Dr. Haus Juni 22, 2012 · bearbeitet Juni 22, 2012 von Dr. Haus Hallo, nach langer Zeit des intensiven Studierens der Forumsbeiträge möchte ich nun auch mein Anliegen schildern. Zunächst einmal möchte ich der Community zu diesem wunderbaren Forum gratulieren und euch dafür danken, dass ihr mir im letzten Jahr bei der Entscheidung zu einer BU-Versicherung geholfen habt. Ich bin aktuell Student der Humanmedizin und habe vor im Februar 2013 das Praktische Jahr zu beginnen. Dafür benötige ich eine Arzthaftpflichtversicherung (Berufshaftpflicht). Gleichzeitig möchte ich in diesem Zusammenhang auch eine private Haftpflicht abschließen. Bisher bin ich über die Eltern versichert. Zunächst die obligatorischen Angaben zur Person: 2.Basisangaben zur persönlichen Situation 2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt 23, ledig, Single, keine Kinder, Renteneintritt mit 67 (2056) 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt beiAbzug aller Kosten im Monat übrig Momentan Student der Humanmedizin im 5. Studienjahr / monatlich insgesamt 730 Euro zur Verfügung 2.5 bisherige Risikovorsorge Seit letztem Jahr BU-Versicherung siehe unten 2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner) Absicherung nur für mich 2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen keine 3. Das3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche da Student noch keine Altersvorsorge 4. Sonstige Vermögenssituation(Wünsche und Ziele) 4.1 aktuelle Sparleistungen Von den 730 Euro bleiben monatlich etwa 50-70 Euro übrig, die auf einem Tagesgeldkonto landen 4.2 Schulden (Bitte Kredithöhe, Kreditzinsen und Gesellschaft nennen) keine 4.3 absehbare Investitionen (Urlaub, Auto, Wohnung) jährlicher studententypischer Urlaub wird aus Tagesgeldreserve finanziert, Auto habe ich keins und will ich auch nicht 5. BestehendeVerträge BU Versicherung mit / oder ohne Sparen (genaue Bezeichnung der Police und Anbieter) Alte Leipziger SecurAL BV10 vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente 1000 Euro monatlich Berufsgruppe 1+ riskante Hobbys keine Laufzeit (Beginn / Ende) 01.09.2011/01.09.2056 Dynamik 5% Beitragsdynamik (Modus P)/2% Leistungsdynamik Beitrag 683,40 Euro ohne Beitragsverrechnung/533,04 Euro mit, beijährlicher Zahlweise sind aktuell Vorerkrankungen bei euch vorhanden, oder wurden diese im Vertrag vermerkt? Ja, wurden auch im Vertrag vermerkt, würde ich hier öffentlich aber ungern nennen Meine Fragen zu der Thematik wären nun folgende: Zur Privathaftpflicht habe ich mich ein wenig informiertund bin bei der Haftpflichtkasse Darmstadt (VARIO Komfort) gelandet, insbesondere wegen dem Zusatz der erweiterten Vorsorge. Jetzt wäre meine Frage, ob diese Versicherung auch die Berufshaftpflicht als Arzt versichert (evtl. als Kombination?). Auf der Homepage habe ich dazu nichts finden können. Überhaupt habe ich keine Versicherungen gefunden, die zur Arzthaftpflicht Informationen bereit hält. Welche Versicherungen bieten denn sowas an? Als Alternative habe ich bis jetzt lediglich die Deutsche Ärzteversicherung ausfindig machen können, allerdings ohne konkretes Bedingungswerk. Die bieten aber die Versicherung im Praktischen Jahr und im ersten Assistenzjahr für Mitglieder im Hartmannbund (bin ich) kostenlos an. Und dauerhaft eine kostenlose Privathaftpflicht in Kombination. Solltre ich hier evtl. mal einen Termin vereinbaren? Was sind denn bei der Arzthaftpflicht wichtige Klauseln auf die man Wert legen sollte? Es gibt einfach nicht so viele Informationen wie zur Privathaftpflicht. Ich bin euch für eure Antworten dankbar und wünsche euch einen spannenden Fußballabend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Juni 23, 2012 · bearbeitet Juni 23, 2012 von AnNaWF Hallo, und ein ganz herzliches willkommen im Forum. Das ist kein einfaches Thema und ich würde Dir raten Dich evtl. wirklich beraten zu lassen, dann aber definitiv von Leuten die sich gerade in diesem Bereich auskennen. Arzthaftpflichtversicherungen werden von etlichen VUs angeboten (Liste siehe unten). Worauf kommt es an? Ich kann das hier nicht vollumfänglich beantworten, aber zumindest ein paar der wesentlichsten Aspekte benennen. Deckungssumme Die meisten Verträge haben Deckungssummen von 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden. Steigende Kosten (Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung) sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen insbesondere für Personenschäden sind zu empfehlen und idR gegen Zuschläge abschließbar. Ausschlüsse Viele VUs schließen unterschiedliches aus; hier bspw. was die Gothaer ausschließt: - Nutzung von Apparaten oder Durchführung von Behandlungen, die nicht in der Heilkunde anerkannt sind Kosmetische Eingriffe/Operationen, die nicht medizinisch indiziert sind - Ansprüche gemäß § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) - Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind Hier muss man schauen womit man selbst augrund der eigenen Tätigkeit ein Problemchen hat und womit nicht. Geltungsbereich Falls man nicht nur in D tätig ist sollte man auch hierauf achten; Ärzte die gelegentlich in England ein Zubrot verdienen sind ja nicht mehr so selten. Versichterbare Personen Nicht alle AHVs versichern alle "Arten" von Ärzten, unterschieden wird oft zwischen: - Assistenzärzte - Ärzten im Praktikum und - sonstigem Hilfspersonal Arzzthaftpflichtversicherungen sind oftmals auch von der Fachrichtung abhängig, hierauf vllt auch bereits jetzt schon achten; in Deinem Fall nat. v.a. drauf achten ob "Arzt in Ausbildung" versichert ist. Erw. Strafrechtsschutz Andere Aspekte umfassen erweiterten Strafrechtsschutz usw. Von der Berufshaftpflichtversicherung nicht umfasst sind nämlich die Kosten eines Strafverfahrens. Diese sind über eine Strafrechtsschutzversicherung abzudecken - evtl. drauf achten. Nachhaftung Scheidet ein Arzt aus dem Berufsleben aus, können immer noch Haftpflichtansprüche gegen ihn geltend gemacht werden. Hier stelt sich dann die Frage der Nachhaftung. Nachversicherungsoptionen Im Laufe des Berufslebens entwickeln sich auch Ärzte weiter, gehen neuen Tätigkeiten nach mit denen mitunter auch höhere Risiken (mehr Verantwortung) einhergehen. VUs fregen bereits im Versicherungsantrag nach den aktuellen ärztlichen Funktionen und den zu versichernden Tätigkeiten sowie den Haftungsregelungen mit dem Arbeitgeber. Im Normalfall ändern sich diese Angaben aber eben im Laufe der Karriere. Gute Verträge müssen die notwendige Flexibilität für solche Änderungen mitbringen. Anbieter die mir spontan einfallen - Alte Leipziger - Continentale - DBV-Winterthur (AXA) - Deutsche Ärzteversicherung - Generali - HDI-Gerling - Janitos - Signal Iduna Die HKD ist ein guter PHV Versicherer, bietet aber m.W. keine Arzthaftpflicht an. Es ist m.E. auch nicht nötig das zu kombinieren, ein guter PHV Versicherer muss noch lange keine gute Arzthaftpflicht im Programm haben. Mein Tipp: Bedingungswerke besorgen (frag nach wenn Du wirklich nicht rankommst) und vergleichen, im Anschluss - nachdem man selbst schon etwas Ahnung hat - professionell beraten lassen... Vlg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 23, 2012 Kleine Ergänzung aber wichtig: Grobe Fahrlässigkeit absichern! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
profi Juni 23, 2012 · bearbeitet September 10, 2020 von profi x Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Juni 23, 2012 · bearbeitet Juni 23, 2012 von AnNaWF An den Rest mal als Überlegung: Wollen Sie, daß ihr behandelnder Arzt eine anständige Ausbildung hat oder reicht es wenn er ihre anstehende Behandlung im WPF diskutiert ? OP dann im livestream und facebook-Kommentaren ??? Satiremodus an: Hab ich grade die Zukunft der GKV beschrieben ? (ich reg mich grad auf, ist morgen schon wieder anders vermutlich...) Wen oder was meinst Du denn mit "Rest"? Ich hoffe mal nicht polydeikes und mich die nur ein paar Anregungen geben wollten. Ich sagte ja auch bereits: Das ist kein einfaches Thema und ich würde Dir raten Dich evtl. wirklich beraten zu lassen, dann aber definitiv von Leuten die sich gerade in diesem Bereich auskennen. [...] Mein Tipp: Bedingungswerke besorgen (frag nach wenn Du wirklich nicht rankommst) und vergleichen, im Anschluss - nachdem man selbst schon etwas Ahnung hat - professionell beraten lassen... Nicht zu sehr aufregen, wir sind im Halbfinale! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 23, 2012 Ich frag mich was dieses rumreiten auf der Haftungsfrage soll? In die Auswahl kommt ein mal der umfangreichste Tarif + vom Verkäufer gewünschte Tarife. Verkäufer rät im Protokoll immer zum Topschutz oder zu einem anderen Produkt aber schriftlich stets ohne Steigerungsform (wie "beste", "günstigste" oä.), Kunde wählt aber xyz. Ausschlüsse von xyz werden dokumentiert. Fragen des Kunden werden wenn nicht sicher zu beantworten durch Anfrage ans VU dokumentiert. Haftungsfrage minimiert ... aber sagt das irgendwas darüber aus, mit was der Kunde nach Hause geht? Vor allem wenn dem Kunden jegliche Orientierung zur Bewertung fehlt? Die (korrekte) Dokumentation ist ein Blankocheck für Verkäufer ... Außerdem sehe ich nicht, dass der Doc Bedingungen durchpuzzeln oder sich selbst einen wie auch immer gearteten Schutz zusammenstellen möchte. Hauptsache man unterstellt das mal eben ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
profi Juni 23, 2012 · bearbeitet September 10, 2020 von profi x Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dr. Haus Juni 23, 2012 · bearbeitet Juni 23, 2012 von Dr. Haus Zunächst einmal vielen Dank für die hilfreichen Informationen. Es lag mir allerdings fern eine solch hitzige Debatte auszulösen. sorry, aber Arzthaftpflicht gehört in die Hände von Profis (nein, nicht zu mir). Hier den Doc anzuregen selbst die Bedigungen vergleichen zu wollen, ist mehr als naiv, geradezu fahrlässig ! Lieber Dr. Haus suchen Sie sich einen Berater der für seinen Ratschlag haftet und bezahlen Sie ihn dafür. BU mag ja ihr Privatkram sein, aber die Haftpflicht ist auch dafür da mögliche Geschädigte Patienten finanziell zu entlasten. Ein Laienforum, auch wenn vergleichsweise mehr als Stammtischniveau, ist dafür die falsche Adresse. An den Rest mal als Überlegung: Wollen Sie, daß ihr behandelnder Arzt eine anständige Ausbildung hat oder reicht es wenn er ihre anstehende Behandlung im WPF diskutiert ? OP dann im livestream und facebook-Kommentaren ??? Satiremodus an: Hab ich grade die Zukunft der GKV beschrieben ? (ich reg mich grad auf, ist morgen schon wieder anders vermutlich...) Dem stimme ich uneingeschränkt zu! Nur leider ist es in Deutschland so, dass die Arzthaftpflicht eben nicht von gesetzeswegen her von Profis übernommen wird, sondern die Unis uns einen Zettel in die Hand drücken auf dem drauf steht: Du brauchst ne Arzthaftpflicht, kümmere dich gefälligst selbst drum. Selbstverständlich habe ich vor mich diesbezüglich von einem Fachmann umfassend beraten zu lassen. Eben gerade weil mir bewusst ist, dass die Entscheidung für eine richtige Arzthaftpflicht auch enorme Konsequenzen für Patienten haben kann, will ich, dass solch ein Beratungsgespräch möglichst konstruktiv abläuft und nicht ein einseitiger Monolog wird. Daher habe ich mich entschlossen vor einem solchen Gespräch über verschiedene Wege Informationen zu sammeln. Einer dieser Wege, aber bei weitem nicht der einzige!!! soll eben auch dieses Forum hier sein. Außerdem gehe ich, wie ich schrieb, erst im Februar ins PJ und habe also noch über ein halbes Jahr Zeit, um mich mit der Thematik zu beschäftigen. Meine Anfrage hier sollte daher lediglich zu einem ersten Überblick dienen. Ich werde die nächsten Tage mal ein wenig recherchieren und mich dann noch einmal melden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juni 23, 2012 BU mag ja ihr Privatkram sein, aber die Haftpflicht ist auch dafür da mögliche Geschädigte Patienten finanziell zu entlasten. Das ist jetzt auch Satire, oder? Glaubst du auch, die Privathaftpflichtversicherung ist dazu da, dem Geschädigten Geld zu zahlen? Leider ist dieser Irrglaube weit verbreitet. Der einzige Sinn der Haftpflichtversicherung ist, einen aus der Haftpflicht zu holen. Falls die Versicherung dann noch gut im Abwimmeln von Schadensersatzansprüchen ist, ist sie (vielleicht) günstig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Juni 23, 2012 · bearbeitet Juni 23, 2012 von AnNaWF BU mag ja ihr Privatkram sein, aber die Haftpflicht ist auch dafür da mögliche Geschädigte Patienten finanziell zu entlasten. Das ist jetzt auch Satire, oder? Glaubst du auch, die Privathaftpflichtversicherung ist dazu da, dem Geschädigten Geld zu zahlen? Leider ist dieser Irrglaube weit verbreitet. Der einzige Sinn der Haftpflichtversicherung ist, einen aus der Haftpflicht zu holen. Falls die Versicherung dann noch gut im Abwimmeln von Schadensersatzansprüchen ist, ist sie (vielleicht) günstig. Kannst Du das mit Statistiken/Zahlen unterlegen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juni 24, 2012 Kannst Du das mit Statistiken/Zahlen unterlegen? Zu 100% steht im Gesetz über den Versicherungsvertrag § 100 Leistung des Versicherers Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Juni 24, 2012 · bearbeitet Juni 24, 2012 von AnNaWF Kannst Du das mit Statistiken/Zahlen unterlegen? Zu 100% steht im Gesetz über den Versicherungsvertrag § 100 Leistung des Versicherers Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Das stimmt natürlich. Jetzt ist die Frage ob ich Dich missverstanden hatte - das klang so als wolltest Du sagen dass die VUs eh nie wirklich zahlen würden und auf Teufel komm raus - ob berechtigt oder unberechtigt - den Schädiger aus der Nummer herausboxen würden. Wenn Du aber meintest dass Sie erstmal prüfen ob überhaupt eine Leistungspflicht vorliegt und den potentiellen Schädiger rausboxen falls nicht, dann ist das natürlich korrekt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juni 24, 2012 Das stimmt natürlich. Jetzt ist die Frage ob ich Dich missverstanden hatte - das klang so als wolltest Du sagen dass die VUs eh nie wirklich zahlen würden und auf Teufel komm raus - ob berechtigt oder unberechtigt - den Schädiger aus der Nummer herausboxen würden. Wenn Du aber meintest dass Sie erstmal prüfen ob überhaupt eine Leistungspflicht vorliegt und den potentiellen Schädiger rausboxen falls nicht, dann ist das natürlich korrekt. Eben nicht. Einziger Sinn und Aufgabe der Versicherung (aus Sicht des Versicherungsnehmers) ist, dass er nicht persönlich haftet. Die Versicherung deckt ihn, unabhängig davon, ob der Anspruch berechtigt ist. Geschäftsziel der Versicherung ist die Maximierung des Gewinns dadurch, dass sie so selten und wenig wie irgend möglich zahlen. Logisch, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Juni 24, 2012 · bearbeitet Juni 24, 2012 von AnNaWF Das stimmt natürlich. Jetzt ist die Frage ob ich Dich missverstanden hatte - das klang so als wolltest Du sagen dass die VUs eh nie wirklich zahlen würden und auf Teufel komm raus - ob berechtigt oder unberechtigt - den Schädiger aus der Nummer herausboxen würden. Wenn Du aber meintest dass Sie erstmal prüfen ob überhaupt eine Leistungspflicht vorliegt und den potentiellen Schädiger rausboxen falls nicht, dann ist das natürlich korrekt. Eben nicht. Einziger Sinn und Aufgabe der Versicherung (aus Sicht des Versicherungsnehmers) ist, dass er nicht persönlich haftet. Die Versicherung deckt ihn, unabhängig davon, ob der Anspruch berechtigt ist. Geschäftsziel der Versicherung ist die Maximierung des Gewinns dadurch, dass sie so selten und wenig wie irgend möglich zahlen. Logisch, oder? Über das Geschäftsziel sind wir uns einig; VUs sind keine karitativen Einrichtungen, da stimme ich Dir zu, auch wenn viele das immer wieder vergessen (liegt vllt daran dass die Werbung sie oft als Heilsbringer in der Not darstellt). Deswegen ist es ja auch so wichtig ihnen niemals auch nur einen Hauch des Gefühls zu vermitteln es könnte einen Grund geben nicht zahlen zu müssen (Stichwort: VVA bei BU). Dass in unberechtigten Fällen nicht gezahlt wird ist nicht mehr als iO. Dass man es oftmals auch in brechtigten Fällen versucht mag sein; kommt es hier aber hart auf hart wird man am Ende leisten müssen, im schlimmsten Fall dann wenn die Justiz darüber entscheidet. Interessant wäre es also zu erfahren wie oft in berechtigten Fällen erstmal prozessiert wird bevor geleistet wird (was nat. den Aspekt vernachlässigt dass manchmal garnicht prozessiert wird obwohl es angebracht wäre). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 24, 2012 Das hat zwar mit dem Thema nichts zu tun, ist aber mal wieder eine interessantes Vorurteil. Wirf mal einen Blick ins statistische Taschenbuch. Auf Seite 51 findest du die Prämieneinnahmen, auf Seite 52 findest du die Leistungen. Deine Vermutung geht nicht so ganz auf. Insbesondere der Aspekt des passiven Rechtsschutzes in der PHV ist sowieso bezogen auf das Tarifangebot etwas komplizierter als mit dem kurzen Auszug dargestellt. In der Statistik siehst du aber bspw. auch, warum die Unfallversicherung als Butter- und Brotgeschäft der Versicherer bezeichnet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ursus Juni 24, 2012 In der Regel (oder rechtlich verpflichtend?!?) haben die Krankenhäuser doch eine Ärztehaftpflicht für ihre angestellten Ärzte. Ich habe mir bei Vertragsunterschrift im Krankenhaus im Personalbüro eine Kopie des Leistungsumfangs der Ärztehaftpflicht (ERGO) geben lassen und das dann zu Hause durchgearbeitet. Bei mir ist grobe Fahrlässigkeit mit abgedeckt. Des Weiteren sogar Erste Hilfe im privaten Umfeld. Deckungssumme bis 5.000.000 Euro. Das fand ich erst mal in Ordnung. Also eh Du da Schnellschüsse machst, lieber informieren, ob Dein zukünftiger Arbeitgeber nicht eh eine Haftpflicht hat. Im PJ war ich damals übrigens über eine Haftpflicht der Charité abgedeckt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dr. Haus Januar 22, 2013 Hallo, nach einem guten halben Jahr möchte ich euch zu meinem Anliegen noch einmal auf den neusten Stand bringen. Tatsächlich ist es so, dass in Deutschland alle Krankenhäuser für ihre Mitarbeiter eine solche Arzthaftpflicht anbieten, sodass ich im Praktischen Jahr da automatisch mitversichert bin. Nach der Auskunft vom Krankenhaus bin ich bis zu einer Deckungssumme von 5 Mio. versichert. Grobe Fahrlässigkeit ist ebenfalls enthalten. Sogar bei meiner niedergelassenen Arztpraxis, bei der ich PJ mache, bin ich mit abgesichert. Lediglich im Ausland bräuchte ich einen zusätzlichen Schutz, das habe ich aber nicht vor. Interessant in diesem Zusammenhang fand ich jedoch, dass einige Anbieter, z.B. die Janitos, eine solche Versicherung für PJler gar nicht anbieten, sondern erst ab dem Status Assistenzarzt. Da fragt man sich doch wieder, warum die Uni da so ein Wind vorher macht. Ich danke euch jedenfalls mich vor einem Schnellschuss bewahrt zu haben und freue mich nun, dass ich mich demnächst voller Elan ins PJ stürzen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag