch nicht vor. Ergo bestätigte jedoch gegenüber procontra-online: Im Prozess gegen Ergo wurde der gleiche Sachverhalt verhandelt wie in den Prozessen gegen den Deutschen Ring und die Generali, sagte ein Unternehmenssprecher. Wir werden uns selbstverständlich an das Urteil halten und berechtigte Ansprüche unserer Kunden erfüllen. Dafür haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet, so der Ergo-Sprecher weiter.

 

Urteil betrifft voraussichtlich Verträge aus den Jahren 2001 bis 2007

 

Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und Ergo. Die Verbraucherzentrale hatte gegen mehrere Versicherer geklagt. Aus Sicht der Verbraucher-schützer werden die Rückkaufswerte im Falle einer vorzeitigen Kündigung von den Versicherern zu niedrig berechnet. Das nun gefällte Urteil gegenüber Ergo betrifft voraussichtlich die Klauseln zu Rückkaufswerten, Stornoabzügen und der Verrechnung der Abschlusskosten von Kapitallebensversicherungen aus den Jahren 2001 bis 2007. Ehemalige Ergo-Kunden, die Verträge in diesen sechs Jahren abgeschlossen und nach wenigen Jahren wieder gekündigt haben, können nun vom Versicherer eine Neuberechnung ihrer Rückkaufswerte verlangen, heißt es aufseiten der Verbraucherschützer. Zuvor hatten die Richter schon die Vertragsbedingungen der Deutscher Ring Lebensversicherung und der Generali kassiert. Auch Allianz und Iduna müssen offenbar mit dem gleichen Urteil rechnen: Verhandlungen gegen die Versicherer sind nach Angaben von Joachim Bluhm, der die Verbraucherzentrale als Rechtsanwalt vor dem BGH vertritt, für das nächste halbe Jahr angesetzt.

 

Gesamtkosten noch nicht abschätzbar

 

Wie hoch die Nachzahlungen, die auf die Versicherer zukommen, tatsächlich sind, lässt sich nur schwer abschätzen. Die Verbraucherzentrale rechnet mit einem Betrag von rund 12 Milliarden Euro, den die Versicherungswirtschaft insgesamt wegen intransparenter Vertragsbedingungen erstatten müsste. Die Versicherungswirtschaft hält diese Zahl dagegen für deutlich überzogen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in dieser Woche auf der Jahrespressekonferenz bekräftigte. Ergo will zunächst die Urteilsbegründung abwarten. Die Frage ist zudem, wie ehemalige Kunden überhaupt die Nachzahlungen des Versicherers in Anspruch nehmen können. Mit welchen Maßnahmen wir das Urteil organisatorisch umsetzen, ist noch nicht entschieden, erklärte der Ergo-Sprecher dazu gegenüber procontra-online.

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