o0Pascal0o Juni 17, 2012 · bearbeitet Juni 17, 2012 von o0Pascal0o Hallo, für die Unfall-Versicherung benötige ich Hausfixkosten. Wie kann ich diese abschätzen. Gibt es da Tabellen? Darin fallen ja neben feststehenden Beträgen wie Hausratversicherung & Wohngebäudeversicherung auch Dinge wie Rücklagen für Reparaturen & Reparaturersatzbeschaffungen. Also so, dass das Niveau gehalten werden kann. Vielen Dank Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juni 17, 2012 Als Faustregel gelten entweder 10 EUR je Quadratmeter im Jahr oder 1 % des Hauswerts im Jahr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Juni 17, 2012 Danke. Allein für Reparaturen & Reparaturersatzbeschaffungen? Oder sind in den 1% bzw. 10/m² auch die Hausratversicherung/Wohngebäudeversicherung schon mit eingerechnet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amun Juni 20, 2012 Guten Abend, die Hausratversicherung kann wohl nicht als "Hausfixkosten" betrachtet werden. Sie betrifft ja schliesslich den Hausrat, also nichts mit dem Gebäude fest verbundenes. Hilfreich wäre das Bedingungswerk, das Deckungskonzept oder wenigstens der Anbieter mit Tarif. Dann können Sie dieses mit Ihren Aufwendungen für die Erhaltung des Eigenheimes vergleichen und dementsprechend die Kosten kalkulieren. Gruss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Juni 21, 2012 Danke. Inwiefern vergleichen. Gibt es da dann einen Faktor? Also Faktor * Hauratversicherungskosten + Faktor x Wohngebäudeversicherungskosten = Hausfixkosten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amun Juni 21, 2012 Danke. Inwiefern vergleichen. Gibt es da dann einen Faktor? Also Faktor * Hauratversicherungskosten + Faktor x Wohngebäudeversicherungskosten = Hausfixkosten? In den Bedingungen oder dem Rahmenvertrag/Deckungskonzept müssen die von Ihnen genannten "Hausfixkosten" definiert sein. Daher wird irgendwo aufgeführt sein, welche Kosten Ihre Immobilie betreffend, der Versicherer als Fixkosten betrachtet. Diese werden dann zusammengefasst und als Versicherungssumme angeführt. Insgesamt ist mir persönlich der Begriff "Hausfixkosten" zu schwammig und damit angreifbar. Ohne Angabe und Prüfung des Bedingungswerkes, des Rahmenvertrages/Deckungskonzept hier eine Aussage zu treffen, in welcher Höhe (Wieso Faktor???) Sie die Versicherungssumme für diesen Leistungsbereich bestimmen sollen, ist ein wenig unseriös. Freundlichen Gruß aus Franken Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Juni 22, 2012 Achso danke. So etwas steht gar nicht im Rahmenwerk drin. Aber bei anderen Urteilen wird solch ein Wert benötigt, um die Versicherungssumme zu berechnen. Also vorher für das bereinigte Nettoeinnkommen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2008/9_U_123_05urteil20080606.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amun Juni 22, 2012 · bearbeitet Juni 22, 2012 von Amun Achso danke. So etwas steht gar nicht im Rahmenwerk drin. Aber bei anderen Urteilen wird solch ein Wert benötigt, um die Versicherungssumme zu berechnen. Also vorher für das bereinigte Nettoeinnkommen: http://www.justiz.nr...il20080606.html Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen genauer. Ihr Eröffnungsposting erweckt den Eindruck, dass Sie überlegen, wie hoch Sie die "Fixkosten" (sagt ja eigentlich schon alles) bei der Einrichtung eines Vertrages bemessen sollten. Wenn Sie nur beabsichtigen eine Klage einzureichen, dann klinke ich mich nun aus. Um einen Anwalt zu beraten, ist mir meine Zeit zu schade. Zu dem ich hierfür nicht bezahlt werde. Freundlichen Gruß und viel Spass vor Gericht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Juni 23, 2012 Danke. Es würde evlt. mal ums klagen gehen. Zunächst einmal muß ich die Hausfixkosten jedoch abschätzen. Der Anwalt hat da ja gar nix mit zu tun!? Ich dachte es gäbe da vielleicht eine Formel alá Qm²*Baujahr*Faktor X oder so etwas. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag