Crisu Dezember 18, 2020 · bearbeitet Dezember 19, 2020 von Crisu Am 17.12.2020 um 16:32 von cpandrea: Also wenn man auswandern möchte, müsste man auf jegliche zur Verfügung stehende Wohnsitz verzichten, also verkaufen oder vermieten. Das ist die sicherste Variante! Ansonsten kommt es bei Doppelwohnsitz dann auf das DBA zwischen den Ländern an. Merke: Ein DBA zielt ab auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung, nicht generelle Steuer Vermeidung. Also grob gesagt: Wer in eine Steueroase auswandert mit 0 Steuer, zahlt halt in D volle Steuer. (Siehe Boris Becker) Aber dazu muss man jedes einzelne DBA zw. den jeweiligen Ländern genau anschauen. Beispiel unten siehe DBA zw. D und Zypern. Dort wird z.B. in einem Absatz festgehalten, dass bei allen nicht ausdrücklich im DBA geregelten Einkünften der Ansässigkeitsstaat das alleinige Besteurungsrecht hat, wobei mit Ansässigketsstaat der Staat gemeint ist, dem das DBA diese Definition zuweist. Das DBA zw. D und TH hat dagegen eine ganz andere Formulierung: Dort heisst es, dass alle im DBA nicht geregelten Einkünfte sich nach dem Steuerrecht der beiden Staaten richtet. Also zB. für Zinserträge aus Bonds aus England ist nix geregelt, ergo kann D besteuern, selbst wenn der Ansässigketsstaat gemäss DBA TH ist. Das gilt natürlich alles nur dann, wenn man auch gleichzeitig einen steuerlichen Wohnsitz in D hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag