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vater_theresa

BU trotz Psychotherapie

Empfohlene Beiträge

vater_theresa

Mahlzeit,

 

meine Frau (30) ist gerade in den letzten Zügen ihrer Promotion. Nebenher macht sie einen 400 Euro Job.

 

Schon seit mehreren Jahren habe ich im Hinterkopf, dass wir für Sie eine BU abschließen müssen

(ich bin schon versorgt). Das haben wir aber immer schleifen lassen, weil zum einen das Geld als

Studentenpaar knapp war und zum anderen Vorsorgefragen bei ihr keine Priorität haben.

 

Jetzt habe ich mich doch mal hingesetzt, um eine ordentliche Absicherung zu finden, zumal ich

gefühlt jeden Tag in der Zeitung lese, dass die BU neben der Haftpflicht die wichtigste Versicherung ist.

 

Problem: Meine Frau geht seit einigen Jahren unregelmäßig zum Psychothereapeuten. Nichts

Schlimmes: Familie, Ehe, Promotion. Keine Depression, Burnout o.ä.

 

Nur scheint mir das nach meinen Informationen das K.O. für die BU zu bedeuten. Ich hatte schon

fast die Angebotsanforderung an die COSMOS auf dem Weg zur Post, in der ich dies wahrheitsgemäß angegeben habe.

 

Wie würdet Ihr jetzt weiter vorgehen? Einfach bei mehreren mal einen Antrag stellen?

Gibt es Versicherungen, die sowas ausklammern?

Oder soll ich gleich eine andere Form der Vorsorge für den Fall der Fälle treffen?

 

Besten Dank im voraus!

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hi!

 

Willkommen im Forum!

 

Mahlzeit,

 

meine Frau (30) ist gerade in den letzten Zügen ihrer Promotion. Nebenher macht sie einen 400 Euro Job.

 

Schon seit mehreren Jahren habe ich im Hinterkopf, dass wir für Sie eine BU abschließen müssen

(ich bin schon versorgt). Das haben wir aber immer schleifen lassen, weil zum einen das Geld als

Studentenpaar knapp war und zum anderen Vorsorgefragen bei ihr keine Priorität haben.

 

Jetzt habe ich mich doch mal hingesetzt, um eine ordentliche Absicherung zu finden, zumal ich

gefühlt jeden Tag in der Zeitung lese, dass die BU neben der Haftpflicht die wichtigste Versicherung ist.

 

Problem: Meine Frau geht seit einigen Jahren unregelmäßig zum Psychothereapeuten. Nichts

Schlimmes: Familie, Ehe, Promotion. Keine Depression, Burnout o.ä.

 

Nur scheint mir das nach meinen Informationen das K.O. für die BU zu bedeuten. Ich hatte schon

fast die Angebotsanforderung an die COSMOS auf dem Weg zur Post, in der ich dies wahrheitsgemäß angegeben habe.

 

Wie würdet Ihr jetzt weiter vorgehen? Einfach bei mehreren mal einen Antrag stellen?

Gibt es Versicherungen, die sowas ausklammern?

Oder soll ich gleich eine andere Form der Vorsorge für den Fall der Fälle treffen?

 

Besten Dank im voraus!

 

Ums kurz und bündig auf den Punkt zu bringen: Die Chancen das ganze ohne Erschwerniss durchzubekommen dürften eher schlecht stehen , aber versuchen sollte man es allemal.

IdR wird es auf einen Ausschluss der Anerkennung einer BU infolge psych. Probleme kommen; evtl. kommt man auch mit einem Prämienzuschlag weg (bezweifele ich aber).

 

Genaueres kann man aber erst nach genauerer Sichtung der Akten sagen.

 

Wann war die letzte "Session"?

Was genau war die Diagnose nach ICD?

 

Auf garkeinen Fall einfach Anträge raushauen.

Im schlimmsten Fall kommt es zu Ablehnungen die dann in Folgeanträgen auch bei anderen VUs anzugeben wären; ferner kann es zu Einträgen in der HIS/IFRP kommen. Beides muss nicht sein.

Der Weg den es zu beschreiten gilt führt über Risikovoranfragen oder Angebotsanforderungen (invitatio ad offerendum).

 

Du solltest Dir uU professionelle Hilfe zur Durchführung letztgenannter Schitte besorgen.

 

Alternativen wären uU Dread Disease Versicherungen oder Konstrukte wie die Janitos Multirente.

Unfallversicherungen decken das Risiko auch nur bedingt ab da eine BU statistisch nur in ca. 10% aus einem Unfall resultiert.

 

Ich würde aber auf alle Fälle, trotz schlechter Chancen, erstmal schauen was im BU Bereich geht da def. "wertvoller".

 

Vlg

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herr_welker

Sowas hier wär was.

 

Die Frage ist nur, wo man so einen Versicherungsberater findet. Ob das auch die Verbraucherzentralen machen?

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webber

wurde hier im Forum nicht gesagt, dass die anonyme Risikovoranfrage bei den Unternehmen generell zu einer Ablehnung führt?

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swingkid

Die Verbraucherzentralen werden einen Teufel tun, sich derartige Haftungsfragen ins Haus zu holen.

 

wurde hier im Forum nicht gesagt, dass die anonyme Risikovoranfrage bei den Unternehmen generell zu einer Ablehnung führt?

Nicht alles,was hier im Forum behauptet wird,ist der Weisheit letzter Schluss.Es gibt Versicherer bzw. Risikoprüfer,die derlei Anfragen nicht mehr bearbeiten.Das ist aber nicht mit einer generellen Ablehnung gleichzusetzen.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

 

Der Beitrag ist von 2007 :)

Seitdem hat sich einiges geändert.

 

Abgesehen davon sollte man tunlichst Probeanträge nicht mit Risikovoranfragen - ob vom VU unterstützt oder nicht - verwechseln.

Viele VUs unterstützen Risikovoranfragen auch noch, viele jedoch nicht gänzlich anonyme.

Die Möglichkeit einer Angebotsaufforderung (invitatio) habe ich ebenfalls in meinem allerersten Posting innerhalb dieses Threads bereits genannt.

 

Ich sehe nicht welchen Mehrwert das Verlinken 5 Jahre alter Beiträge hat - ausser vielleicht dass es zu Verwirrung führt.

 

Also nochmal: Risikovoranfragen sind, sofern möglich, sinnvoll (jedoch niemals rechtsverbindlich); Alternativen sind Probeanträge und Angebotsaufforderungen was aber wiederum andere Modelle mit anderen Implikationen sind.

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hans08

Um nochmal kurz zum Thema zurück zu kommen:

 

Die Alternativen zur BU sind mau. Gerade eine Dread Disease Versicherung ist mit vorsicht zu genießen da der "Vorfallkatalog" also der Moment bei dem die Versicherung zahlt gering ist.

 

Jetzt kommts natürlich darauf an in welchen Bereich deine Frau arbeitet nach der Promotion.

 

Ggf. kann auch eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll sein, sollte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zuviel ausgeschlossen werden.

 

Gruß

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vater_theresa

Besten Dank für Eure Antworten!

 

Dann werde ich mich wohl mal nach einem Versicherungsberater umsehen.

 

Oder seht Ihr eine Möglichkeit als Otto-Normal-Versicherungsnehmer selbst

Risikovoranfragen zu stellen? Einfach mal bei der Versicherung nachfragen und

den Sachverhalt schildern (ohne Angabe der Personalien meiner Frau)?

Von welchen Versicherungen ist eigentlich bekannt, dass sie einem eine BU

mit Ausschluss oder Aufschlag anbieten?

 

Die Cosmos (bei der ich einige Verisicherungen habe) hat mich bestimmt noch 8 mal angerufen,

warum ich deren Angebot noch nicht zurückgeschickt hätte. Auf den Abschluss scheinen die jedenfalls

scharf zu sein. Und ganz ehrlich: im Freundes- und Familienkreis war bestimmt schon die Hälfte einmal

auf der Couch.

 

Schönes Restwochenende,

vater_theresa

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Besten Dank für Eure Antworten!

 

Dann werde ich mich wohl mal nach einem Versicherungsberater umsehen.

 

Oder seht Ihr eine Möglichkeit als Otto-Normal-Versicherungsnehmer selbst

Risikovoranfragen zu stellen? Einfach mal bei der Versicherung nachfragen und

den Sachverhalt schildern (ohne Angabe der Personalien meiner Frau)?

 

Davon würde ich deutlich abraten, das kann ganz schnell schief gehen.

Arbeite mit einem Profi zusammen, kostet Dich ja nichts.

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Dom1984

Hallo,

 

ich weiß dieser Beitrag ist schon sehr alt, aber ich will keinen neuen Thread eröffnen.

 

Gibt es bei Abschluss einer BU Versicherung schon Probleme, wenn man im Sommer 2014 nur die 3 Vorgespräche beim Psychologen wahrgenommen hat, aber keine Therapie begonnen hat?

 

 

 

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Peter Wolnitza

Hallo,

 

ich weiß dieser Beitrag ist schon sehr alt, aber ich will keinen neuen Thread eröffnen.

 

Gibt es bei Abschluss einer BU Versicherung schon Probleme, wenn man im Sommer 2014 nur die 3 Vorgespräche beim Psychologen wahrgenommen hat, aber keine Therapie begonnen hat?

 

 

Hallo,

 

durchaus möglich (=leider nicht ganz auszuschliessen). Kann aber auch glatt durchgehen. Je nach Versicherer. Klassischer Fall für eine vernünftige und gut vorbereitete Risiko-Voranfrage.

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polydeikes

Simples Schema:

 

psychisch manifestiert -> nicht versicherbar bzw. nur mit deutlichem zeitichen Abstand

nicht psychisch manifestiert (+ eindeutig abgeschlossen) -> idR mit hinreichendem zeitlichen Abstand problemlos versicherbar

 

Beispiel für Letzteres: Familienmitglied stirbt, man lässt sich ein paar Tage krankschreiben und sucht einen "Gesprächspartner" auf. Ist auf eine einmalige Belastung zurück zu führen, es ist nicht von einer dauerhaften Risikoerhöhung auszugehen. Siehe Peter, Rivo vernünftig aufbereiten und schauen, was passiert.

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Matthew Pryor

Hallo,

ich weiß dieser Beitrag ist schon sehr alt, aber ich will keinen neuen Thread eröffnen.

Gibt es bei Abschluss einer BU Versicherung schon Probleme, wenn man im Sommer 2014 nur die 3 Vorgespräche beim Psychologen wahrgenommen hat, aber keine Therapie begonnen hat?

Hallo,

ein in diesem Forum äußerst beliebter Versicherer schätzt psychotherapeutische Behandlungen folgendermaßen ein:

Psychische Erkrankungen

Bei psychischen Erkrankungen kommt es vorwiegend auf die Art der Erkrankung und

deren Ausprägung an. Auch hier gibt es natürlich berufliche Einflüsse und weitere

Faktoren. Grundsätzlich ist bei Antragstellung ein Therapie-Abschlussbericht notwendig.

 

In der Regel kann jedoch nach folgenden Kriterien entschieden werden:

 

 Reaktive Erkrankungen (z. B.: nach Tod eines Angehörigen) können, sofern die

Behandlung max. 6 Monate gedauert hat, wenige Sitzungen erfolgten und diese ohne

weitere Medikamenteneinnahme abgeschlossen sind, im Regelfall normal versichert

werden.

 Die Versicherbarkeit einer leichten Depression (z. B. Belastungsstörungen) kann

geprüft werden, sofern die Behandlung seit mindestens einem Jahr abgeschlossen ist.

Sofern keine Medikamente genommen werden, ist die Absicherung der

Berufsunfähigkeit mit Zuschlag möglich.

 Alle anderen Formen von depressiven Erkrankungen setzen eine Behandlungs- und

Medikamentenfreiheit von mind. 3 Jahren voraus. Wie diese versichert werden

können, ist sowohl von der Art der früheren Erkrankung als auch von der

Behandlung abhängig.

 

Eine Ausschlussklausel bzgl. einer psychischen Erkrankung vereinbaren wir

grundsätzlich nicht, da die Auswirkung einer psychischen Erkrankung auf den Körper

und andere Erkrankungen unserer Meinung nach nicht abgrenzbar ist. Eine Annahme

kann somit nur mit Beitragszuschlag erfolgen. Alternativ könnte nur eine Zurückstellung

erfolgen, bis die Prognose hinreichend genau beurteilt werden kann.

 

Insofern:Sollte grundsätzlich machbar sein,obliegt in letzter Instanz natürlich dem Versicherer.Risikoanfragen stellen lassen,Votum abwarten.

 

 

 

 

 

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polydeikes

In der Praxis zumindest bei dem Anbieter zu gefühlten 99 % immer Erfahrung mit dem letzten Satz gemacht:

Alternativ könnte nur eine Zurückstellung erfolgen, bis die Prognose hinreichend genau beurteilt werden kann.

 

Mir fallen aber spontan auch nur 2 Gesellschaften ein, die Psyche aus beschriebenen Gründen überhaupt klauseln.

 

Insgesamt merkte man dieses Jahr aber sehr deutlich, dass 2014 ein "erfolgreiches" Geschäftsjahr für die Lebensversicherer war und die Risikoüberschüsse 2015 gekürzt wurden (aus Versicherersicht). Einige Gesellschaften wollten über "da hat mich mal was gejuckt" schlichtweg nicht mehr haben. Auch hat mich stark verwundert, dass immer mehr Ähnlichkeit von Votum zu Votum bestand. Während letztes Jahr bei den üblichen Verdächtigen noch deutlich abweichende Ergebnisse realisiert werden konnten, hätte dieses Jahr fast alles aus einer Hand stammen können.

 

Auch die alte "Weisheit" ala speck bei den Bedingungen ab für ein "passt schon" ala AXA und Co. hat dieses Jahr nicht funktioniert.

 

Peter sagte schon Mitte letzten Jahres, dass man sich auf deutliche Verschärfungen der Annahmerichtlinien einstellen müssen wird, kann ich über 1 Jahr später rückblickend nur bestätigen.

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mabo

Hallo WP-Foristen,

 

ich habe hier einen ähnlich gearteten Sachverhalt und mag deshalb auch keinen neuen Thread eröffnen:

Meine Frau hat auf Grund einer "reaktiven Erkrankung" (Spätabort) im vergangenen Herbst von sich aus 3-5 Mal ein Psychotherapeutin aufgesucht und dies privat bezahlt.

Ist es dennoch verpflichtend bzw. besser ratsam dies im Fall eines DU-Antrags anzugeben (da nicht aktenkundig)?

 

Danke & Grüße

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polydeikes

Angabepflichtig ist es anyway. Und wenn du dich fragst, wie sowas üblicherweise rauskommt, einfach mal das hier überfliegen: https://www.wertpapier-forum.de/topic/32162-risikovorsorge/?do=findComment&comment=1003718

 

Grds. sollte eine solche, auf einem Ereignis beruhende Problematik, mit etwas zeitlichem Abstand grundsätzlich ohne Probleme versicherbar sein. Es kommt auf die Details an. Letzter Herbst dürfte aber erheblich zu knapp sein.

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mabo

Angabepflichtig ist es anyway. Und wenn du dich fragst, wie sowas üblicherweise rauskommt, einfach mal das hier überfliegen: http://www.wertpapie...ost__p__1003718

 

Grds. sollte eine solche, auf einem Ereignis beruhende Problematik, mit etwas zeitlichem Abstand grundsätzlich ohne Probleme versicherbar sein. Es kommt auf die Details an. Letzter Herbst dürfte aber erheblich zu knapp sein.

 

Danke für die schnelle & klare Antwort!

Kannst du mir sagen, was deiner Erfahrung nach ein realistischer zeitlicher Abstand ist, ab dem ein Abschluss wieder möglich sein könnte?

Ist es sinnvoll die Zwischenzeit mit einer DU-Alternative zu überbrücken bzw. gäbe es überhaupt so etwas?

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polydeikes

Hängt von den Details ab. Kann man auch unabhängig vom Ergebnis schon jetzt per Rivo erfragen. Aufbereiten muss man die Gesundheitshistorie so oder so. Macht man jetzt eine Rivo, könnte das Ergebnis (Votum) bspw. so lauten:

 

a) Schieben um x Monate -> neu anfragen ab xyz

b) Nicht versicherbar

c) Mit Ausschluss (ggf. auch befristet)

 

b und c sind keine Option, wenn die Realität dem entspricht, was ich mir unter deinen Erläuterungen so üblicherweise vorstelle (anlassbezogene Belastungsreaktion, psychisch nicht manifestiert).

 

Man weiss dann aber am Ende zumindest woran man ist. Allerdings sollte man sich nicht pauschal zu viel Hoffnung machen, dass man aktuell schon den gewünschten Versicherungsschutz bekommen kann.

 

Grob würde ich von mind. 6 und regelm. 12 Monaten ausgehen, nach denen im Zuge einer Belastungsreaktion wieder marktbreit Versicherungsschutz ohne Haken und Ösen möglich ist. Pauschal kann man es nicht sagen, hängt vom Einzelfall und ggf. weiteren Stories in der Gesundheitshistorie ab.

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mabo

Danke für die Einschätzung!

Gesundheitshistorie aufbereiten steht bereits auf dem Zettel. :thumbsup:

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