Canuma Juni 13, 2012 Hallo @ all Im nächsten Jahr wird meine VL (15 vom Arbeitgeber) wieder frei. Zur Zeit läuft die VL in einen großen Bausparer (80T). Die Anschlussfinanzierung für mein Haus steht schon, allerdings habe ich die VL nicht mit in der Tilgung Nun stellt sich mir die Frage, was die beste Lösung in Zukunft sein wird. Meine Überlegung ist einen neuen Bausparer abzuschließen mit hohen Sparzinsen, (sofern dies momentan überhaupt möglich ist) keine Kontogebühren. Da ich noch berechtigt bin Wohnungsbauprämie zu erhalten, macht dies gegenüber einem Banksparplan sinn. Fondssparen schließe ich aus, bin schon investiert. Meine Priorität liegt in der Sondertilgung des Hypothekendarlehens mit 4,05% nom. 10% Sondertilgung p.a möglich. Ich würde dann nur das eingezahlte Kapital aus dem neuen Bausparer heraus nehmen, eventuell gibt`s dann noch einen Zinsbonus oben drauf. Frage: Kann ich nach der Zuteilung das angesparte Kapital zur Tilgung meines Hauskredits verwenden, oder geht dies nicht wegen der geflossenen WBPrämie? Kennt sich damit jemand genauer aus? Gruß Canuma Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Juni 13, 2012 Das Wohnungsbauprämiengesetz gibt eine Tilgungsleistung als Verwendungsmöglichkeit eigentlich nicht her. Wie alt bist Du denn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Canuma Juni 13, 2012 Bin Baujahr 1968 Hab mal was von Wohnwirtschaftlicher Verwendung gelesen, dort kam auch die Umschuldung vor. Aber in meinem Fall ist es ja die Tilgung eines bestehenden Darlehens. Mfg Canuma Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Juni 13, 2012 Entschuldige, das Alter spielt in Deinem Fall keine große Rolle, Du besparst ja schon einen Bausparer mit (u.A.) vL. Egal. Es ist so, dass mit einem Bauspardarlehen auch eine Tilgungsleistung auf einen bestehenden Kredit erfolgen kann. Die Tarife mit Bonuszins sehen ja aber genau diesen Abruf des Bauspardarlehens nicht vor. Daher meine Meinung: In diesem speziellen Fall (Bausparvertrag mit Bonuszins und Darlehensverzicht) ist eine Verwendung der Wohnungsbauprämie nicht möglich... Ich mag mich aber auch täuschen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 14, 2012 Bei einem neuen Vertrag (nach 2009) bekommt der TE auch keine Wohnungsbauprämie ohne Bindung an wohnwirtschaftliche Zwecke mehr. Ü25 und nicht mehr der Erstvertrag ... Die Überlegung hat sich also schon dahingehend erledigt. Wenn der bestehende Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde, kannst du die dortige Wohnungsbauprämie auch bei der Rückzahlung des Darlehens verwenden. Man könnte dahingehend überlegen, ob der Vertrag gesplittet werden kann. Das sollte eigentlich als Altvertrag zählen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag