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Fondsgebundene Rentenversicherung kündigen

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KentuckyFC
· bearbeitet von KentuckyFC

Guten Tag,

 

ich habe seit Juli 2000 eine fondsgebundene Rentenversicherung. Es handelt sich dabei um die FT Frankfurter Effekten Fonds.

 

http://www.nuernberg...nden/index.html

 

Ab Juli kann ich die Kapitalabfindung beantragen, was ich auch machen möchte, da ich a) keine Beiträge mehr einzahlen will und kann und B) nicht mehr daran glaube, dass ich damit meine Rente deutlich aufbessern kann. Daher will ich da eher früher raus als später. Zum Zeitpunkt des Vertragsanschlusses hatte ich keine Ahnung (wurde auch nicht beraten) wie viel Geld die Versicherung von meinen Beiträgen einstreicht. Mittlerweile wurden fast 50% der Beiträge dadurch verbrannt. Den Rest will ich noch retten, sobald der Kurs wieder etwas besser steht, als jetzt gerade (also ich möchte noch max. ein halbes Jahr warten).

 

Ich würde gerne Folgendes wissen und um eure Hilfe bitten:

 

Lohnt es sich, die RV jetzt beitragsfrei stellen zu lassen? Geht das überhaupt, wenn ich vor habe, im nächsten halben Jahr zu kündigen? Kann ich überhaupt jederzeit kündigen? Ich werde aus dem Kleingedruckten nicht so wirklich schlau. Ich nehme an, ich kann zum 1.7. kündigen, da eine Versicherungsperiode vermutlich immer ein Jahr lang ist, aber da ich erst ab dem 1.7. eine Kapitalabfindung beantragen kann, befürchte ich, dass ich erst am 1.7.2013 kündigen kann?!

 

Wie setze ich eine solche Kündigung richtig auf, damit mir auch wirklich alles ausgezahlt wird, was mir zusteht?

 

Was muss ich beachten, wenn mir der Betrag auf mein Konto ausgezahlt wird? Es gibt ja keine "Gewinne", nur Verluste und die würden ja eh ab Juli steuerfrei berücksichtigt, da dies die magische Grenze darstellt, dass man das Geld steuerfrei bekommt, oder? Die Versicherung läuft offiziell über meinen Vater, ich bin aber der Versicherte und momentan Student, d.h. wäre es evtl. besser, das Geld auf mein Konto überweisen zu lassen als auf das meines Vaters, da dieser als Arbeitnehmer steuerpflichtig ist? Das Geld ist ja auch für mich gedacht, nicht für meinen Vater.

 

Es gibt glaube ich auch die Möglichkeit die Versicherung in eine konventionelle Variante umzustellen. Was heißt das und lohnt sich das vielleicht eher als die Beitragsfreistellung?

 

---

 

 

Nochmal ein paar Textstellen aus dem Vertrag:

 

Was geschieht bei Kündigung oder Beitragsfreistellung?

 

(1) Bei Kündigung erhalten Sie einen vertraglich festgelegten Rückkaufswert, vermindert um eventuell rückständige Beträge.

 

(2) Als Rückkaufswert erhalten sie die Rückvergütung ggf vermindert um einen Selektionsabschlag.

 

(3) Die RÜckvergütung entspricht nicht der Summe der von ihnen eingezahlten Beträge, sondern dem Geldwert des Deckungskapitals zum Kpndigungszeitpunkt vermindert um einen als angemessenen angesehenen Abzug in Prozent der Beitragssumme (0-3% he nach Kündigungszeitpunkt).

...

 

(5) Verlangen Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht, wird auf der Grundlage der Rückvergütung, die zum Beitragsfreistellungstermin vorhanden ist. eine beitragsfreie Anwartschaft auf eine Rente gebildet. Der zur Verfügung stehende Betrag wird ohne Erhebung eines Ausgabeaufschlags in Anteile des Anlagestocks umgerechnet. Die Todesfallleistung nach Beitragsfreistellung entspricht der Summe der bis zum Beitragsfreistellungstermin fälligen Beiträge ohne Beitragsanteile für evtl. eingeschlossene Zusatzversicherungen. Voraussetzung für die Fürtführung der Versicherung unter Befreiung von der Beitragszahlungspflicht ist allerdings, dass der zur Verfügung stehende Betrag den Mindestbetrag von 2500 Euro nicht unterschreitet (Anm: Ist gegeben). Wird der Mindestbetrag nicht erreicht, so erhalten sie den Rückkaufswert.

 

Zur Kündigung weiter:

 

Sie können ihre Versicherung jederzeit - jedoch nur vor Beginn der Rentenzahlung - zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (Anm: Was heißt das?), frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, schriftlich kündigen. Nach Kündigung erhaltren sie einen vertraglich festgelegten Rückkaufswert, vermindert um eventuell rückständige Beiträge.

Anstelle einer Kündigung können sie bei beitragspflichtigen Versicherung von der Beitragszahlungspflicht befreit werden.

 

Sie können ihre fondsgeb. Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung mit Frist von einem Monat zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, in eine konventionelle Rentenversicherung umwandeln.

 

---

 

 

Vielen Dank für die Hilfe! Leider haben weder ich noch mein Vater Ahnung von solchen Versicherungen. Mein Vater wurde damals einfach falsch beraten, aber nun ist es zu spät und es gilt, das Beste aus dem Fehler zu machen. Ich hoffe, ihr könnt mir dabei helfen. Der Versicherung trauen wir nun nämlich gar nicht mehr.

 

 

Schöne Grüße!

 

Martin

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KentuckyFC

Guten Abend,

kann hier niemand weiterhelfen? Würde mich sehr über eine Antwort freuen!

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Atros
· bearbeitet von Atros

Guten Abend,

kann hier niemand weiterhelfen? Würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Das Thema ist momentan im falschen Thread.( Vielleicht liegt es nur daran.)

 

Um es aber besser nachvollziehen zu können:

 

Es ist eine steuerbefreite Altversicherung (nach Ablauf der 12Jahre),deren Beiträge auch im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden können?

 

Du bist der Versicherungsnehmer und dein Vater hat für dich nur die Beiträge bezahlt,oder?

 

Es gibt glaube ich auch die Möglichkeit die Versicherung in eine konventionelle Variante umzustellen. Was heißt das und lohnt sich das vielleicht eher als die Beitragsfreistellung?

Das Geld würde nicht mehr in dem Fonds angelegt,sondern samt dem bestehenden Vermögen im "Anlagestock" der Versicherung. Du würdest ganz normal weiterzahlen. Also ähnlich 5.) nur mit weiterer Beitragszahlung.

 

Ich nehme an, ich kann zum 1.7. kündigen, da eine Versicherungsperiode vermutlich immer ein Jahr lang ist, aber da ich erst ab dem 1.7. eine Kapitalabfindung beantragen kann, befürchte ich, dass ich erst am 1.7.2013 kündigen kann?

Versicherung xyz:

Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmal- und jährlicher Beitragszahlung ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.

Das sollte aber im Versicherungsvertrag/Anhang genau definiert sein.

 

Den Rest will ich noch retten, sobald der Kurs wieder etwas besser steht, als jetzt gerade (also ich möchte noch max. ein halbes Jahr warten).

Leihst du mir deine Glaskugel?:D

Woher willst du wissen,daß der Fonds in einem halben Jahr nicht schlechter dasteht?

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swingkid
deren Beiträge auch im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden können?

Bitte korrigiere mich,wenn ich falsch liegen sollte,aber meines Wissens waren fondsgebundene Versicherungen noch nie als Sonderausgaben abzugsfähig, im Gegensatz zu klassischen Policen?

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KentuckyFC

Hallo!

 

 

Ich wusste nicht, dass ich hier falsch bin. Vielleicht kann ja jemand so nett sein und das Thema dann verschieben. Vielen Dank dafür.

 

Atros, was meinst du mit "steuerbefreite Altversicherung"? Ich weiß nur, dass die Versicherung zum 1. Juli 2000 abgeschlossen wurde. Ich schätze mal, dass es sich dann um so eine Altversicherung handelt. Nach 12 Jahren besteht die früheste Möglichkeit zur Beantragung der Kapitalabfindung. In den steuerlichen Hinweisen steht:

 

"Fondsgebundene Rentenversicherungen mit aufgeschobener Rentenzahlung gegen laufende Beitragszahlungen sind steuerlich begünstigt, wenn das Recht, anstelle der Renten eine einmalige Kapitalauszahlung verlangen zu können ausgeschlossen ist oder bei bestehendem Kapitalwahlrecht, wenn eine mindestens 5jährige Beitragszahldauer vereinbart ist und die Aufschubdauer bis zum Beginn einer evtl. Abrufphase mindestens 12 Jahre beträgt."

 

Genau, mein Vater zahlt monatlich. Es handelt sich dabei um eine dynamische Zahlung, d.h. der Beitrag wird regelmäßig erhöht. Das wäre ja schon einmal gut, denn dann könnte ich bzw. mein Vater ja monatlich kündigen und hätten jetzt erst einmal keinen Druck. Ich dachte, eine Periode sei immer ein Jahr.

 

Ich weiß, dass der Kurs auch stetig schlechter werden kann. Ich würde es daher gern noch eine Weile beobachten und dann in Ruhe entscheiden. Allerdings sind da noch einige Fragen offen und Fragezeichen in meinem Kopf was die Kapitalabfindung, Kündigung oder/und Beitragsfreistellung betrifft sowie die Konsequenzen (was sollte ich steuerrechtlich beachten und was sollte in dem Schreiben an die Versicherung deutlich gemacht werden).

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Atros
deren Beiträge auch im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden können?

Bitte korrigiere mich,wenn ich falsch liegen sollte,aber meines Wissens waren fondsgebundene Versicherungen noch nie als Sonderausgaben abzugsfähig, im Gegensatz zu klassischen Policen?

Die Beiträge für vor 2005 abgeschloßene Rentenversicherungen (auch fondsgebundene) können bei Einhaltung gewisser Vorgaben (12Jahre etc.) (zu 88% bei Vers. mit Kapitalwahlrecht/100% ohne) als übrige Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. (Die sind aber bei 2400/1500 gedeckelt.)

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swingkid

Wieder etwas dazugelernt! Die alte Fassung des Estg bis zum 31.12.2004 besagt, dass

 

2. a) Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit;B) Beiträge zu den folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall:

aa) Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen,

bb) Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht,<br style="color: rgb(36, 40, 44); font-family: Arial, Helvetica, sans-serif; line-height: 16px; ">cc) Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss ausgeübt werden kann<br style="color: rgb(36, 40, 44); font-family: Arial, Helvetica, sans-serif; line-height: 16px; ">

dd) Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil, wenn der Vertrag für die Dauer von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen worden ist.

 

 

Danke Atros!

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Atros

Danke Atros!

Gern geschehen. (Seltsamerweise gilt gem Nr 5: Fondsgebundene Lebensversicherungen sind ausgeschlossen. Aber um das Steuerrecht zu verstehen muß man schon ein Philosoph sein.)

 

Allerdings sind da noch einige Fragen offen und Fragezeichen in meinem Kopf was die Kapitalabfindung, Kündigung oder/und Beitragsfreistellung betrifft sowie die Konsequenzen (was sollte ich steuerrechtlich beachten und was sollte in dem Schreiben an die Versicherung deutlich gemacht werden).

Wichtig ist es vorallem die 12 Jahre vollzumachen.

 

Kündigung und Kapitalabfindung sollten dann auch zum selben Ergebnis führen.

 

Unbeachtet der Tatsache,daß ich den steuerlich Begünstigten nicht eindeutig identifizieren kann,da der Vater die Versicherung bezahlt,

gehe ich nach dem was du schreibst von einer steuerfreien Versicherung mit der Möglichkeit die Beiträge abzusetzen aus.

Ob man diese Möglichkeit so leichtfertig aufgeben sollte,da hätte ich meine Bedenken.

(Zumal die wesentlichen Kosten schon in den ersten Jahren bezahlt worden sind und der Sparanteil jetzt wesentlich höher ist.)

 

Du kannst bestimmt auch den Fonds wechseln oder mehrere Fonds auswählen,oder?Nur einen Fonds zu besparen ist eben suboptimal.

 

Bei einer Beitragsaussetzung wird zwar das Geld nicht mehr in dem Fonds aber immerhin noch gewinnbringend steuerfrei angelegt. (Allerdings dürften auch nach der Beitragsfreistellung noch Kosten anfallen die das vorhandene Vermögen verringern.)

Sollte die Verzinsung nicht ausreichen oder das Geld benötigt werden,könnte man die Versicherung immernoch kündigen.

 

Vielleicht ist auch eine Kapitalentnahme möglich.

 

Du solltest die Entscheidung nicht leichtfertig fällen,sondern dich ausgiebig vorher bspw. hier im Forum informieren welche anderen Möglichkeiten der Kapitalanlage es gibt.

 

Sonst kann ich nur empfehlen:

Die Fragen notieren und die Versicherung um Auskunft bitten.

Eventuell auch schriftlich,wenn ihr den telefonischen Aussagen nicht vertraut. (Die sind aber schneller verfügbar und wenn sie nicht "kriegsentscheidend" sind... )

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KentuckyFC

Vielen Dank schon einmal!

 

Mein Vater möchte es vermeiden, sich nochmal von den Versicherung beraten zu lassen, da man ihn damals schon falsch beraten hat. Er wollte eine Geldanlage für mich um mein Studium zu finanzieren. Ihm wurde erzählt, es sei eine sichere, erfolgsversprechende Anlage und er könne jederzeit ran an das Geld, spätestens wenn ich studiere. Naja, Studium musste ich nun selbst finanieren und das Geld ist zu 50% futsch. Nur leider gab es damals noch keine Protokolle und der einzige Zeuge ist noch meine Mutter. Außerdem ist das Ganze wohl nun eh verjährt.

 

Wenn man die Beiträge nun aussetzt, die Versicherung also vorerst beitragsfrei stellt, welche Konsequenzen hat das dann für mich als Versicherungsnehmer? Das verstehe ich noch nicht ganz.

 

Berührt das auch nachher das Recht auf die Kapitalabfindung und die Höhe der Kapitalabfindung?

 

 

 

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Atros
· bearbeitet von Atros

Wenn man die Beiträge nun aussetzt, die Versicherung also vorerst beitragsfrei stellt, welche Konsequenzen hat das dann für mich als Versicherungsnehmer? Das verstehe ich noch nicht ganz.

Die Versicherung wird wie eine klassiche Rentenversicherung ohne Beitragszahlung weitergeführt.

(Die Todesfallleistung nach Beitragsfreistellung entspricht der Summe der bis zum Beitragsfreistellungstermin fälligen Beiträge ohne Beitragsanteile für evtl. eingeschlossene Zusatzversicherungen.)

Da dürfte sich vermutlich im Vergleich zu der jetzigen Situation nichts ändern.

Sämtliche Kosten werden dann aus dem bereits bestehen Kapitalstock bestritten. Sollte der Kapitalstock zu klein sein oder die Rendite,dann nimmt der Kapitalstock ab.

 

 

Berührt das auch nachher das Recht auf die Kapitalabfindung und die Höhe der Kapitalabfindung?

 

Du bekommst eh nur das als Kapitalabfindung was an Vermögen da ist. (Würde mich wundern wenn im Vertrag etwas anderes steht.).

Und das ist dann eben von der zukünftigen Rendite des Anlagestocks der Versicherungsgesellschaft abhängig (und nicht mehr vom Fonds),die aber momentan wohl nicht sehr viel oberhalb von Tagesgeld liegen dürfte.

Interessanter ist eher was passiert,wenn du die Betragszahlung wieder aufnehmen möchtest.

 

Die Antworten auf viele Detailfragen kann dir aber nur dein Versicherungsvertrag bzw. deine Versicherung geben.

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KentuckyFC

Hallo,

 

ich habe zu diesem Thema noch einmal eine Frage.

 

 

Ich habe zum 1.12. gekündigt. Laut Vertrag wird doch dann der 30.11. als Stichtag zur Ermittlung des Rückkaufswerts herangezogen. Nun steht in meiner Bestätigung des Versicherers, man hätte den 31.10. genommen. Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.

 

 

Außerdem steht ja nur in den Bedingungen, dass max. 3% abgezogen werden. Dennoch beträgt die Differenz zwischen Rückkaufswert * Anteile * 0,97 und der berechneten Summe über 200 Euro. Wo können denn diese schon wieder herkommen?

 

 

Ich werde den Versicherer kommende Woche natürlich nochmal ansprechen, aber vielleicht kann einer der Experten hier schon einmal helfen.

 

 

Herzlichen Dank!

 

 

 

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Gast230605

ich sag dir ehrlich, ich hab meine alte nach 2005 direktVers auch gekündigt, nachdem ich mich eingehender mit investment beschäftigt habe.....

 

ihr könnt ausrechnen, was aus 2500 in 37 jahren bei 2,5% verzinszung PLUS gebühren wird...... im vgl zu 2500 in einen MSCI world investiert....

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Matthew Pryor

Und was genau hat eine Direktversicherung NACH 2005 abgeschlossen mit einer steuerfreien FRV zu tun?

nachdem ich mich eingehender mit investment beschäftigt habe.....

laugh.giflaugh.giflaugh.giflaugh.giflaugh.gif

Das heißt in Deinem Fall also,Du hast ein Buch von Kommer (ja richtig,nicht Krommer...) gelesen?!

Außerdem steht ja nur in den Bedingungen, dass max. 3% abgezogen werden.

3% wovon?

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KentuckyFC

3% wovon?

 

 

Steht in meinem ersten Post (Zitat aus den Vertragsbedingungen):

 

 

(3) Die Rückvergütung entspricht nicht der Summe der von ihnen eingezahlten Beträge, sondern dem Geldwert des Deckungskapitals zum Kpndigungszeitpunkt vermindert um einen als angemessenen angesehenen Abzug in Prozent der Beitragssumme (0-3% je nach Kündigungszeitpunkt).

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KentuckyFC

3% wovon?

 

 

Steht in meinem ersten Post (Zitat aus den Vertragsbedingungen):

 

 

(3) Die Rückvergütung entspricht nicht der Summe der von ihnen eingezahlten Beträge, sondern dem Geldwert des Deckungskapitals zum Kpndigungszeitpunkt vermindert um einen als angemessenen angesehenen Abzug in Prozent der Beitragssumme (0-3% je nach Kündigungszeitpunkt).

 

 

Weiß keiner etwas dazu?

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KentuckyFC
· bearbeitet von KentuckyFC

Guten Abend,

 

nach fast 13 Jahren Laufzeit habe ich nun die fondsgebundene Rentenversicherung gekündigt. Ich habe vom Versicherer ein Schreiben erhalten, in dem aufgelistet wird, welche Summe mir ausgezahlt wird. Vom Deckungskapital (Anzahl der Anteile * Anteilswert zum Kündigungszeitpunkt) wurde mir dabei ein sog. Selektionsabschlag abgezogen.

 

In den Vertragsbedingungen steht:

 

(1) Bei Kündigung erhalten Sie einen vertraglich festgelegten Rückkaufswert, vermindert um eventuell rückständige Beträge.

 

(2) Als Rückkaufswert erhalten sie die Rückvergütung ggf vermindert um einen Selektionsabschlag.

 

(3) Die Rückvergütung entspricht nicht der Summe der von ihnen eingezahlten Beträge, sondern dem Geldwert des Deckungskapitals zum Kündigungszeitpunkt vermindert um einen als angemessenen angesehenen Abzug in Prozent der Beitragssumme (Summe der Beiträge für die Hauptversicherung über die vereinbarte Beitragszahlungsdauer). Der Abzug sinkt gleichmäßig von 3% bei Vertragsbeginn auf 0% zum Beginn der Abrufphase.

 

(4) Ist bei Kündigung vor Beginn der Abrufphase die Rückvergütung zum Kündigungszeitpunkt höher als der Wert der vertraglichen Todesfallleistung (Anm.: Die letzte mir mitgeteilte Todesfallleistung ist definitiv höher als das mir nach der Kündigung mitgeteilte Deckungskapital), wird auf den übersteigenden Betrag ein zusätzlicher als angemessen angesehener Selektionsabschlag in Höhe von 20 % der Differenz aus Rückvergütung und Todesfallleistung erhoben. Der Rückkaufswert ergibt sich in diesem Fall aus der Rückvergütung abzgl. des Selektionsabschlags.

 

 

Ich bin nun in vielerlei Hinsicht verwirrt:

 

 

Die Versicherung teilte mir das Deckungskapital mit, das mir zusteht (s.o.: Anzahl der Anteile * Anteilswert zum Kündigungszeitpunkt). Damit bin ich auch einverstanden. Mir wird aber ein Selektionsabschlag abgezogen, den ich mir nicht erklären kann. Ich dachte, es würden 0-3% des Deckungskapitals abgezogen. Stattdessen ist ja richtig, dass 0-3% der Beitragssumme abgezogen werden (s. Absatz 3). Mit dem Begriff kann ich aber nichts anfangen. Die Versicherung teilte mir auf Anfrage nur mit, wie hoch die Beitragssumme sei. Wie wird diese aber berechnet? Zu Beginn des Vertrags wurden 100 Mark, in 2008 dann 25 Euro als Beitrag vereinbart. Diese monatlichen Beiträge wurden dann jährlich um 5% angehoben. Führe ich die Rechnung vom jetzigen Zeitpunkt hypothetisch fort bis zu meinem vertraglich vereinbarten Rentenbeginn, komme ich nie und nimmer auf die Beitragssumme, die mir die Versicherung genannt hat. Der Betrag wäre wesentlich höher!

 

 

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, was der Versicherer hier berechnet? Und ist es sauber, das dann Selektionsabschlag zu nennen? Wenn ich den Vertrag richtig lese, ist in Absatz 4 der Selektionsabschlag beschrieben und der trifft definitiv nicht zu.

 

 

Vielen Dank"

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Gast230605

Könntest du mir ungefähr ausrechnen, wie groß die Rendite war?

 

Es muss nicht wirklich auf die Nachkommastellen genau sein, aber es wäre interessant nach Abzug von den Gebühren.

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KentuckyFC

Könntest du mir ungefähr ausrechnen, wie groß die Rendite war?

 

Es muss nicht wirklich auf die Nachkommastellen genau sein, aber es wäre interessant nach Abzug von den Gebühren.

 

 

Wenn das meine Frage beantwortet, gehe ich gerne darauf ein. Aber du müsstest mir sagen, wie ich dese Zahl berechne ;)

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KentuckyFC

Wenn die Frage hier im Unterforum falsch ist, in welchem wäre sie richtig? Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier NIEMAND etwas zu der Versicherung weiß.

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