hululu0 Juni 15, 2012 Guten Abend die Damen und Herren, mal eine Komplizierte Frage. Vielleicht ist ja ein Experte da! Ich habe eine Frage bezüglich § 50 verfahrensfreie Bauvorhaben Baden Württemberg. Genauer 3:c Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung, gebäudeunabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m, Frage: Wie Breit darf so eine Anlage werden weil das ist ja nicht beschrieben. Auch 9 Meter wie die Länge? Darf eine Solche Anlage auch im Aussenbereich aufgestellt werden beispielsweise auf einer freitragenden Holzkonstruktion mit 2,5 Meter Höhe sodass eine Gesamthöhe von 3 Meter erreicht wird? 1:j j)Gebäude für die Wasserwirtschaft oder für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche und bis 5 m Höhe, im Außenbereich bis 20 m² Grundfläche und bis 3 m Höhe, Frage: darf im Zuge des Baus einer solcher Anlage für die Stomverteilung ein Gebäude bis 20m² errichtet werden? Ist in einem solchen Gebäude eine Feuerungssätte, Toilette und Aufenthaltsraum erlaubt? Ein schönes Wochenende! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Juni 15, 2012 Guten Abend die Damen und Herren, mal eine Komplizierte Frage. Vielleicht ist ja ein Experte da! Ich habe eine Frage bezüglich § 50 verfahrensfreie Bauvorhaben Baden Württemberg. Genauer 3:c Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung, gebäudeunabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m, Frage: Wie Breit darf so eine Anlage werden weil das ist ja nicht beschrieben. Auch 9 Meter wie die Länge? Darf eine Solche Anlage auch im Aussenbereich aufgestellt werden beispielsweise auf einer freitragenden Holzkonstruktion mit 2,5 Meter Höhe sodass eine Gesamthöhe von 3 Meter erreicht wird? 1:j j)Gebäude für die Wasserwirtschaft oder für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche und bis 5 m Höhe, im Außenbereich bis 20 m² Grundfläche und bis 3 m Höhe, Frage: darf im Zuge des Baus einer solcher Anlage für die Stomverteilung ein Gebäude bis 20m² errichtet werden? Ist in einem solchen Gebäude eine Feuerungssätte, Toilette und Aufenthaltsraum erlaubt? Ein schönes Wochenende! "Komplizierte" bitte kleinschreiben, was ist eine "Feuerungssätte"; und Bitte diese "Unfugsfragerei" an die zuständige, örtliche Baubehörde weiterleiten,insbesondere wegen der Toilette und des Aufenthaltraumes bitte auch die Nichtraucher- und Unfallvorschriften beachten. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag