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hululu0

Baurecht

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hululu0

Guten Abend die Damen und Herren, mal eine Komplizierte Frage. Vielleicht ist ja ein Experte da!

 

 

Ich habe eine Frage bezüglich § 50 verfahrensfreie Bauvorhaben Baden Württemberg. Genauer

3:c Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung, gebäudeunabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,

 

Frage: Wie Breit darf so eine Anlage werden weil das ist ja nicht beschrieben. Auch 9 Meter wie die Länge? Darf eine Solche Anlage auch im Aussenbereich aufgestellt werden beispielsweise auf einer freitragenden Holzkonstruktion mit 2,5 Meter Höhe sodass eine Gesamthöhe von 3 Meter erreicht wird?

 

1:j j)Gebäude für die Wasserwirtschaft oder für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche und bis 5 m Höhe, im Außenbereich bis 20 m² Grundfläche und bis 3 m Höhe,

 

Frage: darf im Zuge des Baus einer solcher Anlage für die Stomverteilung ein Gebäude bis 20m² errichtet werden? Ist in einem solchen Gebäude eine Feuerungssätte, Toilette und Aufenthaltsraum erlaubt?

 

 

Ein schönes Wochenende!

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BondWurzel

Guten Abend die Damen und Herren, mal eine Komplizierte Frage. Vielleicht ist ja ein Experte da!

 

 

Ich habe eine Frage bezüglich § 50 verfahrensfreie Bauvorhaben Baden Württemberg. Genauer

3:c Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung, gebäudeunabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,

 

Frage: Wie Breit darf so eine Anlage werden weil das ist ja nicht beschrieben. Auch 9 Meter wie die Länge? Darf eine Solche Anlage auch im Aussenbereich aufgestellt werden beispielsweise auf einer freitragenden Holzkonstruktion mit 2,5 Meter Höhe sodass eine Gesamthöhe von 3 Meter erreicht wird?

 

1:j j)Gebäude für die Wasserwirtschaft oder für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche und bis 5 m Höhe, im Außenbereich bis 20 m² Grundfläche und bis 3 m Höhe,

 

Frage: darf im Zuge des Baus einer solcher Anlage für die Stomverteilung ein Gebäude bis 20m² errichtet werden? Ist in einem solchen Gebäude eine Feuerungssätte, Toilette und Aufenthaltsraum erlaubt?

 

 

Ein schönes Wochenende!

 

"Komplizierte" bitte kleinschreiben, was ist eine "Feuerungssätte"; und Bitte diese "Unfugsfragerei" an die zuständige, örtliche Baubehörde weiterleiten,insbesondere wegen der Toilette und des Aufenthaltraumes bitte auch die Nichtraucher- und Unfallvorschriften beachten. Danke.

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