Gamble2k10 Juni 15, 2012 Hallo liebe Mitglieder, folgende Situation stellt sich dar. Meine Freundin möchte ihre Fondsgebundenen Rentenversicherung, eine Generali Aktiv Mix Dynamisch, kündigen. Soweit so gut. Etwa eine Woche nachdem versenden des Kündigungsschreiben flatterte ein Brief der Generali ins Haus das "eine gute Altervorsorge wichtiger denn je sei" usw. usf. jedoch wurde hier nur von einer Beitrags Freistellung gesprochen. Kein Wort zur gewünschten Kündigung wurde verloren. Darauf hin rief ich den auf dem Briefkopf stehenden Sachbearbeiter an welcher mir mitteilte das es sich hierbei um sogenannte unverfallbare Anwartschaften handle und man diese nicht so einfach kündigen könne. Zudem hat er mich auf das BetrAVG verwiesen. Nun gut dachte ich mir, schauste dir halt mal die allgemeinen Versicherungsbedingungen für diese Rentenversicherung an und siehe da, unter § 11 steht, dass "diese Versicherung jederzeit ganz oder teilweise schriftlich zum Schluss der vereinbarten laufenden Zahlungsperiode kündigen (vgl. § 9 Abs. 1 und 2), jedoch nur vor dem vereinbarten Rentenbeginn" §9 Abs. 1 besagt: "Die Beiträge zu ihrer Versicherung sind Jahresbeiträge, die zu Beginn eines jeden Versicherungsjahrs fällig werden." Abs 2 besagt das man zudem die Möglichkeit hat die Zahlungsweise zu ändern. Nun kommt jedoch hinzu das meine Freundin ihr Arbeitsverhältnis gekündigt hatte und ich glaube somit der § 16 der allgemeinen Versicherungsbedingungen in Kraft getreten ist. Ich habe hierzu mal die entsprechende Seite der Bedingungen eingescannt und hier als Datei angehängt. (Name: Seite24.pdf) Anschließend hab ich also bei der Versicherungsvertreterin angerufen. Jedoch hat "Provisions Madam" nicht einmal gewusst was unverfallbaren Anwartschaften sind und darauf verwiesen das ihr Chef im Urlaub sei. Auf Nachfrage ob der Vertrag nun gekündigt werden könne oder wie nun hier die Sachlage ist, konnte mir die Dame keine Antwort geben. Vielleicht kann ja jemand von euch mir genaueres zu diesem Thema sagen. Der Wunsch ist auf jeden Fall den Vertrag zu kündigen und nicht "nur" Beitrags frei zu stellen. Ich wünsch euch ein angenehmes und erholsames Wochenende. Seite24.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Juni 16, 2012 · bearbeitet Juni 16, 2012 von AnNaWF Hallo, und erstmal willkommen im Forum! So es sich denn wirklich um eine unverfallbare Antwartschaft handelt (das wollen wir der Generali nun mal glauben) gilt folgendes: Zwar hat der VN auch hier das Recht zur Kündigung, jedoch hat diese nicht die Auszahlung eines Rückkaufswertes zur Folge. Nach § 2 Abs. 2 BetrAVG führt eine Kündigung nicht zu einem sofortigen Rückzahlungsanspruch. Dieser entsteht erst bei Erreichen der Altersgrenze. Bis dahin führt die Kündigung zu einer Umwandlung der Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung. Die Auszahlung erfolgt erst mit Erreichen besagter Altersgrenze. Siehe auch § 16 Abs. 2 im von Dir bereitgestellten PDF. Du kannst die Versicherungsleistung zudem auch weder abtreten noch beleihen. Diese Restriktionen gelten nicht für Teile der Versicherung die nach Ausscheiden aus dem Beruf weiter bespart wurden. Die Tatsache dass Deine Freundin nicht mehr für besagten AG tätig ist hilft hier übrigens nicht weiter. Tja, so ist das... sorry, dass ich keine besseren Nachrichten für Dich habe... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Juni 16, 2012 Hallo, 3 Fragen: Besteht aktuell ein Arbeitsverhältnis? Möchte die Freundin generell keine betriebliche AV mehr oder nur die Generali nicht mehr als Anbieter? Was sind die Gründe für den Kündigungswunsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gamble2k10 Juni 16, 2012 Erstmal herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Hallo, 3 Fragen: Besteht aktuell ein Arbeitsverhältnis? Möchte die Freundin generell keine betriebliche AV mehr oder nur die Generali nicht mehr als Anbieter? Was sind die Gründe für den Kündigungswunsch? 1. Ja es besteht derzeit ein Arbeitsverhältnis. 2. Erstmal möchte sie keine betriebliche AV mehr. 3. Und jetzt wird es etwas komplexer. Meine Freundin hat früher für die Volksfürsorge AG selbst als Vetriebsassistentin gearbeitet. Natürlich wurden gleich zig tausende Verträge abgeschlossen, da diese ihr ja quasi zu Gute kommen, weil sie hierfür ja Einheiten kassiert. Unter anderem wurde hierbei auch diese betriebliche AV abgeschlossen. Jetzt ist es jedoch leider so, naiv wie meine Freundin war hat sie sogar auf eigenen Wunsch gekündigt und hierbei zugestimmt das sie für die anfallenden Stornokosten aufkommt. Diese Stornokosten decken sich fast haar genau mit dem derzeitigen Rückkaufswert der AV. Daher der Kündigungswunsch. Ich hoffe man kann die Sachlage etwas nachvollziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Juni 16, 2012 Ich hoffe man kann die Sachlage etwas nachvollziehen. Ja, durchaus. Allerdings wird Sie aus der Police (vorerst) kein Geld bekommen. Das verbietet der Gesetzgeber. AnNa hat den entsprechenden §en genannt, da führt leider kein Weg dran vorbei. Sie soll zudem mal schauen, ob an Ihre Altkunden ein jungdynamischer Nachfolger herangetreten ist. Alte Verträge, die nicht mehr aktiv betreut werden, sind gerne das Ziel von Umdeckungsorgien. Grüße, Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag