Sven1083 Juli 21, 2012 Ich habe im Netz gelesen, dass man das Guthaben bei Rürup Verträgen u.U auch auf eine anderen Rürup Vertrag übertragen kann. Ziel wäre nun aus einer Altsünde bei der AachenMünchner (großes Übel) das Guthaben in meine Police bei der AlteLeipziger (kleineres Übel) zu übertragen. So wie sich das hier: http://www.die-ruerup-rente.de/wechsel-des-anbieters.html liest, sollte dies ja möglich sein. Hat hierzu jemand auch praktische Erfahrung ? Meine Erwartung ist, dass sich die AM ganz sicher erst einmal querstellt und es nicht zulassen wird. Beide Rürup Verträge sind Altlasten, würde aber wenn möglich mein Guthaben aus der AM Police in die der AL übertragen, allein schon wegen der besseren Auswahl an Fonds dort. Evtl gibt es ja irgendwo ein Musterkündigungsschreiben ? Über Rat würde ich mich freuen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juli 22, 2012 Da müsstest du die von der AM fragen, Sven1083. Nur die können wissen, ob ein Wechsel des Anbieters möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven1083 Juli 22, 2012 Da müsstest du die von der AM fragen, Sven1083. Nur die können wissen, ob ein Wechsel des Anbieters möglich. Mache ich natürlich, hatte die Hoffnung, dass das evtl mal jemand hier aus dem Forum evtl schon versucht hat, und mir einen Tipp geben kann, da ich erwarte, dass sich die AM auf jeden Fall querstellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Juli 23, 2012 Die Aachen Münchener würde sich kaum querstellen können. Allerdings geben die Bedingungen eine Übertragung meines Wissens nach nicht her. Einen Versuch wäre es trotzdem wert, es heisst ja nicht,dass es grundsätzlich nicht möglich ist,die AM kann der Übertragung als Kann-Leistung ja auch zustimmen. Es wäre nett, wenn Du uns über die Antwort der Aachen Münchener informieren würdest ! Das Schreiben würde ich ruhig so formulieren,dass sich die Möglichkeit eines Übertrages für Dich als Verbraucher als selbstverständlich darstellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven1083 Juli 23, 2012 Die Aachen Münchener würde sich kaum querstellen können. Allerdings geben die Bedingungen eine Übertragung meines Wissens nach nicht her. Einen Versuch wäre es trotzdem wert, es heisst ja nicht,dass es grundsätzlich nicht möglich ist,die AM kann der Übertragung als Kann-Leistung ja auch zustimmen. Es wäre nett, wenn Du uns über die Antwort der Aachen Münchener informieren würdest ! Das Schreiben würde ich ruhig so formulieren,dass sich die Möglichkeit eines Übertrages für Dich als Verbraucher als selbstverständlich darstellt. Vielen Dank! Ich habe auf der Seite der DWS hierzu einen Musterbrief gefunden (beim googlen). Werde es nun so in der Art wie dort formulieren. Habe aber noch bei der anderen Versicherung angefragt an die das Guthaben übertragen werden soll, evtl haben die dort auch einen Tipp für mich. Sobald ich hier etwas höre, melde ich mich wieder. http://www.freier-fondsvermittler.de/dws-basisrente-premium-rueruprente.html Hier gibt es diesen "Musterbrief" dazu. Werde es wohl so in der Art versuchen und diesen dann an den "Zielversicherer" senden. Ein Versuch ist es Wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag