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Empfohlene Beiträge

Basti
· bearbeitet von Basti

da wir keinen Steueroasen-Thread analog dem BB haben, stelle ich das hier mal rein:

 

1: ANDORRA

 

Lage: Europa, östliche Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich

 

Keine Steuern auf Einkommen oder Kapitalertrag

 

allgemeine Infos:

 

http://www.welt-blick.de/staat/andorra.html

 

http://www.andorra-intern.com/artikel/de901201.htm

 

http://www.skiandorra.de/

 

 

landschaftlich wäre das genau mein Ding :-

 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

da wir keinen Steueroasen-Thread analog dem BB haben, stelle ich das hier mal rein:

 

1: ANDORRA

 

Lage: Europa, östliche Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich

 

allgemeine Infos: Keine Steuern auf Einkommen oder Kapitalertrag

 

http://www.andorra-i...el/de901201.htm

Sind die Informationen ähnlich aktuell, wie der verlinkte Beitrag?

 

Zahlungsmittel im Lande selbst sind gleichberechtigt die spanische Peseta und der französische Franc. Für Anlagen in der Peseta gibt es derzeit über 12 Prozent Zins - steuerfrei!

 

tongue.giftongue.giftongue.gif

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Basti

Upps, da hast du recht :blushing: - ich hatte es noch gelesen und nicht mal geschaltet :P - ist noch früh am Morgen :lol:

 

Mir gehts hauptsächlich um die Steuern auf Kapitalerträge in Verbindung mit einem Wohnort in der entsprechenden Region :D

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Basti

2: Hongkong

 

Lage: Asien - in Nachbarschaft mit China/Südchinesisches Meer

 

Kapitalertragssteuer: Keine

 

http://www.discoverhongkong.com/german/index.jsp

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Raccoon

2: Hongkong

 

Lage: Asien - in Nachbarschaft mit China/Südchinesisches Meer

Hm, Hong Kong gehoert zu China.

 

Ansonsten ist Bayern in Nachbarschaft zu Deutschland ... ;)

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Basti

ich wollte hier nun nicht auch noch auf die Sonderverwaltungszone eingehen - sondern nur die geographische Lage benennen B)

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Stutz

3. Schweiz

Für Privatpersonen keine Steuern auf Kapitalerträge (ausser man wird als professioneller Trader eingestuft - kantonal unterschiedliche Regelungen dazu), in vielen Kantonen sehr niedrige Steuern aufs Einkommen. Aber: (in den meisten Kantonen) progressive Vermögenssteuer (bemisst sich dennoch im Promille-Bereich). Liegt in direkter Nachbarschaft zu Deutschland (weil man es für Hongkong ja auch extra betonen muss, dass das bei China liegt).

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Basti
· bearbeitet von Basti

4. Singapur

 

Lage: Südostasien

 

Vielleicht kann einer der Foren-Ikonen hier mal was kurzes zum Thema Kapitalertragssteuer schreiben (nicht das ich hier Quatsch schreibe)

 

-> Kapitalsteuerfreiheit bei Einnahmen aus dem Ausland, die nicht nach Singapur transferiert werden...

 

Status: "non-resident"

 

Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?

 

-> stark verankertes Bankgeheimnis

 

allgem. Infos: http://www.singapur.net/

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Bassinus

5. Irland

 

 

Lage: Mitteleuropa - Nordwestlich

 

Einkommensteuerfreiheit für jegliches Luftpersonal (Piloten und Stewardessen...

Bundesfinanzhof bestätigt legales Schlupfloch: Deutsche Ryanair-Piloten fliegen weiter steuerfrei - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/steuern/bundesfinanzhof-bestaetigt-legales-schlupfloch-deutsche-ryanair-piloten-fliegen-weiter-steuerfrei_aid_729116.html)

 

Status: bekannt und BGH Entscheidung

 

 

-> stark verankertes Bankgeheimnis

 

allgem. Infos: http://www.focus.de/finanzen/steuern/bundesfinanzhof-bestaetigt-legales-schlupfloch-deutsche-ryanair-piloten-fliegen-weiter-steuerfrei_aid_729116.html

 

Für alle die ihren Pilotenschein noch etwas versilbern wollen. Übrigens gibt es im Schnitt ca. 25% mehr Lohn als in Dt.

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kleinerfisch

3. Schweiz

Für Privatpersonen keine Steuern auf Kapitalerträge...

Vielleicht (noch) keine Abgeltungsteuer, aber nur weil Zinsen und Dividenden der normalen Einkommensteuer unterliegen.

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Stutz

3. Schweiz

Für Privatpersonen keine Steuern auf Kapitalerträge...

Vielleicht (noch) keine Abgeltungsteuer, aber nur weil Zinsen und Dividenden der normalen Einkommensteuer unterliegen.

 

Ich bezog mich mit "keine Steuern auf Kapitalerträge" auf den Verkauf von Anteilen und dem daraus resultierenden Gewinn. Und der unterliegt eben NICHT der normalen Einkommensteuer und auch sonst keiner Steuer (ausser der Vermögenssteuer), die ich ja auch erwähnt habe.

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Crisu

Da ich zukünftig hier verstärkt aktiv sein werde, hole ich diesn Thread mal hoch für alle, die sich für Steueroasen wie z.b. Thailand und Themen in diesem Zusammenhang wie Steuern, Visum, Banking interessieren.

 

Thai Expats sehen sich in jüngster Zeit  mit einer sich verschärfenden Visum Regelwerk konfrontiert. So müss z.b. seit 31.10.2019 für ein sog. Non Imm. OA Visum ein Krankenversicherung abgeschlossen und nachgewiesen werden.

Hierzu muss man entweder bei einer der folgenden Thai Versicherung einen Versicherung abschiessen

 

http://longstay.tgia.org/

 

Zu teuer mit wenig Leistung...

 

Oder man hat eine ausl. Versicherung und diese bestätigt den entsprechenden Versicherungsschutz auf diesem Formular:

 

http://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf

 

was in der Regel daran scheitern wird, da man sich auf einen thai Kapinettscbeschluss bezieht.

 

Ich selber habe eine Expat Retired Versicherung bei BDAE

 

https://www.bdae.com/

 

und zu meiner grossen Überraschung, wurde von denen die obige Versicherungsbestätigung unterschrieben. Ich hab diese dann der Thai Botschaft in Berlin zugesandt zur Prüfung und die würden die Bestätigung tatsächlich für ein Non Imm OA akzeptieren.

 

Es kann sich also doch lohnen für diejendigen, die bereits eine eigene Krankenversicherung bereits haben, diese zu kontaktiren bezüglich der Bestätigung. Man spart sich dadurch womöglich den zusätzlichen und überflüssigen Abschluss der Thai Versicherung.

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wertpapiertiger
· bearbeitet von wertpapiertiger
vor einer Stunde von Crisu:

Oder man hat eine ausl. Versicherung und diese bestätigt den entsprechenden Versicherungsschutz auf diesem Formular:

 

http://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf

 

was in der Regel daran scheitern wird, da man sich auf einen thai Kapinettscbeschluss bezieht.

 

 

verstehe ich nicht so ganz. In dem verlinkten Dokument macht die Versicherung die Angaben und die Botschaft wird dann entweder OK oder Nicht OK geben. Was ist mit "thai Kapinettscbeschluss" gemeint ?

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Crisu
Gerade eben von wertpapiertiger:

 

verstehe ich nicht so ganz. In dem verlinkten Dokument macht die Versicherung die Angaben und die Botschaft wird dann entweder OK oder Nicht OK geben. Was ist mit "thai Kapinettscbeschluss" ?

Das problem ist ja, dass eine ausl. Versicherung eine Bestätigung gem. dem Thai Beschluss abgeben muss, den sie gar nicht kennt ergo wird sie voraussichtlich nix unterschreiben dass sie nicht kennt bzw. bewerten kann.

Die versucherung muss dieses vorgegebene dokument unterschreiben.

Ich kenne diesen beschluss ebenfalls nicht.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Zur Schweiz (bei Deutschland) die Anmerkung, dass der Wertpapier-Verkauf durchaus steuerpflichtig (Bundessteuer) werden kann, wenn der Erlös mehr als 50% des jährlichen Einkommens beträgt.

Man unterstellt dann anscheinend, das jemand "Trader" ist.

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Crisu

Eines meiener Lieblingsthemen: Steueroasen.

Hoffe, es gibt hier ein paar Expats die sich für dieses Thema interssieren.

 

Kleines update: Thailand hat zwischenzeitlich das OECD-Abkommen über den AEOI unterzeichnet und ein erster Austausche von Kapiteleinkünften aus dem Ausland soll 2023 erfolgen

 

https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/commitment-and-monitoring-process/AEOI-Commitments.pdf

 

Eigentlich nicht so wild, da man, wenn man es richtig anstellt, in TH sowieso keine Steuern auf Kapitaleinkünfte zahlen muss.

Problematisch wird das ganze natürlich dann, wenn es jemand nicht so gut findet, dass die in TH wissen, wieviel Geld man so hat. Könnte jemand auf dumme Gedanken kommen.

 

Falls jemand hier beabsichtigt ein Konto in SG zu eröffnen, so ist mein Eindruck, dass dies zwischenzeitlich nicht so einfach mehr ist was den Wohnsitznachweis betifft. Früher musste man lediglich eine Verbrauchsabrechnung (Strom, Telefon ect.) mit der Thai-Adresse vorlegen.

Vor ein paar Monaten haben mich meine SG Institute um einen Nachweis der Adresse in Form von Ausweis, Thai-Führerschein oder Certificate of Residence der Immigration  gebeten, obwohl die Konten schon seit Jahren bestehen und sich nix geändert hat. Also einfach mal irgeneine Telefonrechnung vorlegen wie früher wird so wohl nicht mehr funktionieren.

 

Sicherheitshalber habe ich mir auch schon vor ein paar Jahren eine TIN (Tax Identification No) vom Thai-Finanzamt besorgt. Die deutschen Institute verlangen dies sehr gerne, wenn man einen Thai-Wohnsitz angibt. Konnte ich aber bisher immer vermeiden, dies Nr. herauszugeben.

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Life_in_the_sun
· bearbeitet von Life_in_the_sun
vor einer Stunde von Crisu:

Sicherheitshalber habe ich mir auch schon vor ein paar Jahren eine TIN (Tax Identification No) vom Thai-Finanzamt besorgt. Die deutschen Institute verlangen dies sehr gerne, wenn man einen Thai-Wohnsitz angibt. Konnte ich aber bisher immer vermeiden, dies Nr. herauszugeben.

Wie geht das wenn man keine Einkünfte in Thailand hat ? Wofür soll das gut sein ?

Meine Bank in D wollte kürzlich auch meine TIN haben. Hinweis von mir, keine Arbeitsgenehmigung, kein Einkommen in Thailand- keine TIN. Den Rest regelt das DBA D-TH.

Das wurde dann so auch akzeptiert.

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Crisu
vor 12 Minuten von Life_in_the_sun:

Wie geht das wenn man keine Einkünfte in Thailand hat ? Wofür soll das gut sein ?

Meine Bank in D wollte kürzlich auch meine TIN haben. Hinweis von mir, keine Arbeitsgenehmigung, kein Einkommen in Thailand- keine TIN. Den Rest regelt das DBA D-TH.

Das wurde dann so auch akzeptiert.

Gebraucht habe ich die TIN bisher auch noch nie.

Nur für den Fall wie vor ein paar Monaten mit den Banken w/Thai Wohnsitz.

War froh, einen Thai Führerschein zu haben wo die Adresse drauf war.

 

Die TIN hab ich so bekommen:

 

1. Festgeld bei TH Bank angelegt. Von den Zinsen wird Thai Quellensteuer autom. abgezogen

 

2. Da die Zinseinkünfte für mich nicht steuerpflichtig sind, bin ich nöchstes Jahr zum Thai Finanzamt und sagte, ich will Steuererklärung machen und die Quellensteuer zurück.Dafür brauchte ich natürlich eine TIN, die man mir auch gegeben hat.

 

Steuererklärung hab ich nie gemacht. Lohnte sich nicht.

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Life_in_the_sun
vor 9 Minuten von Crisu:

Gebraucht habe ich die TIN bisher auch noch nie.

Nur für den Fall wie vor ein paar Monaten mit den Banken w/Thai Wohnsitz.

War froh, einen Thai Führerschein zu haben wo die Adresse drauf war.

 

Die TIN hab ich so bekommen:

 

1. Festgeld bei TH Bank angelegt. Von den Zinsen wird Thai Quellensteuer autom. abgezogen

 

2. Da die Zinseinkünfte für mich nicht steuerpflichtig sind, bin ich nöchstes Jahr zum Thai Finanzamt und sagte, ich will Steuererklärung machen und die Quellensteuer zurück.Dafür brauchte ich natürlich eine TIN, die man mir auch gegeben hat.

 

Steuererklärung hab ich nie gemacht. Lohnte sich nicht.

Okay. Ich habe hier keine ( größere Summen ) Geld bei einer Bank. Ausnahme ist nur die „örtliche“ Ban Moo - Bank. Die zahlen im übrigen mehr Zinsen als die regulären Banken und ziehen auch keine Kapitalertragssteuer ab B-) 

Ich hatte mich aber mal vor längerer Zeit mit den thailändischen Steuerrecht befasst. Ergebnis: die maximale Steuerlast für Kapitalerträge endet bei ca € 1800,00 pa.

 

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Crisu
· bearbeitet von Crisu

Wie manche TH-Freunde sicher wissen, ist eine Rückkehr nach Thailand derzeit nur mit gleichzeitiger 2 Wochen Quarantäne auf eigene Kosten in speziell dafür vorgesehenen Hotels möglich.

 

Wer sich dafür interessiert, wie so eine 2 Wochen Quarantäne in BKK abläuft, kann sich mal diesen Youtube-Kanal eines Schweizers anschauen, der derzeit täglich mit einem Video über seinen Aufenthalt im Mövenpick in BKK berichtet. Durchaus interessant, falls jemand wirklich mit dem Gedanken auf eine Rückkehr trotz Quarantäne ect. spielt:

 

https://www.youtube.com/channel/UCzak46lOCrt9IzfzsrIZJDQ/videos

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Crisu
· bearbeitet von Crisu

Für alle, die an einer Rückkehr nach Thailand interessiert sind, wäre dies jetzt theoretsich für alle Länder möglich. Bisher war es beschränkt auf Länder mit niedrigen Infektionszahlen. Das wurde jetzt geändert.

Natürlich gilt die 2 Wochen Quarantäne auf eigene Kosten, Abshluss Krankenversciherung ect. natürlich auch noch.

 

Angesichts der aktuellen Covid-Lage in EU/USA dürfen das aber wohl derzeit weniger Farangs nutzten, aber theoretisch könnten jetzt ALLE runter

 

Zitat

 

Thailand

Want to come to Thailand? Special Tourist Visa open to visitors “around the world”

https://thethaiger.com/news/national/want-to-come-to-thailand-special-tourist-visa-open-to-visitors-around-the-world

 

 

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cpandrea

"Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig."

 

Also wenn  man auswandern möchte,  müsste man auf jegliche zur Verfügung stehende Wohnsitz verzichten, also verkaufen oder vermieten. 

 

 Hat niemand  dagegen auf EU-ebene schon geklagt ?

 

 ich meine wenn ein EU-Bürger eine Ferienwohnung in D hat und anderswo normalerweise lebt,  ist schon etwas  grenzwertig, dass er in D die Steuer zahlen muss.     

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 50 Minuten von cpandrea:

wenn ein EU-Bürger eine Ferienwohnung in D hat und anderswo normalerweise lebt,  ist schon etwas  grenzwertig, dass er in D die Steuer zahlen muss.

wenn ein US-Bürger überhaupt keine Wohnung in US hat und anderswo normalerweise lebt,  ist es normal, dass er in US die Steuer zahlen muss.

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cpandrea
vor 10 Minuten von beamter97:

wenn ein US-Bürger überhaupt keine Wohnung in US hat und anderswo normalerweise lebt,  ist es normal, dass er in US die Steuer zahlen muss.

in D und in den anderen EU-Länder gilt das Welteinkommensprinzip, wenn man dort ansässig ist.   In US gilt  die wohnsitzunabhängigen Steuerpflicht aller Staatsangehörigen. 

 

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
vor 6 Stunden von cpandrea:

ich meine wenn ein EU-Bürger eine Ferienwohnung in D hat und anderswo normalerweise lebt,  ist schon etwas  grenzwertig, dass er in D die Steuer zahlen muss.     

Hast nicht alles gelesen oder verstanden: steuerpflichtig bedeutet nicht automatisch, daß du auch tatsächlich Steuern zahlst. Ob eine FWO zur vorrübergehenden Nutzung immer einen Wohnsitz begründet weiß ich nicht *, aber selbst wenn regelt das Doppelbesteuerungsabkommen welche Steuern er wo zahlt. Ich halte es dabei für unwahrscheinlich, daß Deutschland sein Gehalt im Ausland versteuern darf. Grundsteuer dürfte hier aber wohl immer fällig sein, und vermietet er die Wohnung, dann unterliegt er mit seinen laufenden Mieteinkünften auf jeden Fall der beschränkten Steuerpflicht.

 

Als Deutscher zahlst du im Ausland übrigens auch Steuern, abhängig vom Land, Zustand, Nutzung und Wert der Immobilie, u.a. Grundsteuer, Registersteuer, Katastersteuer, Mehrwertsteuer, Vermögenssteuer sowie Wohn- oder Selbstnutzungsteuer.

 

* Laut einem Artikel eines RA kann z.B. ein Ferienhaus auf einem Campingplatz keinen Wohnsitz begründen, da baulich nicht zum Dauerwohnen zugelassen.

(In dem Fall wollte der Eigentümer einen Wohnsitz anmelden, durfte es aber nicht)

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